15.03.2022, 08:35
Hallo,
ich hätte die Möglichkeit über die Öffnungsklausel in die PKV zu kommen. Der Nachteil ist, dass ich dann nicht die Möglichkeit habe einen Beihillfeergänzungstarif abzuschließen. Das heißt, sollte die Beihilfe eine Leistung nur zu einem gewissen prozentualen Anteil bezahlen und es entsteht so eine Lücke, müsste ich den Rest aus eigener Hand bezahlen.
Hat jemand hierzu Erfahrungen ?
Vielen Dank euch!
ich hätte die Möglichkeit über die Öffnungsklausel in die PKV zu kommen. Der Nachteil ist, dass ich dann nicht die Möglichkeit habe einen Beihillfeergänzungstarif abzuschließen. Das heißt, sollte die Beihilfe eine Leistung nur zu einem gewissen prozentualen Anteil bezahlen und es entsteht so eine Lücke, müsste ich den Rest aus eigener Hand bezahlen.
Hat jemand hierzu Erfahrungen ?
Vielen Dank euch!
Informationen zur privaten Krankenversicherung (PKV) speziell für Richter/innen auf Probe bzw. Staatsanwälte findest Du auf folgender Seite:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
Auf dieser Seite findest Du auch den hilfreichen Tarifrechner, mit dem Du sofort berechnen kannst, wie viel Deine PKV voraussichtlich kosten wird:
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/tarif-rechner.php
Du steigst demnächst ins Rechtsreferendariat ein? Dann findest Du die für Dich passenden Informationen zur richtigen Krankenversicherung (inklusive Tarifrechner) auf folgender Seite:
https://www.krankenversicherung-rechtsreferendare.de
https://krankenversicherung-richter-staatsanwalt.de/
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15.03.2022, 09:03
Ich bin auch über die Öffnungsklausel rein (Debeka). Ist halt leider so. Als Beamte ist der Deal aber immer noch besser, als in der gesetzlichen zu bleiben ?.
15.03.2022, 09:35
(15.03.2022, 09:03)Nrw_123 schrieb: Ich bin auch über die Öffnungsklausel rein (Debeka). Ist halt leider so. Als Beamte ist der Deal aber immer noch besser, als in der gesetzlichen zu bleiben ?.
Danke dir für die Antwort. Ich habe fest geplant nach dem zweiten Examen noch für ein paar Jahre in einer GK zu arbeiten. Kann von der Öffnungsklausel aber leider nur jetzt gebrauch machen, da ich in Hessen schon als Ref. verbeamtet bin. Würdest du es trotzdem machen? Mein Plan ist, dass ich bei entsprechender Note (hatte im ersten gute 11 im staatsteil), nach 2-3 Jahren GK in die Gerichtsbarkeit wechsle. Denke dass es trotzdem sinvoll ist oder?
15.03.2022, 10:45
(15.03.2022, 09:35)Gast schrieb:(15.03.2022, 09:03)Nrw_123 schrieb: Ich bin auch über die Öffnungsklausel rein (Debeka). Ist halt leider so. Als Beamte ist der Deal aber immer noch besser, als in der gesetzlichen zu bleiben ?.
Danke dir für die Antwort. Ich habe fest geplant nach dem zweiten Examen noch für ein paar Jahre in einer GK zu arbeiten. Kann von der Öffnungsklausel aber leider nur jetzt gebrauch machen, da ich in Hessen schon als Ref. verbeamtet bin. Würdest du es trotzdem machen? Mein Plan ist, dass ich bei entsprechender Note (hatte im ersten gute 11 im staatsteil), nach 2-3 Jahren GK in die Gerichtsbarkeit wechsle. Denke dass es trotzdem sinvoll ist oder?
Ich würde es trotzdem machen. Die Leistungen sind ja an vielen Stellen dennoch besser als in der GKV! Und wenn du danach tatsächlich keine Möglichkeit mehr hast, in die PKV zu kommen, macht eine Verbeamtung rein finanziell kaum mehr Sinn. A13 und dann 700€ weg für die Versicherung - no way!









