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  5. Fischer Kommentar
Antworten

 
Fischer Kommentar
Hio
Unregistered
 
#1
16.03.2022, 20:32
Kann man sich aus dem Fischer Kommentar (StGB) iwie die Aufbauschemata herleiten oder muss man die fürs zweite Examen immer noch auswendig lernen?
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Gast
Unregistered
 
#2
16.03.2022, 21:49
Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld 

Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm
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Die Spitze der Sozialkompetenz
Member
***
Beiträge: 202
Themen: 2
Registriert seit: Dec 2021
#3
17.03.2022, 08:07
Für gewöhnlich leite ich mir den Aufbau des Tatbestands aus dem Gesetz her.
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Gast
Unregistered
 
#4
17.03.2022, 09:45
(16.03.2022, 21:49)Gast schrieb:  Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld 

Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm

I. Tatbestand

1. Handlung
2. Erfolg
3. Kausalität
Kausalitätsformen: Alt. und kumulative Kausalität
4. Obj. Zurechng.
4.1 Schaffung einer rechtl. relev. Gefahr
4.2 Gefahrzusammenhang
(-), wenn ein Dritter in das Geschehen eingreift, bei Selbstgefährdung des Opfers und bei attypischen Kausalverläufen
5. Vorsatz: Vorsatzformen
6. Weitere subj. Merkmale wie Zueignungsabsicht
.
.
.
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Gast
Unregistered
 
#5
17.03.2022, 09:59
(17.03.2022, 09:45)Gast schrieb:  
(16.03.2022, 21:49)Gast schrieb:  Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld 

Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm

I. Tatbestand

1. Handlung
2. Erfolg
3. Kausalität
Kausalitätsformen: Alt. und kumulative Kausalität
4. Obj. Zurechng.
4.1 Schaffung einer rechtl. relev. Gefahr
4.2 Gefahrzusammenhang
(-), wenn ein Dritter in das Geschehen eingreift, bei Selbstgefährdung des Opfers und bei attypischen Kausalverläufen
5. Vorsatz: Vorsatzformen
6. Weitere subj. Merkmale wie Zueignungsabsicht
.
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.

Sehr her, ich kann aus dem Lehrbuch abschreiben. Oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag mitteilen?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
17.03.2022, 14:17
(17.03.2022, 09:59)Gast schrieb:  
(17.03.2022, 09:45)Gast schrieb:  
(16.03.2022, 21:49)Gast schrieb:  Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld 

Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm

I. Tatbestand

1. Handlung
2. Erfolg
3. Kausalität
Kausalitätsformen: Alt. und kumulative Kausalität
4. Obj. Zurechng.
4.1 Schaffung einer rechtl. relev. Gefahr
4.2 Gefahrzusammenhang
(-), wenn ein Dritter in das Geschehen eingreift, bei Selbstgefährdung des Opfers und bei attypischen Kausalverläufen
5. Vorsatz: Vorsatzformen
6. Weitere subj. Merkmale wie Zueignungsabsicht
.
.
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Sehr her, ich kann aus dem Lehrbuch abschreiben. Oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag mitteilen?


Seht her, ich kann nicht einmal aus dem Duden abschreiben. Oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag mitteilen?
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Gast
Unregistered
 
#7
17.03.2022, 20:55
Ja, bei § 77 ff. StGB. Stehen dort dünn mit schwachem Bleistift geschrieben.
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DMOWMYH
Member
***
Beiträge: 230
Themen: 6
Registriert seit: Jun 2021
#8
17.03.2022, 22:41
(16.03.2022, 20:32)Hio schrieb:  Kann man sich aus dem Fischer Kommentar (StGB) iwie die Aufbauschemata herleiten oder muss man die fürs zweite Examen immer noch auswendig lernen?


Der Fischer ist doch komplett nach dem jeweiligen Aufbau aufgebaut  Fragezeichen Also halt Norm aufschlagen und jeweiligen Inhalt ansehen bzw die jeweiligen Überschriften und schon hast du dein Schema. Oder verstehe ich deine Frage nicht?
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