14.11.2021, 14:50
Liebes Forum,
wer hat einen groben Überblick über die Verhältnisse in der Bundesverwaltung?
Mich interessiert folgende Fragestellung:
Ist eine Verbeamtung als Volljurist in der Bundesverwaltung zwingend?
Angenommen eine Verbeamtung ist aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, kann man auch als TV-ÖD in einer Tätigkeit arbeiten wie ein Referent im höheren Dienst?
Freue mich auf eure Antworten =)
wer hat einen groben Überblick über die Verhältnisse in der Bundesverwaltung?
Mich interessiert folgende Fragestellung:
Ist eine Verbeamtung als Volljurist in der Bundesverwaltung zwingend?
Angenommen eine Verbeamtung ist aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, kann man auch als TV-ÖD in einer Tätigkeit arbeiten wie ein Referent im höheren Dienst?
Freue mich auf eure Antworten =)
14.11.2021, 16:10
Natürlich! Warum sollte das nicht gehen
15.11.2021, 09:32
Und wie ist das bei der Richtereinstellung, zB wenn man die amtsärztliche Untersuchung nicht besteht?
15.11.2021, 10:26
Ernsthaft? Das musst du fragen?
Nein, es gibt keine angestellten Richter.
Nein, es gibt keine angestellten Richter.
15.11.2021, 12:58
15.11.2021, 14:10
(15.11.2021, 12:58)Gast schrieb:(15.11.2021, 09:32)Gast schrieb: Und wie ist das bei der Richtereinstellung, zB wenn man die amtsärztliche Untersuchung nicht besteht?
dann wirst du gar nicht erst in dem probedienst gelassen.
Okay aber d.h., dass man als Referentin in der Bundesverwaltung (also dem höheren Dienst entsprechend!!) theoretisch auch Angestellter sein kann und daher nicht zwingend verbeamtet sein muss? Es geht mir um den einigermaßen gleichwertigen Verdienst, der natürlich ohne die Vorzüge des Beamtentums wäre...
15.11.2021, 14:11
15.11.2021, 14:27
Du kannst ja mal in Ausschreibungen schauen. Wenn da "E13" statt "A13" steht, könnte das ein Indiz dafür sein, dass man nicht zwingend verbeamtet werden muss. Auch aus Organigrammen könnte sich, da ja die Amtsbezeichnung mitgenannt wird, etwas ergeben.
Gez. RB'er Gast
Gez. RB'er Gast
15.11.2021, 14:31
Hier kann man eigentlich nur die Standardantwort des Juristen geben: es kommt darauf an.
Zum einen kommt es natürlich darauf an, ob für die konkrete Stelle der Beamtenstatus schon deshalb zwingend erforderlich ist, da sie unmittelbar hoheitliches Handeln beinhaltet. Richter oder Staatsanwälte beispielsweise können niemals "nur" Tarifbeschäftigte sein. In der Verwaltung ist man diesbezüglich natürlich etwas flexibler, aber in Bayern z.B. stellt das Innenministerium in die klassische Verwaltungslaufbahn auch ausschließlich im Beamtenverhältnis ein - schon alleine, um die Dienstkraft später ohne Einschränkungen ein- (und vor allem auch um-)setzen zu können. Bei Tarifbeschäftigten geht insofern ein großes Stück Flexibilität verloren.
Das alles gilt auch für viele Bundesministerien bzw. Behörden in deren Geschäftsbereich. In der klassischen Juristenlaufbahn wird normalerweise zwingend verbeamtet, allerdings werden dort auch immer mal wieder explizit TVöD-Stellen ausgeschrieben, z.B. beim BAMF.
Mit einem kurzen Anruf beim zuständigen Ansprechpartner sollte sich diese Frage aber eigentlich auch schnell klären lassen.
Gibt es denn einen bestimmten Grund für Deine Abneigung gegen die Verbeamtung? Hinsichtlich des Amtsarztes kann ich Dich insofern schonmal beruhigen: seit der Änderung des Beurteilungsmaßstabs aufgrund eines BVerwG-Urteils aus 2013 ist ein Nichtbestehen dieser Untersuchung deutlich unwahrscheinlicher geworden und würde schon sehr gravierende Probleme voraussetzen.
Zum einen kommt es natürlich darauf an, ob für die konkrete Stelle der Beamtenstatus schon deshalb zwingend erforderlich ist, da sie unmittelbar hoheitliches Handeln beinhaltet. Richter oder Staatsanwälte beispielsweise können niemals "nur" Tarifbeschäftigte sein. In der Verwaltung ist man diesbezüglich natürlich etwas flexibler, aber in Bayern z.B. stellt das Innenministerium in die klassische Verwaltungslaufbahn auch ausschließlich im Beamtenverhältnis ein - schon alleine, um die Dienstkraft später ohne Einschränkungen ein- (und vor allem auch um-)setzen zu können. Bei Tarifbeschäftigten geht insofern ein großes Stück Flexibilität verloren.
Das alles gilt auch für viele Bundesministerien bzw. Behörden in deren Geschäftsbereich. In der klassischen Juristenlaufbahn wird normalerweise zwingend verbeamtet, allerdings werden dort auch immer mal wieder explizit TVöD-Stellen ausgeschrieben, z.B. beim BAMF.
Mit einem kurzen Anruf beim zuständigen Ansprechpartner sollte sich diese Frage aber eigentlich auch schnell klären lassen.
Gibt es denn einen bestimmten Grund für Deine Abneigung gegen die Verbeamtung? Hinsichtlich des Amtsarztes kann ich Dich insofern schonmal beruhigen: seit der Änderung des Beurteilungsmaßstabs aufgrund eines BVerwG-Urteils aus 2013 ist ein Nichtbestehen dieser Untersuchung deutlich unwahrscheinlicher geworden und würde schon sehr gravierende Probleme voraussetzen.
15.11.2021, 16:02
(15.11.2021, 14:31)Gast schrieb: Hier kann man eigentlich nur die Standardantwort des Juristen geben: es kommt darauf an.
Zum einen kommt es natürlich darauf an, ob für die konkrete Stelle der Beamtenstatus schon deshalb zwingend erforderlich ist, da sie unmittelbar hoheitliches Handeln beinhaltet. Richter oder Staatsanwälte beispielsweise können niemals "nur" Tarifbeschäftigte sein. In der Verwaltung ist man diesbezüglich natürlich etwas flexibler, aber in Bayern z.B. stellt das Innenministerium in die klassische Verwaltungslaufbahn auch ausschließlich im Beamtenverhältnis ein - schon alleine, um die Dienstkraft später ohne Einschränkungen ein- (und vor allem auch um-)setzen zu können. Bei Tarifbeschäftigten geht insofern ein großes Stück Flexibilität verloren.
Das alles gilt auch für viele Bundesministerien bzw. Behörden in deren Geschäftsbereich. In der klassischen Juristenlaufbahn wird normalerweise zwingend verbeamtet, allerdings werden dort auch immer mal wieder explizit TVöD-Stellen ausgeschrieben, z.B. beim BAMF.
Mit einem kurzen Anruf beim zuständigen Ansprechpartner sollte sich diese Frage aber eigentlich auch schnell klären lassen.
Gibt es denn einen bestimmten Grund für Deine Abneigung gegen die Verbeamtung? Hinsichtlich des Amtsarztes kann ich Dich insofern schonmal beruhigen: seit der Änderung des Beurteilungsmaßstabs aufgrund eines BVerwG-Urteils aus 2013 ist ein Nichtbestehen dieser Untersuchung deutlich unwahrscheinlicher geworden und würde schon sehr gravierende Probleme voraussetzen.
Das hat der Kollege schon schön dargestellt. Ergänzend noch, dass es durchaus auch außerhalb der Justiz diverse Positionen gibt, bei denen es um hoheitliches Handeln geht, und bei denen unmittelbar verbeamtet wird oder man eben Pech hat, wenn es nicht klappt. Ein Großteil der Stellen im Zoll z.B. oder bei der Bundespolizei, um mal ein Beispiel für den Bund zu bieten, bei den Ländern dürfte auch Justizvollzug oder auch die Juristenlaufbahn bei der Polizei dazu gehören.
Aus eigener Erfahrung kann ich allerdings leider beisteuern, dass die amtsärztliche Untersuchung trotz des Urteils kein Selbstläufer ist. Bei mir ist etwas kleineres, recht unwichtiges bei der Einstellung auf Bundesebene aufgefallen und der Amtsarzt meinte selbst, Kollegen von ihm würden das vermutlich nicht so kritisch sehen. Er würde das aber nun mal thematisieren. Ich habe dafür jetzt eine Menge Ärger und sich dann juristisch dagegen zur Wehr zu setzen, selbst wenn eigentlich überwiegend wahrscheinlich ist, dass man Recht bekommt, ist schon sehr nervenaufreibend und ggf. zeitaufwendig. Vor allem wenn der alte Job schon längst gekündigt ist und man dann im worst case ohne die Beamtenstelle dasteht, bis man sich erfolgreich Rechtsschutz gesucht hat.