18.08.2021, 21:11
(17.08.2021, 21:49)Gast schrieb: Man kann ja immer viel über die Politik meckern. Aber die Judikative hat sich seit C genauso wenig mit Ruhm bekleckert.
Ja, wobei man da aus meiner Sicht ein wenig differenzieren und relativieren muss. Einige OVG haben durchaus zumindest später Augenmaß gezeigt, ich stelle mir das aber angesichts der Größenordnung der Sache auch schwierig vor. Eine Regierung beschließt etwas und versetzt die Bevölkerung permanent vorsätzlich in Panik, und dann soll so ein einzelner OVG-Senat die Verordnung aufheben. Da lassen sie es tendenziell wohl eher und lassen den schwarzen Peter bei der Politik. Wobei das ja auch wieder relativ ist, denn dem Anschein nach wird der Zustand von den meisten bejubelt. Und vom BVerfG war nach dem Wechsel sowieso nichts zu erwarten, daher gab es auch keinen Raum für Enttäuschungen.
18.08.2021, 23:48
(18.08.2021, 21:11)Gast 2 schrieb:(17.08.2021, 21:49)Gast schrieb: Man kann ja immer viel über die Politik meckern. Aber die Judikative hat sich seit C genauso wenig mit Ruhm bekleckert.
Ja, wobei man da aus meiner Sicht ein wenig differenzieren und relativieren muss. Einige OVG haben durchaus zumindest später Augenmaß gezeigt, ich stelle mir das aber angesichts der Größenordnung der Sache auch schwierig vor. Eine Regierung beschließt etwas und versetzt die Bevölkerung permanent vorsätzlich in Panik, und dann soll so ein einzelner OVG-Senat die Verordnung aufheben. Da lassen sie es tendenziell wohl eher und lassen den schwarzen Peter bei der Politik. Wobei das ja auch wieder relativ ist, denn dem Anschein nach wird der Zustand von den meisten bejubelt. Und vom BVerfG war nach dem Wechsel sowieso nichts zu erwarten, daher gab es auch keinen Raum für Enttäuschungen.
Gute Differenzierung. Es stimmt schon, dass es meine persönliche Ansicht ist, dass einiges verkehrt läuft. Sehr viele sehen das anders. Ich versuche wirklich objektiv zu bleiben, aber komme immer zum gleichen Ergebnis: Zu viel ist viel zu unverhältnismäßig. Ich glaube, dass bei vielen Menschen aufgrund von sozialen und/oder gesundheitlichen Ängsten eine unbewusste Denkblockade besteht. Ein offener Austausch ist dann kaum möglich.
18.08.2021, 23:55
(18.08.2021, 23:48)Gast schrieb:(18.08.2021, 21:11)Gast 2 schrieb:(17.08.2021, 21:49)Gast schrieb: Man kann ja immer viel über die Politik meckern. Aber die Judikative hat sich seit C genauso wenig mit Ruhm bekleckert.
Ja, wobei man da aus meiner Sicht ein wenig differenzieren und relativieren muss. Einige OVG haben durchaus zumindest später Augenmaß gezeigt, ich stelle mir das aber angesichts der Größenordnung der Sache auch schwierig vor. Eine Regierung beschließt etwas und versetzt die Bevölkerung permanent vorsätzlich in Panik, und dann soll so ein einzelner OVG-Senat die Verordnung aufheben. Da lassen sie es tendenziell wohl eher und lassen den schwarzen Peter bei der Politik. Wobei das ja auch wieder relativ ist, denn dem Anschein nach wird der Zustand von den meisten bejubelt. Und vom BVerfG war nach dem Wechsel sowieso nichts zu erwarten, daher gab es auch keinen Raum für Enttäuschungen.
Gute Differenzierung. Es stimmt schon, dass es meine persönliche Ansicht ist, dass einiges verkehrt läuft. Sehr viele sehen das anders. Ich versuche wirklich objektiv zu bleiben, aber komme immer zum gleichen Ergebnis: Zu viel ist viel zu unverhältnismäßig. Ich glaube, dass bei vielen Menschen aufgrund von sozialen und/oder gesundheitlichen Ängsten eine unbewusste Denkblockade besteht. Ein offener Austausch ist dann kaum möglich.
Aber Richtern traue ich eine innerliche offene Abwägung selbstverständlich zu. Ich befürchte bloß, dass einige nicht ihrem Judiz folgen, sondern dass sie Feiglinge sind, denen der Job wichtiger ist als die Seele.
19.08.2021, 08:39
(18.08.2021, 23:55)Gast schrieb:(18.08.2021, 23:48)Gast schrieb:(18.08.2021, 21:11)Gast 2 schrieb:(17.08.2021, 21:49)Gast schrieb: Man kann ja immer viel über die Politik meckern. Aber die Judikative hat sich seit C genauso wenig mit Ruhm bekleckert.
Ja, wobei man da aus meiner Sicht ein wenig differenzieren und relativieren muss. Einige OVG haben durchaus zumindest später Augenmaß gezeigt, ich stelle mir das aber angesichts der Größenordnung der Sache auch schwierig vor. Eine Regierung beschließt etwas und versetzt die Bevölkerung permanent vorsätzlich in Panik, und dann soll so ein einzelner OVG-Senat die Verordnung aufheben. Da lassen sie es tendenziell wohl eher und lassen den schwarzen Peter bei der Politik. Wobei das ja auch wieder relativ ist, denn dem Anschein nach wird der Zustand von den meisten bejubelt. Und vom BVerfG war nach dem Wechsel sowieso nichts zu erwarten, daher gab es auch keinen Raum für Enttäuschungen.
Gute Differenzierung. Es stimmt schon, dass es meine persönliche Ansicht ist, dass einiges verkehrt läuft. Sehr viele sehen das anders. Ich versuche wirklich objektiv zu bleiben, aber komme immer zum gleichen Ergebnis: Zu viel ist viel zu unverhältnismäßig. Ich glaube, dass bei vielen Menschen aufgrund von sozialen und/oder gesundheitlichen Ängsten eine unbewusste Denkblockade besteht. Ein offener Austausch ist dann kaum möglich.
Aber Richtern traue ich eine innerliche offene Abwägung selbstverständlich zu. Ich befürchte bloß, dass einige nicht ihrem Judiz folgen, sondern dass sie Feiglinge sind, denen der Job wichtiger ist als die Seele.
Was sollen diese Entscheidungen mit der Frage zu tun haben, wie wichtig den Richtern ihr Job ist? Bei den OVG sind alle Richter (mit Ausnahme einzelner abgeordneter Richter) auf Lebenszeit ernannt, und haben bereits ein Beförderungsamt erreicht. Von denen hat keiner Angst um den Job.
Ich befürchte vielmehr, meine Richterkollegen hatten vielmehr Angst vor der Verantwortung, mit der Aufhebung der Verordnungen oder einzelner Regelungen ggf. Kausalketten in Gang zu setzen, an deren Ende Erkrankte und Verstorbene stehen. Freiheit ist eben nichts für Feiglinge.
19.08.2021, 10:56
(18.08.2021, 23:55)Gast schrieb:(18.08.2021, 23:48)Gast schrieb:(18.08.2021, 21:11)Gast 2 schrieb:(17.08.2021, 21:49)Gast schrieb: Man kann ja immer viel über die Politik meckern. Aber die Judikative hat sich seit C genauso wenig mit Ruhm bekleckert.
Ja, wobei man da aus meiner Sicht ein wenig differenzieren und relativieren muss. Einige OVG haben durchaus zumindest später Augenmaß gezeigt, ich stelle mir das aber angesichts der Größenordnung der Sache auch schwierig vor. Eine Regierung beschließt etwas und versetzt die Bevölkerung permanent vorsätzlich in Panik, und dann soll so ein einzelner OVG-Senat die Verordnung aufheben. Da lassen sie es tendenziell wohl eher und lassen den schwarzen Peter bei der Politik. Wobei das ja auch wieder relativ ist, denn dem Anschein nach wird der Zustand von den meisten bejubelt. Und vom BVerfG war nach dem Wechsel sowieso nichts zu erwarten, daher gab es auch keinen Raum für Enttäuschungen.
Gute Differenzierung. Es stimmt schon, dass es meine persönliche Ansicht ist, dass einiges verkehrt läuft. Sehr viele sehen das anders. Ich versuche wirklich objektiv zu bleiben, aber komme immer zum gleichen Ergebnis: Zu viel ist viel zu unverhältnismäßig. Ich glaube, dass bei vielen Menschen aufgrund von sozialen und/oder gesundheitlichen Ängsten eine unbewusste Denkblockade besteht. Ein offener Austausch ist dann kaum möglich.
Aber Richtern traue ich eine innerliche offene Abwägung selbstverständlich zu. Ich befürchte bloß, dass einige nicht ihrem Judiz folgen, sondern dass sie Feiglinge sind, denen der Job wichtiger ist als die Seele.
Es gab ja durchaus Richter, die ihrem sehr eigenen Judiz gefolgt sind und ihre persönliche, abstruse Ansicht ausgeurteilt haben, wo man dann schon nah am Bereich Rechtsbeugung war.
Zweifellos ist insgesamt einiges schief gelaufen und jetzt, wo quasi jeder, abgesehen von Kindern, ein Impfangebot hat, nehme ich Inzidenzahlen auch nur noch beiläufig zur Kenntnis. Bei einer Pandemie, deren Erkrankung in vielen Fällen zum Tode führt oder zumindest das Gesundheitssystem sehr belastet und bei der auch die Wissenschaft uneins und vor allem zu Beginn unkundig war, ist es arg vermessen, wenn sich die normale Bevölkerung hinstellt und locker flockig erzählt, dass sie das doch viel besser handeln könnte. Und sich immer wieder hinstellen und "Unverhältnismäßigkeit" oder "verfassungswidrig" schreien, heißt nicht, dass es das auch war oder ist. Neben der AfD hat sich ja besonders Herr Kubicki mit dem ständigen "offensichtlich verfassungswidrig" hervorgetan. Die Beurteilung sollte vielleicht aber nicht jeder Jurist sich anmaßen, denn dann wird es leicht peinlich. Vom einstweiligen Rechtsschutz hatte ja (nahezu) kein Antrag Erfolg, d.h. jedenfalls eine evidente Verfassungswidrigkeit hat das BVerfG ja verneint. Und tatsächlich bin ich froh, dass dessen Meinung und nicht die eines jeden dahergelaufenen Juristen, der sonst M&A, Mietrecht, Strafrecht oder sonst etwas macht, zählt.
Solange Delta oder weitere Varianten nicht massenhaft zu Impfdurchbrüchen mit gravierenden Erkrankungen führen, sehe ich keine größeren Probleme und die derzeitigen Einschränkungen sind nun ja auch sehr harmlos. Die ungeimpft Erkrankten sind nun grds. selbst Schuld und es sind nicht mehr so viele, dass es zu Problemen bei der Gesundheitsversorgung führt. Insoweit läuft es derzeit, jedenfalls wenn man keine schulpflichtigen Kinder hat, ziemlich normal.
19.08.2021, 18:24
Im Bundesverfassungsgericht sitzen politisch eingesetzte Richter.
Ich würde es begrüßen, wenn sich mehr "dahergelaufene" Juristen mit Fragen der Verfassungsmäßigkeit beschäftigen würden. So schwer ist es jetzt auch nicht, Verfassungswidrigkeit aufgrund von Unverhältnismäßigkeit zu erkennen.
Ich würde es begrüßen, wenn sich mehr "dahergelaufene" Juristen mit Fragen der Verfassungsmäßigkeit beschäftigen würden. So schwer ist es jetzt auch nicht, Verfassungswidrigkeit aufgrund von Unverhältnismäßigkeit zu erkennen.
30.11.2021, 10:48
Tja. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schulschließungen waren uneingeschränkt verfassungsgemäß.
Ein Virus mit 99,98% Überlebensrate stellt für das BVerfG eine "äußerste Gefahrenlage" dar, die heftigste Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Mit so einer Entscheidung hätte ich im Traum nicht gerechnet.
Ein Virus mit 99,98% Überlebensrate stellt für das BVerfG eine "äußerste Gefahrenlage" dar, die heftigste Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Mit so einer Entscheidung hätte ich im Traum nicht gerechnet.
30.11.2021, 11:07
(30.11.2021, 10:48)Gast schrieb: Tja. Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schulschließungen waren uneingeschränkt verfassungsgemäß.
Ein Virus mit 99,98% Überlebensrate stellt für das BVerfG eine "äußerste Gefahrenlage" dar, die heftigste Grundrechtseingriffe rechtfertigt. Mit so einer Entscheidung hätte ich im Traum nicht gerechnet.
Na dann mal gute Nacht.. Es wird nicht besser mit dem BVerfG
30.11.2021, 11:19
Was seid ihr für Schwurbler? Trotz Lockdown und Impfungen sind bereits 100 000 Menschen an Corona gestorben in Deutschland.
Nur zur Einordnung: Bei 9.11 starben 2700 Menschen.
Nur zur Einordnung: Bei 9.11 starben 2700 Menschen.
30.11.2021, 11:21