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  5. Klausuren Dezember 2021
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Klausuren Dezember 2021
HBGPA
Unregistered
 
#251
09.12.2021, 16:14
(09.12.2021, 15:54)GastBln schrieb:  Im Berlin kam Notstand bei 123 StGB zum Wohle des Tierschutzes ran mit ein bisschen Andickung, Diebstahl, Widerstand Vollstreckungsbeamte, Beleidigung. Sehr fair, wird aber sicher hart benotet werden.

Im GPA auch
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Gast
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#252
09.12.2021, 16:16
Wie habt ihr die Thematik zur Beweisverwertung eingebaut? BtMG war ja nicht zu prüfen.
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Gast3000
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Beiträge: 7
Themen: 0
Registriert seit: Dec 2021
#253
09.12.2021, 16:25
(09.12.2021, 16:14)HBGPA schrieb:  
(09.12.2021, 15:54)GastBln schrieb:  Im Berlin kam Notstand bei 123 StGB zum Wohle des Tierschutzes ran mit ein bisschen Andickung, Diebstahl, Widerstand Vollstreckungsbeamte, Beleidigung. Sehr fair, wird aber sicher hart benotet werden.

Im GPA auch


In Sachsen lief die Klausur auch. Ich fand es durchaus anspruchsvoll, weil man sehr in die Tiefe gehen musste. So zum Beispiel zur Frage Vollendung Diebstahl oder täterschaft/Beihilfe des B dazu oder auch besonders schwerer Fall, wenn der Tatentschluss zum Diebstahl erst später kommt und das Regelbeispiel schon verwirklicht war
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Ellaellaeheheh
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Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2021
#254
09.12.2021, 17:02
(09.12.2021, 16:25)Gast3000 schrieb:  
(09.12.2021, 16:14)HBGPA schrieb:  
(09.12.2021, 15:54)GastBln schrieb:  Im Berlin kam Notstand bei 123 StGB zum Wohle des Tierschutzes ran mit ein bisschen Andickung, Diebstahl, Widerstand Vollstreckungsbeamte, Beleidigung. Sehr fair, wird aber sicher hart benotet werden.

Im GPA auch


In Sachsen lief die Klausur auch. Ich fand es durchaus anspruchsvoll, weil man sehr in die Tiefe gehen musste. So zum Beispiel zur Frage Vollendung Diebstahl oder täterschaft/Beihilfe des B dazu oder auch besonders schwerer Fall, wenn der Tatentschluss zum Diebstahl erst später kommt und das Regelbeispiel schon verwirklicht war

Besonders schwerer Fall? Regelbeispiel? WAS??
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Dagobert
Member
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Beiträge: 68
Themen: 11
Registriert seit: Jun 2021
#255
09.12.2021, 17:08
(09.12.2021, 17:02)Ellaellaeheheh schrieb:  
(09.12.2021, 16:25)Gast3000 schrieb:  
(09.12.2021, 16:14)HBGPA schrieb:  
(09.12.2021, 15:54)GastBln schrieb:  Im Berlin kam Notstand bei 123 StGB zum Wohle des Tierschutzes ran mit ein bisschen Andickung, Diebstahl, Widerstand Vollstreckungsbeamte, Beleidigung. Sehr fair, wird aber sicher hart benotet werden.

Im GPA auch


In Sachsen lief die Klausur auch. Ich fand es durchaus anspruchsvoll, weil man sehr in die Tiefe gehen musste. So zum Beispiel zur Frage Vollendung Diebstahl oder täterschaft/Beihilfe des B dazu oder auch besonders schwerer Fall, wenn der Tatentschluss zum Diebstahl erst später kommt und das Regelbeispiel schon verwirklicht war

Besonders schwerer Fall? Regelbeispiel? WAS??


243 nr 1, die sind doch über den Zaun, Tor war verschlossen
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Ellaellaeheheh
Junior Member
**
Beiträge: 17
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2021
#256
09.12.2021, 17:19
(09.12.2021, 17:08)Dagobert schrieb:  
(09.12.2021, 17:02)Ellaellaeheheh schrieb:  
(09.12.2021, 16:25)Gast3000 schrieb:  
(09.12.2021, 16:14)HBGPA schrieb:  
(09.12.2021, 15:54)GastBln schrieb:  Im Berlin kam Notstand bei 123 StGB zum Wohle des Tierschutzes ran mit ein bisschen Andickung, Diebstahl, Widerstand Vollstreckungsbeamte, Beleidigung. Sehr fair, wird aber sicher hart benotet werden.

Im GPA auch


In Sachsen lief die Klausur auch. Ich fand es durchaus anspruchsvoll, weil man sehr in die Tiefe gehen musste. So zum Beispiel zur Frage Vollendung Diebstahl oder täterschaft/Beihilfe des B dazu oder auch besonders schwerer Fall, wenn der Tatentschluss zum Diebstahl erst später kommt und das Regelbeispiel schon verwirklicht war

Besonders schwerer Fall? Regelbeispiel? WAS??


243 nr 1, die sind doch über den Zaun, Tor war verschlossen

Ach kacke, ich hatte irgendwie gelesen, dass es offen war. Aber die Tür zum Stall war offen,..?
Richtig kacke!!
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Gast
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#257
09.12.2021, 17:19
(09.12.2021, 16:16)Gast schrieb:  Wie habt ihr die Thematik zur Beweisverwertung eingebaut? BtMG war ja nicht zu prüfen.


Ich hab trotzdem gefragt, ob R der Besitz von Betäubungsmitteln mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden kann und dort die ganze Thematik geprüft ... wusste mir nicht anders zu helfen, ich fand jede andere mögliche Stelle arg konstruiert (der Großteil sonst hat sich ja bereits aus Ds Einlassung ergeben, also es wäre mir komisch vorgekommen, dort dann nochmal 5 Seiten darüber zu schreiben ob man die bei R aufgefundenen Betäubungsmittel heranziehen kann)...
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Gast1207
Unregistered
 
#258
09.12.2021, 17:21
Seit wann prüft denn der StA die Strafbarkeit? Das macht doch der Richter.
Bin ich die Einzige, die der Ansicht ist, die Aufgabenstellung zeigt mangelnde Kenntnis von der Arbeit eines StA? Dieser prüft nämlich nur den hinreichenden Tatverdacht …
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LawyerBW
Unregistered
 
#259
09.12.2021, 17:25
Das mit der Prüfung der Strafbarkeit hat mich auch verwundert. Aber ich habe dann tatsächlich mich an die Aufgabenstellung gehalten und die Strafbarkeit geprüft.
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GastBW
Unregistered
 
#260
09.12.2021, 17:32
Der Unterschied ist ja eigentlich auch nicht so wirklich gegeben. Man muss ja irgendwie auch darlegen, von welchem Sachverhalt man die Strafbarkeit prüft. Und irgendwie sollte man ja auch die Beweisverwertung einbringen - alles übers Hilfsgutachten erschiene mir dann auch bisschen komisch. Habe ganz am Anfang einfach geschrieben, dass "auch" der hinr. TV geprüft werden soll, weil das Gutachten ja der Vorbereitung der Abschlussentscheidung dient. Habe dann aber in den Obersätzen usw. immer von strafbar/nicht strafbar geschrieben.
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