07.01.2022, 01:53
Die Grenze, die ich mir gesetzt hatte, waren immer 7 Punkte. Für meinen primären Wunsch (Boutique in meiner bisherigen Spezialisierung) wär die Note größtenteils egal, ich hätte aber gerne die Backup-Option, irgendwie in den Staatsdienst zu gelangen, falls mir die Anwaltstätigkeit doch nicht zusagt und mit 7 Punkten könnte das schon irgendwo was werden, da ich auch örtlich flexibel bin (wenn auch nicht unbedingt als Richter oder Beamter).
Letztlich war die Note nach der mündlichen bei 8,5, aber ich überlege mir jetzt trotzdem, ob ich mich wieder anmelden soll. Da ich aber schon einen Job zugesagt hab macht es eigentlich auch überhaupt keinen Sinn, ich werd null Zeit zum Lernen haben und dürfte allein zum Schreiben noch mal 2 Wochen Urlaub vergeuden
aber die Eitelkeit und der Ehrgeiz verleiten mich schon ein bisschen dazu. Vielleicht melde ich mich einfach für August an und sag dann trotzdem wieder ab, wenn ich realisiert habe, wie unnötig das ist
Letztlich war die Note nach der mündlichen bei 8,5, aber ich überlege mir jetzt trotzdem, ob ich mich wieder anmelden soll. Da ich aber schon einen Job zugesagt hab macht es eigentlich auch überhaupt keinen Sinn, ich werd null Zeit zum Lernen haben und dürfte allein zum Schreiben noch mal 2 Wochen Urlaub vergeuden

07.01.2022, 02:17
Meinungsbild zu 8,8 im Zweiten und hohes VB (Staatsteil) im Ersten: Nochmal schreiben?
07.01.2022, 11:18
(07.01.2022, 02:17)Gast schrieb: Meinungsbild zu 8,8 im Zweiten und hohes VB (Staatsteil) im Ersten: Nochmal schreiben?
Sehr schwierige Entscheidung. Das wirst du vermutlich an deinen beruflichen Zielen festmachen müssen. Für die aller-allermeisten Kanzleien wird es dicke reichen. Auch für die Verwaltung und das Richteramt. Aber wenn du zB in einer sehr beliebten Stadt ans VG willst, könnte es ohne VB im Zweiten eben nicht reichen - oder ordentliche Gerichtsbarkeit in Köln - oder Bundesjustizministerium - oder Notariat.
Wenn du beruflich schon orientiert bist und das VB nicht "brauchst", würde ich es aus Eitelkeit nicht machen. Hätte die Kraft einfach nicht mehr gehabt.
07.01.2022, 11:25
(07.01.2022, 11:18)FranzGans schrieb:(07.01.2022, 02:17)Gast schrieb: Meinungsbild zu 8,8 im Zweiten und hohes VB (Staatsteil) im Ersten: Nochmal schreiben?
Sehr schwierige Entscheidung. Das wirst du vermutlich an deinen beruflichen Zielen festmachen müssen. Für die aller-allermeisten Kanzleien wird es dicke reichen. Auch für die Verwaltung und das Richteramt. Aber wenn du zB in einer sehr beliebten Stadt ans VG willst, könnte es ohne VB im Zweiten eben nicht reichen - oder ordentliche Gerichtsbarkeit in Köln - oder Bundesjustizministerium - oder Notariat.
Wenn du beruflich schon orientiert bist und das VB nicht "brauchst", würde ich es aus Eitelkeit nicht machen. Hätte die Kraft einfach nicht mehr gehabt.
Sehe ich ebenso. Hast du denn ne Diss oder (vernünftigen) LL.M.? Dann dürften 8,8 für sehr, sehr vieles im Bereich der Kanzleien reichen. Letztlich halt immer die Frage, wo du hin willst. Wenn du aus Eitelkeit "Doppel VB" sein willst, würde ich es eher lassen, insbesondere wenn du nicht auch schon in den Klausuren so um 8/8,5 warst. Wenn du dich jetzt in der mündlichen sogar verschlechterst haben solltest, dann kann ich es wiederum verstehen!
07.01.2022, 18:09
(07.01.2022, 11:25)Gast schrieb:(07.01.2022, 11:18)FranzGans schrieb:(07.01.2022, 02:17)Gast schrieb: Meinungsbild zu 8,8 im Zweiten und hohes VB (Staatsteil) im Ersten: Nochmal schreiben?
Sehr schwierige Entscheidung. Das wirst du vermutlich an deinen beruflichen Zielen festmachen müssen. Für die aller-allermeisten Kanzleien wird es dicke reichen. Auch für die Verwaltung und das Richteramt. Aber wenn du zB in einer sehr beliebten Stadt ans VG willst, könnte es ohne VB im Zweiten eben nicht reichen - oder ordentliche Gerichtsbarkeit in Köln - oder Bundesjustizministerium - oder Notariat.
Wenn du beruflich schon orientiert bist und das VB nicht "brauchst", würde ich es aus Eitelkeit nicht machen. Hätte die Kraft einfach nicht mehr gehabt.
Sehe ich ebenso. Hast du denn ne Diss oder (vernünftigen) LL.M.? Dann dürften 8,8 für sehr, sehr vieles im Bereich der Kanzleien reichen. Letztlich halt immer die Frage, wo du hin willst. Wenn du aus Eitelkeit "Doppel VB" sein willst, würde ich es eher lassen, insbesondere wenn du nicht auch schon in den Klausuren so um 8/8,5 warst. Wenn du dich jetzt in der mündlichen sogar verschlechterst haben solltest, dann kann ich es wiederum verstehen!
Diss ist vorhanden. Ziel ist mittelfristig GK und langfristig Staatsdienst.
10.01.2022, 12:18
(07.01.2022, 01:53)sl4442 schrieb: Die Grenze, die ich mir gesetzt hatte, waren immer 7 Punkte. Für meinen primären Wunsch (Boutique in meiner bisherigen Spezialisierung) wär die Note größtenteils egal, ich hätte aber gerne die Backup-Option, irgendwie in den Staatsdienst zu gelangen, falls mir die Anwaltstätigkeit doch nicht zusagt und mit 7 Punkten könnte das schon irgendwo was werden, da ich auch örtlich flexibel bin (wenn auch nicht unbedingt als Richter oder Beamter).
Letztlich war die Note nach der mündlichen bei 8,5, aber ich überlege mir jetzt trotzdem, ob ich mich wieder anmelden soll. Da ich aber schon einen Job zugesagt hab macht es eigentlich auch überhaupt keinen Sinn, ich werd null Zeit zum Lernen haben und dürfte allein zum Schreiben noch mal 2 Wochen Urlaub vergeudenaber die Eitelkeit und der Ehrgeiz verleiten mich schon ein bisschen dazu. Vielleicht melde ich mich einfach für August an und sag dann trotzdem wieder ab, wenn ich realisiert habe, wie unnötig das ist
Ich denke auch darüber nach nochmal zu schreiben. Ein bisschen vermisse ich sogar den Lern-Alltag....es hat fast schon etwas Spaß gemacht. Man war es einfach gewohnt über Jahre, fast jeden Tag zu lernen. Die Routine wird jetzt durch Abschluss durchbrochen und ich habe noch keine Jobaussicht. Es ist fast schon eine Leere und ich weiß nicht, was man eigentlich wirklich machen will. Schon komisch. Letzlich weiß ich aber auch nicht, ob bei mir die Motivation reicht für ca. 1-2 Monate Vorbereitung...und: die Situation ohne fortdauerndes Einkommen macht es nicht leichter..
10.01.2022, 14:01
(07.01.2022, 02:17)Gast schrieb: Meinungsbild zu 8,8 im Zweiten und hohes VB (Staatsteil) im Ersten: Nochmal schreiben?
Frag dich, ob du es ewig bereuen wirst, das Doppel-Prädikat nicht wenigstens versucht zu haben.
Und ja, du machst es nur für dich, ob aus Eitelkeit, fürs Selbstbewusstsein oder einfach aus purem Ehrgeiz.
Überleg dir, was du für den zweiten Versuch 'opfern' müsstest und ob es dir wert ist.
10.01.2022, 16:32
Mir wäre es das nicht wert gewesen, wenn ich meinen Job schon in der Tasche gehabt hätte. Doppel-VB ist ja auch in den allermeisten GKs (außer Hengeler und evtl. noch 1-2) in der Realität gar nicht nötig. Wenn mein Traumjob unbedingt die Note erfordert und ich wirklich glaube, dass ich mich nochmal aufraffen kann und es keine ebenso gute Option B für mich gibt, dann hätte ich nochmal geschrieben, ansonsten auf gar keinen Fall. Niemals wieder Examen!
10.01.2022, 16:57
Ich habe mein erstes Examen mit staatlich 9,00 im Freischuss nochmal geschrieben, da ich einfach wusste, dass mehr drin ist (was sich dann auch bewahrheitet hat). Im zweiten war das Ziel ein zweites Mal zweistellig. Hätte aber nur unter 9,00 nochmal geschrieben, nur fürs Ego und die organische Notenverteilung hätte ich es mir nicht nochmal angetan (zudem im zweiten auch deutlich mehr Zeit und Kosten mit einem Zweitversuch verbunden sind und der Berufseinstieg lockt).
Ich würde dennoch empfehlen, bei geringsten Zweifeln an der Note nochmal zu schreiben. Es gibt nichts Schlimmeres, als es im Nachhinein zu bereuen. Ggf. reicht es ja schon, es locker flockig und mit der guten Note aus dem Erstversuch im Rücken nochmal zu versuchen. Allein die Gelassenheit sorgt dabei häufig schon für einen Notensprung.
Ich würde dennoch empfehlen, bei geringsten Zweifeln an der Note nochmal zu schreiben. Es gibt nichts Schlimmeres, als es im Nachhinein zu bereuen. Ggf. reicht es ja schon, es locker flockig und mit der guten Note aus dem Erstversuch im Rücken nochmal zu versuchen. Allein die Gelassenheit sorgt dabei häufig schon für einen Notensprung.