18.10.2021, 11:47
Im Februar 2022 schreiben Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern, NRW, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem Saarland die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Mecklenburg-Vorpommern:
01.02.
03.02.
04.02.
07.02.
08.02.
10.02.
11.02.
14.02.
NRW:
01.02.: Z 1
03.02.: Z 2
04.02.: Z 3
07.02.: Z 4
08.02.: S 1
10.02.: S 2
11.02.: V 1
14.02.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.02.: ZR I
03.02.: ZR II
04.02.: ZHG
07.02.: ZR III
08.02.: StR I
10.02.: StR II
11.02.: ÖR I
14.02.: ÖR II
Saarland:
01.02.: ZR
03.02.: ZR
04.02.: VR
07.02.: ZR/ÖR
08.02.: StrR
11.02.: ÖR
14.02.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
Mecklenburg-Vorpommern:
01.02.
03.02.
04.02.
07.02.
08.02.
10.02.
11.02.
14.02.
NRW:
01.02.: Z 1
03.02.: Z 2
04.02.: Z 3
07.02.: Z 4
08.02.: S 1
10.02.: S 2
11.02.: V 1
14.02.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
01.02.: ZR I
03.02.: ZR II
04.02.: ZHG
07.02.: ZR III
08.02.: StR I
10.02.: StR II
11.02.: ÖR I
14.02.: ÖR II
Saarland:
01.02.: ZR
03.02.: ZR
04.02.: VR
07.02.: ZR/ÖR
08.02.: StrR
11.02.: ÖR
14.02.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
04.01.2022, 17:09
Hallo zusammen,
weiß mittlerweile jemand wo wir (AG aus Köln/Bonn) schreiben? Der Januar-Termin findet ja wohl wegen Renovierungsarbeiten nicht oder zumindest nicht komplett am OLG in Köln statt?
weiß mittlerweile jemand wo wir (AG aus Köln/Bonn) schreiben? Der Januar-Termin findet ja wohl wegen Renovierungsarbeiten nicht oder zumindest nicht komplett am OLG in Köln statt?
07.01.2022, 19:18
(04.01.2022, 17:09)Linda(NRW) schrieb: Hallo zusammen,
weiß mittlerweile jemand wo wir (AG aus Köln/Bonn) schreiben? Der Januar-Termin findet ja wohl wegen Renovierungsarbeiten nicht oder zumindest nicht komplett am OLG in Köln statt?
Also die Januar Kandidaten schreiben wohl im Technologie Zentrum. Mehr weiß ich auch nicht.
23.01.2022, 22:37
Hallo zusammen,
wer schreibt denn auch in NRW?
Habt ihr das neue KaufR gelernt? Leider findet man dazu ja keine genauen Vorgaben.
wer schreibt denn auch in NRW?
Habt ihr das neue KaufR gelernt? Leider findet man dazu ja keine genauen Vorgaben.

24.01.2022, 10:15
(23.01.2022, 22:37)Vorfreude schrieb: Hallo zusammen,
wer schreibt denn auch in NRW?
Habt ihr das neue KaufR gelernt? Leider findet man dazu ja keine genauen Vorgaben.
Ihr schreibt doch mit MV im Ringverbund, richtig? Bei uns ist es ausgeschlossen worden bzw. nur Grundverständnis. Ich denke es wird gar nicht kommen und vermehrt ZVS zum Lückenfüllen benutzt.
Beste Grüße
24.01.2022, 10:50
(24.01.2022, 10:15)Benutzername [MV] schrieb:(23.01.2022, 22:37)Vorfreude schrieb: Hallo zusammen,
wer schreibt denn auch in NRW?
Habt ihr das neue KaufR gelernt? Leider findet man dazu ja keine genauen Vorgaben.
Ihr schreibt doch mit MV im Ringverbund, richtig? Bei uns ist es ausgeschlossen worden bzw. nur Grundverständnis. Ich denke es wird gar nicht kommen und vermehrt ZVS zum Lückenfüllen benutzt.
Beste Grüße
So wie ich es verstehe, schreiben wir auch mit der 186. EL Habersack, die das neue KaufR auch nicht enthält. Die 187. EL ist nämlich bislang nur vorbestellbar. Der Grüneberger allerdings ist von 2022 und enthält alle neuen Regelungen. Insofern würde das vielleicht auch für zu viel Verwirrung sorgen.. Oder?
24.01.2022, 12:42
So wie ich das sehe kannst bei Beck seit paar Tagen schon 187. bestellen:
https://www.beck-shop.de/habersack-deuts...oduct/2205
https://www.beck-shop.de/habersack-deuts...oduct/2205
24.01.2022, 12:48
Denke, die werden noch ein paar Klausuren nach altem Recht raushauen, die noch "auf Halde" liegen. Ansonsten wären diese ja umsonst erstellt worden.
Neues Recht kann im Grunde nicht abgeprüft werden, da es dazu noch keine Rspr. gibt.
Zudem haben einige Ring-Länder angekündigt, dass bis Juni kein neues Recht kommt.
Neues Recht kann im Grunde nicht abgeprüft werden, da es dazu noch keine Rspr. gibt.
Zudem haben einige Ring-Länder angekündigt, dass bis Juni kein neues Recht kommt.
24.01.2022, 16:21
Neues Kaufrecht halte ich wegen Art. 229 § 58 EGBGB für sehr unwahrscheinlich. Der Sachverhalt müsste dann ja so aufgebaut sein, dass der Kaufvertrag nach dem 01.01.2022 abgeschlossen wurde und die Sache dann im Februar schon entscheidungsreif ist (Gerichtsklausur).
In der Anwaltsklausur halte ich auch eher für unwahrscheinlich, dass der Mandant nach dem 01.01. was gekauft hat, innerhalb eines Monats diversen Schriftwechsel mit dem Gegner geführt hat und jetzt bei uns sitzt.
Wenn dann eher ein Kaufvertrag, der vor dem 01.01.2022 geschlossen wurde, sodass noch altes Kaufrecht Anwendung findet (meine Einschätzung).
In der Anwaltsklausur halte ich auch eher für unwahrscheinlich, dass der Mandant nach dem 01.01. was gekauft hat, innerhalb eines Monats diversen Schriftwechsel mit dem Gegner geführt hat und jetzt bei uns sitzt.
Wenn dann eher ein Kaufvertrag, der vor dem 01.01.2022 geschlossen wurde, sodass noch altes Kaufrecht Anwendung findet (meine Einschätzung).
25.01.2022, 10:46
(24.01.2022, 12:48)Gast schrieb: Denke, die werden noch ein paar Klausuren nach altem Recht raushauen, die noch "auf Halde" liegen. Ansonsten wären diese ja umsonst erstellt worden.
Neues Recht kann im Grunde nicht abgeprüft werden, da es dazu noch keine Rspr. gibt.
Zudem haben einige Ring-Länder angekündigt, dass bis Juni kein neues Recht kommt.
Deswegen mein Post von oben, bei uns in MV ist Kaufrecht raus. Da wir im Ringverbund schreiben, in NRW wohl auch.