24.10.2018, 11:16
(24.10.2018, 10:23)NRW7 schrieb:(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
mein kollege hat in der Z1 auf jeden fall mehr punkte als ich ( 7 vs 6), obwohl er nicht fertig geworden ist und ich schon. die gerüchte das fertig werden das wichtigste ist, kommen also wohl nicht ganz hin - besser nicht fertig werden darür aber bis dahin richtig liegen, als sich zu hetzen und dafür zig dinge zu übersehen :)
da kann ich nur zustimmen. Ausser bei Strafrecht. Da scheint weiterhin vorrangiges Ziel zu sein, irgendwie fertig zu werden. LEIDER :D
24.10.2018, 11:46
(24.10.2018, 09:39)Nds schrieb: Hat jemand gehört, wann die Wiederholer / Verbesserer aus Niedersachsen ihre Noten bekommen? Die Noten sollen angeblich früher kommen als die der anderen.
Ich habe von 2 Leuten gehört, die Verbesserer/Wiederholer sind, die letzten Samstag ihre Ergebnisse bekommen haben. Bin selbst Verbesserer und mein Briefkasten blieb bislang leer.
24.10.2018, 12:03
Hier meine Erfahungen mit fertigen und unfertigen Klausuren:
In den Urteilsklausuren und in der Revisionsklausur bin ich fertig geworden. In den Klausuren mit praktischem Teil ist aus Zeitgründen immer ein Teil des praktischen Teils auf der Strecke geblieben. Ich hatte auch tierisch Angst davor, dass diese Klausuren deshalb als nicht bestanden bewertet werden. Die Angstpredigten der kommerziellen Rep-Anbieter lassen grüßen. Allerdings habe ich in diesen Klausuren jeweils versucht, als ich merkte, ich werde keine vollständige Lösung schaffen, das Gutachten ausführlich zu schreiben. In den Anwaltsklausuren habe ich immer die Zweckmäßigkeit recht breit ausgearbeitet und dann zumindest den ersten Teil der Klageschrift, das heißt Anträge sauber formuliert und zumindest die einleitenden Sätze für den Sachverhalt und die rechtliche Würdigung, hingeschrieben. In der Z4 Klausur habe ich noch den SV in der Klageschrift geschafft, aber in der rechtlichen Würdigung pauschal auf mein Gutachten verwiesen.
In der S1 Klausur ist auch das Prozessgutachten recht umfangreich geworden und ich habe mich dann dafür entschieden wenigstens die Abschlussverfügung sauber zu formulieren, als ich merkte, dass ich so oder so keine vollständige Anklageschrift mehr schaffen. In der Anklageschrift habe ich dann den "Kopf" geschrieben, die Paragraphenkette angegeben und die Anträge am Ende ausformuliert. Abstraktum und Konkretum habe ich leider nicht mehr geschafft, aber auch hier habe ich noch die fehlenden Teile mit (...) gekennzeichnet, den Einleitungssatz für das Konkretum geschrieben und zumindest noch die Beweismittel und das wesentliche Ergebnis der Ermitlungen mit Aufzählungszeichen aufgeführt. Ich dachte mir, dass der Korrektor so wenigstens sieht, dass ich die Formalien verstande habe, obgleich ich zum Teil keine Zeit mehr hatte etwas dazu zu schreiben. Ich denke, dass hat meinen Klausuren etwas Struktur gegeben. Die Klausuren mit praktischem Teil wurden dann auch nicht schlechter bewertet, als die anderen.
Also mein Fazit: Kopf hoch! Ich denke nicht, dass ich 4 Mal Glück mit dem Korrektor hatte, sondern dass es darauf ankommt was man schreibt und die Klausur insgesamt Struktur hat und nicht einfach mittendrin "aufhört".
Ich drücke dir die Daumen!
In den Urteilsklausuren und in der Revisionsklausur bin ich fertig geworden. In den Klausuren mit praktischem Teil ist aus Zeitgründen immer ein Teil des praktischen Teils auf der Strecke geblieben. Ich hatte auch tierisch Angst davor, dass diese Klausuren deshalb als nicht bestanden bewertet werden. Die Angstpredigten der kommerziellen Rep-Anbieter lassen grüßen. Allerdings habe ich in diesen Klausuren jeweils versucht, als ich merkte, ich werde keine vollständige Lösung schaffen, das Gutachten ausführlich zu schreiben. In den Anwaltsklausuren habe ich immer die Zweckmäßigkeit recht breit ausgearbeitet und dann zumindest den ersten Teil der Klageschrift, das heißt Anträge sauber formuliert und zumindest die einleitenden Sätze für den Sachverhalt und die rechtliche Würdigung, hingeschrieben. In der Z4 Klausur habe ich noch den SV in der Klageschrift geschafft, aber in der rechtlichen Würdigung pauschal auf mein Gutachten verwiesen.
In der S1 Klausur ist auch das Prozessgutachten recht umfangreich geworden und ich habe mich dann dafür entschieden wenigstens die Abschlussverfügung sauber zu formulieren, als ich merkte, dass ich so oder so keine vollständige Anklageschrift mehr schaffen. In der Anklageschrift habe ich dann den "Kopf" geschrieben, die Paragraphenkette angegeben und die Anträge am Ende ausformuliert. Abstraktum und Konkretum habe ich leider nicht mehr geschafft, aber auch hier habe ich noch die fehlenden Teile mit (...) gekennzeichnet, den Einleitungssatz für das Konkretum geschrieben und zumindest noch die Beweismittel und das wesentliche Ergebnis der Ermitlungen mit Aufzählungszeichen aufgeführt. Ich dachte mir, dass der Korrektor so wenigstens sieht, dass ich die Formalien verstande habe, obgleich ich zum Teil keine Zeit mehr hatte etwas dazu zu schreiben. Ich denke, dass hat meinen Klausuren etwas Struktur gegeben. Die Klausuren mit praktischem Teil wurden dann auch nicht schlechter bewertet, als die anderen.
Also mein Fazit: Kopf hoch! Ich denke nicht, dass ich 4 Mal Glück mit dem Korrektor hatte, sondern dass es darauf ankommt was man schreibt und die Klausur insgesamt Struktur hat und nicht einfach mittendrin "aufhört".
Ich drücke dir die Daumen!
24.10.2018, 14:14
(24.10.2018, 11:04)SitNRW schrieb:(24.10.2018, 10:49)gast schrieb:(24.10.2018, 10:33)NRW-DD schrieb:(24.10.2018, 10:25)Eva schrieb:Es sei dir gegönnt, so ist das nicht, aber da fragt man sich, wieso andere sich abhetzen und dann am Ende auch bei 7 Punkten landen... Es ist ja klar, dass man mehr Fehler macht, wenn man auch noch einen vollständigen Tatbestand zu Papier bringt. Eine Klausur ohne praktischen Teil (Assessorexamen?) noch zu bestehen, halte ich auch für sehr bedenklich.... Aber wie gesagt, nichts gegen dich, freue mich für jeden, der gute Noten hat! Fair ist es nur nicht.(24.10.2018, 10:00)Warter schrieb: Kann jemand davon berichten, wie unvollständige Klausuren (z.B. unvollständiger Tatbestand) bewertet worden sind?
Also ich hatte in der Z1 Klausur gar keinen Tatbestand und auch noch ein paar dicke Schnitzer im Tenor und habe trotzdem noch 5 Punkte in der Klausur bekommen.
Auch in anderen Klausuren, in den z.B. vollständig der praktische Teil gefelt hat, hat es noch für 5 - 7 Punkte gereicht.
Seit wann ist das Examen denn fair?
Also bitte. Wäre es fair, wenn jemand bessere Noten bekommt, nur weil er "formal" fertig geworden ist. Ich denke wenn man eine gute Leitung abliefert bei dem, was man schreibt, ist es durchaus legitim dafür im Ergebnis noch eine ausreichende bis befriedigende Bewertung zu erhalten, auch wenn am Ende die Zeit nicht gereicht hat. Als Referendar hier selbst dafür zu plädieren, dass man sobald man nicht fertig geworden ist, durchfallen sollte, finde ich schon eine krasse Aussage.
Ich plädiere nicht dafür, dass jemand durchfällt. Im Gegenteil, ich fand die Aussage sogar ziemlich gewagt, dass es nicht fair sei, aufgrund so weniger Infos. Aber abgesehen davon zeichnet sich das Examen halt auch nicht durch Fairness aus.
24.10.2018, 15:54
Ich mache mal weiter mit den Ergebnissen: 4,625. Klar ist das kein Optimal-Ergebnis geworden, aber ich freue mich bestanden zu haben und bin zufrieden.
25.10.2018, 09:14
Ist bei irgendwem schon die Post durch in Hessen?
25.10.2018, 09:55
ich denke, dass frühestens Briefe ab dem 05.11. in Hessen akommt
25.10.2018, 10:58
Ja bei mir in Hessen ist sie durch. Wieder nichts dabei
25.10.2018, 12:25
(23.10.2018, 17:33)Nds schrieb: Naja, ich versuche immer freundlich zu sein, aber manche Fragen sind schon ein bisschen doof. Der Durchschnitt der vergangenen Jahre findet sich natürlich im Jahresbericht des LJPA. Dazu gibt man bei Google „Jahresbericht LJPA NRW“ ein. :rolleyes:
Du scheinst nicht nur ein Möchtegernschlaumeier, sondern auch ein echter Hellseher zu sein. Die Statistiken sind bekannt. Ich kann den Statisiken jedoch nur die endgültigen Noten nach erfolgter mündlicher Prüfung entnehmen. Mir ging es um den ungefähren Durchschnitt der Klausurnoten in NRW. In den kommerziellen Repetitorien werden diesbezüglich immer mal wieder verschiedene Angaben gemacht, so dass ich mich frage, ob diese Angaben irgendwo veröffentlicht werden, bzw. wem diese Angaben vorliegen.
25.10.2018, 12:55
Sorry, mea culpa, hab einfach mal von Nds auf NRW geschlossen. NRW veröffentlicht die Einzelergebnisse im Gegensatz zu Niedersachsen nicht.