21.04.2022, 11:43
(21.04.2022, 11:39)Gast schrieb:(20.04.2022, 21:12)Gast121 schrieb: Hat sich jemand mit dem Thema Nachversicherung nach dem Ausstieg aus der Justiz intensiver beschäftigt? Ich wechsle aus der Justiz zurück in die Anwaltschaft und denke, dass eine Nachversicherung im Versorgungswerk mehr Sinn macht als in der Gesetzlichen RV. Ich erfülle jedenfalls keine 5 Jahre in der gesetzlichen RV, sondern habe mich nur nach dem Ref dummerweise dort nachversichern lassen (= 2 Jahre). Ein Anwaltskollege hatte mich aber darauf hingewiesen, dass er während seiner Elternzeit nicht in das Versorgungswerk einzahlt, weil es bei einem geringen Gehalt aufgrund einer Faktor-Regelung sinnvoller sei gar nicht einzuzahlen... SO gering ist das R1 Bruttogehalt ja nun nicht. Vielleicht kann hier jemand helfen? Leider sind die entsprechenden Berater beim Versorgungswerk meines Bundeslandes telefonisch so gar nicht zu erreichen
Das hängt vom Bundesland ab. Die Versorgungswerke haben unterschiedliche Beitragssatzungen mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Es gab mal vor einen paar Jahren einen Artikel (bei LTO glaube ich), wo jemand für NRW vorgerechnet hat, dass die Einzahlung der Ref-Nachversicherung besser in die GKV erfolgen sollte, weil niedrige Einzahlungen schädlich für die Rendite seien. Das ist aber nach meinem Kenntnisstand überholt.
Für Berlin gilt es jedenfalls nicht. Hier wirkt sich jede Einzahlung positiv auf die spätere Höhe der Bezüge aus. Ich habe daher die Beitragszahlung aus der Nachversicherung für das Richterverhältnis an das Versorgungswerk beantragt. Die R1-Bezüge sind tatsächlich nicht niedrig, allerdings betrifft die Nachzahlung nur die Arbeitgeberbeiträge. Du zahlst also nur die Hälfte eines vergleichbaren Arbeitnehmers ein.
Wenn Du die Frage beantworten willst, wird dir nichts anderes übrig bleiben, als in die Satzung deines VWs reinzuschauen und die Berechnungsmethode nachzuvollziehen.
Für die 5 Anwartschaftsjahre für die GKV müssen übrigens eigene Kinder mitberücksichtigt werden (unabhängig von genommener Elternzeit). Bei mir führt das dazu, dass ich die 5 Jahre bereits voll habe, obwohl ich nur ~2,5 Jahre rentenversichert war.
Ergänzung: Anfragen an das Versorgungswerk würde ich bei solchen Themen sowieso per E-Mail richten. Der zuständige Sachbearbeiter wird dir diese Dinge kaum am Telefon vorrechnen. Bei einer schriftlichen Anfrage hast Du Chancen, dass die Anfrage der richtigen Abteilung vorgelegt wird und Du eine qualifizierte Auskunft erhältst.
21.04.2022, 23:57
Vielen Dank für deine Rückmeldung! Ich habe heute tatsächlich jemanden erreicht und er hat mir erklärt, dass es in meinem Versorgungswerk nachteilig wäre, die Richterzeit anzugeben, weil dies den Faktor verringert. Wenn man als RA über der Beitragsbemessungsgrenze verdient (7xxx/Monat brutto), zahlt man mit Faktor 1 ein. Wenn ich mich für die R1-Zeit dort nachversichern lassen, verringert sich der Faktor auf unter 1 und ich erhalte im Endeffekt weniger. Eine Regelung wie in NRW, dass in einem solchen Fall die nachversicherte Zeit unberücksichtigt bleibt, gibt es in meinem Bundesland nicht. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur fürs die Nachversicherung nach dem Ref.
Ich werde das noch einmal anhand der Satzung versuchen nachzurechnen und mich dann voraussichtlich doch in der DRV nachversichern lassen, das habe ich im Ref auch getan, und dann noch so lange freiwillig dort einzahlen bis die 60 Monate voll sind. Aufgrund der oben genannten regelung macht es wahrscheinlich Sinn, das zB während einer Elternzeit zu tun?
Ich werde das noch einmal anhand der Satzung versuchen nachzurechnen und mich dann voraussichtlich doch in der DRV nachversichern lassen, das habe ich im Ref auch getan, und dann noch so lange freiwillig dort einzahlen bis die 60 Monate voll sind. Aufgrund der oben genannten regelung macht es wahrscheinlich Sinn, das zB während einer Elternzeit zu tun?
22.04.2022, 17:49
Es fängt eben schon bei den Personaler an, die mit den Assessoren umgehen, als sei man ein "Dienstmädchen"...
26.05.2022, 19:41
Ich bin aus der StA ausgestiegen und sehr glücklich darüber. Ich sehe die Situation wie Du. Die Justiz wird auf Verschleiß gefahren, die meisten Fälle sind inhaltlich uninteressant und man kann wenig gestalten, ist sehr auf andere angewiesen (bei Beförderungen, Stellenbesetzungen) und Leistung wird einfach erwartet und nicht wertgeschätzt. Selbst wenn man überobligatorisch viel arbeitet, dankt es einem niemand. Man kann seine Zeit, Kraft und Energie erfolgreicher und gewinnbringender einsetzen. Wenn man es nicht ganz dumm anstellt, wird man als Anwalt auch mehr verdienen. Womit man letztlich besser fährt, wird man erst nach Jahren sagen können. Wenn man eine andere gute Option hat, kann man meines Erachtens den Absprung von der Justiz wagen. Negativ ist natürlich, dass man nicht mehr die Sicherheit hat. Sich keine Gedanken um die Zukunft machen zu müssen ist natürlich ein großer Luxus. Mich hält aber die stete Forderung irgendwie fit und lebendig. Ich finde, in der Anwaltschaft trifft man auch andere Leute. Viele Beamte sind doch sehr einfältig.
26.05.2022, 20:21
(26.05.2022, 19:41)Cabriolady schrieb: Ich bin aus der StA ausgestiegen und sehr glücklich darüber. Ich sehe die Situation wie Du. Die Justiz wird auf Verschleiß gefahren, die meisten Fälle sind inhaltlich uninteressant und man kann wenig gestalten, ist sehr auf andere angewiesen (bei Beförderungen, Stellenbesetzungen) und Leistung wird einfach erwartet und nicht wertgeschätzt. Selbst wenn man überobligatorisch viel arbeitet, dankt es einem niemand. Man kann seine Zeit, Kraft und Energie erfolgreicher und gewinnbringender einsetzen. Wenn man es nicht ganz dumm anstellt, wird man als Anwalt auch mehr verdienen. Womit man letztlich besser fährt, wird man erst nach Jahren sagen können. Wenn man eine andere gute Option hat, kann man meines Erachtens den Absprung von der Justiz wagen. Negativ ist natürlich, dass man nicht mehr die Sicherheit hat. Sich keine Gedanken um die Zukunft machen zu müssen ist natürlich ein großer Luxus. Mich hält aber die stete Forderung irgendwie fit und lebendig. Ich finde, in der Anwaltschaft trifft man auch andere Leute. Viele Beamte sind doch sehr einfältig.
Was machst du jetzt?
26.05.2022, 21:17
Bin auch schon länger aus der Jusitz und als ich heute den Beitrag gelesen habe (Express von heute) war ich mit der Entscheidung mal wieder im reinen...
https://www.google.com/amp/s/amp.express...haft-97918
https://www.google.com/amp/s/amp.express...haft-97918
26.05.2022, 21:27
Könntest du bitte beschreiben, warum du bei der StA ausgestiegen bist? War es die allgemeine Abteilung, die genervt hat? Danke und viele Grüße!
26.05.2022, 22:00
(26.05.2022, 21:27)Ex StA schrieb: Könntest du bitte beschreiben, warum du bei der StA ausgestiegen bist? War es die allgemeine Abteilung, die genervt hat? Danke und viele Grüße!
Ich bin zwar nicht der Vorposter, aber auch Ex-StA. War zuerst in der Verkehrs- und dann in der Allgemeinen Abteilung. Beides war brutalstes Massengeschäft und es ging nur darum, ohne Sinn und Verstand Akten wegzukloppen und die Rückstandsliste klein zu halten. Urlaub war immer mit einem flauen Gefühl verbunden, weil Vertretung bei der Belastung nur Eilsachen umfassen konnte und man deshalb nach kurzer Zeit "zugelaufen" war. Dann noch der furchtbare Bereitschaftsdienst, wo man nachts x-mal rausgeklingelt wird...
Ich habe meinen Entschluss, in die Verwaltung zu wechseln, nie bereut und stehe heute in jeder Hinsicht besser da, als es in der Justiz der Fall sein würde.
26.05.2022, 22:28
Danke für deine informative Antwort und Glückwunsch, dass du in der Verwaltung glücklich bist! Aber meinst du nicht, dass es eben auch die falschen Abteilungen waren? Vllt wärst du bei OK oder der Kap Abteilung sehr zufrieden geworden.
Ich höre immer nur so tolles über den Zusammenhalt in der StA, daher frage ich.
Ich höre immer nur so tolles über den Zusammenhalt in der StA, daher frage ich.
27.05.2022, 08:32
(26.05.2022, 22:28)Ex StA schrieb: Danke für deine informative Antwort und Glückwunsch, dass du in der Verwaltung glücklich bist! Aber meinst du nicht, dass es eben auch die falschen Abteilungen waren? Vllt wärst du bei OK oder der Kap Abteilung sehr zufrieden geworden.
Ich höre immer nur so tolles über den Zusammenhalt in der StA, daher frage ich.
Ob ich in anderen Abteilungen glücklicher geworden wäre, weiß ich natürlich nicht, mag sein, dass es besser geworden wäre, wenn die schiere Zahl der Verfahren abgenommen hätte und man mehr Zeit bzw. "Muße" für die einzelne Akte, die Zusammenarbeit mit der Polizei, den Sitzungsdienst, etc. gehabt hätte.
Der Zusammenhalt und die Hilfsbereitschaft war bei uns in der StA überwiegend gut. Als schwierig habe ich jedoch die ständige Fluktuation empfunden. Das ist in der Verwaltung gefühlt nicht so und auch bei uns (Ministerium auf Landesebene) herrscht ein super Zusammenhalt und man hilft sich, auch über Zuständigkeitsgrenzen hinaus.