17.10.2018, 04:07
Ich habe in jeder einzelnen Klausur mindestens einen fetten Bock geschossen, mit dem jeweils auch durchfallen zu begründen wäre. Alle auf der Stufe Missachtung von Trennungs und Abstraktionsprinzip. Wird also knapp.
17.10.2018, 14:42
Bei mir haben sich etliche kleinere Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen, die halt deshalb ärgerlich sind, weil sie ohne weiteres vermeidbar gewesen wären. Z.B. habe ich in Z 3 die hilfsweise erklärte Aufrechnung nicht als Klageänderung behandelt, in S 2 zwar das Problem der Verjährung gesehen, aber nach der falschen Ziffer gelöst. In V 2 den Antrag einheitlich auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, obwohl die ja wegen der Zwangsgelddrohung von vornherein nicht besteht. Dazu in den Anwaltsklausuren die Anträge nach §§ 707,719 vergessen etc.
Das mögen nun alles keine Fehler sein, die für sich genommen zum Durchfallen führen, aber es kostet alles unnötige Punkte. In der Häufung kann das dann auch ne Notenstufe ausmachen... :dodgy:
Das mögen nun alles keine Fehler sein, die für sich genommen zum Durchfallen führen, aber es kostet alles unnötige Punkte. In der Häufung kann das dann auch ne Notenstufe ausmachen... :dodgy:
17.10.2018, 15:40
(17.10.2018, 14:42)nrw12321 schrieb: Bei mir haben sich etliche kleinere Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen, die halt deshalb ärgerlich sind, weil sie ohne weiteres vermeidbar gewesen wären. Z.B. habe ich in Z 3 die hilfsweise erklärte Aufrechnung nicht als Klageänderung behandelt, in S 2 zwar das Problem der Verjährung gesehen, aber nach der falschen Ziffer gelöst. In V 2 den Antrag einheitlich auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, obwohl die ja wegen der Zwangsgelddrohung von vornherein nicht besteht. Dazu in den Anwaltsklausuren die Anträge nach §§ 707,719 vergessen etc.
Das mögen nun alles keine Fehler sein, die für sich genommen zum Durchfallen führen, aber es kostet alles unnötige Punkte. In der Häufung kann das dann auch ne Notenstufe ausmachen... :dodgy:
Du meinst hoffentlich "nicht zum Durchfallen führen"...?
17.10.2018, 21:44
(17.10.2018, 14:42)nrw12321 schrieb: Bei mir haben sich etliche kleinere Flüchtigkeitsfehler eingeschlichen, die halt deshalb ärgerlich sind, weil sie ohne weiteres vermeidbar gewesen wären. Z.B. habe ich in Z 3 die hilfsweise erklärte Aufrechnung nicht als Klageänderung behandelt, in S 2 zwar das Problem der Verjährung gesehen, aber nach der falschen Ziffer gelöst. In V 2 den Antrag einheitlich auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, obwohl die ja wegen der Zwangsgelddrohung von vornherein nicht besteht. Dazu in den Anwaltsklausuren die Anträge nach §§ 707,719 vergessen etc.
Das mögen nun alles keine Fehler sein, die für sich genommen zum Durchfallen führen, aber es kostet alles unnötige Punkte. In der Häufung kann das dann auch ne Notenstufe ausmachen... :dodgy:
Bei solchen Kleinigkeiten kann wohl nur von Luxusproblemen gesprochen werden :sleepy:
03.01.2019, 03:26
Hallo Leute,
Erstmal ein frohes neues Jahr euch allen.
Wann ist nochmal genau mit der Durchfaller-Liste zu rechnen? Irgendwann zwischen dem 10. und dem 20. Januar oder?
Diese Warterei macht einen total deppert.
Wie sieht es bei euch mit dem Lernen aus? Kommt ihr vorwärts? Ich weiß gar nicht womit ich anfangen soll. Das Gefühl durchgefallen zu sein wird immer schlimmer und lähmt mein Vorankommen...:(
Erstmal ein frohes neues Jahr euch allen.
Wann ist nochmal genau mit der Durchfaller-Liste zu rechnen? Irgendwann zwischen dem 10. und dem 20. Januar oder?
Diese Warterei macht einen total deppert.
Wie sieht es bei euch mit dem Lernen aus? Kommt ihr vorwärts? Ich weiß gar nicht womit ich anfangen soll. Das Gefühl durchgefallen zu sein wird immer schlimmer und lähmt mein Vorankommen...:(
03.01.2019, 13:31
Ich habe bisher noch gar nicht gelernt und denke auch nicht, dass ich vor Februar damit anfangen werde. Ich hoffe, dass das dann alles so klappt in einem Monat.
07.01.2019, 03:45
Hallo, wann kommen die Ergebnisse?
07.01.2019, 03:45
Hallo, wann kommen die Ergebnisse?
07.01.2019, 11:07
In Rheinland-Pfalz wohl Ende Februar :-/ in anderen Bundesländern glaube ich etwas früher...
Bin zwar nur Notenverbesserer (oder -verschlechterer... Das sieht man dann), aber ich bin langsam richtig aufgeregt.
Bin zwar nur Notenverbesserer (oder -verschlechterer... Das sieht man dann), aber ich bin langsam richtig aufgeregt.
07.01.2019, 11:09
In Nds. gibt es ja keine Listen und keinen Online-Abruf. Jeder bekommt klassisch Post. Jetzt wird wieder geschrieben. Der Durchgang vor uns hat seine Briefe erst im Folgemonat auf unseren Durchgang bekommen (also Prüflinge Juli 2018 bekamen Ergebnisse im November 2018). Dementsprechend rechne ich nicht vor Februar mit Post vom Prüfungsamt.