08.03.2022, 15:38
Hey ihr Lieben,
ich befinde mich aktuell in der Strafstation im LG Bezirk Kleve und würde gerne zu meinem Partner kurz hinter die holländische Grenze ziehen. Entfernungstechnisch macht das für mich keinen Unterschied.
Nun frage ich mich, ob ich zwingend auf einen Wohnsitz im Inland angewiesen bin, oder ob die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten ausreicht?
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Liebe Grüße
Lea
ich befinde mich aktuell in der Strafstation im LG Bezirk Kleve und würde gerne zu meinem Partner kurz hinter die holländische Grenze ziehen. Entfernungstechnisch macht das für mich keinen Unterschied.
Nun frage ich mich, ob ich zwingend auf einen Wohnsitz im Inland angewiesen bin, oder ob die Angabe eines Zustellungsbevollmächtigten ausreicht?
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Liebe Grüße
Lea
09.03.2022, 10:22
Wüsste nicht, was dagegen spricht. Ansonsten nicht ummelden.
09.03.2022, 14:12
09.03.2022, 19:54
In meinem OLG wurden Zuweisungen, Ladungen und Ergebnisse des Examens nicht ins Ausland zugestellt. Brauchst also zumindest einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland









