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Berufsanfang abgesoffenes Dezernat
Gast
Unregistered
 
#1
08.01.2022, 11:05
Moin,

ich bin seit kurzem bei der StA und hab ein abgesoffenes Dez. bekommen.

Trotz der erstmal reduzierten Anteile schaffe ich kaum den täglichen Zutrag dadurch, grade weil zu Beginn auch alles ewig dauert.

Tips, wie ich das mit der Zeit in den Griff kriegen kann?
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Gast
Unregistered
 
#2
08.01.2022, 13:38
Lass dich nicht entmutigen. Hilfreich ist es zu priorisieren: Bearbeite zuerst Haftsachen, dann Führerscheinsachen und danach beginnst du bei den ältesten Verfahren. Die ersten Monate werden unangenehm, aber du wirst merken, dass du mit der Zeit an Routine gewinnst. Vielleicht kann auch ein Gespräch mit deinem AL helfen, indem du die Situation darstellst.
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Gast
Unregistered
 
#3
08.01.2022, 16:00
Der Anfang ist leider immer schwer. Irgendwann, wenn dann die Routine (und teilweise auch einfach mehr Gelassenheit und Entscheidungsfreude) kommt, wird es dann besser. Wobei das Arbeiten insbesondere im allgemeinen Dezernat nach meiner Erfahrung nie wirklich toll wird. Deshalb so schnell es geht in die Sonderabteilung wechseln  DaumenHoch
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BerlinRi
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Registriert seit: Jan 2022
#4
08.01.2022, 16:39
Wie viele offene Verfahren hat denn dein Dezernat?
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Gast
Unregistered
 
#5
08.01.2022, 17:58
(08.01.2022, 16:39)BerlinRi schrieb:  Wie viele offene Verfahren hat denn dein Dezernat?

man sagte mir rund 120 sei normal.

ich hab knapp über 200
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Gast
Unregistered
 
#6
08.01.2022, 18:09
Tipp 1: nicht durchdrehen 
Tipp 2: Prioritäten setzen (Haft/FS)
Tipp 3: Keine unnötige Ermittlungen anordnen 
Tipp 4: Von 153 ff. StPO Gebrauch machen 
Tipp 5: Vorlagen/Muster sammeln! Es gibt nichts bei der StA was nicht schon mal ein Kollege bearbeitet hätte.
Tipp 6: 50.01% reicht für den hinreichenden Tatverdacht. 
Tipp 7: Nicht 12 Std am Tag arbeiten. Irgendwann macht man mehr falsch als richtig
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Praktiker
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Registriert seit: Apr 2021
#7
08.01.2022, 18:19
(08.01.2022, 18:09)Gast schrieb:  Tipp 1: nicht durchdrehen 
Tipp 2: Prioritäten setzen (Haft/FS)
Tipp 3: Keine unnötige Ermittlungen anordnen 
Tipp 4: Von 153 ff. StPO Gebrauch machen 
Tipp 5: Vorlagen/Muster sammeln! Es gibt nichts bei der StA was nicht schon mal ein Kollege bearbeitet hätte.
Tipp 6: 50.01% reicht für den hinreichenden Tatverdacht. 
Tipp 7: Nicht 12 Std am Tag arbeiten. Irgendwann macht man mehr falsch als richtig

Zu Tipp 6 würde ich den gegenteiligen Akzent setzen: ein einziges Tatbestandsmerkmal voraussichtlich nicht nachweisbar, und die ganze Anklage fällt. Mancher Aktenberg kann, wenn man den entscheidenden Punkt aufspießt, mit wenigen Sätzen erledigt sein. Das spart nicht nur Dir, sondern der Justiz insgesamt viel Zeit.
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Gast
Unregistered
 
#8
08.01.2022, 18:52
(08.01.2022, 18:19)Praktiker schrieb:  
(08.01.2022, 18:09)Gast schrieb:  Tipp 1: nicht durchdrehen 
Tipp 2: Prioritäten setzen (Haft/FS)
Tipp 3: Keine unnötige Ermittlungen anordnen 
Tipp 4: Von 153 ff. StPO Gebrauch machen 
Tipp 5: Vorlagen/Muster sammeln! Es gibt nichts bei der StA was nicht schon mal ein Kollege bearbeitet hätte.
Tipp 6: 50.01% reicht für den hinreichenden Tatverdacht. 
Tipp 7: Nicht 12 Std am Tag arbeiten. Irgendwann macht man mehr falsch als richtig

Zu Tipp 6 würde ich den gegenteiligen Akzent setzen: ein einziges Tatbestandsmerkmal voraussichtlich nicht nachweisbar, und die ganze Anklage fällt. Mancher Aktenberg kann, wenn man den entscheidenden Punkt aufspießt, mit wenigen Sätzen erledigt sein. Das spart nicht nur Dir, sondern der Justiz insgesamt viel Zeit.

Darum geht es nicht. Wenn sich ein TB-Merkmal nicht beweisen lässt liegt die Wahrscheinlichkeit bei 0% einer späteren Verurteilung. Habe ich aber Beweismittel die für das Geschehen sprechen und einige die dagegen sprechen, ist Klage zu erheben. Das Gericht ist ja frei darin die Beweise zu würdigen
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BerlinRi
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Registriert seit: Jan 2022
#9
08.01.2022, 19:30
Einfach weitermachen. Du wirst mit der Zeit schneller und dann werden sich auch die Zahlen verändern.

Eine Kollegin hatte auch ein Dezernat mit 200 offenen Verfahren und hat es innerhalb ihres Jahres bei der StA abarbeiten können. Wirst du sicher auch schaffen
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Praktiker
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Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#10
08.01.2022, 20:12
(08.01.2022, 18:52)Gast schrieb:  
(08.01.2022, 18:19)Praktiker schrieb:  
(08.01.2022, 18:09)Gast schrieb:  Tipp 1: nicht durchdrehen 
Tipp 2: Prioritäten setzen (Haft/FS)
Tipp 3: Keine unnötige Ermittlungen anordnen 
Tipp 4: Von 153 ff. StPO Gebrauch machen 
Tipp 5: Vorlagen/Muster sammeln! Es gibt nichts bei der StA was nicht schon mal ein Kollege bearbeitet hätte.
Tipp 6: 50.01% reicht für den hinreichenden Tatverdacht. 
Tipp 7: Nicht 12 Std am Tag arbeiten. Irgendwann macht man mehr falsch als richtig

Zu Tipp 6 würde ich den gegenteiligen Akzent setzen: ein einziges Tatbestandsmerkmal voraussichtlich nicht nachweisbar, und die ganze Anklage fällt. Mancher Aktenberg kann, wenn man den entscheidenden Punkt aufspießt, mit wenigen Sätzen erledigt sein. Das spart nicht nur Dir, sondern der Justiz insgesamt viel Zeit.

Darum geht es nicht. Wenn sich ein TB-Merkmal nicht beweisen lässt liegt die Wahrscheinlichkeit bei 0% einer späteren Verurteilung. Habe ich aber Beweismittel die für das Geschehen sprechen und einige die dagegen sprechen, ist Klage zu erheben. Das Gericht ist ja frei darin die Beweise zu würdigen

Deshalb "Akzent". Etwas länger nachdenken am entscheidenden Tatbestandsmerkmal erspart Anklageschrift plus Sitzungsdienst.
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