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PKV?
Gast
Unregistered
 
#21
22.03.2022, 15:41
(22.03.2022, 15:30)Gast schrieb:  Es gibt schon so ein Basistarif-Modell, wonach man in seinem PKV-Vertrag im Alter dann auf die Leistungen der GKV runtergestuft wird und dafür auch nur den maximalen GKV-Satz zahlt. Anscheinend ist das bei Ärzten aber unbeliebt und bürokratisch kompliziert.

Allgemein gibt es aber natürlich keine Kopplung und die PKV-Sätze können unendlich in den Himmel wachsen.

Was ist denn das für ein Unsinn. Dann, wenn man die Leistungen wirklich braucht (im Alter), lässt man sie sich zusammenkürzen?  Happywide Vor allem weil der GKV-Höchstsatz auch schon ziemlich hoch ist... der Clou bei der GKV ist ja gerade, dass man oft nicht den Höchstsatz zahlen muss, weil man weniger hat aber dafür trotzdem die "vollen" Leistungen hat.

Meine Empfehlung: Wenn man auf Nummer sicher gehen will und Sorge davor hat, auch später genug Geld zu haben/zu verdienen, sollte man in der GKV bleiben und ggf. eine Zusatzversicherung abschließen. Wer hingegen davon ausgeht, dass er auch weiterhin sehr gut verdienen wird, sollte eine PKV abschließen.
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Gast
Unregistered
 
#22
22.03.2022, 16:23
Bin direkt in die PKV und habe jeden Monat ein paar (!) Hunderter gespart. Nun (10 Jahre später) habe ich zwei Kinder die ich teilweise (Rest geht über Beihilfe meiner Frau) mitversichere. Nun zahle ich so ziemlich das gleiche wie in der GKV, habe aber 1.000 Euro Selbstbeteiligung im Jahr. Finanziell also kein ganz so toller Deal mehr. ABER: die Leistungen sind ganz andere. Ich brauchte mal ein MRT. Angerufen und am nächsten Tag einen Termin bekommen. Zur gleichen Zeit ist eine Freundin mit Krebsdiagnose die auch ein MRT brauchte drei Monate vertröstet worden.. Also wenn es hart auch hart kommt, ist die Gesundheit das höchste Gut. Da spare ich nicht!
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Gast
Unregistered
 
#23
22.03.2022, 16:41
(22.03.2022, 16:23)Gast schrieb:  Bin direkt in die PKV und habe jeden Monat ein paar (!) Hunderter gespart. Nun (10 Jahre später) habe ich zwei Kinder die ich teilweise (Rest geht über Beihilfe meiner Frau) mitversichere. Nun zahle ich so ziemlich das gleiche wie in der GKV, habe aber 1.000 Euro Selbstbeteiligung im Jahr. Finanziell also kein ganz so toller Deal mehr. ABER: die Leistungen sind ganz andere. Ich brauchte mal ein MRT. Angerufen und am nächsten Tag einen Termin bekommen. Zur gleichen Zeit ist eine Freundin mit Krebsdiagnose die auch ein MRT brauchte drei Monate vertröstet worden.. Also wenn es hart auch hart kommt, ist die Gesundheit das höchste Gut. Da spare ich nicht!


Ehrlich? Das ist mir noch nie passiert. Bin in der GKV und habe bisher immer innerhalb von paar Tagen ein MRT etc. bekommen.
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Gast
Unregistered
 
#24
22.03.2022, 16:48
(22.03.2022, 16:41)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 16:23)Gast schrieb:  Bin direkt in die PKV und habe jeden Monat ein paar (!) Hunderter gespart. Nun (10 Jahre später) habe ich zwei Kinder die ich teilweise (Rest geht über Beihilfe meiner Frau) mitversichere. Nun zahle ich so ziemlich das gleiche wie in der GKV, habe aber 1.000 Euro Selbstbeteiligung im Jahr. Finanziell also kein ganz so toller Deal mehr. ABER: die Leistungen sind ganz andere. Ich brauchte mal ein MRT. Angerufen und am nächsten Tag einen Termin bekommen. Zur gleichen Zeit ist eine Freundin mit Krebsdiagnose die auch ein MRT brauchte drei Monate vertröstet worden.. Also wenn es hart auch hart kommt, ist die Gesundheit das höchste Gut. Da spare ich nicht!


Ehrlich? Das ist mir noch nie passiert. Bin in der GKV und habe bisher immer innerhalb von paar Tagen ein MRT etc. bekommen.

Anderer Gast hier: Die Arztlage ist je nach Region und Fachrichtung sehr unterschiedlich. Hatte als GKV Mitglied bei meinem Haus- und Zahnarzt auch nie ein Problem. Bei schweren Erkrankungen wird man auch in der GKV gut versorgt. Bei so Dingen wie Haut- oder Augenarzt ist man hier mit der GKV aber gearscht und darf mehrere Monate warten. Daneben gibt es dann natürlich noch die Annehmlichkeiten im Krankenhaus, wobei man da auch als GKV Patient ein Zimmer Upgrade zahlen kann (nur eben aus eigener Tasche).
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Gast
Unregistered
 
#25
22.03.2022, 16:56
(22.03.2022, 15:30)Gast schrieb:  Es gibt schon so ein Basistarif-Modell, wonach man in seinem PKV-Vertrag im Alter dann auf die Leistungen der GKV runtergestuft wird und dafür auch nur den maximalen GKV-Satz zahlt. Anscheinend ist das bei Ärzten aber unbeliebt und bürokratisch kompliziert.

Allgemein gibt es aber natürlich keine Kopplung und die PKV-Sätze können unendlich in den Himmel wachsen.

Stimmt. Aber es hört sich hier an, als könnte der individuelle Beitragssatz nach Gusto der KK anwachsen. Auf die konkreten Befindlichkeiten kommt es aber, wenn man einmal drin ist, eh nicht mehr an. 

Aber klar ist, dass die PKV steigen kann, wie sie will, das stimmt. Aber das dann halt für alle
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Gast
Unregistered
 
#26
22.03.2022, 18:52
(22.03.2022, 16:56)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 15:30)Gast schrieb:  Es gibt schon so ein Basistarif-Modell, wonach man in seinem PKV-Vertrag im Alter dann auf die Leistungen der GKV runtergestuft wird und dafür auch nur den maximalen GKV-Satz zahlt. Anscheinend ist das bei Ärzten aber unbeliebt und bürokratisch kompliziert.

Allgemein gibt es aber natürlich keine Kopplung und die PKV-Sätze können unendlich in den Himmel wachsen.

Stimmt. Aber es hört sich hier an, als könnte der individuelle Beitragssatz nach Gusto der KK anwachsen. Auf die konkreten Befindlichkeiten kommt es aber, wenn man einmal drin ist, eh nicht mehr an. 

Aber klar ist, dass die PKV steigen kann, wie sie will, das stimmt. Aber das dann halt für alle


Der Beitrag zur PKV kann natürlich nicht willkürlich von der Versicherung festgelegt werden, sondern nur bei nachgewiesenen Kostensteigerungen im Tarif und Bestätigung durch den Gutachten. Und: die GKV Beiträge steigen auch ganz gut durch die Hochsetzung der Beitragsbemessungsgrenzen
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Gast
Unregistered
 
#27
23.03.2022, 12:14
(22.03.2022, 18:52)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 16:56)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 15:30)Gast schrieb:  Es gibt schon so ein Basistarif-Modell, wonach man in seinem PKV-Vertrag im Alter dann auf die Leistungen der GKV runtergestuft wird und dafür auch nur den maximalen GKV-Satz zahlt. Anscheinend ist das bei Ärzten aber unbeliebt und bürokratisch kompliziert.

Allgemein gibt es aber natürlich keine Kopplung und die PKV-Sätze können unendlich in den Himmel wachsen.

Stimmt. Aber es hört sich hier an, als könnte der individuelle Beitragssatz nach Gusto der KK anwachsen. Auf die konkreten Befindlichkeiten kommt es aber, wenn man einmal drin ist, eh nicht mehr an. 

Aber klar ist, dass die PKV steigen kann, wie sie will, das stimmt. Aber das dann halt für alle


Der Beitrag zur PKV kann natürlich nicht willkürlich von der Versicherung festgelegt werden, sondern nur bei nachgewiesenen Kostensteigerungen im Tarif und Bestätigung durch den Gutachten. Und: die GKV Beiträge steigen auch ganz gut durch die Hochsetzung der Beitragsbemessungsgrenzen

Welche Gutachten?
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Gast
Unregistered
 
#28
23.03.2022, 14:58
(23.03.2022, 12:14)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 18:52)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 16:56)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 15:30)Gast schrieb:  Es gibt schon so ein Basistarif-Modell, wonach man in seinem PKV-Vertrag im Alter dann auf die Leistungen der GKV runtergestuft wird und dafür auch nur den maximalen GKV-Satz zahlt. Anscheinend ist das bei Ärzten aber unbeliebt und bürokratisch kompliziert.

Allgemein gibt es aber natürlich keine Kopplung und die PKV-Sätze können unendlich in den Himmel wachsen.

Stimmt. Aber es hört sich hier an, als könnte der individuelle Beitragssatz nach Gusto der KK anwachsen. Auf die konkreten Befindlichkeiten kommt es aber, wenn man einmal drin ist, eh nicht mehr an. 

Aber klar ist, dass die PKV steigen kann, wie sie will, das stimmt. Aber das dann halt für alle


Der Beitrag zur PKV kann natürlich nicht willkürlich von der Versicherung festgelegt werden, sondern nur bei nachgewiesenen Kostensteigerungen im Tarif und Bestätigung durch den Gutachten. Und: die GKV Beiträge steigen auch ganz gut durch die Hochsetzung der Beitragsbemessungsgrenzen

Welche Gutachten?

§ 203 Abs. 2 VVG: (2) Ist bei einer Krankenversicherung das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers gesetzlich oder vertraglich ausgeschlossen, ist der Versicherer bei einer nicht nur als vorübergehend anzusehenden Veränderung einer für die Prämienkalkulation maßgeblichen Rechnungsgrundlage berechtigt, die Prämie entsprechend den berichtigten Rechnungsgrundlagen auch für bestehende Versicherungsverhältnisse neu festzusetzen, sofern ein unabhängiger Treuhänder die technischen Berechnungsgrundlagen überprüft und der Prämienanpassung zugestimmt hat.
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