08.05.2022, 10:56
08.05.2022, 11:29
Hat jemand das Arbeitgeberdarlehen bei der Widerklage diskutiert, ob der Rechtsweg eröffnet ist? Ich habe den leider verneint und habe jetzt gesehen dass dieser unter Par. 2 nr 4 a) ArbGG fällt…. Habe gesagt das Darlehen ist ein allein zivilrechtlicher Anspruch auch wenn es „Arbeitgeber“Darlehen heißt und muss auch vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden…. Wusste nicht, dass es darunter fällt.. meint ihr das ist sehr schlimm?
Was habt ihr mit den ehrenamtlichen Richtern gemacht? Ich habe sie jetzt einfach weggelassen….
Und ich war mir auch unsicher wie Ich die Zusatzvereinbarung lösen sollte…ich bin zum Schluss gekommen, dass es eine individualabrede ist und das BAG die 3 Monate eig bei AGB Klauseln Anwendung findet, aber irgendwie dachte ich das muss doch auch hier gelten… habe dann irgendwas analog genommen … ich habe noch nie gehört, dass die auschlussfrist für den an nicht gilt und für den ag doch… ?! Das stand auch nicht im Palandt oder ?
Ich hoffe in Strafrecht wird es ein wenig einfacher…. Es ist immer so viel..
Was habt ihr mit den ehrenamtlichen Richtern gemacht? Ich habe sie jetzt einfach weggelassen….
Und ich war mir auch unsicher wie Ich die Zusatzvereinbarung lösen sollte…ich bin zum Schluss gekommen, dass es eine individualabrede ist und das BAG die 3 Monate eig bei AGB Klauseln Anwendung findet, aber irgendwie dachte ich das muss doch auch hier gelten… habe dann irgendwas analog genommen … ich habe noch nie gehört, dass die auschlussfrist für den an nicht gilt und für den ag doch… ?! Das stand auch nicht im Palandt oder ?
Ich hoffe in Strafrecht wird es ein wenig einfacher…. Es ist immer so viel..
08.05.2022, 13:25
(08.05.2022, 11:29)Gast schrieb: Hat jemand das Arbeitgeberdarlehen bei der Widerklage diskutiert, ob der Rechtsweg eröffnet ist? Ich habe den leider verneint und habe jetzt gesehen dass dieser unter Par. 2 nr 4 a) ArbGG fällt…. Habe gesagt das Darlehen ist ein allein zivilrechtlicher Anspruch auch wenn es „Arbeitgeber“Darlehen heißt und muss auch vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden…. Wusste nicht, dass es darunter fällt.. meint ihr das ist sehr schlimm?
Was habt ihr mit den ehrenamtlichen Richtern gemacht? Ich habe sie jetzt einfach weggelassen….
Und ich war mir auch unsicher wie Ich die Zusatzvereinbarung lösen sollte…ich bin zum Schluss gekommen, dass es eine individualabrede ist und das BAG die 3 Monate eig bei AGB Klauseln Anwendung findet, aber irgendwie dachte ich das muss doch auch hier gelten… habe dann irgendwas analog genommen … ich habe noch nie gehört, dass die auschlussfrist für den an nicht gilt und für den ag doch… ?! Das stand auch nicht im Palandt oder ?
Ich hoffe in Strafrecht wird es ein wenig einfacher…. Es ist immer so viel..
Ich habe den Rechtsweg bei der Widerklage ebenfalls diskutiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um einen rein zivilrechtlichen Anspruch handelt und dass der Umstand, dass das Auto für die Arbeit gebraucht werde, nicht ausreiche.
Die ehrenamtlichen Richter habe ich aufgenommen.
Wie hast du das bei der Ausschlussfrist begründet? Weshalb war es eine Individualabrede?
08.05.2022, 13:46
(08.05.2022, 13:25)Gast schrieb:(08.05.2022, 11:29)Gast schrieb: Hat jemand das Arbeitgeberdarlehen bei der Widerklage diskutiert, ob der Rechtsweg eröffnet ist? Ich habe den leider verneint und habe jetzt gesehen dass dieser unter Par. 2 nr 4 a) ArbGG fällt…. Habe gesagt das Darlehen ist ein allein zivilrechtlicher Anspruch auch wenn es „Arbeitgeber“Darlehen heißt und muss auch vor dem Zivilgericht geltend gemacht werden…. Wusste nicht, dass es darunter fällt.. meint ihr das ist sehr schlimm?
Was habt ihr mit den ehrenamtlichen Richtern gemacht? Ich habe sie jetzt einfach weggelassen….
Und ich war mir auch unsicher wie Ich die Zusatzvereinbarung lösen sollte…ich bin zum Schluss gekommen, dass es eine individualabrede ist und das BAG die 3 Monate eig bei AGB Klauseln Anwendung findet, aber irgendwie dachte ich das muss doch auch hier gelten… habe dann irgendwas analog genommen … ich habe noch nie gehört, dass die auschlussfrist für den an nicht gilt und für den ag doch… ?! Das stand auch nicht im Palandt oder ?
Ich hoffe in Strafrecht wird es ein wenig einfacher…. Es ist immer so viel..
Ich habe den Rechtsweg bei der Widerklage ebenfalls diskutiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass es sich um einen rein zivilrechtlichen Anspruch handelt und dass der Umstand, dass das Auto für die Arbeit gebraucht werde, nicht ausreiche.
Die ehrenamtlichen Richter habe ich aufgenommen.
Wie hast du das bei der Ausschlussfrist begründet? Weshalb war es eine Individualabrede?
Die ehrenamtlichen Richter habe ich einfach weggelassen. Finde das total seltsam..
Ich glaube man konnte beides argumentieren. Ich habe es damit argumentiert, dass mit der Aufnahme des arbeitgeberdarlehen es hier wohl individuell ausgehandelt wurde aber ich war mir selbst sehr unsicher …. Aber wirksam war es für mich trotzdem nicht …
09.05.2022, 12:51
Was lief denn heute in NRW?
09.05.2022, 14:50
Also Hessen war einfach schrecklich. Bei mir kann sich jemand einige Stichpunkte durchlesen. Eine absolute Zumutung
09.05.2022, 14:56
09.05.2022, 14:56
Hessen war heute einfach vom Umfang geisteskrank… Da konnte man sich tot prüfen!
Was denkt sich das JPA? Geht es nur um Schnelligkeit?
Ich hab zum Schluss nur noch hingerotzt was das Zeug hält… Mehr ging echt nicht
Was denkt sich das JPA? Geht es nur um Schnelligkeit?
Ich hab zum Schluss nur noch hingerotzt was das Zeug hält… Mehr ging echt nicht
09.05.2022, 15:03
Sachverhalt in NRW und irgendwelche Lösungsansätze?
09.05.2022, 15:10
Es war schrecklich, hoffe irgendwas davon ist richtig:
Tatkomplex 17.03
Beide:
- 223, 224 waffe und Werkzeug
- 253,255,253, 22, 23, 25 II
- Bezüglich der zu viel geforderten 2000€. Der Rest war nicht rechtswidrig?
- Schreckschusspistole war weg P ob verwendet, im Ergebnis abgelehnt
- 239a und 239b abgelehnt weil die abgenötigtem Handlung später erfolgen sollte
-249 wegen Tasche, P Mittäterexess
Tatkomplex 16.03.2022
- 211 aber Rücktritt -
- P kurz 252, 108 StPO
- 223,224 waffe +
Tatkomplex 17.03
Beide:
- 223, 224 waffe und Werkzeug
- 253,255,253, 22, 23, 25 II
- Bezüglich der zu viel geforderten 2000€. Der Rest war nicht rechtswidrig?
- Schreckschusspistole war weg P ob verwendet, im Ergebnis abgelehnt
- 239a und 239b abgelehnt weil die abgenötigtem Handlung später erfolgen sollte
-249 wegen Tasche, P Mittäterexess
Tatkomplex 16.03.2022
- 211 aber Rücktritt -
- P kurz 252, 108 StPO
- 223,224 waffe +