• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Wie vorgehen?
1 2 »
Antworten

 
Wie vorgehen?
Gasthatfertig
Unregistered
 
#1
17.02.2022, 21:28
Hallo :)

Ich bin gerade fertig geworden und plane nun die weiteren Monate. Mich würde eure Meinung interessieren:
Es gibt momentan einigen Stellenanzeigen in Ministerien und auch Kanzleien die mich interessieren. Fristablauf ist jeweils Ende Februar bzw. Anfang März.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich möchte sehr gerne nicht direkt im März oder April anfangen zu arbeiten sondern plane derzeit noch eine größere Reise. Meine Wunschvorstellung wäre es demnach erst ab dem 01.06. bspw. anzufangen. Ich hab mir das finanziell mit Ersparnissen so durchgerechnet, dass es noch einige Monate mit ALG I klappen müsste.

Wie würdet ihr vorgehen? Trotzdem bewerben und dann im Vorstellungsgespräch entsprechend kommunizieren?
Oder erstmal nicht bewerben und erst nach Rückkehr von den Reisen sich auf die Suche begeben? Ich frage mich halt, ob ich dann im Sommer auch noch interessante Stellen finde und es unkompliziert alles klappt.

Was meint ihr?
Freue mich über alle Antworten - Vielen lieben Dank schonmal Victory Smile
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
17.02.2022, 21:40
Du wirst eher das Problem haben, bei deiner Planung die Bewerbungsrunden der Ministerien mitzumachen. Bei Fristablauf wie geschildert finden Auswahlgespräche/AC, ggfs Amtsarzt usw. in der Zeit statt
Zitieren
Gasthatfertig
Unregistered
 
#3
17.02.2022, 21:50
(17.02.2022, 21:40)Gast schrieb:  Du wirst eher das Problem haben, bei deiner Planung die Bewerbungsrunden der Ministerien mitzumachen. Bei Fristablauf wie geschildert finden Auswahlgespräche/AC, ggfs Amtsarzt usw. in der Zeit statt
Ist ein Punkt ja, wäre aber jeweils auch "nur" 4-5 Wochen max. am Stück weg...aber gut klar das könnte ein Problem sein.

Würdet ihr euch denn "trauen" erstmal nur frei zu machen und erst im Sommer anzufangen mit Bewerbungen? So Lücken im Lebenslauf finde ich persönlich völlig unproblematisch sondern eher sogar voll verständlich wenn man nach dem ganzen Jura-Projekt erstmal alles macht was man will :D
Zitieren
Abendbrot
Unregistered
 
#4
17.02.2022, 21:52
(17.02.2022, 21:28)Gasthatfertig schrieb:  Hallo :)

Ich bin gerade fertig geworden und plane nun die weiteren Monate. Mich würde eure Meinung interessieren:
Es gibt momentan einigen Stellenanzeigen in Ministerien und auch Kanzleien die mich interessieren. Fristablauf ist jeweils Ende Februar bzw. Anfang März.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich möchte sehr gerne nicht direkt im März oder April anfangen zu arbeiten sondern plane derzeit noch eine größere Reise. Meine Wunschvorstellung wäre es demnach erst ab dem 01.06. bspw. anzufangen. Ich hab mir das finanziell mit Ersparnissen so durchgerechnet, dass es noch einige Monate mit ALG I klappen müsste.

Wie würdet ihr vorgehen? Trotzdem bewerben und dann im Vorstellungsgespräch entsprechend kommunizieren?
Oder erstmal nicht bewerben und erst nach Rückkehr von den Reisen sich auf die Suche begeben? Ich frage mich halt, ob ich dann im Sommer auch noch interessante Stellen finde und es unkompliziert alles klappt.

Was meint ihr?
Freue mich über alle Antworten - Vielen lieben Dank schonmal Victory Smile

Oder vllt direkt in die Bewerbung rein schreiben, wann du beginnen willst? Damit der potentielle Arbeitgeber es direkt für sich einschätzen kann, bevor er damit unerwartet im Gespräch konfrontiert wird?
Zitieren
DonJuansohn
Senior Member
****
Beiträge: 324
Themen: 6
Registriert seit: Oct 2021
#5
17.02.2022, 22:32
Die Bewerbungsgespräche werden doch erst Mitte/Ende März stattfinden. 
Ein Angebot bekommst man dann Ende März/Anfang April. 
Wenn man sich dann noch 1-2 Wochen Bedenkzeit erbittet, kann man eh frühestens ab Juni anfangen. Ab Juli wird auch ohne Probleme drin sein.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2022, 22:34 von DonJuansohn.)
Suchen
Zitieren
Paragraphenreiter123
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#6
18.02.2022, 20:50
Eigentlich gehört es fest ins Vorstellungsgespräch, dass gefragt wird, wann man beginnen kann. In dem Fall würde ich halt offen kommunizieren, dass der 01.06. super wäre. Man darf auch nicht vergessen, dass von Bewerbung bis Einstellung noch einige Zeit durch Gespräche und Papierkram vergeht... Aktuell läuft auch noch vieles online, sodass Ortsabwesenheit vielleicht auch gar kein Problem wäre. Andererseits sollte man gerade bei Ministerium etwas aufpassen, was man wie absagt. Wenn man aber die harten Kriterien erfüllt, würde man auch beim nächsten Mal wieder eingeladen werden...
Suchen
Zitieren
Gast NRW
Unregistered
 
#7
18.02.2022, 22:33
Bezüglich der Reise würde ich noch einen Aspekt bezüglich des ALG I berücksichtigen:

Man muss die Ortsabwesenheit der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Wenn Du länger als 6 Wochen abwesend bist, entfällt der Anspruch auf ALG I für den Zeitraum komplett. Man hat auch nur Anspruch auf 3 Wochen Urlaub pro Jahr. Kann man hier nachlesen:

https://www.arbeitsagentur.de/news/news-...slosigkeit

Man kann natürlich darauf spekulieren, dass es nicht auffällt. Das hängt prinzipiell von der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter ab. Ich musste zunächst nach 2 Wochen ein telefonisches Gespräch führen. Das könnte man ggf. aus dem Ausland auch machen, ohne dass es auffällt. Meine Sachbearbeiterin war hinter mir jedoch extrem her. Ich musste auch so Sachen wie Rentenbescheide einreichen, wo auch direkt die Androhung enthalten war, dass mein Anspruch entfällt, wenn ich dies nicht mache. Als Frist hatte ich hierfür 2 Wochen. Ich sollte auch eine Liste mit 15 Bewerbungen anfertigen, die ich innerhalb von 2 Monaten abgeschickt habe und einreichen. Weiterhin habe ich auch Jobangebote mit der Aufforderung zur Bewerbung erhalten. Ich empfand die Zeit sehr unangenehm und hätte nie damit gerechnet, dass die so hinter einem her sind. Nachdem meine Sachbearbeiterin gewechselt hat wurde ich von der neuen komplett in Ruhe gelassen und konnte gelassen den Bewerbungsprozess meines Wunsch-AGs durchlaufen, was letztendlich dann auch geklappt hat.

Ich würde daher frühzeitig alles mit der Bundesagentur für Arbeit besprechen. Sollte es auffallen, dass Du ohne Anzeige für mehrere Wochen verreist bist, kommt es mit Sicherheit ganz schlecht an. Ich bin mir auch nicht sicher, wie der strafrechtliche Aspekt bei unterlassener Anzeige aussieht. Nach § 60 SGB I bist Du ja verpflichtet, dies anzuzeigen. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen, zumal Du ja in den öD willst, wo sich ein Strafverfahren sehr schlecht auf die Karriere auswirken könnte.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#8
19.02.2022, 00:49
Schlafende Hunde weckt man nicht.
Zitieren
Gasthatfertig
Unregistered
 
#9
19.02.2022, 20:41
(18.02.2022, 20:50)Paragraphenreiter123 schrieb:  Eigentlich gehört es fest ins Vorstellungsgespräch, dass gefragt wird, wann man beginnen kann. In dem Fall würde ich halt offen kommunizieren, dass der 01.06. super wäre. Man darf auch nicht vergessen, dass von Bewerbung bis Einstellung noch einige Zeit durch Gespräche und Papierkram vergeht... Aktuell läuft auch noch vieles online, sodass Ortsabwesenheit vielleicht auch gar kein Problem wäre. Andererseits sollte man gerade bei Ministerium etwas aufpassen, was man wie absagt. Wenn man aber die harten Kriterien erfüllt, würde man auch beim nächsten Mal wieder eingeladen werden...

Ist das so, ja? Also wenn man in einer Stellenausschreibung keine Berücksichtigung finden konnte etwa weil die Konkurrenz vorzugswürdig erschien oder es vom zeitlichen Eintritt nicht gepasst hat könnte man sich in einer nächsten Runde erneut bewerben und würde - sofern die "harten Kriterien" stimmen wieder eingeladen werden?
Zitieren
Gasthatfertig
Unregistered
 
#10
19.02.2022, 20:42
(18.02.2022, 22:33)Gast NRW schrieb:  Bezüglich der Reise würde ich noch einen Aspekt bezüglich des ALG I berücksichtigen:

Man muss die Ortsabwesenheit der Bundesagentur für Arbeit anzeigen. Wenn Du länger als 6 Wochen abwesend bist, entfällt der Anspruch auf ALG I für den Zeitraum komplett. Man hat auch nur Anspruch auf 3 Wochen Urlaub pro Jahr. Kann man hier nachlesen:

https://www.arbeitsagentur.de/news/news-...slosigkeit

Man kann natürlich darauf spekulieren, dass es nicht auffällt. Das hängt prinzipiell von der Sachbearbeiterin/dem Sachbearbeiter ab. Ich musste zunächst nach 2 Wochen ein telefonisches Gespräch führen. Das könnte man ggf. aus dem Ausland auch machen, ohne dass es auffällt. Meine Sachbearbeiterin war hinter mir jedoch extrem her. Ich musste auch so Sachen wie Rentenbescheide einreichen, wo auch direkt die Androhung enthalten war, dass mein Anspruch entfällt, wenn ich dies nicht mache. Als Frist hatte ich hierfür 2 Wochen. Ich sollte auch eine Liste mit 15 Bewerbungen anfertigen, die ich innerhalb von 2 Monaten abgeschickt habe und einreichen. Weiterhin habe ich auch Jobangebote mit der Aufforderung zur Bewerbung erhalten. Ich empfand die Zeit sehr unangenehm und hätte nie damit gerechnet, dass die so hinter einem her sind. Nachdem meine Sachbearbeiterin gewechselt hat wurde ich von der neuen komplett in Ruhe gelassen und konnte gelassen den Bewerbungsprozess meines Wunsch-AGs durchlaufen, was letztendlich dann auch geklappt hat.

Ich würde daher frühzeitig alles mit der Bundesagentur für Arbeit besprechen. Sollte es auffallen, dass Du ohne Anzeige für mehrere Wochen verreist bist, kommt es mit Sicherheit ganz schlecht an. Ich bin mir auch nicht sicher, wie der strafrechtliche Aspekt bei unterlassener Anzeige aussieht. Nach § 60 SGB I bist Du ja verpflichtet, dies anzuzeigen. Dieses Risiko würde ich nicht eingehen, zumal Du ja in den öD willst, wo sich ein Strafverfahren sehr schlecht auf die Karriere auswirken könnte.

Danke dir für den Hinweis! :)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
1 2 »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus