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Klausuren März 2022
Gasthessen12366
Unregistered
 
#461
17.03.2022, 16:25
(17.03.2022, 15:43)NRWlingling schrieb:  Anfechtungsklage gegen 
1) Widerruf einer Approbation eines Arztes, weil er gegenüber einer Patientin mehrfach sexuell übergriffig war. 
2) Rückgabe der Approbationsurkunde und aller Kopien
3) Zwangsgeldandrohung.


Hat hierzu jemand eine Entscheidung gefunden?
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Referendarella
Member
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Beiträge: 51
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2021
#462
17.03.2022, 16:26
(17.03.2022, 16:20)qwertzHESS schrieb:  Ich kann meinen eigenen Beitrag nicht editieren :(

Gibt es jemanden, der die Klage nicht abgewiesen hat? Würde mich mal interessieren.

Ich habe Teilabweise abgewiesen. Habe den Widerruf der Approbation durchgelassen, aber die Rückgabe der Urkunden "unverzüglich" spätestens bis zwei Wochen nach Beständigkeit des Verwaltungsaktes als nicht von 52 gedeckt gesehen, weil dafür der Va eben unanfechtbar sein muss und "unverzüglich" irreführend ist
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Wiederholungstäterin
Junior Member
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Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#463
17.03.2022, 16:27
(17.03.2022, 16:22)Referendarella schrieb:  
(17.03.2022, 16:17)qwertzHESS schrieb:  
(17.03.2022, 16:05)NRWprüfling schrieb:  
(17.03.2022, 15:57)Gast schrieb:  
(17.03.2022, 15:54)NRWprüfling schrieb:  Wie habt ihr das mit der Prozessvollmacht gelöst im Zusammenhang mit der Zustellung der Ladung und der Einhaltung der Ladungsfrist?



Komplett weggelassen, da völlig unproblematisch. Kündigung Mandat erfolgte doch vor Ladung. Oder?  Nervous

Ja, aber es geht doch nicht um die Kündigung des Mandats-->Inneverhältnis RA zu Mandant, sondern darum, ob die Prozessvollmacht, die der Prozessbevollmächtigte bei Gericht eingelegt hat, widerrufen worden ist

Habe über 102? argumentiert. Im Endeffekt kommt es darauf nicht an, da die Ladung sowieso dem Kläger persönlich zuzustellen ist? Stand jedenfalls irgendwo im Kommentar. Die Frist ist eingehalten spätestens mit Heilung über 8 VwZG bei tatsächlicher Kenntnisnahme (03.03.) und damit 2 Wochen vorher gem. 102 Abs. 1

Frist zwei Wochen ist beim 03.03 gerade nicht eingehalten, die ENDET mit Ende des heutigen Tage, also dürfte erst ab Morgen die mündliche Verhandlung sein.


Hab gelesen, dass die Fristen der ZPO dafür gelten. Also mit Einwerfen in den Briefkasten am 28.02.2022 zugestellt ist und damit rechtzeitig.
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Referendarella
Member
***
Beiträge: 51
Themen: 1
Registriert seit: Nov 2021
#464
17.03.2022, 16:29
(17.03.2022, 16:27)Wiederholungstäterin schrieb:  
(17.03.2022, 16:22)Referendarella schrieb:  
(17.03.2022, 16:17)qwertzHESS schrieb:  
(17.03.2022, 16:05)NRWprüfling schrieb:  
(17.03.2022, 15:57)Gast schrieb:  Komplett weggelassen, da völlig unproblematisch. Kündigung Mandat erfolgte doch vor Ladung. Oder?  Nervous

Ja, aber es geht doch nicht um die Kündigung des Mandats-->Inneverhältnis RA zu Mandant, sondern darum, ob die Prozessvollmacht, die der Prozessbevollmächtigte bei Gericht eingelegt hat, widerrufen worden ist

Habe über 102? argumentiert. Im Endeffekt kommt es darauf nicht an, da die Ladung sowieso dem Kläger persönlich zuzustellen ist? Stand jedenfalls irgendwo im Kommentar. Die Frist ist eingehalten spätestens mit Heilung über 8 VwZG bei tatsächlicher Kenntnisnahme (03.03.) und damit 2 Wochen vorher gem. 102 Abs. 1

Frist zwei Wochen ist beim 03.03 gerade nicht eingehalten, die ENDET mit Ende des heutigen Tage, also dürfte erst ab Morgen die mündliche Verhandlung sein.


Hab gelesen, dass die Fristen der ZPO dafür gelten. Also mit Einwerfen in den Briefkasten am 28.02.2022 zugestellt ist und damit rechtzeitig.

Habe ich auch so gemacht und das angekreuzte "Geschäftsräume" als unschädlich angesehen, weil es auf den Schutzzweck ankommt und der bei Wohnung oder Geachäftsräumen gleich ist, der Empfänger macht deutlich Post empfangen zu wollen
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qwertzHESS
Unregistered
 
#465
17.03.2022, 16:31
(17.03.2022, 16:29)Referendarella schrieb:  
(17.03.2022, 16:27)Wiederholungstäterin schrieb:  
(17.03.2022, 16:22)Referendarella schrieb:  
(17.03.2022, 16:17)qwertzHESS schrieb:  
(17.03.2022, 16:05)NRWprüfling schrieb:  Ja, aber es geht doch nicht um die Kündigung des Mandats-->Inneverhältnis RA zu Mandant, sondern darum, ob die Prozessvollmacht, die der Prozessbevollmächtigte bei Gericht eingelegt hat, widerrufen worden ist

Habe über 102? argumentiert. Im Endeffekt kommt es darauf nicht an, da die Ladung sowieso dem Kläger persönlich zuzustellen ist? Stand jedenfalls irgendwo im Kommentar. Die Frist ist eingehalten spätestens mit Heilung über 8 VwZG bei tatsächlicher Kenntnisnahme (03.03.) und damit 2 Wochen vorher gem. 102 Abs. 1

Frist zwei Wochen ist beim 03.03 gerade nicht eingehalten, die ENDET mit Ende des heutigen Tage, also dürfte erst ab Morgen die mündliche Verhandlung sein.


Hab gelesen, dass die Fristen der ZPO dafür gelten. Also mit Einwerfen in den Briefkasten am 28.02.2022 zugestellt ist und damit rechtzeitig.

Habe ich auch so gemacht und das angekreuzte "Geschäftsräume" als unschädlich angesehen, weil es auf den Schutzzweck ankommt und der bei Wohnung oder Geachäftsräumen gleich ist, der Empfänger macht deutlich Post empfangen zu wollen


Mist. :D Wenn mein 102 nicht ging, hilft vielleicht auch die Argumentation, dass zwar auf der PZU Geschäftsraum angegeben war, aber das Haus nur 2. Wohnungen hatte und davon auszugehen ist, dass es im richtigen Briefkasten gelandet ist. ?
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Hope04
Junior Member
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Beiträge: 8
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#466
17.03.2022, 16:32
(17.03.2022, 16:15)Gast schrieb:  
(17.03.2022, 15:57)Noereg schrieb:  
(17.03.2022, 15:45)Hope04 schrieb:  Polizeibeamter nrw wendet sich gegen Untersagung Dienstfahrzeug im Dienst zu führen. Vorherige Verweigerung blutentnahme und dadurch keine positive Eignungsbeurteilung. 

Absolute Zumutung!


In Berlin lief glaube ich im wesentlichen folgender Fall, der an einigen Stellen etwas vereinfacht wurde:

https://openjur.de/u/116229.html

Bei uns war es expliziert ein Autobahnpolizist. Ich hoffe, dass man hier auch vertretbar die Außenwirkung der Untersagung zum Führen von Dienstfahrzeugen bejahen kann. Hab da nämlich ne Anfechtungsklage draus gemacht  Nervous

Keine Sorge, ich habe die Klausur im November in Hessen geschrieben, habe mit einem Satz die Außenwirkung bejaht und damit eine AK angenommen, hat für 9 Punkte gereicht  Cool

Entspannt! :D 

Was hast Du für eine EGL herangezogen? BZW war eine VO bei euch abgedruckt? 
Bei uns gab es diesbezüglich nichts in der Klausur..
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Wiederholungstäterin
Junior Member
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Beiträge: 39
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2022
#467
17.03.2022, 16:34
(17.03.2022, 16:31)qwertzHESS schrieb:  
(17.03.2022, 16:29)Referendarella schrieb:  
(17.03.2022, 16:27)Wiederholungstäterin schrieb:  
(17.03.2022, 16:22)Referendarella schrieb:  
(17.03.2022, 16:17)qwertzHESS schrieb:  Habe über 102? argumentiert. Im Endeffekt kommt es darauf nicht an, da die Ladung sowieso dem Kläger persönlich zuzustellen ist? Stand jedenfalls irgendwo im Kommentar. Die Frist ist eingehalten spätestens mit Heilung über 8 VwZG bei tatsächlicher Kenntnisnahme (03.03.) und damit 2 Wochen vorher gem. 102 Abs. 1

Frist zwei Wochen ist beim 03.03 gerade nicht eingehalten, die ENDET mit Ende des heutigen Tage, also dürfte erst ab Morgen die mündliche Verhandlung sein.


Hab gelesen, dass die Fristen der ZPO dafür gelten. Also mit Einwerfen in den Briefkasten am 28.02.2022 zugestellt ist und damit rechtzeitig.

Habe ich auch so gemacht und das angekreuzte "Geschäftsräume" als unschädlich angesehen, weil es auf den Schutzzweck ankommt und der bei Wohnung oder Geachäftsräumen gleich ist, der Empfänger macht deutlich Post empfangen zu wollen


Mist. :D Wenn mein 102 nicht ging, hilft vielleicht auch die Argumentation, dass zwar auf der PZU Geschäftsraum angegeben war, aber das Haus nur 2. Wohnungen hatte und davon auszugehen ist, dass es im richtigen Briefkasten gelandet ist. ?


ich hab den 102 für die zwei Wochenfrist genommen. Und die Zustellung dann über ZPO geregelt.
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Gast
Unregistered
 
#468
17.03.2022, 16:35
(16.03.2022, 18:44)Wiederholungstäterin schrieb:  
(16.03.2022, 18:40)Gast schrieb:  
(16.03.2022, 18:29)Wiederholungstäterin schrieb:  
(16.03.2022, 17:56)Köln schrieb:  Hat noch jemand Tipps was man sich unbedingt für ÖffR noch mal vergegenwärtigen sollte?

Mein Tipp wäre nur, dass Du versuchst den gängigen Aufbau einzuhalten.
Also:
EGL
formelle Rechtmäßigkeit
materielle Rechtmäßigkeit

Inhaltlich glaube ich, dass ein fremdes Rechtsgebiet kommt.

Oder mein Erzfeind: Beamtenrecht  Huh


Positiv denken! Dann an die aufdrängende Sonderzuweisung denken, an das Problem beim VA wegen Sonderrechtsverhältnis denken und auf die Idiotenwiese gucken!
Du hast ein erstes Examen! Vergiss das nicht. Keine Panik!

An die Hellseher*innen hier im Thread: was kommt morgen?
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qwertzHESS
Unregistered
 
#469
17.03.2022, 16:38
(17.03.2022, 16:34)Wiederholungstäterin schrieb:  
(17.03.2022, 16:31)qwertzHESS schrieb:  
(17.03.2022, 16:29)Referendarella schrieb:  
(17.03.2022, 16:27)Wiederholungstäterin schrieb:  
(17.03.2022, 16:22)Referendarella schrieb:  Frist zwei Wochen ist beim 03.03 gerade nicht eingehalten, die ENDET mit Ende des heutigen Tage, also dürfte erst ab Morgen die mündliche Verhandlung sein.


Hab gelesen, dass die Fristen der ZPO dafür gelten. Also mit Einwerfen in den Briefkasten am 28.02.2022 zugestellt ist und damit rechtzeitig.

Habe ich auch so gemacht und das angekreuzte "Geschäftsräume" als unschädlich angesehen, weil es auf den Schutzzweck ankommt und der bei Wohnung oder Geachäftsräumen gleich ist, der Empfänger macht deutlich Post empfangen zu wollen


Mist. :D Wenn mein 102 nicht ging, hilft vielleicht auch die Argumentation, dass zwar auf der PZU Geschäftsraum angegeben war, aber das Haus nur 2. Wohnungen hatte und davon auszugehen ist, dass es im richtigen Briefkasten gelandet ist. ?


ich hab den 102 für die zwei Wochenfrist genommen. Und die Zustellung dann über ZPO geregelt.


Ja, aber anscheinend ist das nicht korrekt, laut Referendarella. Ich hatte aber auch nicht die Zeit da sonderlich noch in der ZPO zu wühlen. Vielleicht ist der Korrektor gnädig, dass man es ja immerhin thematisiert hat  LolLolLol
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Gast
Unregistered
 
#470
17.03.2022, 16:39
(17.03.2022, 16:32)Hope04 schrieb:  
(17.03.2022, 16:15)Gast schrieb:  
(17.03.2022, 15:57)Noereg schrieb:  
(17.03.2022, 15:45)Hope04 schrieb:  Polizeibeamter nrw wendet sich gegen Untersagung Dienstfahrzeug im Dienst zu führen. Vorherige Verweigerung blutentnahme und dadurch keine positive Eignungsbeurteilung. 

Absolute Zumutung!


In Berlin lief glaube ich im wesentlichen folgender Fall, der an einigen Stellen etwas vereinfacht wurde:

https://openjur.de/u/116229.html

Bei uns war es expliziert ein Autobahnpolizist. Ich hoffe, dass man hier auch vertretbar die Außenwirkung der Untersagung zum Führen von Dienstfahrzeugen bejahen kann. Hab da nämlich ne Anfechtungsklage draus gemacht  Nervous

Keine Sorge, ich habe die Klausur im November in Hessen geschrieben, habe mit einem Satz die Außenwirkung bejaht und damit eine AK angenommen, hat für 9 Punkte gereicht  Cool

Entspannt! :D 

Was hast Du für eine EGL herangezogen? BZW war eine VO bei euch abgedruckt? 
Bei uns gab es diesbezüglich nichts in der Klausur..

Gesamtschau der Normen des HBG (Beamtengesetz des Landes) und des BeamtstG (habe da ein paar relevante Normen genannt bezüglich Weisungsbefugnis und Treuepflicht) und am Ende natürlich ne dicke Verhältnismäßigkeitsprüfung  Cheese
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