10.05.2022, 14:42
Was würdert ihr bei den Examensklausuren weglassen wenn es aufgrund von Zeitnot nicht anders geht?
10.05.2022, 18:04
Tatbestand
11.05.2022, 09:05
Kommt natürlich auch auf die Art der Klausur an. In einer Urteilsklausur auf jeden Fall den Tatbestand. Unsere AG-Leiterin meinte dazu, dass man dann einfach 2-3 Stichpunkte hinschreiben sollte, damit der Korrektor sieht, dass man weiß, dass da eigentlich ein Tatbestand hingehört und dass man grds. weiß, wie der geschrieben wird.
In einer Klausur, in der ein Gutachten gefordert wird, würde ich mich dann an unproblematischen Stellen wirklich kurz fassen und im Zweifel einfach nur einen Satz schreiben. Das wichtigste ist da, dass du mit dem praktischen Teil (Anträge/Anklage/...) fertig wirst (so wurde uns das zumindest gesagt).
In einer Klausur, in der ein Gutachten gefordert wird, würde ich mich dann an unproblematischen Stellen wirklich kurz fassen und im Zweifel einfach nur einen Satz schreiben. Das wichtigste ist da, dass du mit dem praktischen Teil (Anträge/Anklage/...) fertig wirst (so wurde uns das zumindest gesagt).
11.05.2022, 09:20
also ich finde das auch sehr schwer zu sagen, es kommt ja auch auf die Klausur an.
im Rubrum könnte man ja die Adressen weglassen
Herr Max Mustermann, Bielefeld als Kläger
Prozessbevollmächtigter: Herr RA X, Bielefeld oder so
das Abschreiben der Adressen frisst unnötig zeit weg.. ich weiß halt nur nicht wie das bewertet wird aber wenn man in Zeitnot ist wäre das wahrscheinlich weniger schlimm?
im Rubrum könnte man ja die Adressen weglassen
Herr Max Mustermann, Bielefeld als Kläger
Prozessbevollmächtigter: Herr RA X, Bielefeld oder so
das Abschreiben der Adressen frisst unnötig zeit weg.. ich weiß halt nur nicht wie das bewertet wird aber wenn man in Zeitnot ist wäre das wahrscheinlich weniger schlimm?
11.05.2022, 10:45
kommt halt immer darauf an, wie groß die Zeitnot ist. Tatbestand ist ein Zeitfresser und die Urteilsgründe sind halt wichtiger. Aus lauter Verzweiflung habe ich in meiner ersten Klausur im Examen auch noch Kosten und Vollstreckbarkeit weggelassen. Voll Scheiße, aber wenn es nicht anders geht. Es kommt halt immer darauf an, welche Klausur du vor dir hast. Eine Schlussverfügung ist anders als ein Urteil, Anwaltsklausur... Immer darauf achten, wo Du am meisten Wissen zeigen kannst. Das sollte auch auf dem Blatt sein....
17.05.2022, 00:00
Meine Meinung:
Beim Urteil
- Rubrum: Immer vollständig (erster Eindruck)
- Tatbestand: Zumindest Prozessgeschichte, Anträge und streitige Tatsachen (V.a. Anträge und streitige Tatsachen sind m.E. wichtig)
- Entscheidungsgründe
-- Zulässigkeit: Im Notfall würde ich hier radikal kürzen ("Die zulässige Klage ist begründet.")
-- Begründetheit: Im Notfall weniger wichtige Themen in einem Satz abhandeln.
Beim Urteil
- Rubrum: Immer vollständig (erster Eindruck)
- Tatbestand: Zumindest Prozessgeschichte, Anträge und streitige Tatsachen (V.a. Anträge und streitige Tatsachen sind m.E. wichtig)
- Entscheidungsgründe
-- Zulässigkeit: Im Notfall würde ich hier radikal kürzen ("Die zulässige Klage ist begründet.")
-- Begründetheit: Im Notfall weniger wichtige Themen in einem Satz abhandeln.
17.05.2022, 00:10
(17.05.2022, 00:00)Gast schrieb: Meine Meinung:
Beim Urteil
- Rubrum: Immer vollständig (erster Eindruck)
- Tatbestand: Zumindest Prozessgeschichte, Anträge und streitige Tatsachen (V.a. Anträge und streitige Tatsachen sind m.E. wichtig)
- Entscheidungsgründe
-- Zulässigkeit: Im Notfall würde ich hier radikal kürzen ("Die zulässige Klage ist begründet.")
-- Begründetheit: Im Notfall weniger wichtige Themen in einem Satz abhandeln.
Achso: Tenor wäre auch nicht schlecht.
17.05.2022, 07:54
Rubrum und die Anträge in < > einfügen. Das Abschreiben ist so dermaßen unsinnig…



