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  5. PKV?
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PKV?
Gast
Unregistered
 
#11
21.03.2022, 17:54
(21.03.2022, 12:37)Gast schrieb:  freiwillig weiter gesetzlich versichert, weil ich viele kleinere Weh Wehchens habe und dementsprechend mehr Arztbesuche u.ä. habe.

Gerade deswegen bin ich in die PKV (Beamter), trotz Risikoaufschlag von maximal 30 %.

Wenn man wirklich gesundheitliche Probleme hat, ist die PKV ein wahrer Segen. Termine bei Fachärzten bekommt man innerhalb von Tagen. Mit GKV kann dies dagegen Monate dauern, vor allem in Großstädten. Besonders problematisch sind aber z. B. auch GKV-Kostengrenzen bei Physiotherapie usw.
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Jura Mura
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#12
21.03.2022, 18:54
(21.03.2022, 17:03)Gastibär schrieb:  
(21.03.2022, 16:53)Gast Gast schrieb:  
(21.03.2022, 16:35)Jura Mura schrieb:  Wie stark steigt eigentlich die Prämie im Alter bei einer PKV?

Das kann dir keiner sicher sagen, weil das ja auch nicht für alle Tarife und Versicherungen gleich ist.

Abgesehen davon ist der Anstieg bei der PKV vergleichbar mit dem jährlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei der GKV. Der "Vorteil" der GKV ist nur, dass du eben anteilig weniger zahlst, wenn du im Alter auch weniger hast. Die PKV musst du hingegen immer gleich zahlen, egal wie viel du hast. Wenn du allerdings auch im Alter viel haben wirst (Rente+Dividende+Mieteinnahmen etc), kann auch die GKV teuer werden bzw. teuer bleiben.

Und man muss auch beachten, dass einige Versorgungswerke (meins jedenfalls) im Alter keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten (weder zur PKV noch zur GKV) - anders als die DRV, die für die GKV den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Wenn man also im Alter auch für die GKV beide Häften ("AG" und AN Anteil) selbst zahlen muss, weil das Versorgungswerk nix zur KV dazugibt, dann ist der Abstand zwischen PKV und GKV vielleicht im Alter gar nicht mehr so groß.

Diesbzgl. muss man sich aber natürlich schlau machen, was das eigene VW leistet, ob man ggfs. nen Anspruch gegen die DRV aus anderen Beschäftigungen vor dem Anwaltsdasein hat, ob das für die GKV im Alter dann relevant ist etc.

Ist das nicht ein massiver Grund, nicht (bzw. nur den Mindestanteil) ans Versorgungswerk abzuführen und im Übrigen in der DRV zu bleiben? Das werden ja sehr hohe Beträge sein, um die es hier geht.

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, was Sinn und Zweck der Versorgungswerke ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.03.2022, 18:54 von Jura Mura.)
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Gast Gast
Unregistered
 
#13
21.03.2022, 19:00
(21.03.2022, 18:54)Jura Mura schrieb:  
(21.03.2022, 17:03)Gastibär schrieb:  
(21.03.2022, 16:53)Gast Gast schrieb:  
(21.03.2022, 16:35)Jura Mura schrieb:  Wie stark steigt eigentlich die Prämie im Alter bei einer PKV?

Das kann dir keiner sicher sagen, weil das ja auch nicht für alle Tarife und Versicherungen gleich ist.

Abgesehen davon ist der Anstieg bei der PKV vergleichbar mit dem jährlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei der GKV. Der "Vorteil" der GKV ist nur, dass du eben anteilig weniger zahlst, wenn du im Alter auch weniger hast. Die PKV musst du hingegen immer gleich zahlen, egal wie viel du hast. Wenn du allerdings auch im Alter viel haben wirst (Rente+Dividende+Mieteinnahmen etc), kann auch die GKV teuer werden bzw. teuer bleiben.

Und man muss auch beachten, dass einige Versorgungswerke (meins jedenfalls) im Alter keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten (weder zur PKV noch zur GKV) - anders als die DRV, die für die GKV den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Wenn man also im Alter auch für die GKV beide Häften ("AG" und AN Anteil) selbst zahlen muss, weil das Versorgungswerk nix zur KV dazugibt, dann ist der Abstand zwischen PKV und GKV vielleicht im Alter gar nicht mehr so groß.

Diesbzgl. muss man sich aber natürlich schlau machen, was das eigene VW leistet, ob man ggfs. nen Anspruch gegen die DRV aus anderen Beschäftigungen vor dem Anwaltsdasein hat, ob das für die GKV im Alter dann relevant ist etc.

Ist das nicht ein massiver Grund, nicht (bzw. nur den Mindestanteil) ans Versorgungswerk abzuführen und im Übrigen in der DRV zu bleiben? Das werden ja sehr hohe Beträge sein, um die es hier geht.

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, was Sinn und Zweck der Versorgungswerke ist.

1. Du kannst keinen Mindestteil ans Versorgungswerk abführen, sondern musst entsprechend deiner Einkünfte abführen. Das entspricht der Höhe, die ein normaler Angestellter in dir DRV zahlen würde. Du kannst aber natürlich doppelt zahlen, einmal ins VW und einmal in die DRV.

2. Die Rente des VW ist deutlich besser als die der DRV. Daher ist es vollkommen ok, wenn die VW den AG-Anteil für die KK nicht zahlt. Historisch kommt das übrigens daher, dass viele Rechtsanwälte selbstständig waren/sind, also auch schon im Berufsleben ihre Krankenkasse selbst voll zahlen.
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Jura Mura
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 3
Registriert seit: Mar 2022
#14
21.03.2022, 20:16
(21.03.2022, 19:00)Gast Gast schrieb:  
(21.03.2022, 18:54)Jura Mura schrieb:  
(21.03.2022, 17:03)Gastibär schrieb:  
(21.03.2022, 16:53)Gast Gast schrieb:  
(21.03.2022, 16:35)Jura Mura schrieb:  Wie stark steigt eigentlich die Prämie im Alter bei einer PKV?

Das kann dir keiner sicher sagen, weil das ja auch nicht für alle Tarife und Versicherungen gleich ist.

Abgesehen davon ist der Anstieg bei der PKV vergleichbar mit dem jährlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei der GKV. Der "Vorteil" der GKV ist nur, dass du eben anteilig weniger zahlst, wenn du im Alter auch weniger hast. Die PKV musst du hingegen immer gleich zahlen, egal wie viel du hast. Wenn du allerdings auch im Alter viel haben wirst (Rente+Dividende+Mieteinnahmen etc), kann auch die GKV teuer werden bzw. teuer bleiben.

Und man muss auch beachten, dass einige Versorgungswerke (meins jedenfalls) im Alter keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten (weder zur PKV noch zur GKV) - anders als die DRV, die für die GKV den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Wenn man also im Alter auch für die GKV beide Häften ("AG" und AN Anteil) selbst zahlen muss, weil das Versorgungswerk nix zur KV dazugibt, dann ist der Abstand zwischen PKV und GKV vielleicht im Alter gar nicht mehr so groß.

Diesbzgl. muss man sich aber natürlich schlau machen, was das eigene VW leistet, ob man ggfs. nen Anspruch gegen die DRV aus anderen Beschäftigungen vor dem Anwaltsdasein hat, ob das für die GKV im Alter dann relevant ist etc.

Ist das nicht ein massiver Grund, nicht (bzw. nur den Mindestanteil) ans Versorgungswerk abzuführen und im Übrigen in der DRV zu bleiben? Das werden ja sehr hohe Beträge sein, um die es hier geht.

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, was Sinn und Zweck der Versorgungswerke ist.

1. Du kannst keinen Mindestteil ans Versorgungswerk abführen, sondern musst entsprechend deiner Einkünfte abführen. Das entspricht der Höhe, die ein normaler Angestellter in dir DRV zahlen würde. Du kannst aber natürlich doppelt zahlen, einmal ins VW und einmal in die DRV.

2. Die Rente des VW ist deutlich besser als die der DRV. Daher ist es vollkommen ok, wenn die VW den AG-Anteil für die KK nicht zahlt. Historisch kommt das übrigens daher, dass viele Rechtsanwälte selbstständig waren/sind, also auch schon im Berufsleben ihre Krankenkasse selbst voll zahlen.

1. Ich kann (in BaWü) wählen, ob ich voll in die DRV einzahle und zusätzlich ein 30/100 des Regelbeitrags ins VW (oder natürlich mehr).

2. Ist das echt so? Ich habe bisher immer wieder gehört, dass die Unterschiede gar nicht so groß seien. Aber wenn das anders ist, dann macht das natürlich schon Sinn.
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Gast Gast
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#15
21.03.2022, 20:37
(21.03.2022, 20:16)Jura Mura schrieb:  
(21.03.2022, 19:00)Gast Gast schrieb:  
(21.03.2022, 18:54)Jura Mura schrieb:  
(21.03.2022, 17:03)Gastibär schrieb:  
(21.03.2022, 16:53)Gast Gast schrieb:  Das kann dir keiner sicher sagen, weil das ja auch nicht für alle Tarife und Versicherungen gleich ist.

Abgesehen davon ist der Anstieg bei der PKV vergleichbar mit dem jährlichen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei der GKV. Der "Vorteil" der GKV ist nur, dass du eben anteilig weniger zahlst, wenn du im Alter auch weniger hast. Die PKV musst du hingegen immer gleich zahlen, egal wie viel du hast. Wenn du allerdings auch im Alter viel haben wirst (Rente+Dividende+Mieteinnahmen etc), kann auch die GKV teuer werden bzw. teuer bleiben.

Und man muss auch beachten, dass einige Versorgungswerke (meins jedenfalls) im Alter keinen Beitrag zur Krankenversicherung leisten (weder zur PKV noch zur GKV) - anders als die DRV, die für die GKV den Arbeitgeberanteil übernimmt.

Wenn man also im Alter auch für die GKV beide Häften ("AG" und AN Anteil) selbst zahlen muss, weil das Versorgungswerk nix zur KV dazugibt, dann ist der Abstand zwischen PKV und GKV vielleicht im Alter gar nicht mehr so groß.

Diesbzgl. muss man sich aber natürlich schlau machen, was das eigene VW leistet, ob man ggfs. nen Anspruch gegen die DRV aus anderen Beschäftigungen vor dem Anwaltsdasein hat, ob das für die GKV im Alter dann relevant ist etc.

Ist das nicht ein massiver Grund, nicht (bzw. nur den Mindestanteil) ans Versorgungswerk abzuführen und im Übrigen in der DRV zu bleiben? Das werden ja sehr hohe Beträge sein, um die es hier geht.

Irgendwie verstehe ich nicht so ganz, was Sinn und Zweck der Versorgungswerke ist.

1. Du kannst keinen Mindestteil ans Versorgungswerk abführen, sondern musst entsprechend deiner Einkünfte abführen. Das entspricht der Höhe, die ein normaler Angestellter in dir DRV zahlen würde. Du kannst aber natürlich doppelt zahlen, einmal ins VW und einmal in die DRV.

2. Die Rente des VW ist deutlich besser als die der DRV. Daher ist es vollkommen ok, wenn die VW den AG-Anteil für die KK nicht zahlt. Historisch kommt das übrigens daher, dass viele Rechtsanwälte selbstständig waren/sind, also auch schon im Berufsleben ihre Krankenkasse selbst voll zahlen.

1. Ich kann (in BaWü) wählen, ob ich voll in die DRV einzahle und zusätzlich ein 30/100 des Regelbeitrags ins VW (oder natürlich mehr).

2. Ist das echt so? Ich habe bisher immer wieder gehört, dass die Unterschiede gar nicht so groß seien. Aber wenn das anders ist, dann macht das natürlich schon Sinn.

Das ist nach meinem Wissen in NRW nicht möglich.

zu 2: Hätte ich in die DRV weiter eingezahlt, lang mein errechneter Anspruch bei knapp 2.000 Euro. Mein Anspruch im VW lieg bei knapp 3.900 Euro. Davon zahle ich auch gerne die 300 Euro Krankenkassen AG-Anteil selbst.
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Gast
Unregistered
 
#16
22.03.2022, 14:44
Raffe irgendwie auch nicht, wieso die PKV - abgesehen vom Wegfall des AG-Anteils - im Alter "zu teuer" sein sollte? Ist man da nicht auch an den GKV Höchstsatz gekoppelt?
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Ich kann folgende Seite empfehlen, auf der es viele nützliche und hilfreiche Tipps sowie einen Tarifrechner zur Privaten Krankenversicherung (PKV) für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte gibt:

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Und hier gehts direkt zum Tarifrechner: Tarifrechner


Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:

https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
 
Gast
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#17
22.03.2022, 14:46
(22.03.2022, 14:44)Gast schrieb:  Raffe irgendwie auch nicht, wieso die PKV - abgesehen vom Wegfall des AG-Anteils - im Alter "zu teuer" sein sollte? Ist man da nicht auch an den GKV Höchstsatz gekoppelt?

Was ist für wen an den GKV Höchstsatz gekoppelt?
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Gast
Unregistered
 
#18
22.03.2022, 15:01
(22.03.2022, 14:46)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 14:44)Gast schrieb:  Raffe irgendwie auch nicht, wieso die PKV - abgesehen vom Wegfall des AG-Anteils - im Alter "zu teuer" sein sollte? Ist man da nicht auch an den GKV Höchstsatz gekoppelt?

Was ist für wen an den GKV Höchstsatz gekoppelt?

Man zahlt nicht mehr als den Höchstsatz in der GKV
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Gast
Unregistered
 
#19
22.03.2022, 15:04
(22.03.2022, 15:01)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 14:46)Gast schrieb:  
(22.03.2022, 14:44)Gast schrieb:  Raffe irgendwie auch nicht, wieso die PKV - abgesehen vom Wegfall des AG-Anteils - im Alter "zu teuer" sein sollte? Ist man da nicht auch an den GKV Höchstsatz gekoppelt?

Was ist für wen an den GKV Höchstsatz gekoppelt?

Man zahlt nicht mehr als den Höchstsatz in der GKV

Wie kommst du denn auf den Unsinn?  Happywide
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Gast
Unregistered
 
#20
22.03.2022, 15:30
Es gibt schon so ein Basistarif-Modell, wonach man in seinem PKV-Vertrag im Alter dann auf die Leistungen der GKV runtergestuft wird und dafür auch nur den maximalen GKV-Satz zahlt. Anscheinend ist das bei Ärzten aber unbeliebt und bürokratisch kompliziert.

Allgemein gibt es aber natürlich keine Kopplung und die PKV-Sätze können unendlich in den Himmel wachsen.
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