15.03.2022, 17:13
Den Schneidezahn gab es in Hessen nicht!
15.03.2022, 17:15
Hat noch jemand angesprochen, dass nur zwei Berufsrichter (so in Hessen) teilgenommen haben?
15.03.2022, 17:16
Hat jemand noch die Revisionseinlegung mit der Äußerung des Mandanten nach der Urteilsformel begründet "das ist doch Quatsch" (oder so ähnlich, was er da auch immer widersprechendes gesagt hat, bevor er rausgeflogen ist? Und dann über § 8 RPflG wg. Protokoll?
15.03.2022, 17:17
15.03.2022, 17:17
(15.03.2022, 17:16)Hessen22 schrieb: Hat jemand noch die Revisionseinlegung mit der Äußerung des Mandanten nach der Urteilsformel begründet "das ist doch Quatsch" (oder so ähnlich, was er da auch immer widersprechendes gesagt hat, bevor er rausgeflogen ist? Und dann über § 8 RPflG wg. Protokoll?
What?
15.03.2022, 17:19
(15.03.2022, 17:17)Wiederholungstäterin schrieb:(15.03.2022, 17:15)Gast schrieb: Hat noch jemand angesprochen, dass nur zwei Berufsrichter (so in Hessen) teilgenommen haben?Nein, weil niemand die Besetzung gerügt hat und das bei einer großen Strafkammer ja auch gängig ist- also nur 2 Richter.
Im Kommentar zum GVG stand, dass hierfür ein Beschluss durch alle 3 Berufsrichter - ohne Schöffen - notwendig ist. Aber bin mir nicht sicher, ob das unter die Rügepflicht mit fällt oder auch ohne ein RevGrund ist.
15.03.2022, 17:19
(15.03.2022, 17:17)Gast schrieb:(15.03.2022, 17:16)Hessen22 schrieb: Hat jemand noch die Revisionseinlegung mit der Äußerung des Mandanten nach der Urteilsformel begründet "das ist doch Quatsch" (oder so ähnlich, was er da auch immer widersprechendes gesagt hat, bevor er rausgeflogen ist? Und dann über § 8 RPflG wg. Protokoll?
What?
Ne, nur wegen "Ja, das stimmt so alles." einen Verzicht geprüft und abglehnt.
15.03.2022, 17:22
15.03.2022, 17:22
(15.03.2022, 17:19)Gast schrieb:(15.03.2022, 17:17)Wiederholungstäterin schrieb:(15.03.2022, 17:15)Gast schrieb: Hat noch jemand angesprochen, dass nur zwei Berufsrichter (so in Hessen) teilgenommen haben?Nein, weil niemand die Besetzung gerügt hat und das bei einer großen Strafkammer ja auch gängig ist- also nur 2 Richter.
Im Kommentar zum GVG stand, dass hierfür ein Beschluss durch alle 3 Berufsrichter - ohne Schöffen - notwendig ist. Aber bin mir nicht sicher, ob das unter die Rügepflicht mit fällt oder auch ohne ein RevGrund ist.
Das ist für den Besetzungsbeschluss. Der ist aber ordnungsgemäß gewesen von Anfang an und auch der EÖB war ok. Das was du meinst wäre höchstens ein Problem, wenns nachträglich zu einem neuen EÖB kommt und du dann auch einen neuen Besetzungsbeschluss ohne Schöffen und mit 3 Richtern brauchst. War nicht in unserem Fall angelegt
15.03.2022, 17:30
(15.03.2022, 17:22)Gast schrieb:(15.03.2022, 17:19)Gast schrieb:(15.03.2022, 17:17)Wiederholungstäterin schrieb:(15.03.2022, 17:15)Gast schrieb: Hat noch jemand angesprochen, dass nur zwei Berufsrichter (so in Hessen) teilgenommen haben?Nein, weil niemand die Besetzung gerügt hat und das bei einer großen Strafkammer ja auch gängig ist- also nur 2 Richter.
Im Kommentar zum GVG stand, dass hierfür ein Beschluss durch alle 3 Berufsrichter - ohne Schöffen - notwendig ist. Aber bin mir nicht sicher, ob das unter die Rügepflicht mit fällt oder auch ohne ein RevGrund ist.
Das ist für den Besetzungsbeschluss. Der ist aber ordnungsgemäß gewesen von Anfang an und auch der EÖB war ok. Das was du meinst wäre höchstens ein Problem, wenns nachträglich zu einem neuen EÖB kommt und du dann auch einen neuen Besetzungsbeschluss ohne Schöffen und mit 3 Richtern brauchst. War nicht in unserem Fall angelegt
Wieso man diesen Mist so breit in der Klausur irgendwie auftischt, dass jeder irgendwie riecht, da kann doch was nicht richtig sein, ist so eine Dreistigkeit, denn das hat mich lange Zeit gekostet mit dem Kommentar zu arbeiten um am Ende feststellen zu können: Jup, da ist nix falsch.