24.11.2021, 14:27
Also ich bin zur Zeit dualer Student der Rechtspflege und möchte aufgrund meines Interesses für materielles Strafrecht später mal auf jeden Fall Amtsanwalt werden.
Es ist interessant, die Diskussion hier mit zu verfolgen. Wenn man als Rechtspfleger besonderes Interesse am materiellen Strafrecht mitbringt, macht etwas anderes als der Amtsanwalt eher wenig Sinn. Grundsätzlich ist die Arbeit des Rechtspfleger schwerpunktmäßig in der Strafvollstreckung bei der StA, die zwar auch spannend sein mag (will ich danach vorübergehend mit zum AA hin) , jedoch will ich ja auf lange Sicht beim Amtsanwalt landen.
Der Justizvollzugsbeamte, der hier angesprochen wurde, hat damit aber nun garnichts zu tun und ist völlig Fehl am Platz. Das Anklagen vor dem Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern auch von Verbrechen vor dem Schöffengericht) macht ausschließlich der Amtsanwalt.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, mit einem Oberamtsanwalt in der Praxis ausführlich zu sprechen. Er hat es definitiv geschafft, das Interesse dafür bei mir nochmal wesentlich zu steigern. Auf die Frage, ob die Tätigkeit monoton sei, meinte er 90% sind immer neu gerlagerte Sachverhalte, und gerade die Abwechslung ist das, was im im Alltag spannend ist. In Summe war dieses Gespräch der Knackpunkt, wieso ich da unbedingt hin möchte.
Ein Jurastudium war mit mit dem festen Ziel in den ÖD zu wollen und am besten nur zur StA, zu riskant.
Grüße
Es ist interessant, die Diskussion hier mit zu verfolgen. Wenn man als Rechtspfleger besonderes Interesse am materiellen Strafrecht mitbringt, macht etwas anderes als der Amtsanwalt eher wenig Sinn. Grundsätzlich ist die Arbeit des Rechtspfleger schwerpunktmäßig in der Strafvollstreckung bei der StA, die zwar auch spannend sein mag (will ich danach vorübergehend mit zum AA hin) , jedoch will ich ja auf lange Sicht beim Amtsanwalt landen.
Der Justizvollzugsbeamte, der hier angesprochen wurde, hat damit aber nun garnichts zu tun und ist völlig Fehl am Platz. Das Anklagen vor dem Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern auch von Verbrechen vor dem Schöffengericht) macht ausschließlich der Amtsanwalt.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, mit einem Oberamtsanwalt in der Praxis ausführlich zu sprechen. Er hat es definitiv geschafft, das Interesse dafür bei mir nochmal wesentlich zu steigern. Auf die Frage, ob die Tätigkeit monoton sei, meinte er 90% sind immer neu gerlagerte Sachverhalte, und gerade die Abwechslung ist das, was im im Alltag spannend ist. In Summe war dieses Gespräch der Knackpunkt, wieso ich da unbedingt hin möchte.
Ein Jurastudium war mit mit dem festen Ziel in den ÖD zu wollen und am besten nur zur StA, zu riskant.
Grüße
24.11.2021, 15:24
(24.11.2021, 14:27)Tom98 schrieb: Also ich bin zur Zeit dualer Student der Rechtspflege und möchte aufgrund meines Interesses für materielles Strafrecht später mal auf jeden Fall Amtsanwalt werden.
Es ist interessant, die Diskussion hier mit zu verfolgen. Wenn man als Rechtspfleger besonderes Interesse am materiellen Strafrecht mitbringt, macht etwas anderes als der Amtsanwalt eher wenig Sinn. Grundsätzlich ist die Arbeit des Rechtspfleger schwerpunktmäßig in der Strafvollstreckung bei der StA, die zwar auch spannend sein mag (will ich danach vorübergehend mit zum AA hin) , jedoch will ich ja auf lange Sicht beim Amtsanwalt landen.
Der Justizvollzugsbeamte, der hier angesprochen wurde, hat damit aber nun garnichts zu tun und ist völlig Fehl am Platz. Das Anklagen vor dem Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern auch von Verbrechen vor dem Schöffengericht) macht ausschließlich der Amtsanwalt.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, mit einem Oberamtsanwalt in der Praxis ausführlich zu sprechen. Er hat es definitiv geschafft, das Interesse dafür bei mir nochmal wesentlich zu steigern. Auf die Frage, ob die Tätigkeit monoton sei, meinte er 90% sind immer neu gerlagerte Sachverhalte, und gerade die Abwechslung ist das, was im im Alltag spannend ist. In Summe war dieses Gespräch der Knackpunkt, wieso ich da unbedingt hin möchte.
Ein Jurastudium war mit mit dem festen Ziel in den ÖD zu wollen und am besten nur zur StA, zu riskant.
"90% sind immer neu gelagerte Sachverhalte" das ist eine Lüge. Vielmehr sind 90% copypaste bei der AA und 10% nachdenken, wobei das Nachdenken hier begrenzt wird auf den möglichen Horizont des Amtsanwalts.
24.11.2021, 15:34
(24.11.2021, 15:24)Gast schrieb:(24.11.2021, 14:27)Tom98 schrieb: Also ich bin zur Zeit dualer Student der Rechtspflege und möchte aufgrund meines Interesses für materielles Strafrecht später mal auf jeden Fall Amtsanwalt werden.
Es ist interessant, die Diskussion hier mit zu verfolgen. Wenn man als Rechtspfleger besonderes Interesse am materiellen Strafrecht mitbringt, macht etwas anderes als der Amtsanwalt eher wenig Sinn. Grundsätzlich ist die Arbeit des Rechtspfleger schwerpunktmäßig in der Strafvollstreckung bei der StA, die zwar auch spannend sein mag (will ich danach vorübergehend mit zum AA hin) , jedoch will ich ja auf lange Sicht beim Amtsanwalt landen.
Der Justizvollzugsbeamte, der hier angesprochen wurde, hat damit aber nun garnichts zu tun und ist völlig Fehl am Platz. Das Anklagen vor dem Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern auch von Verbrechen vor dem Schöffengericht) macht ausschließlich der Amtsanwalt.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, mit einem Oberamtsanwalt in der Praxis ausführlich zu sprechen. Er hat es definitiv geschafft, das Interesse dafür bei mir nochmal wesentlich zu steigern. Auf die Frage, ob die Tätigkeit monoton sei, meinte er 90% sind immer neu gerlagerte Sachverhalte, und gerade die Abwechslung ist das, was im im Alltag spannend ist. In Summe war dieses Gespräch der Knackpunkt, wieso ich da unbedingt hin möchte.
Ein Jurastudium war mit mit dem festen Ziel in den ÖD zu wollen und am besten nur zur StA, zu riskant.
"90% sind immer neu gelagerte Sachverhalte" das ist eine Lüge. Vielmehr sind 90% copypaste bei der AA und 10% nachdenken, wobei das Nachdenken hier begrenzt wird auf den möglichen Horizont des Amtsanwalts.
Das obliegt nicht mir, darüber zu urteilen. Das war die persönliche und subjektive meinung des OAA . Dieser wirkte mit seiner Tätigkeit sehr zufrieden. Für mich als Rechtspfleger mit intensiven strafrechtlichen Interesse ergibt sich jedoch meiner Meinung nach keine bessere Möglichkeit als die des AA. Es war äußerst spannend mit dem AA in der Hauptverhandlung zu sein auf der Seite der StA. Da tritt man auch nach außen hin vor Gericht auf, nicht so der Rechtspfleger in den meisten Bereichen. Selbst wenn sich manches wiederholt, bin ich doch sehr an dieser Möglichkeit interessiert, weshalb das mein Ziel ist.
24.11.2021, 22:36
(24.11.2021, 15:34)Tom98 schrieb:(24.11.2021, 15:24)Gast schrieb:(24.11.2021, 14:27)Tom98 schrieb: Also ich bin zur Zeit dualer Student der Rechtspflege und möchte aufgrund meines Interesses für materielles Strafrecht später mal auf jeden Fall Amtsanwalt werden.
Es ist interessant, die Diskussion hier mit zu verfolgen. Wenn man als Rechtspfleger besonderes Interesse am materiellen Strafrecht mitbringt, macht etwas anderes als der Amtsanwalt eher wenig Sinn. Grundsätzlich ist die Arbeit des Rechtspfleger schwerpunktmäßig in der Strafvollstreckung bei der StA, die zwar auch spannend sein mag (will ich danach vorübergehend mit zum AA hin) , jedoch will ich ja auf lange Sicht beim Amtsanwalt landen.
Der Justizvollzugsbeamte, der hier angesprochen wurde, hat damit aber nun garnichts zu tun und ist völlig Fehl am Platz. Das Anklagen vor dem Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern auch von Verbrechen vor dem Schöffengericht) macht ausschließlich der Amtsanwalt.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, mit einem Oberamtsanwalt in der Praxis ausführlich zu sprechen. Er hat es definitiv geschafft, das Interesse dafür bei mir nochmal wesentlich zu steigern. Auf die Frage, ob die Tätigkeit monoton sei, meinte er 90% sind immer neu gerlagerte Sachverhalte, und gerade die Abwechslung ist das, was im im Alltag spannend ist. In Summe war dieses Gespräch der Knackpunkt, wieso ich da unbedingt hin möchte.
Ein Jurastudium war mit mit dem festen Ziel in den ÖD zu wollen und am besten nur zur StA, zu riskant.
"90% sind immer neu gelagerte Sachverhalte" das ist eine Lüge. Vielmehr sind 90% copypaste bei der AA und 10% nachdenken, wobei das Nachdenken hier begrenzt wird auf den möglichen Horizont des Amtsanwalts.
Das obliegt nicht mir, darüber zu urteilen. Das war die persönliche und subjektive meinung des OAA . Dieser wirkte mit seiner Tätigkeit sehr zufrieden. Für mich als Rechtspfleger mit intensiven strafrechtlichen Interesse ergibt sich jedoch meiner Meinung nach keine bessere Möglichkeit als die des AA. Es war äußerst spannend mit dem AA in der Hauptverhandlung zu sein auf der Seite der StA. Da tritt man auch nach außen hin vor Gericht auf, nicht so der Rechtspfleger in den meisten Bereichen. Selbst wenn sich manches wiederholt, bin ich doch sehr an dieser Möglichkeit interessiert, weshalb das mein Ziel ist.
viel Erfolg!
29.05.2022, 10:42
Es gibt eine aktuelle Ausschreibung in NRW. Wegen dem Spamfilter konnte ich den Link nicht posten.
29.05.2022, 12:53
(24.11.2021, 15:24)Gast schrieb:(24.11.2021, 14:27)Tom98 schrieb: Also ich bin zur Zeit dualer Student der Rechtspflege und möchte aufgrund meines Interesses für materielles Strafrecht später mal auf jeden Fall Amtsanwalt werden.
Es ist interessant, die Diskussion hier mit zu verfolgen. Wenn man als Rechtspfleger besonderes Interesse am materiellen Strafrecht mitbringt, macht etwas anderes als der Amtsanwalt eher wenig Sinn. Grundsätzlich ist die Arbeit des Rechtspfleger schwerpunktmäßig in der Strafvollstreckung bei der StA, die zwar auch spannend sein mag (will ich danach vorübergehend mit zum AA hin) , jedoch will ich ja auf lange Sicht beim Amtsanwalt landen.
Der Justizvollzugsbeamte, der hier angesprochen wurde, hat damit aber nun garnichts zu tun und ist völlig Fehl am Platz. Das Anklagen vor dem Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern auch von Verbrechen vor dem Schöffengericht) macht ausschließlich der Amtsanwalt.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, mit einem Oberamtsanwalt in der Praxis ausführlich zu sprechen. Er hat es definitiv geschafft, das Interesse dafür bei mir nochmal wesentlich zu steigern. Auf die Frage, ob die Tätigkeit monoton sei, meinte er 90% sind immer neu gerlagerte Sachverhalte, und gerade die Abwechslung ist das, was im im Alltag spannend ist. In Summe war dieses Gespräch der Knackpunkt, wieso ich da unbedingt hin möchte.
Ein Jurastudium war mit mit dem festen Ziel in den ÖD zu wollen und am besten nur zur StA, zu riskant.
"90% sind immer neu gelagerte Sachverhalte" das ist eine Lüge. Vielmehr sind 90% copypaste bei der AA und 10% nachdenken, wobei das Nachdenken hier begrenzt wird auf den möglichen Horizont des Amtsanwalts.
Realitätsfremde Einschätzung
1. Je nach Dezernat kann auch die Arbeit als StA eine zu 80% monotone und sich wiederholende Tätigkeit darstellen, fernab jeglichen Hochrecksports.
2. auch Fälle vor dem Strafrichter können rechtlich sehr komplex und verschachtelt sein.
29.05.2022, 13:05
(29.05.2022, 10:42)Gast schrieb: Es gibt eine aktuelle Ausschreibung in NRW. Wegen dem Spamfilter konnte ich den Link nicht posten.
1.
Volljurist (m/w/d) mit abgeschlossener zweiter juristischer Staatsprüfung mit mindestens der Note „befriedigend“ (6,50 Punkte oder besser)
2.
Einstiegsgehalt entsprechend der Besoldungsgruppe A 12 LBesO A in der Fassung des LBesG NRW (Stand Januar 2022: 3.824,06 € brutto in der Besoldungsgruppe A 12, Stufe 4, nicht verheiratet, keine Kinder, Vollbeschäftigung). Bei einschlägiger Berufserfahrung (z.B. als Rechtsanwalt m-w-d mit Schwerpunkt auf Strafrecht) von mindestens zwei Jahren kann eine Einstellung in Stufe 5 (3.999,52 € brutto), bei mindestens vier Jahren in Stufe 6 (4.175,69 € brutto) erfolgen.
29.05.2022, 17:09
Warum sollte man das machen, wenn man mehr als 7,75 Punkte hat. Das (oder zumindest 8) reicht auf jeden Fall für die STA. Gerade bei einem besseren ersten Examen.
29.05.2022, 18:17
(29.05.2022, 12:53)Gast schrieb:(24.11.2021, 15:24)Gast schrieb:(24.11.2021, 14:27)Tom98 schrieb: Also ich bin zur Zeit dualer Student der Rechtspflege und möchte aufgrund meines Interesses für materielles Strafrecht später mal auf jeden Fall Amtsanwalt werden.
Es ist interessant, die Diskussion hier mit zu verfolgen. Wenn man als Rechtspfleger besonderes Interesse am materiellen Strafrecht mitbringt, macht etwas anderes als der Amtsanwalt eher wenig Sinn. Grundsätzlich ist die Arbeit des Rechtspfleger schwerpunktmäßig in der Strafvollstreckung bei der StA, die zwar auch spannend sein mag (will ich danach vorübergehend mit zum AA hin) , jedoch will ich ja auf lange Sicht beim Amtsanwalt landen.
Der Justizvollzugsbeamte, der hier angesprochen wurde, hat damit aber nun garnichts zu tun und ist völlig Fehl am Platz. Das Anklagen vor dem Amtsgericht (oder in manchen Bundesländern auch von Verbrechen vor dem Schöffengericht) macht ausschließlich der Amtsanwalt.
Ich habe die Gelegenheit gehabt, mit einem Oberamtsanwalt in der Praxis ausführlich zu sprechen. Er hat es definitiv geschafft, das Interesse dafür bei mir nochmal wesentlich zu steigern. Auf die Frage, ob die Tätigkeit monoton sei, meinte er 90% sind immer neu gerlagerte Sachverhalte, und gerade die Abwechslung ist das, was im im Alltag spannend ist. In Summe war dieses Gespräch der Knackpunkt, wieso ich da unbedingt hin möchte.
Ein Jurastudium war mit mit dem festen Ziel in den ÖD zu wollen und am besten nur zur StA, zu riskant.
"90% sind immer neu gelagerte Sachverhalte" das ist eine Lüge. Vielmehr sind 90% copypaste bei der AA und 10% nachdenken, wobei das Nachdenken hier begrenzt wird auf den möglichen Horizont des Amtsanwalts.
Realitätsfremde Einschätzung
1. Je nach Dezernat kann auch die Arbeit als StA eine zu 80% monotone und sich wiederholende Tätigkeit darstellen, fernab jeglichen Hochrecksports.
2. auch Fälle vor dem Strafrichter können rechtlich sehr komplex und verschachtelt sein.
Ich verstehe nicht, warum man Volljuristen als Amtsanwälte beschäftigen sollte. Das ist nun mal eine Sonderlaufbahn des (gehobenen) Rechtspflegerdienstes und nicht des höheren staatsanwaltlichen Dienstes. Da sind Konflikte und Unzufriedenheit bei den Volljuristen doch irgendwie vorprogrammiert.
Deshalb wird das z.B. bei uns in BW auch nicht gemacht.
29.05.2022, 21:26
(29.05.2022, 17:09)Gast schrieb: Warum sollte man das machen, wenn man mehr als 7,75 Punkte hat. Das (oder zumindest 8) reicht auf jeden Fall für die STA. Gerade bei einem besseren ersten Examen.Naja, zwischen 6,5 und 7,76 ist ja durchaus ein gewisser Spielraum. Ich glaube auch nicht, dass jmd mit 7,76 aufwärts sich als AA bewirbt und selbst wenn, würde man ihn vermutlich nicht nehmen, sondern auf die reguläre Laufbahn verweisen.
Ich lese hier ja schon eine Weile und wenn ich mich erinnere, wie viele verzweifelt nach einer "AA-Karriere" fragten, weil sie hofften, darüber StA zu werden oder zumindest so nah dran wie möglich an den Traumjob StA zu kommen, fand ich das echt heftig. Da werden sich wohl doch einige melden, auch wenn ich das ziemlich problematisch finde.