11.01.2022, 16:09
Hessen
Wirtschaftsrecht
Handelsvertreter will Provision.
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Ladenangestellte hat Gegenstand "umgetauscht" obwohl wohl kein Rücktrittsrecht bestand und objektiv kein Recht sich von dem Vertrag zu lösen.
Wirtschaftsrecht
Handelsvertreter will Provision.
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Ladenangestellte hat Gegenstand "umgetauscht" obwohl wohl kein Rücktrittsrecht bestand und objektiv kein Recht sich von dem Vertrag zu lösen.
11.01.2022, 16:22
Wie habt ihr das mit der Wiedereinsetzung gelöst?
11.01.2022, 16:28
Anwalt oder Urteil?
11.01.2022, 16:34
Auf welche AGL habt ihr die Ansprüche gestützt?
11.01.2022, 16:34
Gab es bei euch auch Probleme mit den Daten beim Vertrag?
11.01.2022, 16:36
Was kam in NRW? Und was habt ihr so geprüft?
11.01.2022, 16:44
(11.01.2022, 16:34)GastHessen123 schrieb: Auf welche AGL habt ihr die Ansprüche gestützt?
Den ersten Provisionsanspruch habe ich abgelehnt, weil ich meinte ein AS besteht nicht (seh ich jetzt bisschen anders, aber war währenddessen überfordert), hab da 93 HGB erwogen aber gesagt der Kläger ist nicht für unseren Mandanten tätig geworden.
Den späteren Provisionsanspruch habe ich auf 87 I HGB gestützt und dann auch bejaht.
Hinsichtlich des Ausgleichsanspruchs habe ich 89b I HGB zunächst bejaht und dann wegen 89b III Nr.2 HGB verneint.
Sonst habe ich noch leider sehr kurz den Anspruch unseres Mandanten auf SE nach §89a II HGB geprüft.
Es ärgert mich so, meine Klausur ist mega unstrukturiert, ich bin nicht fertig geworden. War am Anfang mega überfordert und hatte keine Ahnung wo ich anfangen soll.
Ach und der AS auf Rücknahme des Laptops... Für den hatte ich am Ende keine Zeit mehr, hab da nur ganz kurz 812 erwähnt, gesagt grundsätzlich ja, weil keine AS auf Rücktritt oder Widerruf, aber 814 steht dem entgegen, weil die Schwester nach §56 HGB vertretungsbefugt war und es ihr auf ihr Wissen ankommt, sie aber nicht beweisen werden können, dass sie nicht wusste, dass kein AS auf Rückgabe bestand.
11.01.2022, 16:46
Unterlassungs- und Herausgabeansprüche gegen den Ehemann
Ehegatteninnengesellschaft
Vergleichsvorschlag
Ehegatteninnengesellschaft
Vergleichsvorschlag
11.01.2022, 16:48
(11.01.2022, 16:34)GastHessen123 schrieb: Auf welche AGL habt ihr die Ansprüche gestützt?
Provision, §§ 84, 87 ff. HGB (+)
Ausgleichsanspruch, § 89b HGB (-), wegen § 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB
Ich hab dann Einspruch erhoben, die Provisionsansprüche unter Verwahrung gegen die Kostenlast anerkannt (93 ZPO - Da Kläger Gesamtbetrag angemahnt hat, also inklusive Ausgleich, was man aber sicherlich auch anders sehen und dann den Einspruch nur auf den Ausgleich erstrecken konnte). Hinsichtlich des Restbetrages habe ich Aufhebung des VU + Abweisung der Klage beantragt - natürlich nur im Entwurf zum Mandantenschreiben.
Hinsichtlich der Rückabwicklung habe gefreestylet und einfach angenommen, dass Schwester nach § 56 HGB zur Rücknahme befugt war und somit auch konkludent rückabwickeln (346 BGB) konnte. Deshalb habe ich § 812 BGB nicht angenommen, sodass Mandant die Rückabwicklung nicht rückgängig machen konnte. In der Zweckmäßigkeit habe ich dann geschrieben, dass der Mandant die Kundin vielmehr als Zeugin für den Prozess angeben soll und der Schaden der durch Rückabwicklung entstanden ist, ggf. später gegen den Kläger geltend gemacht werden kann.
11.01.2022, 16:52


