05.12.2021, 19:17
(05.12.2021, 18:54)Gast schrieb:(05.12.2021, 17:03)Gast schrieb:(05.12.2021, 16:49)Gast schrieb:(05.12.2021, 16:32)Gast schrieb:(04.12.2021, 23:43)Gast schrieb: Die Befähigung zum Richteramt mit einer nicht guten Abschlussnote (!) ist eine Qualifikation, deren Ausreichen für das Ausüben eines solch wichtigen Amtes fragwürdig ist. Genau.
Die „Befähigung zum Richteramt“ ist dabei eine rein formale Bezeichnung, was du auch weißt. So gesehen hast du mit einem 4P Examen auch die „Befähigung“ zum Notar. Notarassessor wirst du deshalb mit 4P trotzdem mit nicht, was auch gut ist.
Die Befähigung zum Richteramt ist die formale Voraussetzung, an die der Staat im Rahmen der Einstellung anknüpft. Ganz einfach. Jeder, der die Befähigung zum Richteramt erlangt, ist formal für den Staatsdienst geeignet. Ob dir das passt oder nicht. Das zusätzliche Verlangen gewisser Noten ist Ausfluss einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Bestenauslese (Art. 33 II GG). Heißt: Man schöpft im Rahmen der Einstellung aus dem besten X-tel ab. Wenn der Markt viele Absolventen anbietet und sich sehr viele Leute bei der Justiz bewerben, schöpft man aus dem besten Fünftel ab. Wenn allerdings nur wenige Absolventen auf den Markt kommen und die zusätzlich noch in die Wirtschaft/Verwaltung abwandern, muss man sich mit dem besten Drittel begnügen, da ansonsten die Stellen unbesetzt bleiben.
Dieses "IcH WiLl EiNeN GuTeN JuRiStEn, DeR ÜbEr MeIn ScHiCkSaL EnTsChEiDeT" ist infantiles Gehabe, denn darum geht es bei der Einstellung schlicht nicht. Es ging hier darum, dass Leute mit unter 8 Punkten eingestellt werden, also bleib mal auf dem Boden. Wenn jemand mit 7,5 in der Justiz landet, halte ich diesen Menschen nicht wesentlich ungeeigner als jemanden mit 8 oder 8,5.
Das ist hier jedem klar. Diese Konsequenz der Bestenauslese finde ich allerdings sehr gut. Deshalb habe ich anfangs meine Bedenken geäußert, dass wenn diese Bestenauslese nun ob wechselndem Verhältnis von Angebot und Nachfrage anders ausfällt, ich mich um die Qualität der Richter sorge. Ob du das nun anders siehst, interessiert mich nicht. Viele in den Justizministerien pflichten mir jedenfalls bei. Niemand dort findet es toll, nunmehr auf schlechter qualifizierte Absolventen zurückgreifen zu müssen. Dass insbesondere Absolventen, die knapp an einer Hürde gescheitert sind, das anders sehen, ist mir klar. Nur ändert das meine Auffassung nicht.
Ich widerspreche dir auch nicht, sondern teile deine Meinung im Wesentlichen. Aber wie gesagt, jemand mit unter 8 (das ist halt auch der Kandidat mit 7,5) hat nicht zwingend eine "fragliche Qualifikation" für dieses Amt. Jeder weiß, wie das Examen läuft, und ich will hier keine Notendiskussion lostreten. Aber in Bundesländern mit 40 % mündlich und einer wohlwollenden Kommission kommt auch so mancher mit 5,x im Staatsteil gut auf über 8.
Die Misere liegt doch viel mehr bei der Politik, welche die Justiz sehr lange ausgiebig bespart hat. Stellenweise klagen Gerichte und Staatsanwaltschaften, dass sie den Verfahren kaum Herr werden. Der Staat hat hingegen jahrelang nicht genug Leute eingestellt. Folge: Viel Arbeit, die am Einzelnen hängen bleibt. Das ist für jemanden mit guten Noten angesichts seines Marktwertes frustrierend, wenn er dafür "nur" R1 kriegt. Folge: Die Leute gehen in die Wirtschaft und chillen entweder, oder sie arbeiten viel und verdienen deutlich mehr. Die Quittung: Weniger gute Bewerber, mehr Rekrutierung aus dem Durchschnittsbecken.
Das stimmt natürlich. Irgendwo muss man nunmal aber eine Grenze ziehen. Ich finde es im Übrigen gut, dass man hier in Bayern die Prüfungen entsprechend dem bayerische Verhältnis zwischen schriftlich und mündlich umrechnet, um zumindest diesen Faktor zu eliminieren.
Und klar, über das dahinterstehende Problem brauchen wir nicht streiten, das ist offensichtlich. Ich hoffe nur, die Politik bekommt hier ausreichend schnell die Kurve, bevor dann plötzlich faktisch nahezu jeder Absolvent (zumindest in den neuen Bundesländern) über andere richten darf.
Die Erfahrung lehrt, dass das garantiert nicht der Fall sein wird. Reagiert werden wird da frühestens, wenn die Pensionierungswelle durch ist und die Bürger auf die Barrikaden gehen, weil aufgrund von Richtermangel kein effektiver Rechtsschutz mehr gewährleistet sein wird.
Die Lösung der Politik wird dabei übrigens auch nicht sein, einfach mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um so die Attraktivität zu erhöhen. Nein, man wird dann so einen Unsinn wie die Sicherheitswacht in Bayern auf die Judikative übertragen und z.B. ermöglichen, dass Rechtspfleger über kleinere Forderungen und Ansprüche (z.B. alles bis 2.500 €) entscheiden werden, um die Richter für größere Verfahren zu entlasten.
06.12.2021, 11:34
(05.12.2021, 19:17)Gast schrieb:(05.12.2021, 18:54)Gast schrieb:(05.12.2021, 17:03)Gast schrieb:(05.12.2021, 16:49)Gast schrieb:(05.12.2021, 16:32)Gast schrieb: Die Befähigung zum Richteramt ist die formale Voraussetzung, an die der Staat im Rahmen der Einstellung anknüpft. Ganz einfach. Jeder, der die Befähigung zum Richteramt erlangt, ist formal für den Staatsdienst geeignet. Ob dir das passt oder nicht. Das zusätzliche Verlangen gewisser Noten ist Ausfluss einer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Bestenauslese (Art. 33 II GG). Heißt: Man schöpft im Rahmen der Einstellung aus dem besten X-tel ab. Wenn der Markt viele Absolventen anbietet und sich sehr viele Leute bei der Justiz bewerben, schöpft man aus dem besten Fünftel ab. Wenn allerdings nur wenige Absolventen auf den Markt kommen und die zusätzlich noch in die Wirtschaft/Verwaltung abwandern, muss man sich mit dem besten Drittel begnügen, da ansonsten die Stellen unbesetzt bleiben.
Dieses "IcH WiLl EiNeN GuTeN JuRiStEn, DeR ÜbEr MeIn ScHiCkSaL EnTsChEiDeT" ist infantiles Gehabe, denn darum geht es bei der Einstellung schlicht nicht. Es ging hier darum, dass Leute mit unter 8 Punkten eingestellt werden, also bleib mal auf dem Boden. Wenn jemand mit 7,5 in der Justiz landet, halte ich diesen Menschen nicht wesentlich ungeeigner als jemanden mit 8 oder 8,5.
Das ist hier jedem klar. Diese Konsequenz der Bestenauslese finde ich allerdings sehr gut. Deshalb habe ich anfangs meine Bedenken geäußert, dass wenn diese Bestenauslese nun ob wechselndem Verhältnis von Angebot und Nachfrage anders ausfällt, ich mich um die Qualität der Richter sorge. Ob du das nun anders siehst, interessiert mich nicht. Viele in den Justizministerien pflichten mir jedenfalls bei. Niemand dort findet es toll, nunmehr auf schlechter qualifizierte Absolventen zurückgreifen zu müssen. Dass insbesondere Absolventen, die knapp an einer Hürde gescheitert sind, das anders sehen, ist mir klar. Nur ändert das meine Auffassung nicht.
Ich widerspreche dir auch nicht, sondern teile deine Meinung im Wesentlichen. Aber wie gesagt, jemand mit unter 8 (das ist halt auch der Kandidat mit 7,5) hat nicht zwingend eine "fragliche Qualifikation" für dieses Amt. Jeder weiß, wie das Examen läuft, und ich will hier keine Notendiskussion lostreten. Aber in Bundesländern mit 40 % mündlich und einer wohlwollenden Kommission kommt auch so mancher mit 5,x im Staatsteil gut auf über 8.
Die Misere liegt doch viel mehr bei der Politik, welche die Justiz sehr lange ausgiebig bespart hat. Stellenweise klagen Gerichte und Staatsanwaltschaften, dass sie den Verfahren kaum Herr werden. Der Staat hat hingegen jahrelang nicht genug Leute eingestellt. Folge: Viel Arbeit, die am Einzelnen hängen bleibt. Das ist für jemanden mit guten Noten angesichts seines Marktwertes frustrierend, wenn er dafür "nur" R1 kriegt. Folge: Die Leute gehen in die Wirtschaft und chillen entweder, oder sie arbeiten viel und verdienen deutlich mehr. Die Quittung: Weniger gute Bewerber, mehr Rekrutierung aus dem Durchschnittsbecken.
Das stimmt natürlich. Irgendwo muss man nunmal aber eine Grenze ziehen. Ich finde es im Übrigen gut, dass man hier in Bayern die Prüfungen entsprechend dem bayerische Verhältnis zwischen schriftlich und mündlich umrechnet, um zumindest diesen Faktor zu eliminieren.
Und klar, über das dahinterstehende Problem brauchen wir nicht streiten, das ist offensichtlich. Ich hoffe nur, die Politik bekommt hier ausreichend schnell die Kurve, bevor dann plötzlich faktisch nahezu jeder Absolvent (zumindest in den neuen Bundesländern) über andere richten darf.
Die Erfahrung lehrt, dass das garantiert nicht der Fall sein wird. Reagiert werden wird da frühestens, wenn die Pensionierungswelle durch ist und die Bürger auf die Barrikaden gehen, weil aufgrund von Richtermangel kein effektiver Rechtsschutz mehr gewährleistet sein wird.
Die Lösung der Politik wird dabei übrigens auch nicht sein, einfach mehr Geld zur Verfügung zu stellen, um so die Attraktivität zu erhöhen. Nein, man wird dann so einen Unsinn wie die Sicherheitswacht in Bayern auf die Judikative übertragen und z.B. ermöglichen, dass Rechtspfleger über kleinere Forderungen und Ansprüche (z.B. alles bis 2.500 €) entscheiden werden, um die Richter für größere Verfahren zu entlasten.
wie soll das gehen. richter kann kein rechtspfleger werden.
06.12.2021, 15:48
Ein bereits ernannter Richter nicht. Den wird man jedoch ohnehin bis ans Lebensende alimentieren müssen.
Aber ansonsten ist eine Einstellung von Volljuristen in die Rechtspflegerlaufbahn problemlos möglich und wird in einigen Bundesländern auch aktuell bereits praktiziert. Das könnte man also durchaus ausbauen...
Aber ansonsten ist eine Einstellung von Volljuristen in die Rechtspflegerlaufbahn problemlos möglich und wird in einigen Bundesländern auch aktuell bereits praktiziert. Das könnte man also durchaus ausbauen...
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
06.12.2021, 18:44
Wie wir alle seit Beginn unseres Studiums wissen ist die Grenze bei der es unabhängig vom Glücke mit der Bewerbung früher oder später klappt: mindestens Doppel-Vb (2x9,0) und das ist auch gut so
06.12.2021, 19:17
Naja, vor Corona war es eher 2 x 8,0
06.12.2021, 19:21
(06.12.2021, 15:48)Gast schrieb: Ein bereits ernannter Richter nicht. Den wird man jedoch ohnehin bis ans Lebensende alimentieren müssen.
Aber ansonsten ist eine Einstellung von Volljuristen in die Rechtspflegerlaufbahn problemlos möglich und wird in einigen Bundesländern auch aktuell bereits praktiziert. Das könnte man also durchaus ausbauen...
das wird als absolute ausnahme gemacht im fall von amtsanwälten - das volljuristen rechtspfleger werden und dann richter für kleine streitwerte wird es nie und nimmer geben.
ich habe auch noch nie von einem volljurist gehört, der dann nach erfolgreichen examina rechtspfleger wurde.
07.12.2021, 13:40
(06.12.2021, 19:21)Sky schrieb: das wird als absolute ausnahme gemacht im fall von amtsanwälten - das volljuristen rechtspfleger werden und dann richter für kleine streitwerte wird es nie und nimmer geben.
ich habe auch noch nie von einem volljurist gehört, der dann nach erfolgreichen examina rechtspfleger wurde.
In NRW absolut normal, vgl. z.B. aktuell diese Ausschreibung: https://karriere.nrw/stellenausschreibun...1b68889a2d
Ob es tatsächlich mal dazu kommen sollte, dass kleine Streitwerte dem Rechtspfleger übertragen werden, ist natürlich reine Spekulation und war von dem Vorposter wohl auch klar als solche gemeint gewesen, aber dass sich immer wieder (und gefühlt zunehmend) Volljuristen "unter Wert verkaufen", um irgendwie in den öD zu gelangen, ist halt schon Fakt.
10.12.2021, 20:48
(07.12.2021, 13:40)Gast schrieb:(06.12.2021, 19:21)Sky schrieb: das wird als absolute ausnahme gemacht im fall von amtsanwälten - das volljuristen rechtspfleger werden und dann richter für kleine streitwerte wird es nie und nimmer geben.
ich habe auch noch nie von einem volljurist gehört, der dann nach erfolgreichen examina rechtspfleger wurde.
In NRW absolut normal, vgl. z.B. aktuell diese Ausschreibung: https://karriere.nrw/stellenausschreibun...1b68889a2d
Ob es tatsächlich mal dazu kommen sollte, dass kleine Streitwerte dem Rechtspfleger übertragen werden, ist natürlich reine Spekulation und war von dem Vorposter wohl auch klar als solche gemeint gewesen, aber dass sich immer wieder (und gefühlt zunehmend) Volljuristen "unter Wert verkaufen", um irgendwie in den öD zu gelangen, ist halt schon Fakt.
Wtf… sogar befristet. wer tut sich sowas an?
11.12.2021, 11:06
(10.12.2021, 20:48)Elvis schrieb:(07.12.2021, 13:40)Gast schrieb:(06.12.2021, 19:21)Sky schrieb: das wird als absolute ausnahme gemacht im fall von amtsanwälten - das volljuristen rechtspfleger werden und dann richter für kleine streitwerte wird es nie und nimmer geben.
ich habe auch noch nie von einem volljurist gehört, der dann nach erfolgreichen examina rechtspfleger wurde.
In NRW absolut normal, vgl. z.B. aktuell diese Ausschreibung: https://karriere.nrw/stellenausschreibun...1b68889a2d
Ob es tatsächlich mal dazu kommen sollte, dass kleine Streitwerte dem Rechtspfleger übertragen werden, ist natürlich reine Spekulation und war von dem Vorposter wohl auch klar als solche gemeint gewesen, aber dass sich immer wieder (und gefühlt zunehmend) Volljuristen "unter Wert verkaufen", um irgendwie in den öD zu gelangen, ist halt schon Fakt.
Wtf… sogar befristet. wer tut sich sowas an?
Wenn man die Notengrenze zur StA nicht schafft, es aber unbedingt möchte, dann kann ich die Wahl Amtsanwalt verstehen, aber Rechtspfleger?
11.12.2021, 19:20
(11.12.2021, 11:06)Sky schrieb:(10.12.2021, 20:48)Elvis schrieb:(07.12.2021, 13:40)Gast schrieb:(06.12.2021, 19:21)Sky schrieb: das wird als absolute ausnahme gemacht im fall von amtsanwälten - das volljuristen rechtspfleger werden und dann richter für kleine streitwerte wird es nie und nimmer geben.
ich habe auch noch nie von einem volljurist gehört, der dann nach erfolgreichen examina rechtspfleger wurde.
In NRW absolut normal, vgl. z.B. aktuell diese Ausschreibung: https://karriere.nrw/stellenausschreibun...1b68889a2d
Ob es tatsächlich mal dazu kommen sollte, dass kleine Streitwerte dem Rechtspfleger übertragen werden, ist natürlich reine Spekulation und war von dem Vorposter wohl auch klar als solche gemeint gewesen, aber dass sich immer wieder (und gefühlt zunehmend) Volljuristen "unter Wert verkaufen", um irgendwie in den öD zu gelangen, ist halt schon Fakt.
Wtf… sogar befristet. wer tut sich sowas an?
Wenn man die Notengrenze zur StA nicht schafft, es aber unbedingt möchte, dann kann ich die Wahl Amtsanwalt verstehen, aber Rechtspfleger?
Amtsanwälte sind Rechtspfleger, nur halt mit Zusatzausbildung. Zumindest in BW.









