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Arbeitslosigkeit 2.0
Gast
Unregistered
 
#11
16.02.2022, 16:50
Gerade bei den KK würde ich evtl gar keine Bewerbung schreiben, sondern direkt mal anrufen und mich mit einem der Partner verbinden lassen. Hatte bisher das Gefühl, dass das ganz gut funktioniert.

Denke auch, dass 55k mit Berufserfahrung nicht unbedingt zu hoch gegriffen ist, wenn man den bisherigen Werdegang gut verkauft. Man kann ja gerade in den bisherigen Bereichen direkt einsteigen und muss nicht wie ein Berufsanfänger erst eingelernt werden.
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roteminze
Unregistered
 
#12
16.02.2022, 16:53
(16.02.2022, 16:50)Gast schrieb:  Gerade bei den KK würde ich evtl gar keine Bewerbung schreiben, sondern direkt mal anrufen und mich mit einem der Partner verbinden lassen. Hatte bisher das Gefühl, dass das ganz gut funktioniert.

Denke auch, dass 55k mit Berufserfahrung nicht unbedingt zu hoch gegriffen ist, wenn man den bisherigen Werdegang gut verkauft. Man kann ja gerade in den bisherigen Bereichen direkt einsteigen und muss nicht wie ein Berufsanfänger erst eingelernt werden.

Ich werde mich einfach mal Weiterbewerben. Ich will auch nicht einfach mit 40k-45k Iwo anfangen, um dann bei 2k nochwas netto zu landen.

Auch wenn manche Kommentare hier echt schlechte Laune machen, stirbt die Hoffnung zuletzt :)
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Gast
Unregistered
 
#13
16.02.2022, 16:54
(16.02.2022, 16:12)roteminze schrieb:  
(16.02.2022, 16:07)Gast schrieb:  
(16.02.2022, 15:42)roteminze schrieb:  Lieht es an Corona?


Nein. 3 von 11 ist doch eine gute Quote... Es scheint ja schon dein zweiter Job innerhalb von drei Jahren zu sein und deine Gehaltsvorstellungen sind auf jeden Fall sportlich, wenn man sich die harten Fakten ansieht (schlechte Noten, dann dritter Job im dritten Jahr, allgemeine Rechtsgebiete). Am Ende musst du wahrscheinlich überlegen, ob es sich nicht lohnen könnte für weniger anzufangen und dann in einem Jahr die Gehaltserhöhung zu bekommen. Dein Marktwerkt steigt auf jeden Fall nicht durch eine weitere Arbeitslosigkeit.

Bislang habe ich das nicht als "harte Fakten" betrachtet. Ich kenne einige, die den Job in mehreren Jahren mehrmals gewechselt haben und dies entsprechend begründen konnten.

Ich bewerbe mich in Düsseldorf, Essen und Köln. Ganz notenunabhängig finde ich 55k nicht als zu hoch angesetzt. Und den Zusammenhang mit dem Jobwechsel und den Rechtsgebieten muss du mir auch nochmal erklären. Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind gängige Rechtsgebiete, oder? Soll ich mich für 40k eher ausbeuten lassen?

Hey, du hast deine Gründe, alles ok. Du hast dich eben nur gewundert und hier gefragt, wieso du noch am Suchen bist. Und die von mir aufgezählten Punkte können eben mit ein Grund dafür sein. 

Solltest du jetzt keinen Job finden, kannst du dich später fragen, ob die Langzeitarbeitslosigkeit es Wert war sich nicht mal ein-zwei Jahre unter Wert zu verkaufen... du hast keine dicken Red Flags in deinem Lebenslauf aber es ist eben auch keiner, nachdem sich die Kanzleien die Finger lecken. Du bist ein Kandidat aber es gibt auch einige andere. Und da kann eine zu hohe Gehaltsforderung schon den Ausschlag geben.

Am Ende ist es dann das Zusammenspiel aus den verschiedenen, angeführten Punkten. Und es muss ja auch gar nicht sein, dass dich eine Kanzlei kategorisch ausschließt, es genügt schon, wenn sie einen (1) anderen Bewerber am Ende besser finden als dich.
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Reacher
Junior Member
**
Beiträge: 22
Themen: 5
Registriert seit: Feb 2022
#14
16.02.2022, 16:56
Eine OT Frage:
 
Wieso kommt die Selbstständigkeit bei vielen nicht in Betracht?

Ich bin seit Beginn meines Studiums davon überzeugt ohne Umwege in die Selbstständigkeit zu starten und kann daher eine Arbeitslosigkeit iwie nicht nachvollziehen.
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Gast
Unregistered
 
#15
16.02.2022, 16:58
Noch ein Kommentar: Manchmal muss man beim Gehalt auch niederschwellig ansetzen, um dem AG etwas entgegenzukommen. Beispielsweise vereinbaren, dass es zum Einstieg 45k gibt, nach der Probezeit (6 Monate) dann 50k, und nach einem Jahr 55k. Dann bist du flott auf deinem Wunschlohn und würgst nicht ewig auf einem geringen Lohn herum, machst die Einstellung für den AG aber trotzdem etwas leichter und signalisierst entgegenkommen.
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Gast
Unregistered
 
#16
16.02.2022, 16:59
(16.02.2022, 16:56)Reacher schrieb:  Eine OT Frage:
 
Wieso kommt die Selbstständigkeit bei vielen nicht in Betracht?

Ich bin seit Beginn meines Studiums davon überzeugt ohne Umwege in die Selbstständigkeit zu starten und kann daher eine Arbeitslosigkeit iwie nicht nachvollziehen.


Weil du halt in den ersten Jahren in der Regel sehr wenig Umsatz machst und ohne Rücklagen/Partner kaum über die Runden kommst.
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roteminze
Unregistered
 
#17
16.02.2022, 17:18
(16.02.2022, 16:54)Gast schrieb:  
(16.02.2022, 16:12)roteminze schrieb:  
(16.02.2022, 16:07)Gast schrieb:  
(16.02.2022, 15:42)roteminze schrieb:  Lieht es an Corona?


Nein. 3 von 11 ist doch eine gute Quote... Es scheint ja schon dein zweiter Job innerhalb von drei Jahren zu sein und deine Gehaltsvorstellungen sind auf jeden Fall sportlich, wenn man sich die harten Fakten ansieht (schlechte Noten, dann dritter Job im dritten Jahr, allgemeine Rechtsgebiete). Am Ende musst du wahrscheinlich überlegen, ob es sich nicht lohnen könnte für weniger anzufangen und dann in einem Jahr die Gehaltserhöhung zu bekommen. Dein Marktwerkt steigt auf jeden Fall nicht durch eine weitere Arbeitslosigkeit.

Bislang habe ich das nicht als "harte Fakten" betrachtet. Ich kenne einige, die den Job in mehreren Jahren mehrmals gewechselt haben und dies entsprechend begründen konnten.

Ich bewerbe mich in Düsseldorf, Essen und Köln. Ganz notenunabhängig finde ich 55k nicht als zu hoch angesetzt. Und den Zusammenhang mit dem Jobwechsel und den Rechtsgebieten muss du mir auch nochmal erklären. Arbeitsrecht und Verkehrsrecht sind gängige Rechtsgebiete, oder? Soll ich mich für 40k eher ausbeuten lassen?

Hey, du hast deine Gründe, alles ok. Du hast dich eben nur gewundert und hier gefragt, wieso du noch am Suchen bist. Und die von mir aufgezählten Punkte können eben mit ein Grund dafür sein. 

Solltest du jetzt keinen Job finden, kannst du dich später fragen, ob die Langzeitarbeitslosigkeit es Wert war sich nicht mal ein-zwei Jahre unter Wert zu verkaufen... du hast keine dicken Red Flags in deinem Lebenslauf aber es ist eben auch keiner, nachdem sich die Kanzleien die Finger lecken. Du bist ein Kandidat aber es gibt auch einige andere. Und da kann eine zu hohe Gehaltsforderung schon den Ausschlag geben.

Am Ende ist es dann das Zusammenspiel aus den verschiedenen, angeführten Punkten. Und es muss ja auch gar nicht sein, dass dich eine Kanzlei kategorisch ausschließt, es genügt schon, wenn sie einen (1) anderen Bewerber am Ende besser finden als dich.

Das mit dem Gehalt werde ich beachten und nicht 60k benennen. Aber die 55k nenne ich halt schon, damit ich wenigstens auf 50k am Ende komme. Im Moment sind es genau 3 Monate an Arbeitslosigkeit. Unter Langzeitarbeitslosigkeit versteht man zwar was anderes, aber dein Grundanliegen ist angekommen. Ich hoffe einfach, dass ich bald was Passendes finde.
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Anna1202
Member
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Beiträge: 64
Themen: 10
Registriert seit: Feb 2022
#18
16.02.2022, 17:46
(16.02.2022, 15:59)roteminze schrieb:  
(16.02.2022, 15:55)Anna1202 schrieb:  Hast du einen Schwerpunkt? Oder willst du einen Schwerpunkt in Zukunft setzen?

Das würde ich als Ankerpunkt nehmen und dich da speziell bewerben.

Ggf mal ohne gehaltsangabe bewerben, um zumindest in eine Gespräch zu kommen.

Stellen müsste es eigentlich genug geben. Aber wird wohl mit den Noten eher schwer, wenn auch 3 Jahre Berufserfahrung


Ja, habe ich. Bislang war ich im Allg. Zivilrecht, Arbeit-und Verkehrsrecht tätig. Da, wo Gehaltsvorstellungen angegeben werden sollten, gebe ich natürlich welche an. Da wo es nicht verlangt wird, tue ich es nicht.

Aber das ist doch keine Schwerpunktsetzung. Bei Schwerpunkt denke ich an ArbeitsR ODER Verkehrsrecht.

Wie zeichnet sich dein Schwerpunkt aus? Fachanwalt (theoretischen Teil zumindest)? Berufsbegleitenden Master? Veröffentlicht?

Wie schon von anderer Seite gesagt, geben deine hard facts keine Grund, dich unbedingt für das Gehalt zu nehmen. Irgendwas muss dich von anderen abheben.


Unter diesen Voraussetzungen finde ich die Quoten 3 aus 11 echt gut und ehrlicherweise überraschend.
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roteminze
Unregistered
 
#19
16.02.2022, 18:00
(16.02.2022, 17:46)Anna1202 schrieb:  
(16.02.2022, 15:59)roteminze schrieb:  
(16.02.2022, 15:55)Anna1202 schrieb:  Hast du einen Schwerpunkt? Oder willst du einen Schwerpunkt in Zukunft setzen?

Das würde ich als Ankerpunkt nehmen und dich da speziell bewerben.

Ggf mal ohne gehaltsangabe bewerben, um zumindest in eine Gespräch zu kommen.

Stellen müsste es eigentlich genug geben. Aber wird wohl mit den Noten eher schwer, wenn auch 3 Jahre Berufserfahrung


Ja, habe ich. Bislang war ich im Allg. Zivilrecht, Arbeit-und Verkehrsrecht tätig. Da, wo Gehaltsvorstellungen angegeben werden sollten, gebe ich natürlich welche an. Da wo es nicht verlangt wird, tue ich es nicht.

Aber das ist doch keine Schwerpunktsetzung. Bei Schwerpunkt denke ich an ArbeitsR ODER Verkehrsrecht.

Wie zeichnet sich dein Schwerpunkt aus? Fachanwalt (theoretischen Teil zumindest)? Berufsbegleitenden Master? Veröffentlicht?

Wie schon von anderer Seite gesagt, geben deine hard facts keine Grund, dich unbedingt für das Gehalt zu nehmen. Irgendwas muss dich von anderen abheben.


Unter diesen Voraussetzungen finde ich die Quoten 3 aus 11 echt gut und ehrlicherweise überraschend.

Deine Beiträge sind auch wohl nur darauf gerichtet, andere klein zu machen?
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Anna1202
Member
***
Beiträge: 64
Themen: 10
Registriert seit: Feb 2022
#20
16.02.2022, 18:26
(16.02.2022, 18:00)roteminze schrieb:  
(16.02.2022, 17:46)Anna1202 schrieb:  
(16.02.2022, 15:59)roteminze schrieb:  
(16.02.2022, 15:55)Anna1202 schrieb:  Hast du einen Schwerpunkt? Oder willst du einen Schwerpunkt in Zukunft setzen?

Das würde ich als Ankerpunkt nehmen und dich da speziell bewerben.

Ggf mal ohne gehaltsangabe bewerben, um zumindest in eine Gespräch zu kommen.

Stellen müsste es eigentlich genug geben. Aber wird wohl mit den Noten eher schwer, wenn auch 3 Jahre Berufserfahrung


Ja, habe ich. Bislang war ich im Allg. Zivilrecht, Arbeit-und Verkehrsrecht tätig. Da, wo Gehaltsvorstellungen angegeben werden sollten, gebe ich natürlich welche an. Da wo es nicht verlangt wird, tue ich es nicht.

Aber das ist doch keine Schwerpunktsetzung. Bei Schwerpunkt denke ich an ArbeitsR ODER Verkehrsrecht.

Wie zeichnet sich dein Schwerpunkt aus? Fachanwalt (theoretischen Teil zumindest)? Berufsbegleitenden Master? Veröffentlicht?

Wie schon von anderer Seite gesagt, geben deine hard facts keine Grund, dich unbedingt für das Gehalt zu nehmen. Irgendwas muss dich von anderen abheben.


Unter diesen Voraussetzungen finde ich die Quoten 3 aus 11 echt gut und ehrlicherweise überraschend.

Deine Beiträge sind auch wohl nur darauf gerichtet, andere klein zu machen?

Sorry, wollte dich da nicht angreifen. Wenn das so rüber gekommen ist, tut mir das leid.

Was ich eigentlich sagen wollte, war, dass es gut wäre, wenn du dich von anderen Bewerbern absetzen könntest.

Und dafür die oben genannten Punkte als Beispiel.
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