19.01.2022, 17:04
Hallo,
Ich bin derzeit im 6. Monat schwanger, was man mir aber nicht ansieht. Ich habe in den nächsten zwei Wochen ein Bewerbungsgespräch als Richterin auf Probe. Die Frage ist, wann ich es am besten mitteile. Mutterschutz wäre ab Anfang Mai.
Meine Idee ist momentan, die Offenbarung entweder direkt nach der Zusage oder nach der Einstellung vorzunehmen. Mir geht es da einerseits um die sichere Stelle und andererseits ums Elterngeld. Wenn es aber nach dem Gespräch noch sechs Wochen dauert, ist es evtl auch gar nicht mehr möglich, das ganze bei der Einstellung zu verbergen.
Weitere Frage: wie ist die Arbeit als 50%-ige Proberichterin mit dem Kind zu vereinbaren? Gibt es auch am Anfang ggf. viel HomeOffice?
Am liebsten würde ich natürlich länger in Elternzeit gehen, aber möchte meinen möglichen neuen Arbeitgeber nicht im Stich lassen.
Vielen Dank vorab :)
Ich bin derzeit im 6. Monat schwanger, was man mir aber nicht ansieht. Ich habe in den nächsten zwei Wochen ein Bewerbungsgespräch als Richterin auf Probe. Die Frage ist, wann ich es am besten mitteile. Mutterschutz wäre ab Anfang Mai.
Meine Idee ist momentan, die Offenbarung entweder direkt nach der Zusage oder nach der Einstellung vorzunehmen. Mir geht es da einerseits um die sichere Stelle und andererseits ums Elterngeld. Wenn es aber nach dem Gespräch noch sechs Wochen dauert, ist es evtl auch gar nicht mehr möglich, das ganze bei der Einstellung zu verbergen.
Weitere Frage: wie ist die Arbeit als 50%-ige Proberichterin mit dem Kind zu vereinbaren? Gibt es auch am Anfang ggf. viel HomeOffice?
Am liebsten würde ich natürlich länger in Elternzeit gehen, aber möchte meinen möglichen neuen Arbeitgeber nicht im Stich lassen.
Vielen Dank vorab :)
19.01.2022, 18:48
Bei deiner Schilderung passt mE vieles nicht zusammen, daher vielleicht mal folgende Rückfragen/Klarstellungen:
1. Elterngeld berechnet sich nach dem (Netto)Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Je nachdem wie der Ablauf des Bewerbungsverfahrens und Fortschritts deiner Schwangerschaft ist (dazu gleich), wirst du also vielleicht mit Glück noch einen Monat Gehalt beziehen können, mit nennenswertem Elterngeld wirst du aber auf keinen Fall rechnen können. Das natürlich nur, falls für Beamte nicht wieder Sonderregeln gelten, ich meine aber, das hier ein Gleichlauf zu den Angestellten besteht.
2. Du bist im 6. Monat schwanger, dein Mutterschutz beginnt aber erst im Mai? Entweder ein medizinisches Wunder oder hier stimmt etwas mit den Sachverhaltsangaben nicht. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt.
3. Ausgehend von 1. und 2. und deinem eigentlichen Wunsch, noch länger in Elternzeit zu gehen, deinen Arbeitgeber aber nicht zu verärgern, könntest du auch erwägen, dich erst nach der Erziehungsphase (ggf. kommt noch ein zweites Kind?) auf die Stelle zu bewerben. Das verschafft dir die notwendige Flexibilität und persönliche Freiheit, aber natürlich verbunden mit dem Risiko, dass du keine feste Stelle in der Hinterhand hast. Dafür "blockierst" du aber nicht auf Jahre hinaus eine Planstelle, was die Verwaltung sicher freuen dürfte und kannst mit offenen Karten spielen, was für mich persönlich wichtig wäre.
4. Vereinbarkeit Familie/Job ist sicher einer der Hauptgründe, zum öD zu gehen, da man hier über die Verteilung der VErfahren und Eingangszahlen so ziemlich jeden Prozentsatz an Teilzeit berücksichtigen kann und Arbeit von zuhause aus zum Standard gehört. Die Arbeitslast dürfte jedoch insbesondere am Anfang nicht zu unterschätzen sein
1. Elterngeld berechnet sich nach dem (Netto)Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Je nachdem wie der Ablauf des Bewerbungsverfahrens und Fortschritts deiner Schwangerschaft ist (dazu gleich), wirst du also vielleicht mit Glück noch einen Monat Gehalt beziehen können, mit nennenswertem Elterngeld wirst du aber auf keinen Fall rechnen können. Das natürlich nur, falls für Beamte nicht wieder Sonderregeln gelten, ich meine aber, das hier ein Gleichlauf zu den Angestellten besteht.
2. Du bist im 6. Monat schwanger, dein Mutterschutz beginnt aber erst im Mai? Entweder ein medizinisches Wunder oder hier stimmt etwas mit den Sachverhaltsangaben nicht. Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor der Geburt.
3. Ausgehend von 1. und 2. und deinem eigentlichen Wunsch, noch länger in Elternzeit zu gehen, deinen Arbeitgeber aber nicht zu verärgern, könntest du auch erwägen, dich erst nach der Erziehungsphase (ggf. kommt noch ein zweites Kind?) auf die Stelle zu bewerben. Das verschafft dir die notwendige Flexibilität und persönliche Freiheit, aber natürlich verbunden mit dem Risiko, dass du keine feste Stelle in der Hinterhand hast. Dafür "blockierst" du aber nicht auf Jahre hinaus eine Planstelle, was die Verwaltung sicher freuen dürfte und kannst mit offenen Karten spielen, was für mich persönlich wichtig wäre.
4. Vereinbarkeit Familie/Job ist sicher einer der Hauptgründe, zum öD zu gehen, da man hier über die Verteilung der VErfahren und Eingangszahlen so ziemlich jeden Prozentsatz an Teilzeit berücksichtigen kann und Arbeit von zuhause aus zum Standard gehört. Die Arbeitslast dürfte jedoch insbesondere am Anfang nicht zu unterschätzen sein
19.01.2022, 23:20
Vielen Dank für deine Antwort. :)
Ich hoffe, ich kann etwas Licht ins Dunkel bringen:
1. Ich würde bei Einstellung im März noch drei Monate arbeiten können, wenn ich auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichte. Bisher ist auch zum Glück alles absolut komplikationslos, sodass ich mir das gut vorstellen kann. Da ich aus dem ref komme und zwischendrin nur seit Dezember als WissMit arbeite, würde sich das schon niederschlagen. Derzeit wären es etwa 1000€ und maximal können es gesetzlich 1800€ sein.
2. Schwangerschaftsmonate berechnet man meist nicht ab der Konzeption, sondern der letzten Periode. Außerdem rechnet man nicht mit 30/31 Tagen, sondern immer 4 Wochen. Daher sind es 10 Monate. Nach der allseits bekannten 9-Monate-Rechnung ist es noch der 5. (Anfang Februar 6., März 7., April 8. und Mai der 9.). Ich war davon ausgegangen, nur vier Wochen Mutterschutz zu nehmen, kann mir aber auch vorstellen, dass ich gar keinen brauche.
3. ich hatte gehört, dass es reicht üblich sein soll, mit Zusage in der Tasche erst nach der Rückkehr aus der Elternzeit/ in die Teilzeit eingestellt zu werden. Ich würde aber gern schon „dabei sein“ im besten Falle. Du meinst, ich sollte das Gespräch in etwa einer Woche absagen?
Ich fürchte aber schon, dass sie mich verplant haben, wenn ich eingestellt werde. Wenn ich das vermeiden will, müsste ich auf die Einstellung verzichten.
4. Ist man denn viel anwesend am Anfang? Gerade zur Zeit, wo gefühlt alle Behörden nur halb besetzt sind?
Ich hoffe, ich kann etwas Licht ins Dunkel bringen:
1. Ich würde bei Einstellung im März noch drei Monate arbeiten können, wenn ich auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichte. Bisher ist auch zum Glück alles absolut komplikationslos, sodass ich mir das gut vorstellen kann. Da ich aus dem ref komme und zwischendrin nur seit Dezember als WissMit arbeite, würde sich das schon niederschlagen. Derzeit wären es etwa 1000€ und maximal können es gesetzlich 1800€ sein.
2. Schwangerschaftsmonate berechnet man meist nicht ab der Konzeption, sondern der letzten Periode. Außerdem rechnet man nicht mit 30/31 Tagen, sondern immer 4 Wochen. Daher sind es 10 Monate. Nach der allseits bekannten 9-Monate-Rechnung ist es noch der 5. (Anfang Februar 6., März 7., April 8. und Mai der 9.). Ich war davon ausgegangen, nur vier Wochen Mutterschutz zu nehmen, kann mir aber auch vorstellen, dass ich gar keinen brauche.
3. ich hatte gehört, dass es reicht üblich sein soll, mit Zusage in der Tasche erst nach der Rückkehr aus der Elternzeit/ in die Teilzeit eingestellt zu werden. Ich würde aber gern schon „dabei sein“ im besten Falle. Du meinst, ich sollte das Gespräch in etwa einer Woche absagen?
Ich fürchte aber schon, dass sie mich verplant haben, wenn ich eingestellt werde. Wenn ich das vermeiden will, müsste ich auf die Einstellung verzichten.
4. Ist man denn viel anwesend am Anfang? Gerade zur Zeit, wo gefühlt alle Behörden nur halb besetzt sind?
19.01.2022, 23:34
Einerseits willst du deinen Arbeitgeber „nicht im Stich lassen“, andererseits aber ohne Offenlegung in ein Arbeitsverhältnis reingehen, bei dem du nach wenigen Wochen bereits auf Lange Sicht ausfällst. Aus Arbeitgebersicht ist das maximal nervig, weil man wieder neu suchen muss und der Zeitpunkt der Rückkehr nicht sicher ist.
Nicht falsch verstehen, aus Arbeitnehmersicht kann man das alles so machen. Aber dann bitte nicht was von „will meinen Arbeitgeber nicht im Stich lassen“ erzählen.
Nicht falsch verstehen, aus Arbeitnehmersicht kann man das alles so machen. Aber dann bitte nicht was von „will meinen Arbeitgeber nicht im Stich lassen“ erzählen.
20.01.2022, 08:47
Man merkt wieder, dass hier nur Männer geantwortet haben bisher..
Bitte gehe zu diesem Gespräch und um Gottes Willen, nehme auch deinen Mutterschutz, der dir zusteht.
Du musst bitte auch berücksichtigen, dass wir derzeit eine sehr gute Ausgangslage für Bewerber haben. Wenn Du zweimal 12 Punkte hast ist es egal, hast Du eher in Richtung 9 Punkte kann es im schlimmsten Fall sein, dass Du in 4 Jahren die Stelle nicht mehr bekommst, da dann der Bedarf wieder gedeckt ist.
Übrigens: die Bewerbung und das Verstecken deiner Schwangerschaft, in Mutterschutz gehen und in Teilzeit wiederkommen ist nicht nur dein Recht als Arbeitnehmerin, sondern auch als Frau. Also lass dir nichts einreden, dass das jetzt unfair sei und den Gedanken, dem Arbeitgeber im Stich zu lassen brauchst Du bitte auch nicht haben. Die Justiz weiß auch, dass sowas passieren kann und im Zweifel haben die Frauen dort damals das Gleiche gemacht.
Viel Erfolg für das Gespräch!
Bitte gehe zu diesem Gespräch und um Gottes Willen, nehme auch deinen Mutterschutz, der dir zusteht.
Du musst bitte auch berücksichtigen, dass wir derzeit eine sehr gute Ausgangslage für Bewerber haben. Wenn Du zweimal 12 Punkte hast ist es egal, hast Du eher in Richtung 9 Punkte kann es im schlimmsten Fall sein, dass Du in 4 Jahren die Stelle nicht mehr bekommst, da dann der Bedarf wieder gedeckt ist.
Übrigens: die Bewerbung und das Verstecken deiner Schwangerschaft, in Mutterschutz gehen und in Teilzeit wiederkommen ist nicht nur dein Recht als Arbeitnehmerin, sondern auch als Frau. Also lass dir nichts einreden, dass das jetzt unfair sei und den Gedanken, dem Arbeitgeber im Stich zu lassen brauchst Du bitte auch nicht haben. Die Justiz weiß auch, dass sowas passieren kann und im Zweifel haben die Frauen dort damals das Gleiche gemacht.
Viel Erfolg für das Gespräch!
20.01.2022, 08:49
(20.01.2022, 08:47)Gast schrieb: Man merkt wieder, dass hier nur Männer geantwortet haben bisher..
Bitte gehe zu diesem Gespräch und um Gottes Willen, nehme auch deinen Mutterschutz, der dir zusteht.
Du musst bitte auch berücksichtigen, dass wir derzeit eine sehr gute Ausgangslage für Bewerber haben. Wenn Du zweimal 12 Punkte hast ist es egal, hast Du eher in Richtung 9 Punkte kann es im schlimmsten Fall sein, dass Du in 4 Jahren die Stelle nicht mehr bekommst, da dann der Bedarf wieder gedeckt ist.
Übrigens: die Bewerbung und das Verstecken deiner Schwangerschaft, in Mutterschutz gehen und in Teilzeit wiederkommen ist nicht nur dein Recht als Arbeitnehmerin, sondern auch als Frau. Also lass dir nichts einreden, dass das jetzt unfair sei und den Gedanken, dem Arbeitgeber im Stich zu lassen brauchst Du bitte auch nicht haben. Die Justiz weiß auch, dass sowas passieren kann und im Zweifel haben die Frauen dort damals das Gleiche gemacht.
Viel Erfolg für das Gespräch!
Nachtrag: Wie die Arbeit mit Kindern zu vereinbaren ist hängt wieder vom Dezernat ab. Bitte glaube nicht, dass Du als Berufseinsteigerin nach 20 Stunden den Stift fallen und gehen kannst, da wärst Du dann in der Verwaltung wohl besser aufgehoben.
Flexibel bist du natürlich aber ohne Ende.
20.01.2022, 09:49
Ich als Frau finde diese Vorgehen egoistisch. Du nimmst jemandem den Platz, den du dann für sechs bis acht Wochen ausfüllen willst, aber mit möglichst wenig Anwesenheit, um dann für mehrere Monate von deinen Kollegen wieder vertreten zu werden und auf eine geplante VZ Stelle dann TZ zurückzukehren.
Kollegin des Jahres wirst du sicher damit nicht.
Dein Recht ist es, die Schwangerschaft zu verheimlichen und aus persönlicher Sicht auch nachvollziehbar, denn was du hast, hast du und das gibt dir Sicherheit.
Kollegin des Jahres wirst du sicher damit nicht.
Dein Recht ist es, die Schwangerschaft zu verheimlichen und aus persönlicher Sicht auch nachvollziehbar, denn was du hast, hast du und das gibt dir Sicherheit.
20.01.2022, 09:52
Witzig wie man sich hier auf so was wie Egoismus einzuschießen versucht.
Leute, nehmt eure Rechte wahr. Wenn die Politik die Justiz kaputt spart ist das nicht eure Schuld.
Zudem das eine Arbeit ist, die für den Rest des Arbeitslebens ausgeübt wird. Da interessiert das doch nach paar Jahren niemanden mehr, wer zu Anfang wie lange EZ hatte.
Leute, nehmt eure Rechte wahr. Wenn die Politik die Justiz kaputt spart ist das nicht eure Schuld.
Zudem das eine Arbeit ist, die für den Rest des Arbeitslebens ausgeübt wird. Da interessiert das doch nach paar Jahren niemanden mehr, wer zu Anfang wie lange EZ hatte.
20.01.2022, 10:08
(20.01.2022, 09:52)omnimodo schrieb: Witzig wie man sich hier auf so was wie Egoismus einzuschießen versucht.
Leute, nehmt eure Rechte wahr. Wenn die Politik die Justiz kaputt spart ist das nicht eure Schuld.
Zudem das eine Arbeit ist, die für den Rest des Arbeitslebens ausgeübt wird. Da interessiert das doch nach paar Jahren niemanden mehr, wer zu Anfang wie lange EZ hatte.
+1
Lasst euch da von irgendwelchen Endzwanzigern, die noch in ihrem WG-Zimmer leben, nichts einreden. Den Mutterschutz würde ich auf keinen Fall sausen lassen, den gibt es nicht ohne Grund. Allein schon, weil das Jahr nach der Geburt hart genug wird. Wenn du eine 50%-Stelle machen willst, solltest du dir Gedanken machen, wie das mit Stillen, durchwachten Nächten etc. laufen soll. Dabei kommt es auch darauf an, ob und wieviel dein Partner arbeitet.
20.01.2022, 10:36
(20.01.2022, 08:47)Gast schrieb: Man merkt wieder, dass hier nur Männer geantwortet haben bisher..
Bitte gehe zu diesem Gespräch und um Gottes Willen, nehme auch deinen Mutterschutz, der dir zusteht.
Du musst bitte auch berücksichtigen, dass wir derzeit eine sehr gute Ausgangslage für Bewerber haben. Wenn Du zweimal 12 Punkte hast ist es egal, hast Du eher in Richtung 9 Punkte kann es im schlimmsten Fall sein, dass Du in 4 Jahren die Stelle nicht mehr bekommst, da dann der Bedarf wieder gedeckt ist.
Übrigens: die Bewerbung und das Verstecken deiner Schwangerschaft, in Mutterschutz gehen und in Teilzeit wiederkommen ist nicht nur dein Recht als Arbeitnehmerin, sondern auch als Frau. Also lass dir nichts einreden, dass das jetzt unfair sei und den Gedanken, dem Arbeitgeber im Stich zu lassen brauchst Du bitte auch nicht haben. Die Justiz weiß auch, dass sowas passieren kann und im Zweifel haben die Frauen dort damals das Gleiche gemacht.
Viel Erfolg für das Gespräch!
+1
Es geht um eine Stelle, die du im Optimalfall dein ganzes Leben lang ausüben möchtest. Wenn du eingestellt wirst, dann weil du besser bist als andere Bewerber. Die Justiz will die Besten und Staat & Gesellschaft wollen Gleichberechtigung/ Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dann müssen alle Beteiligten diese Situation (die auf dein ganzes Erwerbsleben gerechnet nur einen Bruchteil ausmacht) aushalten.
Viel Erfolg!