18.01.2022, 07:21
Man hätte die materielle RMK der VO auf jeden Fall prüfen müssen, weil im BV stand, dass von der formellen RMK der VO auszugehen ist (aber eben nicht von der materiellen RMK). Daher war es zu prüfen
18.01.2022, 07:35
18.01.2022, 17:37
Geschafft ! Was habt ihr heute geprüft.
Habe die Zuverlässigkeit angenommen und mittendrin bereut, zufällig noch jemand oder bin ich damit alleine?
Habe die Zuverlässigkeit angenommen und mittendrin bereut, zufällig noch jemand oder bin ich damit alleine?
18.01.2022, 17:39
(18.01.2022, 17:37)GastNRW21 schrieb: Geschafft ! Was habt ihr heute geprüft.
Habe die Zuverlässigkeit angenommen und mittendrin bereut, zufällig noch jemand oder bin ich damit alleine?
Ich habe ihn als Unzuverlässigkeit eingestuft.
Viele andere haben ihn aber auch für Zuverlässigkeit gehalten.
Wohl beides vertretbar.
18.01.2022, 18:27
(18.01.2022, 17:37)GastNRW21 schrieb: Geschafft ! Was habt ihr heute geprüft.
Habe die Zuverlässigkeit angenommen und mittendrin bereut, zufällig noch jemand oder bin ich damit alleine?
Wollte die Klausur einfach nur noch hinter mich bringen und habe Unzuverlässigkeit abgelehnt, sehe das im Nachgang aber auch kritisch. Ich habe hauptsächlich mit Verwertungsverboten argumentiert und die dem Mandanten zur Last gelegten Verstöße im Übrigen als nicht gröblich qualifiziert. Ziffer 2 des Bescheids, also die Anordnung der Sicherstellung dürfte aber unzulässig gewesen sein. Ich habe hier mit § 46 Abs. 3 WaffG argumentiert. Auch die Zwangsgeldandrohung habe ich als rechtswidrig eingestuft, weil er letztendlich nur zwei Tage hatte, um der Verfügung nachzukommen. Bezüglich der Frage, ob der Mandant den Mitarbeitern der Behörde den Zutritt zu seiner Wohnung in Zukunft verweigern könne, habe ich mit § 45 Abs. 3 WaffG gearbeitet, wonach es ihm im Ergebnis zwar frei steht, den Mitarbeitern den Zutritt zu verweigern, er dann aber damit rechnen muss, dass ihm Unzuverlässigkeit unterstellt wird. Keine Ahnung, ob das noch reicht, aber schön, dass es jetzt erstmal vorbei ist :)
19.01.2022, 12:54
(18.01.2022, 07:35)Lulilu schrieb: Das ist wohl die Klausur gewesen:
https://openjur.de/u/873534.html
Fällt man durch, wenn man die Inzidentprüfung nicht vorgenommen hat, aber alles andere geprüft hat. In 80 V verfahren muss man immer so viel schreiben und dann waren da noch andere prozessuale Probleme drin. Die RMK-Prüfung der VO scheint ja der Schwerpunkt gewesen zu sein und ich panikiere gerade total....
19.01.2022, 13:09
(19.01.2022, 12:54)Gast schrieb:(18.01.2022, 07:35)Lulilu schrieb: Das ist wohl die Klausur gewesen:
https://openjur.de/u/873534.html
Fällt man durch, wenn man die Inzidentprüfung nicht vorgenommen hat, aber alles andere geprüft hat. In 80 V verfahren muss man immer so viel schreiben und dann waren da noch andere prozessuale Probleme drin. Die RMK-Prüfung der VO scheint ja der Schwerpunkt gewesen zu sein und ich panikiere gerade total....
Du willst es zwar nicht hören wollen aber das wird dir niemand so pauschal beantworten können.
Panik bringt auch nichts die Klausur liegt beim JPA und wird korrigiert egal wie viel du nachdenkst und welche Ideen du jetzt hast.
Also versuch abzuschalten und dich auszuruhen.
Zeitprobleme hatten viele in der Klausur. In 3 Monaten sind wir schlauer.
19.01.2022, 15:36
(19.01.2022, 13:09)Gast schrieb:(19.01.2022, 12:54)Gast schrieb:(18.01.2022, 07:35)Lulilu schrieb: Das ist wohl die Klausur gewesen:
https://openjur.de/u/873534.html
Fällt man durch, wenn man die Inzidentprüfung nicht vorgenommen hat, aber alles andere geprüft hat. In 80 V verfahren muss man immer so viel schreiben und dann waren da noch andere prozessuale Probleme drin. Die RMK-Prüfung der VO scheint ja der Schwerpunkt gewesen zu sein und ich panikiere gerade total....
Du willst es zwar nicht hören wollen aber das wird dir niemand so pauschal beantworten können.
Panik bringt auch nichts die Klausur liegt beim JPA und wird korrigiert egal wie viel du nachdenkst und welche Ideen du jetzt hast.
Also versuch abzuschalten und dich auszuruhen.
Zeitprobleme hatten viele in der Klausur. In 3 Monaten sind wir schlauer.
Die Antwort trifft es ziemlich gut. Ich hatte im Gegensatz dafür die anderen Probleme oberflächlich gelöst oder teils auch gar nicht angesprochen. Deswegen durchatmen und abwarten.
09.03.2022, 12:03
(18.01.2022, 18:27)Andreas schrieb:(18.01.2022, 17:37)GastNRW21 schrieb: Geschafft ! Was habt ihr heute geprüft.
Habe die Zuverlässigkeit angenommen und mittendrin bereut, zufällig noch jemand oder bin ich damit alleine?
Wollte die Klausur einfach nur noch hinter mich bringen und habe Unzuverlässigkeit abgelehnt, sehe das im Nachgang aber auch kritisch. Ich habe hauptsächlich mit Verwertungsverboten argumentiert und die dem Mandanten zur Last gelegten Verstöße im Übrigen als nicht gröblich qualifiziert. Ziffer 2 des Bescheids, also die Anordnung der Sicherstellung dürfte aber unzulässig gewesen sein. Ich habe hier mit § 46 Abs. 3 WaffG argumentiert. Auch die Zwangsgeldandrohung habe ich als rechtswidrig eingestuft, weil er letztendlich nur zwei Tage hatte, um der Verfügung nachzukommen. Bezüglich der Frage, ob der Mandant den Mitarbeitern der Behörde den Zutritt zu seiner Wohnung in Zukunft verweigern könne, habe ich mit § 45 Abs. 3 WaffG gearbeitet, wonach es ihm im Ergebnis zwar frei steht, den Mitarbeitern den Zutritt zu verweigern, er dann aber damit rechnen muss, dass ihm Unzuverlässigkeit unterstellt wird. Keine Ahnung, ob das noch reicht, aber schön, dass es jetzt erstmal vorbei ist :)
Kann mir jmd sagen, ob es sich in Hessen um die gleiche Klausur handelte? Es wäre sehr lieb, wenn mir jmd zu dem Fall weitere Einzelheiten nennen könnte. Vielen Dank :)
19.03.2022, 13:32
das würde mich auch interessieren, ob die in hessen lief


