22.02.2022, 03:02
(21.02.2022, 21:22)Ram schrieb:(21.02.2022, 18:47)Gast schrieb: Man sollte auch noch erwähnen, dass die Kaiserklausuren eher das Examensbild in NRW abzudecken scheinen (was prinzipiell nachvollziehbar ist, aufgrund des Ringtauschs)
Ich hatte in meinem eigenen Bundesland (BW) den Eindruck, dass die Kaiserklausuren etwas anders gestrickt sind als die eigenen Examensklausuren. Gefühlt waren unsere Sachverhalte länger und der Fokus lag eher auf den Entscheidungsgründen. Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass bei uns nur selten ein Tatbestand zu formulieren ist und eigentlich nie ein Rubrum. Auch kommen bei uns im ZR (in den letzten Kampagnen) sehr oft Berufungen dran, bei den Kaiserseminaren und den Klausuren wird das aber nur stiefmütterlich behandelt.
Moral von der Geschicht': Auf die Besonderheiten des eigenen Bundeslandes achten und wenn möglich den Klausurenkurs vom örtlichen OLG mitnehmen, sofern vorhanden.
Kann ich so nicht bestätigen. In diversen Kaiserkursen wird immer wieder auf Berufungsklausuren eingegangen.
Das dürfte dann wohl auch vom jeweiligen Dozenten abhängen. In meinem Kurs wurde es nur am Rande behandelt mit dem Argument, es kämen nur selten Berufungsklausuren dran und wenn dann genügten Basics.
Letztlich kommen in den Kampagnen dennoch Berufungsklausuren dran, mit leider unangenehmen Fragen zu Präklusion und Tenorierung.
Aber gut, das führt zu weit, ein Examensreport soll es nicht sein. Ich wollte den TE nur darauf aufmerksam machen, dass es u.U. landestypische Besonderheiten in den Klausuren geben kann, auf die er achten sollte und die zumindest nach meiner Erfahrung nicht vollständig von Kaiser abgedeckt werden.
22.02.2022, 07:26
(22.02.2022, 03:02)Gast schrieb:Präklusion und Tenor sind aber doch Basics.(21.02.2022, 21:22)Ram schrieb:(21.02.2022, 18:47)Gast schrieb: Man sollte auch noch erwähnen, dass die Kaiserklausuren eher das Examensbild in NRW abzudecken scheinen (was prinzipiell nachvollziehbar ist, aufgrund des Ringtauschs)
Ich hatte in meinem eigenen Bundesland (BW) den Eindruck, dass die Kaiserklausuren etwas anders gestrickt sind als die eigenen Examensklausuren. Gefühlt waren unsere Sachverhalte länger und der Fokus lag eher auf den Entscheidungsgründen. Das liegt wahrscheinlich auch daran, dass bei uns nur selten ein Tatbestand zu formulieren ist und eigentlich nie ein Rubrum. Auch kommen bei uns im ZR (in den letzten Kampagnen) sehr oft Berufungen dran, bei den Kaiserseminaren und den Klausuren wird das aber nur stiefmütterlich behandelt.
Moral von der Geschicht': Auf die Besonderheiten des eigenen Bundeslandes achten und wenn möglich den Klausurenkurs vom örtlichen OLG mitnehmen, sofern vorhanden.
Kann ich so nicht bestätigen. In diversen Kaiserkursen wird immer wieder auf Berufungsklausuren eingegangen.
Das dürfte dann wohl auch vom jeweiligen Dozenten abhängen. In meinem Kurs wurde es nur am Rande behandelt mit dem Argument, es kämen nur selten Berufungsklausuren dran und wenn dann genügten Basics.
Letztlich kommen in den Kampagnen dennoch Berufungsklausuren dran, mit leider unangenehmen Fragen zu Präklusion und Tenorierung.
Aber gut, das führt zu weit, ein Examensreport soll es nicht sein. Ich wollte den TE nur darauf aufmerksam machen, dass es u.U. landestypische Besonderheiten in den Klausuren geben kann, auf die er achten sollte und die zumindest nach meiner Erfahrung nicht vollständig von Kaiser abgedeckt werden.
22.02.2022, 07:44
Wo man sicherlich auch gut mit dem Kommentar arbeiten kann.
22.02.2022, 08:11
Die Berufung kommt oft. Das sind dann aber dankbare Klausuren ohne ekelhafte Fallen.









