05.10.2018, 23:29
Ja, gut, es ist leider keine von den "hotshit"-Sachen bei uns bisher drangekommen, aber ich habe nichtsdestotrotz sooo viel von den Seminaren und den Skripten für mich mitgenommen, was mir persönlich nicht nur ein sicheres Gefühl beim Reingehen gegeben hat. Es hat mir vor allem die Methodik des zweiten Examens gelehrt.
In den Anwaltsklausuren zB von heute und Dienstag wusste ich ganz genau, welche Beweismittel ich wie genau darstellen soll und welche Zweckmäßigkeitsaspekte ich für und wider abwägen sollte. In den billo Einführungskursen bei uns in der Ag wurde sich dazu komplett ausgeschwiegen.
Das ändert natürlich nichts daran, dass ich alle Klausuren bisher unterm Strich echt mies fand :D Hatte ich ja schon erwähnt. Die waren so merkwürdig friggelig, dass der Einstieg und Aufbau jedes Mal ein riesiges Extraproblem für mich darstellte.
In den Anwaltsklausuren zB von heute und Dienstag wusste ich ganz genau, welche Beweismittel ich wie genau darstellen soll und welche Zweckmäßigkeitsaspekte ich für und wider abwägen sollte. In den billo Einführungskursen bei uns in der Ag wurde sich dazu komplett ausgeschwiegen.
Das ändert natürlich nichts daran, dass ich alle Klausuren bisher unterm Strich echt mies fand :D Hatte ich ja schon erwähnt. Die waren so merkwürdig friggelig, dass der Einstieg und Aufbau jedes Mal ein riesiges Extraproblem für mich darstellte.
05.10.2018, 23:43
Eine Sache beschäftigt mich noch:
Seid ihr euch sicher, dass die Mandantin ihre Pachtverträge für beide Parzellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekündigt hat?
Ich meine, sie hat beide Parzellen zum Geschäftsjahr 2016, was bei dem Verein bis zum 30.11. geht, in einem Schreiben gekündigt (Deshalb hatte sie auch gleichzeitig Nachpächter für beide Parzellen gesucht). Daher rührte doch der ganze Schlamassel. Bzgl der Parzelle 101 hat es dann ein Jahr gedauert, nämlich bis zum 1.12.17, bis der neue Herr Niemann als Nachpächter auf der Matte stand, nachdem es bei zwei vorherigen Interessenten nicht zum Abschluss gekommen ist. Und zu aller Frechheit kommt der Verein nun bei ihr an und meint, er würde noch die Verwaltungsgebühr und Gartenpflegearbeitsstunden für das Jahr 2017 von ihr bekommen. Wie gesagt, sie hatte aber zu Ende 16 gekündigt, meine ich. Und da kommt dann das abgedruckte Kleingartengesetz bei mir ins Spiel...
Wenn sie aber die zweite Parzelle erst zum 31.11.17 gekündigt hat, dann machen sowohl meine Lösungsgedanken als auch der Sachverhalt nicht wirklich Sinn... Sie wäre dann ja noch Mitglied und müsste natürlich auch die Verwaltungsgebühr und auch diese Gartenarbeitsstunden da bezahlen
Seid ihr euch sicher, dass die Mandantin ihre Pachtverträge für beide Parzellen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekündigt hat?
Ich meine, sie hat beide Parzellen zum Geschäftsjahr 2016, was bei dem Verein bis zum 30.11. geht, in einem Schreiben gekündigt (Deshalb hatte sie auch gleichzeitig Nachpächter für beide Parzellen gesucht). Daher rührte doch der ganze Schlamassel. Bzgl der Parzelle 101 hat es dann ein Jahr gedauert, nämlich bis zum 1.12.17, bis der neue Herr Niemann als Nachpächter auf der Matte stand, nachdem es bei zwei vorherigen Interessenten nicht zum Abschluss gekommen ist. Und zu aller Frechheit kommt der Verein nun bei ihr an und meint, er würde noch die Verwaltungsgebühr und Gartenpflegearbeitsstunden für das Jahr 2017 von ihr bekommen. Wie gesagt, sie hatte aber zu Ende 16 gekündigt, meine ich. Und da kommt dann das abgedruckte Kleingartengesetz bei mir ins Spiel...
Wenn sie aber die zweite Parzelle erst zum 31.11.17 gekündigt hat, dann machen sowohl meine Lösungsgedanken als auch der Sachverhalt nicht wirklich Sinn... Sie wäre dann ja noch Mitglied und müsste natürlich auch die Verwaltungsgebühr und auch diese Gartenarbeitsstunden da bezahlen
05.10.2018, 23:52
Wir schreiben bei uns keine Urteile im Strafrecht, sondern eine StA-Klausur und eine Revisionsklausur.
06.10.2018, 00:34
Ja beide Parzellen wurden zum 30.11.2016 gekündigt, jedenfalls habe ich das so zugrunde gelegt.
Wie habt ihr denn das mit dem Wertgutachten usw. in dem Pachtvertrag gemacht? Das war doch dem Wortlaut nach nur für den Fall der Kündigung durch den Verpächter möglich, oder? Damit gab es doch dann gar keine vertragliche Regelung für den eingetretenen Fall?
Wie habt ihr denn das mit dem Wertgutachten usw. in dem Pachtvertrag gemacht? Das war doch dem Wortlaut nach nur für den Fall der Kündigung durch den Verpächter möglich, oder? Damit gab es doch dann gar keine vertragliche Regelung für den eingetretenen Fall?
06.10.2018, 01:01
Hab ich auch so - gilt nicht, wenn nicht der Verpächter kündigt. Deshalb hat der Vorsitzende eine Pflichtverletzung begangen, als er die Verpachtung zu deren Preis verboten hat. Dadurch ist dann der Anspruch auf die Differenz (+) aus pVV des Pachtvertrags
06.10.2018, 08:04
Das war keine Werbung von Kaiser! Ich bin Prüfling in RLP, war beim Seminar und das dort genannte Urteil kam bei mir in der ZR3 Klausur nunmal einfach in diesem Durchgang dran (NJW 2018,786). Für die anderen Bundesländer kann ich nicht sprechen, habe aber extrem Mitleid mit euch.
Bei und kam gestern das Diesel Urteil mit teilweise, einseitiger erledigungserklärung dran.
Bei und kam gestern das Diesel Urteil mit teilweise, einseitiger erledigungserklärung dran.
06.10.2018, 08:12
Lieber NRWGastt: Du kannst mir über unser Büro der Kaiserseminare eine Email schreiben (mdB um Weiterleitung an Torsten Kaiser), dann kann ich dir gerne zu deiner Frage etwas sagen. Kurz: Ja, sogar ziemlich viel. Die Schwierigkeit bei Jura und gerade im Examen ist es natürlich nur, das Wissen aus den Seminaren schnell zu aktivieren, im auch ggf unbekanntem Einstieg zu entdecken und dann mit saubererm juristischem Handwerkszeug (dazu machen wir auch jede Menge) auf die Strasse zu hauen.
Ich hab während meiner Examensklausuren auch gekotzt, das geht fast jedem so. Nur hilft es nicht, sich oder andere zu bemitleiden. Ärmel hoch, kämpfen!
VG
T. Kaiser
Ich hab während meiner Examensklausuren auch gekotzt, das geht fast jedem so. Nur hilft es nicht, sich oder andere zu bemitleiden. Ärmel hoch, kämpfen!
VG
T. Kaiser
06.10.2018, 08:17
RLP schreibt auch Urteile. Kam auch länger nicht mehr.
06.10.2018, 08:19
Aber in Niedersachsen hat die Mandantin doch kein Wort darüber verloren dass sie eine Differenz gerne hätte. Ich habe stumpf einfach nur Kaution plus eben die unstreitigen 10 geprüft
06.10.2018, 08:56
Wie kann das sein, dass die ganzen Bundesländer so extrem kotzen über die Klausuren und RLP so einen billo Durchgang bekommt?
Ich meine zweimal aktuelle Rspr kriegt noch jeder nichtjurist hin und den abgasskandal jeder der nur ein bisschen an aktuellen deutschen Themen interessiert ist oder ein Auto fährt?!
Liegt es daran, dass RLP nur 2 mal im Jahr schreibt und einfach mehr Zeit lassen kann zu überlegen als diese Fließbandarbeit in NRW etc
Ist das nicht komplette Verschiebung innerhalb Deutschlands oder zählt RLP einfach nicht so viel im Vergleich oder wird das anders benotet ?
Ich meine zweimal aktuelle Rspr kriegt noch jeder nichtjurist hin und den abgasskandal jeder der nur ein bisschen an aktuellen deutschen Themen interessiert ist oder ein Auto fährt?!
Liegt es daran, dass RLP nur 2 mal im Jahr schreibt und einfach mehr Zeit lassen kann zu überlegen als diese Fließbandarbeit in NRW etc
Ist das nicht komplette Verschiebung innerhalb Deutschlands oder zählt RLP einfach nicht so viel im Vergleich oder wird das anders benotet ?