01.02.2022, 18:28
(01.02.2022, 18:11)KonstiMV schrieb: Kompletter Nervenzusammenbruch bei der ersten Klausur.
Im Kommentar zu 91a irgendwas gelesen, dass ich doch ein Urteil erarbeitet habe. Den Tatbestand deshalb super merkwürdig aufgebaut.
In den Gründen mich dann in der Kündigung sehr ausführlich verrannt, sodass fast keine Zeit mehr für die Prüfung des Schimmelbefalls war. Nicht einmal mehr ne Anspruchsnorm, sondern nur kurz Ausführungen zum Recht der zweiten Andienung.
Unfassbar fürn Arsch alles. Wünsche mir gerade Corona.
Hier das gleiche. Bin am Ende
01.02.2022, 18:54
War gerade in der Kanzlei und hab über den Fall gesprochen. Gut möglich, dass wir doch nicht so falsch lagen, jedenfalls meint der Oberguru, dass in dem Fall der 91a S.2 nicht greift, weil es sich lediglich um eine Vermutung handelt, die durch die vorangehende Prozesshandlung widerlegt wird.
01.02.2022, 19:04
(01.02.2022, 18:54)KonstiMV schrieb: War gerade in der Kanzlei und hab über den Fall gesprochen. Gut möglich, dass wir doch nicht so falsch lagen, jedenfalls meint der Oberguru, dass in dem Fall der 91a S.2 nicht greift, weil es sich lediglich um eine Vermutung handelt, die durch die vorangehende Prozesshandlung widerlegt wird.
Bitte troll mich nicht bro. Wenn ich jetzt Hoffnung entwickle wird’s nur noch schlimmer
01.02.2022, 19:09
Versprochen. Kein Troll, kein Hoax, kein Nix. Ich atme zum ersten Mal ruhig durch auf der Couch.
01.02.2022, 19:21
(01.02.2022, 19:09)KonstiMV schrieb: Versprochen. Kein Troll, kein Hoax, kein Nix. Ich atme zum ersten Mal ruhig durch auf der Couch.
(01.02.2022, 19:09)KonstiMV schrieb: Versprochen. Kein Troll, kein Hoax, kein Nix. Ich atme zum ersten Mal ruhig durch auf der Couch.
Muss leider die gute Laune zu Nichte machen.
Gib mal bei Google „Kaiser 91a“ ein. Dann auf den ersten Link klicken.
[url=https://download.jurawelt.com/download/referendarswelt/skripten/kaiser-91a-beschluss.pdf][/url]
Siehe dann S. 3 und in dem Kästchen Punkt 5. Das war der Fall dem Grunde nach. Musste Beschluss werden, Urteil halte ich für unvertretbar. Mist
01.02.2022, 19:45
Sehe ich nicht so. Egal, ich guck jetzt nach vorne und behalte mir das Gefühl bei nicht komplett versagt zu haben ?
01.02.2022, 20:01
Einfach entspannen, egal wie die Klausur war, es kommen noch 7 und eine mündliche :)
02.02.2022, 02:32
…ich hab zwar den 91a S.2 auch nicht gesehen, aber selbst wenn, wäre das doch trotzdem ein Urteil mit integriertem 91a-Beschluss nur über die Kosten des erledigten Teils gewesen? Der SE-Anspruch war ja schließlich nicht erledigt, deshalb nur teilweise (gem. 91a S.2 übereinstimmende) EE?
02.02.2022, 04:51
Wieso sollte der nicht erledigt sein?
Der Kläger hat "insgesamt" für erledigt erklärt.
Der Kläger hat "insgesamt" für erledigt erklärt.
02.02.2022, 08:33
(01.02.2022, 18:11)KonstiMV schrieb: Kompletter Nervenzusammenbruch bei der ersten Klausur.
Im Kommentar zu 91a irgendwas gelesen, dass ich doch ein Urteil erarbeitet habe. Den Tatbestand deshalb super merkwürdig aufgebaut.
In den Gründen mich dann in der Kündigung sehr ausführlich verrannt, sodass fast keine Zeit mehr für die Prüfung des Schimmelbefalls war. Nicht einmal mehr ne Anspruchsnorm, sondern nur kurz Ausführungen zum Recht der zweiten Andienung.
Unfassbar fürn Arsch alles. Wünsche mir gerade Corona.
Du wünscht Dir Corona? Die Zukunft der Juristen…