02.03.2022, 21:35
(02.03.2022, 20:01)In Phi schrieb:(02.03.2022, 19:43)HessinMärz22 schrieb:(02.03.2022, 18:01)Gast schrieb:(02.03.2022, 13:25)Gast schrieb: Moin,
da ich mir kaum vorstellen kann, dass wir Z II und Z III nicht mehr gemeinsam mit dem Ring schreiben, nehme ich an, dass das JPA ab sofort die Bezeichnungen austauscht. Alles andere würde mich sehr wundern.
"nehme ich an..."
Ein kurzer Blick nach NRW löst die ganze Geschichte auf: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ne2022.pdf
Aber ist in NRW, die Z2 Klausur auch die Zwangsvollstreckungsklausur?
Ja.
Nein, die Z3 ist in NRW die Zwangsvollstreckungsklausur.
Aber ungewöhnlicherweise wird diese im März-Durchgang als zweite Klausur und die Z2 als dritte Klausur geschrieben. Z2 und Z3 also zeitlich vertauscht.
02.03.2022, 21:56
(02.03.2022, 21:35)Gast schrieb: Nein, die Z3 ist in NRW die Zwangsvollstreckungsklausur.
Aber ungewöhnlicherweise wird diese im März-Durchgang als zweite Klausur und die Z2 als dritte Klausur geschrieben. Z2 und Z3 also zeitlich vertauscht.
Darum geht es hier doch die ganze Zeit! In Hessen ist die Z2 die Zwangsvollstreckungsklausur. Und in NRW die Z3. Ich habe doch extra die Übersicht des JPA NRW gepostet. NRW schreibt die Z3 am 8.3 und Hessen die Z2 auch am 8.3. Beides Zwangsvollstreckung. Beides an diesem einen Dienstag.
03.03.2022, 09:43
(02.03.2022, 21:56)Gast schrieb:(02.03.2022, 21:35)Gast schrieb: Nein, die Z3 ist in NRW die Zwangsvollstreckungsklausur.
Aber ungewöhnlicherweise wird diese im März-Durchgang als zweite Klausur und die Z2 als dritte Klausur geschrieben. Z2 und Z3 also zeitlich vertauscht.
Darum geht es hier doch die ganze Zeit! In Hessen ist die Z2 die Zwangsvollstreckungsklausur. Und in NRW die Z3. Ich habe doch extra die Übersicht des JPA NRW gepostet. NRW schreibt die Z3 am 8.3 und Hessen die Z2 auch am 8.3. Beides Zwangsvollstreckung. Beides an diesem einen Dienstag.
Also NRW schreibt als zweite Zivilrechtklausur Zwangsvollstreckungsrecht und Anwaltsklausur am Donnerstag als dritte Klausur?
03.03.2022, 10:11
(03.03.2022, 09:43)HessinMärz22 schrieb:(02.03.2022, 21:56)Gast schrieb:(02.03.2022, 21:35)Gast schrieb: Nein, die Z3 ist in NRW die Zwangsvollstreckungsklausur.
Aber ungewöhnlicherweise wird diese im März-Durchgang als zweite Klausur und die Z2 als dritte Klausur geschrieben. Z2 und Z3 also zeitlich vertauscht.
Darum geht es hier doch die ganze Zeit! In Hessen ist die Z2 die Zwangsvollstreckungsklausur. Und in NRW die Z3. Ich habe doch extra die Übersicht des JPA NRW gepostet. NRW schreibt die Z3 am 8.3 und Hessen die Z2 auch am 8.3. Beides Zwangsvollstreckung. Beides an diesem einen Dienstag.
Also NRW schreibt als zweite Zivilrechtklausur Zwangsvollstreckungsrecht und Anwaltsklausur am Donnerstag als dritte Klausur?
Ganz genau.
Die Terminsübersicht vom Forum auf der ersten Seite des Threads stimmt insofern nicht. In Wirklichkeit findet Z3 (ZwangsvollstreckungsR) am Dienstag und Z2 (Anwaltsklausur) am Donnerstag statt.
Sodass der Ringtausch mit Hessen ohne Weiteres möglich sein müsste.
03.03.2022, 19:23
(03.03.2022, 10:11)Gast schrieb:(03.03.2022, 09:43)HessinMärz22 schrieb:(02.03.2022, 21:56)Gast schrieb:(02.03.2022, 21:35)Gast schrieb: Nein, die Z3 ist in NRW die Zwangsvollstreckungsklausur.
Aber ungewöhnlicherweise wird diese im März-Durchgang als zweite Klausur und die Z2 als dritte Klausur geschrieben. Z2 und Z3 also zeitlich vertauscht.
Darum geht es hier doch die ganze Zeit! In Hessen ist die Z2 die Zwangsvollstreckungsklausur. Und in NRW die Z3. Ich habe doch extra die Übersicht des JPA NRW gepostet. NRW schreibt die Z3 am 8.3 und Hessen die Z2 auch am 8.3. Beides Zwangsvollstreckung. Beides an diesem einen Dienstag.
Also NRW schreibt als zweite Zivilrechtklausur Zwangsvollstreckungsrecht und Anwaltsklausur am Donnerstag als dritte Klausur?
Ganz genau.
Die Terminsübersicht vom Forum auf der ersten Seite des Threads stimmt insofern nicht. In Wirklichkeit findet Z3 (ZwangsvollstreckungsR) am Dienstag und Z2 (Anwaltsklausur) am Donnerstag statt.
Sodass der Ringtausch mit Hessen ohne Weiteres möglich sein müsste.
Moin. Ich danke dir für deine sehr hilfreiche Aufklärungsarbeit. ALso stellt es sich zusammenfassend so dar, dass bisher (vgl den Link von dir: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ne2022.pdf) NRW immer "richtig rum" geschrieben hat, also ZI, ZII, ZIII und Hessen vertauscht war (ZI, ZIII, ZII) die Prüfungsämter dies nun aber nur für März 2022 (aus welchem Grund auch immer) umgekehrt haben, ohne dass sich bei der Klausurbezeichnung (was ja auch abenteuerlich wäre) etwas am Inhalt ändert, oder?
Also ZIII in NRW = Zwangsvollstreckung, ZII in Hessen = Zwangsvollstreckung, folglich am gleichen Tag also jeweils Dienstag, 08.03. Zwangsvollstreckung (Ringtausch ist gerettet)! Oder? :)
03.03.2022, 19:24
- versehentlicher Doppelpost -
03.03.2022, 19:33
(03.03.2022, 19:24)neraniel schrieb:(03.03.2022, 19:23)neraniel schrieb:(03.03.2022, 10:11)Gast schrieb:(03.03.2022, 09:43)HessinMärz22 schrieb:(02.03.2022, 21:56)Gast schrieb: Darum geht es hier doch die ganze Zeit! In Hessen ist die Z2 die Zwangsvollstreckungsklausur. Und in NRW die Z3. Ich habe doch extra die Übersicht des JPA NRW gepostet. NRW schreibt die Z3 am 8.3 und Hessen die Z2 auch am 8.3. Beides Zwangsvollstreckung. Beides an diesem einen Dienstag.
Also NRW schreibt als zweite Zivilrechtklausur Zwangsvollstreckungsrecht und Anwaltsklausur am Donnerstag als dritte Klausur?
Ganz genau.
Die Terminsübersicht vom Forum auf der ersten Seite des Threads stimmt insofern nicht. In Wirklichkeit findet Z3 (ZwangsvollstreckungsR) am Dienstag und Z2 (Anwaltsklausur) am Donnerstag statt.
Sodass der Ringtausch mit Hessen ohne Weiteres möglich sein müsste.
Moin. Ich danke dir für deine sehr hilfreiche Aufklärungsarbeit. ALso stellt es sich zusammenfassend so dar, dass bisher (vgl den Link von HessinMärz22: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ne2022.pdf) NRW immer "richtig rum" geschrieben hat, also ZI, ZII, ZIII und Hessen vertauscht war (ZI, ZIII, ZII) die Prüfungsämter dies nun aber nur für März 2022 (aus welchem Grund auch immer) umgekehrt haben, ohne dass sich bei der Klausurbezeichnung (was ja auch abenteuerlich wäre) etwas am Inhalt ändert, oder?
Also ZIII in NRW = Zwangsvollstreckung, ZII in Hessen = Zwangsvollstreckung, folglich am gleichen Tag also jeweils Dienstag, 08.03. Zwangsvollstreckung (Ringtausch ist gerettet)! Oder? :)
So sieht’s aus. Es wurde getauscht, da der 8.3 in Berlin ein Feiertag ist und sie kein Zwangsvollstreckung schreiben.
03.03.2022, 19:43
(03.03.2022, 19:33)Gast schrieb:(03.03.2022, 19:24)neraniel schrieb:(03.03.2022, 19:23)neraniel schrieb:(03.03.2022, 10:11)Gast schrieb:(03.03.2022, 09:43)HessinMärz22 schrieb: Also NRW schreibt als zweite Zivilrechtklausur Zwangsvollstreckungsrecht und Anwaltsklausur am Donnerstag als dritte Klausur?
Ganz genau.
Die Terminsübersicht vom Forum auf der ersten Seite des Threads stimmt insofern nicht. In Wirklichkeit findet Z3 (ZwangsvollstreckungsR) am Dienstag und Z2 (Anwaltsklausur) am Donnerstag statt.
Sodass der Ringtausch mit Hessen ohne Weiteres möglich sein müsste.
Moin. Ich danke dir für deine sehr hilfreiche Aufklärungsarbeit. ALso stellt es sich zusammenfassend so dar, dass bisher (vgl den Link von HessinMärz22: https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoe...ne2022.pdf) NRW immer "richtig rum" geschrieben hat, also ZI, ZII, ZIII und Hessen vertauscht war (ZI, ZIII, ZII) die Prüfungsämter dies nun aber nur für März 2022 (aus welchem Grund auch immer) umgekehrt haben, ohne dass sich bei der Klausurbezeichnung (was ja auch abenteuerlich wäre) etwas am Inhalt ändert, oder?
Also ZIII in NRW = Zwangsvollstreckung, ZII in Hessen = Zwangsvollstreckung, folglich am gleichen Tag also jeweils Dienstag, 08.03. Zwangsvollstreckung (Ringtausch ist gerettet)! Oder? :)
So sieht’s aus. Es wurde getauscht, da der 8.3 in Berlin ein Feiertag ist und sie kein Zwangsvollstreckung schreiben.
Ah, alles klar. Vielen herzlichen Dank für die endgültige Klarstellung, das ist sehr beruhigend!
03.03.2022, 21:01
(02.03.2022, 12:37)Berliner Neuschier schrieb: Wer ist in Berlin schon wegen der Corona-Ansteckungsverfahren zurückgetreten und schreibt erst im Juni?
Zitat:[...] Prüflinge, die sich aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen und dem
damit einhergehenden Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht in der Lage
sehen, an der Prüfung teilzunehmen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme an der
Prüfung entbunden. Zur Berufung hierauf reicht die Abgabe einer einfachen schriftlichen
Erklärung, die vor dem Beginn der Prüfung beim GJPA einzureichen ist.
Jeht nicht
04.03.2022, 00:16
(03.03.2022, 21:01)Gast schrieb:(02.03.2022, 12:37)Berliner Neuschier schrieb: Wer ist in Berlin schon wegen der Corona-Ansteckungsverfahren zurückgetreten und schreibt erst im Juni?
Zitat:[...] Prüflinge, die sich aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen und dem
damit einhergehenden Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus nicht in der Lage
sehen, an der Prüfung teilzunehmen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme an der
Prüfung entbunden. Zur Berufung hierauf reicht die Abgabe einer einfachen schriftlichen
Erklärung, die vor dem Beginn der Prüfung beim GJPA einzureichen ist.
Jeht nicht
Kenne jetzt schon 3. Scheint recht gängig zu sein. Hab nur keine Ahnung, wie das mit den Stationen dann läuft.