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Arbeitslosigkeit 2.0
roteminze
Unregistered
 
#31
18.02.2022, 10:47
(18.02.2022, 01:59)sl4442 schrieb:  
(16.02.2022, 15:42)roteminze schrieb:  Zu mir: Ich bin im 3. Berufsjahr, habe zweimal a und wurde leider aufgrund persönlicher Differenzen mit dem Vorgesetzten in der Probezeit gekündigt, habe jedoch ein gutes Zeugnis, so dass die Kündigung in der Probezeit vllt nur sekundär beachtet wird.

Von 15 Bewerbungen wurde ich dreimal eingeladen; entweder scheiterte es am Gehalt oder an der gegenseitigen Sympathie.
Bei 4 Bewerbungen habe ich die Voraussetzungen nicht erfüllt, sollte mich laut Bundesagentur für Arbeit jedoch bewerben. Eine Absage kam natürlich.

Bei 3 4 Bewerbungen (jeweils KK) hatte ich das Gefühl, dass es eigentlich klappen könnte. Leider kam bislang keine Rückantwort ( 4-5 Tage sind die Bewerbung her). Ich vermute mal, dass meine Gehaltsvorstellung zu hoch angesetzt war (zwischen 55k-60k), obwohl in Ddorf oder Essen beworben. 

Lange Rede kurzer Sinn: Ich war bis heute nie arbeitslos und das ewige Rumsitzen zieht mich super runter. Ich checke täglich Jobangebote ab, doch gibt es nur wenige Stellenausschreibungen.

Wo suchst du überall? Ich habe bei meiner Suche erstaunlich viele Stellenausschreibungen nur direkt über die Kanzleiwebseiten gefunden, auf Jobportalen waren die gar nicht ausgeschrieben. Es könnte sich also lohnen, mal nach in Frage kommenden Kanzleien zu googeln und die alle abzugrasen. Falls du nur einzelne Jobportale nutzt gibt es außerdem noch Metasuchmaschinen, die alle Jobportale abgrasen, wobei die bei mir nicht so super funktioniert haben. Legalhead kann als Ergänzung auch noch genannt werden, was zudem den Vorteil hat, dass die Arbeitgeber dort schon eine Gehaltsspanne nennen.

Die Probezeitkündigung in Verbindung mit einem guten Arbeitszeugnis könnte auch merkwürdig ankommen. Da würde ich mich als Arbeitgeber fragen, warum man dich entlassen hat, wenn sie dich gut bewerten?


Deine Gehaltsvorstellung finde ich für Düsseldorf nicht übertrieben (in Essen würde ich vermuten, dass etwas weniger gezahlt wird). Aber die Arbeitgeber reißen sich halt auch nicht nach dir. Wäre ich in deiner Situation, würde ich vermutlich beim Gehalt Abschläge machen und bis auf 45k runtergehen, wenn nach 6-12 Monaten auf 50-55k erhöht wird. Wichtiger als das kurzfristige Gehalt wäre mir, dass es hoffentlich menschlich und fachlich passt. Wenn dann das Gehalt nach 2-3 Jahren immer noch nicht da ist, wo ich es gerne hätte, kann ich mich etwas komfortbaler parallel zum Job woanders bewerben.

(18.02.2022, 00:53)roteminze schrieb:  Mir kommt es wirklich so vor, als ob manche Leute hier ihren eigenen Frust bei anderen rauslassen wollen oder noch schlimmer, andere klein machen wollen a la "du hast scheiß Noten, also bist du nichts wert."

Ich kenne etliche Leute mit Doppel a, die um die 50k oder 55k verdienen. Umso erstaunter bin ich, wenn man mir hier vorwirft, dass ich nach knapp drei Jahren Berufserfahrung mit 55k zu viel verlange in einer Stadt wie Ddorf oder Köln.

Die Nutzer dieses Forums sind leider oft sehr toxisch. Aber wir sind auch nicht hier, um das zu schreiben, was du hören willst. Du bist leider in keiner besonders komfortablen Situation. Vergleiche mit anderen helfen da nur bedingt. Jede Woche länger arbeitslos sieht doof aus und durch das irgendwann kommende Ende deines ALG1 gerätst du ohnehin immer mehr unter Zugzwang.

Ich suche auf den Seiten der RAKs, in der Jobbörse der BfA und auf dem Portal "meinestadt.de". Bislang habe ich hier die besten Erfahrungen gemacht. Bei den größeren Suchportalen werden meist die Stellenanzeigen für Topjuristen gestellt, zu denen ich ja eben nicht gehöre.

Auch habe ich mit Legalhead keine guten Erfahrungen gemacht, da es dort kaum was Passendes gibt.

Hinsichtlich des Zeugnisses hatte ich bislang - zumindest in den Gesprächen - keine Probleme, weil ich das auch ausreichend erkläre. Bislang hatte ich eher das Gefühl, dass es an den Gehaltsangaben gehapert hat, wenn ich zB. halt 60k angegeben habe.

Natürlich ist es wichtiger, dass es fachlich und menschlich passt, keine Frage. Und auch eine Option wie von dir als Beispiel genannt, würde ich in Kauf nehmen. 

Ich werde einfach mal weitersuchen und auf das Beste hoffen. Ich wünsche niemandem eine Arbeitslosigkeit.
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Egal_
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Registriert seit: Feb 2022
#32
18.02.2022, 10:58
[quote pid='174352' dateline='1645142386']

Die Nutzer dieses Forums sind leider oft sehr toxisch. Aber wir sind auch nicht hier, um das zu schreiben, was du hören willst. Du bist leider in keiner besonders komfortablen Situation. Vergleiche mit anderen helfen da nur bedingt. Jede Woche länger arbeitslos sieht doof aus und durch das irgendwann kommende Ende deines ALG1 gerätst du ohnehin immer mehr unter Zugzwang.
[/quote]

Ich finde die Antworten in diesem Thread sehr human. Ehrlich, aber nett gemeint. Es bringt der TE (ich gehe davon aus, es ist eine sie) ja nichts, ihr nach dem Mund zu reden.
Auch wenn ich mittlerweile von Headhuntern angeschrieben werde, merke ich selber, dass mein verhauenes 2. Staatsexamen ein Manko in den Bewerbungen ist. Die TE hat 2xa, sie konkurriert mit Bewerbern aus dem befriedigenden Bereich. Dessen muss man sich bewusst sein und seine Stärken herausarbeiten, statt nur zu fordern.

@TE:
Du wurdest ja schon nach deinen beruflichen Schwerpunkten gefragt. Hast du vor, dich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren? Hast du vor, den Fachanwalt zu machen und evtl. schon einen Teil der Fallzahlen erfüllt?
Allg. Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht macht auch jede Wald-Feld-und-Wiesen-Kanzlei. Ich nehme an, da willst du nicht unbedingt hin, denn die zahlen keine 55k. Wobei ich gerade noch einmal deine Antworten durchgelesen habe, du hast dich in solchen Kanzleien beworben. Ja, dann waren 55k zu hoch gegriffen. Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber die zahlen einfach nicht so viel, auch in der Großstadt nicht. Ich habe in Hamburg damals bei einem Einzelanwalt für sehr, sehr viel weniger angefangen. Ich war jedoch zumindest nicht lange arbeitslos, hatte meine Fallzahlen in sehr kurzer Zeit zusammen und habe mich dann mit Berufserfahrung aus einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis wegbeworben und finanziell erheblich verbessert. Du bekommst derzeit ALG 1, ich hätte damals nach dem Ref mit Hartz 4 aufstocken müssen, also für mich damals noch ein Punkt, warum ich lieber eine schlecht bezahlte Stelle angenommen habe, statt arbeitslos zu sein.
Mag sein, dass ich mich für viele damit unter Wert verkauft habe. Ich jedoch sehe die Vorteile, von denen ich heute noch profitiere.

Wo siehst du dich? Welches Rechtsgebiet interessiert dich? Arbeite das in den Bewerbungen heraus und betone deine Erfahrungen wenn eins der von dir bearbeiteten Rechtsgebiete gesucht wird. Schaffe dir ein Profil, statt Anwalt für Alles zu sein.
Meins ist das Arbeitsrecht seit dem Referendariat und zieht sich neben den Stationen während des Refs und meiner Arbeit in der Wirtschaftsprüfung als roter Faden durch meinen Lebenslauf. Seit ein paar Jahren bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich werde von WPs angeschrieben oder von Firmen auf HR-Manager Positionen und sehe mich auch zukünftig in einem von beiden. Das ist also MEIN Profil, mit dem ich das schlechte 2. Staatsexamen zum Teil ausgleichen kann. Welches ist deins?
Ich will dich nicht belehren, das ist nur ein nettgemeinter Tipp.
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roteminze
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#33
18.02.2022, 11:24
(18.02.2022, 11:23)roteminze schrieb:  
(18.02.2022, 10:58)Egal schrieb:  [quote pid='174352' dateline='1645142386']

Die Nutzer dieses Forums sind leider oft sehr toxisch. Aber wir sind auch nicht hier, um das zu schreiben, was du hören willst. Du bist leider in keiner besonders komfortablen Situation. Vergleiche mit anderen helfen da nur bedingt. Jede Woche länger arbeitslos sieht doof aus und durch das irgendwann kommende Ende deines ALG1 gerätst du ohnehin immer mehr unter Zugzwang.

Ich finde die Antworten in diesem Thread sehr human. Ehrlich, aber nett gemeint. Es bringt der TE (ich gehe davon aus, es ist eine sie) ja nichts, ihr nach dem Mund zu reden.
Auch wenn ich mittlerweile von Headhuntern angeschrieben werde, merke ich selber, dass mein verhauenes 2. Staatsexamen ein Manko in den Bewerbungen ist. Die TE hat 2xa, sie konkurriert mit Bewerbern aus dem befriedigenden Bereich. Dessen muss man sich bewusst sein und seine Stärken herausarbeiten, statt nur zu fordern.

@TE:
Du wurdest ja schon nach deinen beruflichen Schwerpunkten gefragt. Hast du vor, dich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren? Hast du vor, den Fachanwalt zu machen und evtl. schon einen Teil der Fallzahlen erfüllt?
Allg. Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht macht auch jede Wald-Feld-und-Wiesen-Kanzlei. Ich nehme an, da willst du nicht unbedingt hin, denn die zahlen keine 55k. Wobei ich gerade noch einmal deine Antworten durchgelesen habe, du hast dich in solchen Kanzleien beworben. Ja, dann waren 55k zu hoch gegriffen. Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber die zahlen einfach nicht so viel, auch in der Großstadt nicht. Ich habe in Hamburg damals bei einem Einzelanwalt für sehr, sehr viel weniger angefangen. Ich war jedoch zumindest nicht lange arbeitslos, hatte meine Fallzahlen in sehr kurzer Zeit zusammen und habe mich dann mit Berufserfahrung aus einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis wegbeworben und finanziell erheblich verbessert. Du bekommst derzeit ALG 1, ich hätte damals nach dem Ref mit Hartz 4 aufstocken müssen, also für mich damals noch ein Punkt, warum ich lieber eine schlecht bezahlte Stelle angenommen habe, statt arbeitslos zu sein.
Mag sein, dass ich mich für viele damit unter Wert verkauft habe. Ich jedoch sehe die Vorteile, von denen ich heute noch profitiere.

Wo siehst du dich? Welches Rechtsgebiet interessiert dich? Arbeite das in den Bewerbungen heraus und betone deine Erfahrungen wenn eins der von dir bearbeiteten Rechtsgebiete gesucht wird. Schaffe dir ein Profil, statt Anwalt für Alles zu sein.
Meins ist das Arbeitsrecht seit dem Referendariat und zieht sich neben den Stationen während des Refs und meiner Arbeit in der Wirtschaftsprüfung als roter Faden durch meinen Lebenslauf. Seit ein paar Jahren bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich werde von WPs angeschrieben oder von Firmen auf HR-Manager Positionen und sehe mich auch zukünftig in einem von beiden. Das ist also MEIN Profil, mit dem ich das schlechte 2. Staatsexamen zum Teil ausgleichen kann. Welches ist deins?
Ich will dich nicht belehren, das ist nur ein nettgemeinter Tipp.



[/quote]


Natürlich möchte ich mich zukünftig auf 1 oder 2 Rechtsgebiete konzentrieren: am liebsten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Dies habe ich bis heute - solange man mir natürlich die Möglichkeit gab - getan. Fallzahlen habe ich noch nicht, da ich auch bislang so gearbeitet habe, dass der SS im Namen des Partners rausging. Das mit dem Herausarbeiten des Rechtsgebietes tue ich natürlich im Anschreiben. Ich bewerbe mich auf auf solche Stellenanzeigen mit geforderter Berufserfahrung im Arbeits- oder Verkehrsrecht. Beim Arbeitsrecht habe ich aber das Gefühl, dass die Noten da einfach nicht ausreichen, um NUR Arbeitsrecht zu machen und mich zukünftig daran zu orientieren. 

Natürlich möchte ich auch einen FA machen. Bloß möchte ich den Kurs nicht anfangen, BEVOR nicht feststeht, wo die Reise zukünftig hingeht. Sprich: ich bin ja noch dabei, mein Profil zu gestalten. Im Gegensatz zu dir (so vermute ich es) habe ich 5 bis 10 jährige Berufserfahrung. 

Ich sehe oft in Stellenanzeigen, dass nicht nur Kenntnisse in einem einzigen Rechtsgebiet gefordert werden, sondern in mehreren. Ich sehe mich nicht als Anwältin für alles, nein. Aber bislang hat es sich einfach nicht ergeben, einen ganz klaren Schwerpunkt zu setzen. Dies liegt ja auch einfach daran, dass man die Arbeit vom Partner bekommt ( in meinem Fall ein FA für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, der jedoch nebenbei FWW-Fälle im Überschuss angenommen hat und mir schlicht die Drecksarbeit gab).

Mit anderen Worten: Ich möchte mich natürlich spezialisieren und einen FA machen. Dazu muss ich jedoch erstmal eine Stelle finden, die mir das ermöglicht. Bislang hatte ich diese Chance leider nicht.
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Egal_
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#34
18.02.2022, 11:40
(18.02.2022, 11:23)roteminze schrieb:  
(18.02.2022, 10:58)Egal schrieb:  [quote pid='174352' dateline='1645142386']

Die Nutzer dieses Forums sind leider oft sehr toxisch. Aber wir sind auch nicht hier, um das zu schreiben, was du hören willst. Du bist leider in keiner besonders komfortablen Situation. Vergleiche mit anderen helfen da nur bedingt. Jede Woche länger arbeitslos sieht doof aus und durch das irgendwann kommende Ende deines ALG1 gerätst du ohnehin immer mehr unter Zugzwang.

Ich finde die Antworten in diesem Thread sehr human. Ehrlich, aber nett gemeint. Es bringt der TE (ich gehe davon aus, es ist eine sie) ja nichts, ihr nach dem Mund zu reden.
Auch wenn ich mittlerweile von Headhuntern angeschrieben werde, merke ich selber, dass mein verhauenes 2. Staatsexamen ein Manko in den Bewerbungen ist. Die TE hat 2xa, sie konkurriert mit Bewerbern aus dem befriedigenden Bereich. Dessen muss man sich bewusst sein und seine Stärken herausarbeiten, statt nur zu fordern.

@TE:
Du wurdest ja schon nach deinen beruflichen Schwerpunkten gefragt. Hast du vor, dich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren? Hast du vor, den Fachanwalt zu machen und evtl. schon einen Teil der Fallzahlen erfüllt?
Allg. Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht macht auch jede Wald-Feld-und-Wiesen-Kanzlei. Ich nehme an, da willst du nicht unbedingt hin, denn die zahlen keine 55k. Wobei ich gerade noch einmal deine Antworten durchgelesen habe, du hast dich in solchen Kanzleien beworben. Ja, dann waren 55k zu hoch gegriffen. Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber die zahlen einfach nicht so viel, auch in der Großstadt nicht. Ich habe in Hamburg damals bei einem Einzelanwalt für sehr, sehr viel weniger angefangen. Ich war jedoch zumindest nicht lange arbeitslos, hatte meine Fallzahlen in sehr kurzer Zeit zusammen und habe mich dann mit Berufserfahrung aus einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis wegbeworben und finanziell erheblich verbessert. Du bekommst derzeit ALG 1, ich hätte damals nach dem Ref mit Hartz 4 aufstocken müssen, also für mich damals noch ein Punkt, warum ich lieber eine schlecht bezahlte Stelle angenommen habe, statt arbeitslos zu sein.
Mag sein, dass ich mich für viele damit unter Wert verkauft habe. Ich jedoch sehe die Vorteile, von denen ich heute noch profitiere.

Wo siehst du dich? Welches Rechtsgebiet interessiert dich? Arbeite das in den Bewerbungen heraus und betone deine Erfahrungen wenn eins der von dir bearbeiteten Rechtsgebiete gesucht wird. Schaffe dir ein Profil, statt Anwalt für Alles zu sein.
Meins ist das Arbeitsrecht seit dem Referendariat und zieht sich neben den Stationen während des Refs und meiner Arbeit in der Wirtschaftsprüfung als roter Faden durch meinen Lebenslauf. Seit ein paar Jahren bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich werde von WPs angeschrieben oder von Firmen auf HR-Manager Positionen und sehe mich auch zukünftig in einem von beiden. Das ist also MEIN Profil, mit dem ich das schlechte 2. Staatsexamen zum Teil ausgleichen kann. Welches ist deins?
Ich will dich nicht belehren, das ist nur ein nettgemeinter Tipp.



Natürlich möchte ich mich zukünftig auf 1 oder 2 Rechtsgebiete konzentrieren: am liebsten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Dies habe ich bis heute - solange man mir natürlich die Möglichkeit gab - getan. Fallzahlen habe ich noch nicht, da ich auch bislang so gearbeitet habe, dass der SS im Namen des Partners rausging. Das mit dem Herausarbeiten des Rechtsgebietes tue ich natürlich im Anschreiben. Ich bewerbe mich auf auf solche Stellenanzeigen mit geforderter Berufserfahrung im Arbeits- oder Verkehrsrecht. Beim Arbeitsrecht habe ich aber das Gefühl, dass die Noten da einfach nicht ausreichen, um NUR Arbeitsrecht zu machen und mich zukünftig daran zu orientieren. 

Natürlich möchte ich auch einen FA machen. Bloß möchte ich den Kurs nicht anfangen, BEVOR nicht feststeht, wo die Reise zukünftig hingeht. Sprich: ich bin ja noch dabei, mein Profil zu gestalten. Im Gegensatz zu dir (so vermute ich es) habe ich 5 bis 10 jährige Berufserfahrung. 

Ich sehe oft in Stellenanzeigen, dass nicht nur Kenntnisse in einem einzigen Rechtsgebiet gefordert werden, sondern in mehreren. Ich sehe mich nicht als Anwältin für alles, nein. Aber bislang hat es sich einfach nicht ergeben, einen ganz klaren Schwerpunkt zu setzen. Dies liegt ja auch einfach daran, dass man die Arbeit vom Partner bekommt ( in meinem Fall ein FA für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, der jedoch nebenbei FWW-Fälle im Überschuss angenommen hat und mir schlicht die Drecksarbeit gab).

Mit anderen Worten: Ich möchte mich natürlich spezialisieren und einen FA machen. Dazu muss ich jedoch erstmal eine Stelle finden, die mir das ermöglicht. Bislang hatte ich diese Chance leider nicht.
[/quote]

Ok, dann arbeitest du anders als ich.
Ich bin seit 2014 Rechtsanwältin.

Mein erster Chef schmiss mich ins kalte Wasser. 8 Wochen nach meiner Zulassung flog er für 5 Wochen nach China und war dort nur schwer zu erreichen. Ich habe alles selbständig bearbeitet und selbst unterschrieben und so arbeite ich bis heute.
Die Fälle hätte ich an deiner Stelle trotzdem in die Fallliste mit aufgenommen und der RAK erklärt, dass du sie bearbeitet hast.

Ich wollte dich gerade fragen, ob du Rechnungen unterschrieben hast, aber die Frage hat sich dann ja erledigt.
Die meisten kleinen Kanzleien arbeiten "bürgernah" auf RVG-Basis, gerade eben auch im Verkehrsrecht bei Abrechnung mit den Versicherungen. Hast du mal so eine Rechnung gesehen? Bei mir sind diese Zeiten schon ein paar Jahre her, aber wer mit Beratungshilfe kommt, zahlt 15 Euro Eigenanteil. Zusätzlich kann der Anwalt 75 Euro von der Staatskasse fordern, zusammen also 90 Euro. Ob das noch die aktuellen Zahlen sind, weiß ich nicht, da es eine Erhöhung gab. Wie du aber siehst, ist das nicht viel und auch die RVG-Gebühren sind nur mit einem sehr hohen Durchlauf kostendeckend. Deine 55k plus Arbeitgeberanteil müssen also erstmal erwirtschaftet werden und das ist in kleinen Kanzleien nicht einfach. Dein Chef und die Sekretärin wollen ja auch noch ihr Gehalt haben. Wenn du in solchen Kanzleien also 55k forderst, bist du denen zu teuer.
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Gast
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#35
18.02.2022, 11:42
@egal: fast das doppelte aber unter 55. also unter 30 zum einstieg? deinem chef hätt ich in den kaffee geschissen. hoffentlich stammt die Erzählung von der jahrtausendwende.

@roteminze: Geldwertentwicklungsbedingt und auf eine große Stadt bezogen, würde ich unter 55k angesichts deiner Berufserfahrung auch nicht ansetzen, 60k könnte tatsächlich zu hoch gegriffen sein.
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guga
Unregistered
 
#36
18.02.2022, 11:45
Skeptical mach die TE doch nicht so fertig. Bei uns kriegen die Refas schon ihre 45k. Wir finden seit einem Jahr keine neue, weil sie alle 50k verlangen. Verkehrsrecht ist so hart FWW. Spezialisier dich lieber auf ewas gescheites. Ist jetzt auch nicht ungewöhnlich, dass man im November und Dezember keinen neuen Job findet. Da ist das Jahresendgeschäft in den Kanzleien und keiner hat Zeit.
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Gast
Unregistered
 
#37
18.02.2022, 11:48
(18.02.2022, 11:45)guga schrieb:  Skeptical mach die TE doch nicht so fertig. Bei uns kriegen die Refas schon ihre 45k. Wir finden seit einem Jahr keine neue, weil sie alle 50k verlangen. Verkehrsrecht ist so hart FWW. Spezialisier dich lieber auf ewas gescheites. Ist jetzt auch nicht ungewöhnlich, dass man im November und Dezember keinen neuen Job findet. Da ist das Jahresendgeschäft in den Kanzleien und keiner hat Zeit.

Eine gute Refa zu finden, ist halt auch schwieriger als einen Berufseinsteiger mit zweimal ausreichend, der allg. Zivilrecht machen will...
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roteminze
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#38
18.02.2022, 11:50
(18.02.2022, 11:40)Egal schrieb:  
(18.02.2022, 11:23)roteminze schrieb:  
(18.02.2022, 10:58)Egal schrieb:  [quote pid='174352' dateline='1645142386']

Die Nutzer dieses Forums sind leider oft sehr toxisch. Aber wir sind auch nicht hier, um das zu schreiben, was du hören willst. Du bist leider in keiner besonders komfortablen Situation. Vergleiche mit anderen helfen da nur bedingt. Jede Woche länger arbeitslos sieht doof aus und durch das irgendwann kommende Ende deines ALG1 gerätst du ohnehin immer mehr unter Zugzwang.

Ich finde die Antworten in diesem Thread sehr human. Ehrlich, aber nett gemeint. Es bringt der TE (ich gehe davon aus, es ist eine sie) ja nichts, ihr nach dem Mund zu reden.
Auch wenn ich mittlerweile von Headhuntern angeschrieben werde, merke ich selber, dass mein verhauenes 2. Staatsexamen ein Manko in den Bewerbungen ist. Die TE hat 2xa, sie konkurriert mit Bewerbern aus dem befriedigenden Bereich. Dessen muss man sich bewusst sein und seine Stärken herausarbeiten, statt nur zu fordern.

@TE:
Du wurdest ja schon nach deinen beruflichen Schwerpunkten gefragt. Hast du vor, dich auf ein Rechtsgebiet zu spezialisieren? Hast du vor, den Fachanwalt zu machen und evtl. schon einen Teil der Fallzahlen erfüllt?
Allg. Zivilrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht macht auch jede Wald-Feld-und-Wiesen-Kanzlei. Ich nehme an, da willst du nicht unbedingt hin, denn die zahlen keine 55k. Wobei ich gerade noch einmal deine Antworten durchgelesen habe, du hast dich in solchen Kanzleien beworben. Ja, dann waren 55k zu hoch gegriffen. Das ist wirklich nicht böse gemeint, aber die zahlen einfach nicht so viel, auch in der Großstadt nicht. Ich habe in Hamburg damals bei einem Einzelanwalt für sehr, sehr viel weniger angefangen. Ich war jedoch zumindest nicht lange arbeitslos, hatte meine Fallzahlen in sehr kurzer Zeit zusammen und habe mich dann mit Berufserfahrung aus einem ungekündigtem Arbeitsverhältnis wegbeworben und finanziell erheblich verbessert. Du bekommst derzeit ALG 1, ich hätte damals nach dem Ref mit Hartz 4 aufstocken müssen, also für mich damals noch ein Punkt, warum ich lieber eine schlecht bezahlte Stelle angenommen habe, statt arbeitslos zu sein.
Mag sein, dass ich mich für viele damit unter Wert verkauft habe. Ich jedoch sehe die Vorteile, von denen ich heute noch profitiere.

Wo siehst du dich? Welches Rechtsgebiet interessiert dich? Arbeite das in den Bewerbungen heraus und betone deine Erfahrungen wenn eins der von dir bearbeiteten Rechtsgebiete gesucht wird. Schaffe dir ein Profil, statt Anwalt für Alles zu sein.
Meins ist das Arbeitsrecht seit dem Referendariat und zieht sich neben den Stationen während des Refs und meiner Arbeit in der Wirtschaftsprüfung als roter Faden durch meinen Lebenslauf. Seit ein paar Jahren bin ich Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ich werde von WPs angeschrieben oder von Firmen auf HR-Manager Positionen und sehe mich auch zukünftig in einem von beiden. Das ist also MEIN Profil, mit dem ich das schlechte 2. Staatsexamen zum Teil ausgleichen kann. Welches ist deins?
Ich will dich nicht belehren, das ist nur ein nettgemeinter Tipp.



Natürlich möchte ich mich zukünftig auf 1 oder 2 Rechtsgebiete konzentrieren: am liebsten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Dies habe ich bis heute - solange man mir natürlich die Möglichkeit gab - getan. Fallzahlen habe ich noch nicht, da ich auch bislang so gearbeitet habe, dass der SS im Namen des Partners rausging. Das mit dem Herausarbeiten des Rechtsgebietes tue ich natürlich im Anschreiben. Ich bewerbe mich auf auf solche Stellenanzeigen mit geforderter Berufserfahrung im Arbeits- oder Verkehrsrecht. Beim Arbeitsrecht habe ich aber das Gefühl, dass die Noten da einfach nicht ausreichen, um NUR Arbeitsrecht zu machen und mich zukünftig daran zu orientieren. 

Natürlich möchte ich auch einen FA machen. Bloß möchte ich den Kurs nicht anfangen, BEVOR nicht feststeht, wo die Reise zukünftig hingeht. Sprich: ich bin ja noch dabei, mein Profil zu gestalten. Im Gegensatz zu dir (so vermute ich es) habe ich 5 bis 10 jährige Berufserfahrung. 

Ich sehe oft in Stellenanzeigen, dass nicht nur Kenntnisse in einem einzigen Rechtsgebiet gefordert werden, sondern in mehreren. Ich sehe mich nicht als Anwältin für alles, nein. Aber bislang hat es sich einfach nicht ergeben, einen ganz klaren Schwerpunkt zu setzen. Dies liegt ja auch einfach daran, dass man die Arbeit vom Partner bekommt ( in meinem Fall ein FA für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, der jedoch nebenbei FWW-Fälle im Überschuss angenommen hat und mir schlicht die Drecksarbeit gab).

Mit anderen Worten: Ich möchte mich natürlich spezialisieren und einen FA machen. Dazu muss ich jedoch erstmal eine Stelle finden, die mir das ermöglicht. Bislang hatte ich diese Chance leider nicht.

Ok, dann arbeitest du anders als ich.
Ich bin seit 2014 Rechtsanwältin.

Mein erster Chef schmiss mich ins kalte Wasser. 8 Wochen nach meiner Zulassung flog er für 5 Wochen nach China und war dort nur schwer zu erreichen. Ich habe alles selbständig bearbeitet und selbst unterschrieben und so arbeite ich bis heute.
Die Fälle hätte ich an deiner Stelle trotzdem in die Fallliste mit aufgenommen und der RAK erklärt, dass du sie bearbeitet hast.

Ich wollte dich gerade fragen, ob du Rechnungen unterschrieben hast, aber die Frage hat sich dann ja erledigt.
Die meisten kleinen Kanzleien arbeiten "bürgernah" auf RVG-Basis, gerade eben auch im Verkehrsrecht bei Abrechnung mit den Versicherungen. Hast du mal so eine Rechnung gesehen? Bei mir sind diese Zeiten schon ein paar Jahre her, aber wer mit Beratungshilfe kommt, zahlt 15 Euro Eigenanteil. Zusätzlich kann der Anwalt 75 Euro von der Staatskasse fordern, zusammen also 90 Euro. Ob das noch die aktuellen Zahlen sind, weiß ich nicht, da es eine Erhöhung gab. Wie du aber siehst, ist das nicht viel und auch die RVG-Gebühren sind nur mit einem sehr hohen Durchlauf kostendeckend. Deine 55k plus Arbeitgeberanteil müssen also erstmal erwirtschaftet werden und das ist in kleinen Kanzleien nicht einfach. Dein Chef und die Sekretärin wollen ja auch noch ihr Gehalt haben. Wenn du in solchen Kanzleien also 55k forderst, bist du denen zu teuer.
[/quote]


Rechnungen und Schriftsätze habe ich auch selber in den mehr als zwei Jahren erstellt und auch unterschrieben, ja. Das lag aber daran, dass ich eben die kleineren Fälle zugewiesen bekommen habe, die der Partner nicht selbst übernehmen wollte. Sprich, ich weiß ganz genau, wie die Kosten aussehen und habe auch mehrmals mit einem Beratungsschein einen Fall angenommen.

Grundsätzlich bin ich bei dir. Dennoch bin ich der Meinung, dass eine Kanzlei mit beispielsweise 5 oder mehr Berufsträgern auch jemandem mit Doppel-a und im dritten Berufsjahr am Ende 50k zahlen kann. Auf die 55k bestehe ich ja nicht in diesem Sinne. Das ist ja nur der Richtwert im Anschreiben, um am Ende auf die 50k zu kommen. Hier gibt es etliche Threads, insbesondere der mit dem Titel "Einstiegsgehalt". Da wirst du nachlesen können, dass viele meine Meinung teilen und 45k oder weniger heutzutage nicht angemessen sind.
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roteminze
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#39
18.02.2022, 12:10
(18.02.2022, 11:48)Gast schrieb:  
(18.02.2022, 11:45)guga schrieb:  Skeptical mach die TE doch nicht so fertig. Bei uns kriegen die Refas schon ihre 45k. Wir finden seit einem Jahr keine neue, weil sie alle 50k verlangen. Verkehrsrecht ist so hart FWW. Spezialisier dich lieber auf ewas gescheites. Ist jetzt auch nicht ungewöhnlich, dass man im November und Dezember keinen neuen Job findet. Da ist das Jahresendgeschäft in den Kanzleien und keiner hat Zeit.

Eine gute Refa zu finden, ist halt auch schwieriger als einen Berufseinsteiger mit zweimal ausreichend, der allg. Zivilrecht machen will...

Wer behauptet, dass ich allg. Zivilrecht machen will? Hast dir überhaupt meine Beiträge durchgelesen?
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Gast
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#40
18.02.2022, 12:22
(18.02.2022, 12:10)roteminze schrieb:  
(18.02.2022, 11:48)Gast schrieb:  
(18.02.2022, 11:45)guga schrieb:  Skeptical mach die TE doch nicht so fertig. Bei uns kriegen die Refas schon ihre 45k. Wir finden seit einem Jahr keine neue, weil sie alle 50k verlangen. Verkehrsrecht ist so hart FWW. Spezialisier dich lieber auf ewas gescheites. Ist jetzt auch nicht ungewöhnlich, dass man im November und Dezember keinen neuen Job findet. Da ist das Jahresendgeschäft in den Kanzleien und keiner hat Zeit.

Eine gute Refa zu finden, ist halt auch schwieriger als einen Berufseinsteiger mit zweimal ausreichend, der allg. Zivilrecht machen will...

Wer behauptet, dass ich allg. Zivilrecht machen will? Hast dir überhaupt meine Beiträge durchgelesen?

"Bislang war ich im Allg. Zivilrecht, Arbeit-und Verkehrsrecht tätig."

Jetzt reagier mal nicht so pampig. Mein Beitrag war doch nicht direkt an dich gerichtet, sondern an guga. Und ja, meine Aussage würde genauso gelten für einen Bewerber, der Verkehrsrecht machen will.
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