07.03.2022, 23:04
Ich habe in einer Klausur leider ganz am Ende vergessen zu erwähnen, dass die Unterschrift des Richters das Urteil abschließt.
Ist das ein grober Mangel bzw. fällt man gar durch allein deswegen? (Grundsätzlich gilt ja § 315 ZPO. Aber in den Klausuren schreiben wir doch "nur" Entwürfe. Ich hoffe nicht, dass es daran scheitert )
Ist das ein grober Mangel bzw. fällt man gar durch allein deswegen? (Grundsätzlich gilt ja § 315 ZPO. Aber in den Klausuren schreiben wir doch "nur" Entwürfe. Ich hoffe nicht, dass es daran scheitert )
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https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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08.03.2022, 00:14
(07.03.2022, 23:04)Gast 123 schrieb: Ich habe in einer Klausur leider ganz am Ende vergessen zu erwähnen, dass die Unterschrift des Richters das Urteil abschließt.
Ist das ein grober Mangel bzw. fällt man gar durch allein deswegen? (Grundsätzlich gilt ja § 315 ZPO. Aber in den Klausuren schreiben wir doch "nur" Entwürfe. Ich hoffe nicht, dass es daran scheitert )
nein. du fällst wegen den übrigen 99% der klausurleistung durch aber garantiert nicht deswegen
08.03.2022, 00:50
so leid es mir tut. die 18 Punkte sind leider nicht mehr realistisch.
08.03.2022, 09:32
Wurde in der Korrektur bei mir nicht einmal angemerkt. Dasselbe wurde mir hier im Forum damals von anderen auch mitgeteilt
08.03.2022, 22:50
08.03.2022, 23:24
Soll jetzt gemein klingeln, aber ich würde mich richtig feiern und freuen wenn ich mir über sowas Gedanken machen würde. Ich stelle im Nachhinein immer sehr viel gravierende Mängel fest ?
09.03.2022, 10:37
(08.03.2022, 23:24)Köln schrieb: Soll jetzt gemein klingeln, aber ich würde mich richtig feiern und freuen wenn ich mir über sowas Gedanken machen würde. Ich stelle im Nachhinein immer sehr viel gravierende Mängel fest ?
Dito
(Natürlich habe ich bei 2 von 2 Klausuren auch die Unterschrift vergessen, aber ich glaube meine ganzen anderen gravierenden Fehler werden den Prüfer eher beschäftigen :D:D)
10.03.2022, 08:34
Mein Korrektor gab an "wegen fehlender Unterschrift ist das Urteil nicht existent" (was so natürlich auch nicht stimmt) und hat mich durchfallen lassen. Aber ich denke die fehlende Unterschrift hat ihm bloß den Rest gegeben
Was ich sagen will: mach dir deswegen keinen Kopf. Wenn der Rest okay ist ist das kein Thema ;)
Was ich sagen will: mach dir deswegen keinen Kopf. Wenn der Rest okay ist ist das kein Thema ;)
10.03.2022, 11:09
Ist die Aufgabe nicht immer etwas "zu entwerfen"? Da kann man ja schon streiten. Ein Entwurf ist nicht unterschrieben..
10.03.2022, 17:30
Die fehlende Unterschrift ist eigentlich nicht relevant. Ein Entwurf wird genau genommen auch nicht unterschrieben.
Ich gehe nicht davon aus, dass ein fähiger Prüfer derartiges überhaupt kommentiert oder sich darüber Gedanken macht.
Ich gehe nicht davon aus, dass ein fähiger Prüfer derartiges überhaupt kommentiert oder sich darüber Gedanken macht.