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  5. Bevorzugung Arbeitszeugnis höherer Dienst zu gehobenen Dienst
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Bevorzugung Arbeitszeugnis höherer Dienst zu gehobenen Dienst
Egal_
Posting Freak
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Beiträge: 1.411
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#11
22.02.2022, 21:53
(22.02.2022, 20:10)Gast326 schrieb:  
(22.02.2022, 19:10)Egal schrieb:  Ich kenne das aus etwas anderer Sicht. Wollte mich damals mit a im 2. StEx auf eine für Juristen ausgeschriebene Stelle im ÖD bewerben, also für Leute nach dem 1. Staatsexamen.
Ohne 2. Staatsexamen hätte man mich genommen, mit dem 2. schlechten aber nicht.
Als ich auf diesen Widerspruch hinwies, wurde mir gesagt, das sei so. Volljuristen hätten pauschal mindestens 2xb haben müssen, egal auf was für eine Stelle sie sich bewerben.
Absurd, aber letztlich war es ganz gut, dass ich dort nicht angefangen habe.

Wobei es das auch bei der Einstellung von Sachbearbeitern gibt. Manche Behörden nehmen nur Leute mit Bachelor, aber nicht mit Master. Der Unterschied ist allerdings, dass es bei diesen Beispielen um eine Überqualifizierung beim Zugang zum gehobenen Dienst geht. Also Master statt Bachelor bzw 2. StEx statt 1. StEx.

Der TE ist für den höheren Dienst aber nicht überqualifiziert, sondern erfüllt mit 2 Staatsexamen ganz normal diese zwingenden Voraussetzungen. Vielmehr hat man ihm gesagt, dass er bei den weiteren Auswahlaspekten (Noten, Erfahrung) hinter Mitbewerbern zurückgeblieben ist, die hD-Berufserfahrung nachweisen können. Das ist nachvollziehbar, bedeutet aber keinesfalls, dass er generell mit seiner gD-Berufserfahrung keine Chance hätte. Sie bringt ihm einfach nicht so viel, aber immer noch mehr, als gar keine Berufserfahrung.

Ich vermute, es gab einen anderen Kandidaten der Herzen, den man genommen hat, mit der Folge, dass man dem TE einfach irgendwas erzählen musste.

Sorry, da habe ich mich wohl schlecht ausgedrückt: sie hätten mich auch mit 2 Staatsexamen genommen, aber nur wenn beide im befriedigenden Bereich gewesen wären.
Ich habe im 1. ein b und die Stelle war für Bewerber mit dem 1.  Staatsexamen ausgeschrieben in welchem sie mindestens befriedigend haben mussten. Ich habe formal also genau die Anforderungen an die Stelle erfüllt. Überqualifiziert war ich, ja. Trotzdem hätten sie mich genommen, aber eben nur mit dem 2. b was ich nicht habe.
Es wurden also an Volljuristen höhere Anforderungen gestellt, als an "Nur"-Juristen, obwohl beide sich auf exakt die gleiche Stelle beworben haben.


Klingt wie ein Scherz, ist aber keiner. Mein ausreichend im 2. StEx war exakt die Begründung warum ich nicht in Frage kam.
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Gast
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#12
22.02.2022, 21:53
(22.02.2022, 20:55)Gast schrieb:  Mancherorts ist es einfach so, dass man sobald im gD gearbeitet wurde in eine Schublade gesteckt wird. Dann ist es schwer, in den hD zu wechseln. Das ist aber von Behörde zu Behörde ganz verschieden, sodass es bestimmt noch andere Möglichkeiten geben wird. 

Btw ist die Voraussetzung um in den höheren Dienst zu kommen nicht das 2. Examen, sondern es genügt bereits das 1. als Masteräquivalent. Deshalb kann es tatsächlich sein, dass man mit einem ersten Examen eher genommen wird, als mit einem zweiten (nicht so guten) Examen.

Nein, für Juristen wird im öD das 1. Examen dem Bachelor gleichgestellt (gD) und das 2. Examen dem Master (hD)
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Gast
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#13
23.02.2022, 09:51
(22.02.2022, 21:53)Gast schrieb:  
(22.02.2022, 20:55)Gast schrieb:  Mancherorts ist es einfach so, dass man sobald im gD gearbeitet wurde in eine Schublade gesteckt wird. Dann ist es schwer, in den hD zu wechseln. Das ist aber von Behörde zu Behörde ganz verschieden, sodass es bestimmt noch andere Möglichkeiten geben wird. 

Btw ist die Voraussetzung um in den höheren Dienst zu kommen nicht das 2. Examen, sondern es genügt bereits das 1. als Masteräquivalent. Deshalb kann es tatsächlich sein, dass man mit einem ersten Examen eher genommen wird, als mit einem zweiten (nicht so guten) Examen.

Nein, für Juristen wird im öD das 1. Examen dem Bachelor gleichgestellt (gD) und das 2. Examen dem Master (hD)

Das stimmt nicht. Die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst sind nachlesbar (in Bund und Ländern überall gleich) wie folgt dargelegt:

  • ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger universitärer Abschluss (1. Staatsexamen oder Diplom) 

Das gilt grundsätzlich sowohl im Laufbahnrecht für Beamte als auch für Angestellte im vergleichbar höheren Dienst. Richtig ist, dass es für den Fall der Verbeamtung je nach Behörde u.U. Regeln gibt, die für eine Verbeamtung von Juristen beide Staatsexamen verlangen (so z.B. das BMI). An der grundsätzlichen Erfüllung der Bildungsvoraussetzungen für die Eingruppierung ändert dies aber nichts. Auch die Universitäten bescheinigen auf Nachfrage einen Studienumfang von 300 ECTS für ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium, was eben einem Master entspricht. Ich weiß das auch deshalb so genau, da ich bereits mit dem 1. Examen und unabhängig vom 2. Examen (als Angestellter) in den höheren öffentlichen Dienst eingestellt worden bin.
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Gast
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#14
23.02.2022, 09:56
Das BAMF hat übrigens auch Diplomjuristen auf E13 eingestellt.
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Gast
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#15
23.02.2022, 10:14
(23.02.2022, 09:51)Gast schrieb:  
(22.02.2022, 21:53)Gast schrieb:  
(22.02.2022, 20:55)Gast schrieb:  Mancherorts ist es einfach so, dass man sobald im gD gearbeitet wurde in eine Schublade gesteckt wird. Dann ist es schwer, in den hD zu wechseln. Das ist aber von Behörde zu Behörde ganz verschieden, sodass es bestimmt noch andere Möglichkeiten geben wird. 

Btw ist die Voraussetzung um in den höheren Dienst zu kommen nicht das 2. Examen, sondern es genügt bereits das 1. als Masteräquivalent. Deshalb kann es tatsächlich sein, dass man mit einem ersten Examen eher genommen wird, als mit einem zweiten (nicht so guten) Examen.

Nein, für Juristen wird im öD das 1. Examen dem Bachelor gleichgestellt (gD) und das 2. Examen dem Master (hD)

Das stimmt nicht. Die Bildungsvoraussetzungen für den höheren Dienst sind nachlesbar (in Bund und Ländern überall gleich) wie folgt dargelegt:

  • ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger universitärer Abschluss (1. Staatsexamen oder Diplom) 

Das gilt grundsätzlich sowohl im Laufbahnrecht für Beamte als auch für Angestellte im vergleichbar höheren Dienst. Richtig ist, dass es für den Fall der Verbeamtung je nach Behörde u.U. Regeln gibt, die für eine Verbeamtung von Juristen beide Staatsexamen verlangen (so z.B. das BMI). An der grundsätzlichen Erfüllung der Bildungsvoraussetzungen für die Eingruppierung ändert dies aber nichts. Auch die Universitäten bescheinigen auf Nachfrage einen Studienumfang von 300 ECTS für ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium, was eben einem Master entspricht. Ich weiß das auch deshalb so genau, da ich bereits mit dem 1. Examen und unabhängig vom 2. Examen (als Angestellter) in den höheren öffentlichen Dienst eingestellt worden bin.

Interessant. Ich habe noch NIE einen Stellenausschreibung für Juristen im ÖD gesehen, die ein 1. StEx für den hD ausreichen ließen. 
Ich selbst habe nach meinem 1. Examen als Überbrückung zum Ref im öD gearbeitet und wurde im gD eingruppiert. Die Stellenausschreibung hatte sich explizit an Juristen mit abgeschlossenem 1. Examen gerichtet. Ansonsten schaue ich oft in diversen Portalen (Indeed, Stepstone, LTO usw....wenn der öD für hD sucht, war bist jetzt immer beide Examina Voraussetzung.
Ich glaube, dass im AA auch das 1. Examen für die Bewerbung ausreicht, da anschließend dann ja eine Art "AA-Ref" von allen erfolgreichen Kandidaten absolviert wird. Aber für Ministerien und Behörden habe ich so etwas noch nie gelesen.
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Hans_Meister
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Registriert seit: Jan 2022
#16
23.02.2022, 12:58
(22.02.2022, 17:37)Gasttt_ schrieb:  Liebe Forumsmitglieder,

Ich bin gerade ein bisschen verzweifelt. Ich bewerbe mich schon seit August letzten Jahres für den öffentlichen Dienst und Staatsdienst.
Heute habe ich wieder eine Absage bekommen. Man hat mir diesmal mitgeteilt, dass man an mir interessiert war, aber sich gegen mich entschieden hat, weil ich bisher nur im gehobenen Dienst gearbeitet und entsprechend auch nur ein Arbeitszeugnis für den gehobenen Dienst habe.
Bewerber mit einem Arbeitszeugnis für den höheren Dienst müsse man bei gleicher oder nicht deutlich schlechteren Eignung bevorzugen. Man hat mir auch mitgeteilt, dass ich dieses Problem auch bei künftigen Bewerbungen jedenfalls im öffentlichen Dienst haben werde. Zuvor hatte man mir gesagt, dass auch Berufsanfänger willkommen sind.

Ist die Aussage so richtig? Mir ist klar, das das Kriterium zu berücksichtigen ist. Aber ist das Kriterium derart gewichtig, dass man es nur schwer ausgleichen kann? Ich mache mir Sorgen, dass ich mir durch die Annahme einer Stelle im gehobenen Dienst die Zukunft versaut habe. Insofern ist der Beitrag als Warnung auch für andere interessant.

Zu meiner Person so weit von Interesse:
1.Staatsexamen mit Schwerpunkt 9,x Punkte ohne Schwerpunkt 8,x Punkte
2. Staatsexamen 8,1 Punkte

Referendarzeugnisse vollbefriedigend, eins gut (Gericht)
Arbeitszeugnis sehr gut

Vielen Dank für euer Feedback.

Ich denke, dass das Zeugnis aus dem gD nicht schädlich, aber auch nicht nützlich ist (so ist jedenfalls meine Erfahrung). Es zählt eben so, als hättest du keine hD-Berufserfahrung - und damit hast du weniger zu bieten als ein anderer Bewerber, der schon hD-Zeugnisse vorweisen kannst.

Hast du vor oder nach deinen Stex im gD gearbeitet?
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Praktiker
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Beiträge: 2.174
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#17
23.02.2022, 18:19
So ganz kann das nicht stimmen. Richtig ist aber: wenn Du gegen einen Versetzungsbewerber antrittst, der das fragliche Statusamt schon hat, wird es schwierig. Ich kenne allerdings eher die Situation der Konkurrenz um Beförderungsstellen, wie man das bei Neueinstellung auflöst, weiß ich leider nicht...
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der_david
Junior Member
Beiträge: 155
Themen: 3
Registriert seit: Oct 2020
#18
23.02.2022, 20:17
In den gD gehen ist nur dann eine gute Idee, wenn du bei derselben Behörde eine interne Perspektive siehst. Ich kenne es aus Erfahrung so, dass bei internen Bewerben auf hD-Stellen zwar grds. schon darauf geschaut wird, ob jemand Erfahrungen im hD oder als RA in bestenfalls passenden Gebieten hat (Sozialrecht oder privates Baurecht ist optimal). Dabei lässt sich auch festhalten, dass Bewerbe, welche jahrelang nur im gD tätig waren auf wenig anspruchsvollen Stellen, schlechtere Chance haben. Bei Abteilungsleiter oder thematisch passenden Stellen mit juristisch anspruchsvoller Arbeit sieht das anders aus. Aber wenn du als Volljurist überhaupt erst mal drin bist, und die Behörde dann intern ausschreibt, bist du im Lostopf. Interne Ausschreibungen gehen oft externen voraus, sodass man Glück haben kann und der einzige/beste Bewerber ist.
Als externer Bewerber aus dem gD sieht das aber deutlich schlechter aus und die Erfahrung im gD bringt jedenfalls üblicherweise keine Vorteile. Abhängig von der Länge der Beschäftigung kann das sogar als Malus betrachtet werden, weil sich derjenige "nicht mehr zugetraut" hat oder nur unterqualifizierte Tätigkeiten gemacht hat. Ich empfehle in dem Fall eher den Einstieg auf einer Elternzeitvertretungsstelle auf dem Level des hD (E13). Optimal ist auch immer Rechtsamt oder Referent in einem Gebiet wie Bau-, Ausländer- oder Sozialrecht, um die einschlägige Berufserfahrung möglichst breit gefächert oder aber spezialisiert in einem Bereich, der oft gebraucht wird, zu sammeln. Damit bewirbt man sich dann weiter oder wird gleich übernommen, wenn man schon "an der Quelle sitzt".
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Gast
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#19
23.02.2022, 20:50
warum hast du denn mit den examina im gD überhaupt angefangen? das reicht ja locker für A13 und Justiz
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Gasttt_
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#20
24.02.2022, 17:49
Hallo Forumsmitglieder,

ich bin der TE und möchte mich noch einmal für eure vielen Ratschläge und Anmerkungen bedanken. ?
diese haben mir sehr viel weiter geholfen. Ich hatte heute noch einmal ein ausführliches Gespräch zu meiner Bewerbung und möchte das Feedback mit euch teilen.

Es war tatsächlich so, dass andere Bewerber schon Berufserfahrung hatten und fachlich besser gewesen sein sollen.
Die Beschäftigung nur im gehobenen Dienst hat mir nicht geschadet, sondern sie ist einfach nicht soviel Wert wie Berufserfahrung im höheren Dienst. So wie es einige von euch schon geschrieben hatte. Aufgrund eurer Antworten habe ich bei diesem Punkt extra noch einmal nachgefragt. Also noch mal vielen Dank!
Ohne Berufserfahrung hätte ich auch schlechtere Chancen gehabt, als mit Berufserfahrung im gehobenen Dienst.
Ich bekam auch noch den Ratschlag mich erst einmal auf E11 -E13 Stellen im nichtjuristischen Bereich zu bewerben, weil ich dann nicht mehr mit Bewerbern mit Berufserfahrung als Volljurist direkt verglichen werden könnte.

Zu euren Fragen:
Ich habe die Stelle im gehobenen Dienst nach meinem 2 Staatsexamen angenommen, weil ich mich auf meinen Verbesserungsversuch konzentrieren wollte. Gar nicht arbeiten wollte ich nicht. Ich habe bis nach den schriftlichen Klausuren überwiegend nur Teilzeit gearbeitet. Es lief nicht ganz so wie geplant. Zudem war der Arbeitsmarkt wegen Corona auch nicht so gut. Seit meinem erfolgreichem Verbesserungsversuch bewerbe ich mich auf Stellen als Volljurist.
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