17.03.2022, 15:45
Polizeibeamter nrw wendet sich gegen Untersagung Dienstfahrzeug im Dienst zu führen. Vorherige Verweigerung blutentnahme und dadurch keine positive Eignungsbeurteilung.
Absolute Zumutung!
Absolute Zumutung!
17.03.2022, 15:46
17.03.2022, 15:53
Berliner Klausur: Absoluter Untergang...
Bin demoralisiert. Immernoch unklar obs LK / AK / VK auf 48 VwVfG analog ist....Aufbau ist komplett murks. Da keine EGL. Das wars wohl mit der Verbesserung....
Einzige was passt ist 87a II, III. Na herzlichen Glückwunsch
Bin demoralisiert. Immernoch unklar obs LK / AK / VK auf 48 VwVfG analog ist....Aufbau ist komplett murks. Da keine EGL. Das wars wohl mit der Verbesserung....
Einzige was passt ist 87a II, III. Na herzlichen Glückwunsch
17.03.2022, 15:54
17.03.2022, 15:54
Wie habt ihr das mit der Prozessvollmacht gelöst im Zusammenhang mit der Zustellung der Ladung und der Einhaltung der Ladungsfrist?
17.03.2022, 15:57
(17.03.2022, 15:45)Hope04 schrieb: Polizeibeamter nrw wendet sich gegen Untersagung Dienstfahrzeug im Dienst zu führen. Vorherige Verweigerung blutentnahme und dadurch keine positive Eignungsbeurteilung.
Absolute Zumutung!
In Berlin lief glaube ich im wesentlichen folgender Fall, der an einigen Stellen etwas vereinfacht wurde:
https://openjur.de/u/116229.html
Bei uns war es expliziert ein Autobahnpolizist. Ich hoffe, dass man hier auch vertretbar die Außenwirkung der Untersagung zum Führen von Dienstfahrzeugen bejahen kann. Hab da nämlich ne Anfechtungsklage draus gemacht
17.03.2022, 15:57
17.03.2022, 15:58
Wie habt ihr über die Klage in Hessen / NRW entschieden? Habt ihr bei der Rückforderung der Urkunde und Kopie auch nur § 52 HessVwVfG als EGL genommen?
17.03.2022, 15:58
Berliner Klausur: https://openjur.de/u/153805.html
17.03.2022, 15:59
(17.03.2022, 15:57)Gast schrieb:Hab es auch unter den Tisch fallen lassen- der Prozessbevollmächtigte taucht bei mir gar nicht auf.(17.03.2022, 15:54)NRWprüfling schrieb: Wie habt ihr das mit der Prozessvollmacht gelöst im Zusammenhang mit der Zustellung der Ladung und der Einhaltung der Ladungsfrist?
Komplett weggelassen, da völlig unproblematisch. Kündigung Mandat erfolgte doch vor Ladung. Oder?