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  5. Klausuren Februar 2022
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Klausuren Februar 2022
Heinz
Unregistered
 
#81
07.02.2022, 17:15
Überlegt ja, aber fand nicht, dass Prozessunfähigkeit vorlag. Hab das auch eher bei der wirksamen Zustellung des VUs behandelt. Habs dann letztendlich auch über Wiedereinsetzung gemacht.
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Blubbgpanord
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Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2022
#82
07.02.2022, 17:58
(07.02.2022, 16:44)Gast34566543 schrieb:  Was kam denn im GPA Bereich dran? Dasselbe wie in NRW oder Kautelar?

Nein, leider nicht. Reine Kautelar. Mit OGH-Klauseln, Pflichtteilergänzungsanspruch, GBR, Scheidung und am Ende Testament
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Nrwt
Unregistered
 
#83
07.02.2022, 19:07
Irgendeine Lösungsskizze für NRW?
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GastNRW238
Junior Member
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Beiträge: 24
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#84
07.02.2022, 20:14
Ich habs auch nicht über die Unterbrechung gelöst, aber nur weil ich keine Ahnung hab wie das geht :D

Meine Lösungsskizze:

A. Mandantenbegehren

B. Gutachten

I. Handlungskomplex 1 - VU

Vorgehen noch möglich?

Einspruchsfrist schon abgelaufen

Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich, da unverschuldete Fristversäumnis (Erkrankung, psychische Ausnahmesituation)

Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung des Ehemannes

In der Sache selbst besteht kein Anspruch der Klägerin gegen die Mandantin

Telekommunikationsvertrag = Typischengemischter Vertrag, nach meiner Lösung Schwerpunkt im Dienstvertragsrecht

Vertrag ist aber nicht zwischen Klägerin und Mandantin zustandegekommen, sondern gem. § 164 BGB für und gegen die GmbH, bei der die Mandantin mal gearbeitet hat

Schwerpunkt ob Handeln in fremdem Namen vorliegt (-> ganz viel Auslegung der Vertragsurkunde)

II. Tatkomplex 2 - Erbrecht

1. Ist die Mandantin an das gemeinschaftliche Testament gebunden?

Erst Wirksamkeit bejahen

Aber keine Bindung mehr wegen § 2268 I BGB

Inzidentprüfung der Scheidungsvoraussetzungen

2. Was empfiehlt sich jetzt für die Mandantin?

Testament, da Abweichung von gesetzlicher Erbfolge gewollt

Nach gesetzlicher Erbfolge 1/2 Ehemann, 1/2 Tochter

Mandantin will 100% Mann, zur Not Enkel

Ausschluss der Tochter i.O., sie hat aber Anspruch auf Pflichtteil i.H.v. 1/4

C. Zweckmäßigkeit

Nochmal einiges zu Einspruch und Wiedereinsetzung wiederholen

§§ 707, 719 ZPO

Eidesstattliche Versicherung einholen

Streitverkündung nicht gewollt
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Hans
Unregistered
 
#85
07.02.2022, 20:20
Sachverhalt 1:
Einspruch statthaft, aber verfristet -> Wiedereinsetzung erfolgreich
Kein Anspruch gg Mandantin, da unternehmensbezogenes Geschäft (kann man bestimmt auch anders sehen)
Auch keine SE Ansprüche (kann man bestimmt auch anders sehen)
Wahrscheinlich auch noch teilweise verjährt
Vollstreckengegenklage auch statthaft, aber unbegründet weil Präklusion
Im Übrigen Antrag nach 707 zpo

Sachverhalt 2:
Altes Testament unwirksam wegen 2268 und 2070, deshalb Wechselbezüglichheit egal, dann die Wünsche der Mandantin berücksichtigen durch befreite Vorerbschaft des Ehemanns.
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Blubbgpanord
Junior Member
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Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2022
#86
08.02.2022, 15:05
Ich mach mal den Anfang, 
also in HH eigentlich ne klassische StA Klausur, wobei die Zeit echt knapp bemessen war. 
Es ging um Kreditbetrug und Erpressung 

1. Tatkomplex mit der Direktbank 
263I,III Nr1 + und einmal im Versuch
wobei Schwerpunkt auf BVV aufgrund von keine Gefahr in Verzug Durchsuchung und keine Pflichtverteidigerbestellung bei Vorführung. 

2. Tatkomplex  Commerzbank
§263 (-) kein vermögenschaden wegen Sicherheit. Dann einstellen 

3. KV+Nötigung (+) räuberische Erpressung (-) mangels Vermögensschaden 

Insgesamt noch Fernwirkung diskutiert, weil alles BEV aber keine BVV 
Und U-Haft geprüft 

Habt ihr Abschlussverfügung gemacht?
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Gast
Unregistered
 
#87
08.02.2022, 15:24
(08.02.2022, 15:05)Blubbgpanord schrieb:  Ich mach mal den Anfang, 
also in HH eigentlich ne klassische StA Klausur, wobei die Zeit echt knapp bemessen war. 
Es ging um Kreditbetrug und Erpressung 

1. Tatkomplex mit der Direktbank 
263I,III Nr1 + und einmal im Versuch
wobei Schwerpunkt auf BVV aufgrund von keine Gefahr in Verzug Durchsuchung und keine Pflichtverteidigerbestellung bei Vorführung. 

2. Tatkomplex  Commerzbank
§263 (-) kein vermögenschaden wegen Sicherheit. Dann einstellen 

3. KV+Nötigung (+) räuberische Erpressung (-) mangels Vermögensschaden 

Insgesamt noch Fernwirkung diskutiert, weil alles BEV aber keine BVV 
Und U-Haft geprüft 

Habt ihr Abschlussverfügung gemacht?


Hab bei tatkomplex 2 Versuch angenommen, da er tatentschluss/Vorsatz bezüglich Vermögensgefährdung hatte. Er wusste dass er überschuldet ist und mehrere Gläubiger einschließlich des Finanzamtes hatte. Er hat mit dem Wagen aufgrund der Gläubigervielfalt eine minderwertige Sicherheit gegeben, die aufgrund seines Besitzes an dem Auto den übrigen Gläubigern im Rahmen einer Vollstreckung eine Zugriffsmöglichkeit darauf gegeben hat. 

Bei räuberische Erpressung hab ich gesagt Vermögensschaden (+) iHv 5€. Er hatte wegen 134, 814, 817 s. 2 keinen Anspruch auf das Geld. Deswegen Rechtswidrigkeit der Bereicherung gegeben.

Keine Ahnung ob man das so machen kann.
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GastNRW238
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Beiträge: 24
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#88
08.02.2022, 15:41
In NRW offenbar eine leicht abgewandelte Klausur:

1. Tatkomplex: Beschuldigter schlägt auf BtM-Verkäufer ein, nachdem dieser Geld falsch gewechselt hat

§§ 253, 255 StGB hab ich abgelehnt, da keine rechtswidrige Bereicherung nach seiner Vorstellung. Zu der stand leider nix in der Akte, deswegen dachte ich kann ich die nicht einfach annehmen und hab sie in dubio pro reo abgelehnt..

§ 223 I StGB (+) in § 52 StGB in § 240 I StGB

Tatnachweis insb. durch Aussage des Opfers, Fingerabdrücke an der Sonnenbrille

2. Tatkomplex: Beschuldigter gibt sich als Heinrich Meyer aus um iPads auf falsche Kreditdaten kaufen zu können

§ 263 I StGB (+)

§ 267 I StGB (+)

-> Hab ganze 2 Sätze dazu geschrieben whoop whoop

-> Gewerbsmäßigkeit hätte man denke ich noch prüfen können und keine Ahnung ob ich mit § 267 I StGB völlig daneben liege

-> Immerhin alles zum Tatnachweis geschrieben. Verstoß gegen § 141 II StPO, aber i.R.d. Abwägungslehre noch i.O.

3. Tatkomplex: Wie 2. Tatkomplex, aber anderer Name und diesmal unterbricht Polizei die Übergabe der Macbooks

-> Habe wieder nur 2 Sätze und keine Abweichungen zum 2. Tatkomplex. Meiner Meinung nach kein Versuch, da er alles von seiner Seite aus Erforderliche getan hat. Könnte aber wieder völlig auf dem Holzweg sein.



Fühlt sich richtig scheiße an, zum 2. und 3. Tatkomplex nur wenige Sätze geschrieben zu haben. Aber von Betrug und Urkundsdelikten hatte ich eh kein Plan, also dachte ich ich schreib lieber eine richtig schöne Verfügung und Anklage :D
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Gast
Unregistered
 
#89
08.02.2022, 15:56
(08.02.2022, 15:41)GastNRW238 schrieb:  In NRW offenbar eine leicht abgewandelte Klausur:

1. Tatkomplex: Beschuldigter schlägt auf BtM-Verkäufer ein, nachdem dieser Geld falsch gewechselt hat

§§ 253, 255 StGB hab ich abgelehnt, da keine rechtswidrige Bereicherung nach seiner Vorstellung. Zu der stand leider nix in der Akte, deswegen dachte ich kann ich die nicht einfach annehmen und hab sie in dubio pro reo abgelehnt..

§ 223 I StGB (+) in § 52 StGB in § 240 I StGB

Tatnachweis insb. durch Aussage des Opfers, Fingerabdrücke an der Sonnenbrille

2. Tatkomplex: Beschuldigter gibt sich als Heinrich Meyer aus um iPads auf falsche Kreditdaten kaufen zu können

§ 263 I StGB (+)

§ 267 I StGB (+)

-> Hab ganze 2 Sätze dazu geschrieben whoop whoop

-> Gewerbsmäßigkeit hätte man denke ich noch prüfen können und keine Ahnung ob ich mit § 267 I StGB völlig daneben liege

-> Immerhin alles zum Tatnachweis geschrieben. Verstoß gegen § 141 II StPO, aber i.R.d. Abwägungslehre noch i.O.

3. Tatkomplex: Wie 2. Tatkomplex, aber anderer Name und diesmal unterbricht Polizei die Übergabe der Macbooks

-> Habe wieder nur 2 Sätze und keine Abweichungen zum 2. Tatkomplex. Meiner Meinung nach kein Versuch, da er alles von seiner Seite aus Erforderliche getan hat. Könnte aber wieder völlig auf dem Holzweg sein.



Fühlt sich richtig scheiße an, zum 2. und 3. Tatkomplex nur wenige Sätze geschrieben zu haben. Aber von Betrug und Urkundsdelikten hatte ich eh kein Plan, also dachte ich ich schreib lieber eine richtig schöne Verfügung und Anklage :D

War in NRW nicht 211-231 und 267-28.. ausgeschlossen laut Bearbeitervermerk?
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Blubbgpanord
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Registriert seit: Feb 2022
#90
08.02.2022, 15:58
(08.02.2022, 15:24)Gast schrieb:  
(08.02.2022, 15:05)Blubbgpanord schrieb:  Ich mach mal den Anfang, 
also in HH eigentlich ne klassische StA Klausur, wobei die Zeit echt knapp bemessen war. 
Es ging um Kreditbetrug und Erpressung 

1. Tatkomplex mit der Direktbank 
263I,III Nr1 + und einmal im Versuch
wobei Schwerpunkt auf BVV aufgrund von keine Gefahr in Verzug Durchsuchung und keine Pflichtverteidigerbestellung bei Vorführung. 

2. Tatkomplex  Commerzbank
§263 (-) kein vermögenschaden wegen Sicherheit. Dann einstellen 

3. KV+Nötigung (+) räuberische Erpressung (-) mangels Vermögensschaden 

Insgesamt noch Fernwirkung diskutiert, weil alles BEV aber keine BVV 
Und U-Haft geprüft 

Habt ihr Abschlussverfügung gemacht?


Hab bei tatkomplex 2 Versuch angenommen, da er tatentschluss/Vorsatz bezüglich Vermögensgefährdung hatte. Er wusste dass er überschuldet ist und mehrere Gläubiger einschließlich des Finanzamtes hatte. Er hat mit dem Wagen aufgrund der Gläubigervielfalt eine minderwertige Sicherheit gegeben, die aufgrund seines Besitzes an dem Auto den übrigen Gläubigern im Rahmen einer Vollstreckung eine Zugriffsmöglichkeit darauf gegeben hat. 

Bei räuberische Erpressung hab ich gesagt Vermögensschaden (+) iHv 5€. Er hatte wegen 134, 814, 817 s. 2 keinen Anspruch auf das Geld. Deswegen Rechtswidrigkeit der Bereicherung gegeben.

Keine Ahnung ob man das so machen kann.


Welches Bundesland bist du? Ich erinnere mich gar nicht mehr an das mit den Gläubigern. Bei uns hat die Bank sogar am Ende das Geld aus dem PKW erhalten.
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