23.01.2022, 16:35
Moin, meine Frage ich ist ziemlich lächerlich, ich kann sie aber nicht beantworten.
Mandant verlangt von mir eine Zustimmungserklärung und legt mir ein selbst entworfenes Dokument nebst Platzhalter für meine Unterschrift vor.
Muss ich die fremde Vorlage verwenden, oder kann ich auch einen eigenen Entwurf erstellen?
Danke
Mandant verlangt von mir eine Zustimmungserklärung und legt mir ein selbst entworfenes Dokument nebst Platzhalter für meine Unterschrift vor.
Muss ich die fremde Vorlage verwenden, oder kann ich auch einen eigenen Entwurf erstellen?
Danke
23.01.2022, 18:09
Ich kapier es ehrlich gesagt nicht ganz. Kannst du das näher ausführen?
23.01.2022, 19:44
Vertragsfreiheit !!! Du kannst mit deinem Mandanten über den Inhalt des Vertrages oder der Zustimmungserklärung verhandeln. Du musst es sicherlich nicht unterschreiben und übernehmen. Warum solltest du?!
Aber ich kann mir unter deinem geschilderten Sachverhalt auch nicht wirklich was vorstellen xD
Aber ich kann mir unter deinem geschilderten Sachverhalt auch nicht wirklich was vorstellen xD
23.01.2022, 22:46
(23.01.2022, 16:35)Gast schrieb: Moin, meine Frage ich ist ziemlich lächerlich, ich kann sie aber nicht beantworten.
Mandant verlangt von mir eine Zustimmungserklärung und legt mir ein selbst entworfenes Dokument nebst Platzhalter für meine Unterschrift vor.
Muss ich die fremde Vorlage verwenden, oder kann ich auch einen eigenen Entwurf erstellen?
Danke
Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten, § 3 Abs. 1 BRAO.
Daraus ergibt sich, dass für den Rechtsanwalt keine Weisungsgebundenheit über die Art und Weise seiner Rechtsberatung oder Rechtsvertretung besteht. Weisungsgebundenheit besteht allein hinsichtlich der Ziele und Interessen des Mandaten.
Das solltest Du deinem Mandanten noch einmal eindringlich klar machen. Wenn er's nicht versteht, leg das Mandat nieder und rechne ab.
23.01.2022, 23:22
Zum besseren Verständnis des Sachverhalts solltest Du noch mitteilen, wozu Du zustimmen sollst... Wenn die Zustimmung auf etwas Rechtswidriges gerichtet ist, darfst Du sie natürlich nicht erteilen, sonst schon. Ob es inhaltlich für Dich günstig ist, wäre dann die nächste Frage. Und ob man von solchen Mandanten überhaupt Mandate annehmen sollte, müssten die Anwaltskollegen hier schreiben - aus Sicht der Justiz klingt es schwer querulatorisch...









