16.03.2022, 20:32
Kann man sich aus dem Fischer Kommentar (StGB) iwie die Aufbauschemata herleiten oder muss man die fürs zweite Examen immer noch auswendig lernen?
Ich kann Dir empfehlen, die aktuellen Auflagen der im Examen benötigten Kommentare beim Anbieter Juristenkoffer.de zu mieten. Alle Infos zum Mietangebot findest Du hier:
https://www.juristenkoffer.de/
Juristenkoffer.de ist einer der ersten und einer der größten Vermieter von Kommentaren. Bereits seit 2006 vermietet Juristenkoffer.de aktuelle Kommentare an Rechtsreferendare.
https://www.juristenkoffer.de/
Juristenkoffer.de ist einer der ersten und einer der größten Vermieter von Kommentaren. Bereits seit 2006 vermietet Juristenkoffer.de aktuelle Kommentare an Rechtsreferendare.
16.03.2022, 21:49
Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld
Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm
Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm
17.03.2022, 08:07
Für gewöhnlich leite ich mir den Aufbau des Tatbestands aus dem Gesetz her.
17.03.2022, 09:45
(16.03.2022, 21:49)Gast schrieb: Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld
Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm
I. Tatbestand
1. Handlung
2. Erfolg
3. Kausalität
Kausalitätsformen: Alt. und kumulative Kausalität
4. Obj. Zurechng.
4.1 Schaffung einer rechtl. relev. Gefahr
4.2 Gefahrzusammenhang
(-), wenn ein Dritter in das Geschehen eingreift, bei Selbstgefährdung des Opfers und bei attypischen Kausalverläufen
5. Vorsatz: Vorsatzformen
6. Weitere subj. Merkmale wie Zueignungsabsicht
.
.
.
17.03.2022, 09:59
(17.03.2022, 09:45)Gast schrieb:(16.03.2022, 21:49)Gast schrieb: Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld
Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm
I. Tatbestand
1. Handlung
2. Erfolg
3. Kausalität
Kausalitätsformen: Alt. und kumulative Kausalität
4. Obj. Zurechng.
4.1 Schaffung einer rechtl. relev. Gefahr
4.2 Gefahrzusammenhang
(-), wenn ein Dritter in das Geschehen eingreift, bei Selbstgefährdung des Opfers und bei attypischen Kausalverläufen
5. Vorsatz: Vorsatzformen
6. Weitere subj. Merkmale wie Zueignungsabsicht
.
.
.
Sehr her, ich kann aus dem Lehrbuch abschreiben. Oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag mitteilen?
17.03.2022, 14:17
(17.03.2022, 09:59)Gast schrieb:(17.03.2022, 09:45)Gast schrieb:(16.03.2022, 21:49)Gast schrieb: Tatbestand - Rechtswidrigkeit - Schuld
Was willst du da auswendig lernen? Die Tatbestandsmerkmale stehen doch in der jeweiligen Norm
I. Tatbestand
1. Handlung
2. Erfolg
3. Kausalität
Kausalitätsformen: Alt. und kumulative Kausalität
4. Obj. Zurechng.
4.1 Schaffung einer rechtl. relev. Gefahr
4.2 Gefahrzusammenhang
(-), wenn ein Dritter in das Geschehen eingreift, bei Selbstgefährdung des Opfers und bei attypischen Kausalverläufen
5. Vorsatz: Vorsatzformen
6. Weitere subj. Merkmale wie Zueignungsabsicht
.
.
.
Sehr her, ich kann aus dem Lehrbuch abschreiben. Oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag mitteilen?
Seht her, ich kann nicht einmal aus dem Duden abschreiben. Oder was wolltest du uns mit deinem Beitrag mitteilen?
17.03.2022, 20:55
Ja, bei § 77 ff. StGB. Stehen dort dünn mit schwachem Bleistift geschrieben.
17.03.2022, 22:41
(16.03.2022, 20:32)Hio schrieb: Kann man sich aus dem Fischer Kommentar (StGB) iwie die Aufbauschemata herleiten oder muss man die fürs zweite Examen immer noch auswendig lernen?
Der Fischer ist doch komplett nach dem jeweiligen Aufbau aufgebaut
