29.10.2021, 13:07
(29.10.2021, 12:53)Gast schrieb:(29.10.2021, 12:17)Rechtspfleger schrieb: Ist zwar schon ein bisschen spät jetzt.
Aber ich bin Rechtspfleger und muss sagen ich hab selten so viel Mist gelesen wie hier drin.
Vor allem das überhebliche Schreiben von dem ein oder anderen ist schon ein bisschen peinlich.
Des weiteren wird das Rechtspflege Studium von sehr vielen hier unterschätzt. Es steht außer Frage, dass Volljuristen ein tieferes Wissen haben. Jedoch bekommt man als Rechtspfleger das viele Wissen in extrem kurzer Zeit eingetrichtert und hab im ersten Jahr schon über 10 Rechtsgebiete. Beispielsweise hat man da schon nach zwei Wochen das Thema Forderungsentkleidende Hypothek, jetzt nur als Beispiel.
Viele Rechtspfleger wissen wie schwer das Jurastudium ist und erkennen das auch an. Nur leider denken viele Juristen sie sind mega toll und unterschätzen die Rechtspflege komplett was echt traurig ist. Aber jeder wie er will
Das will oder wollte hier gewiss niemand anzweifeln. Trotzdem ist es für Volljuristen in aller Regel ob der (von dir sogar zugestandenen) höheren Qualifikation uninteressant und finanziell sinnlos, eure Tätigkeiten auszuführen. Das darzustellen, ohne arrogant zu klingen, mag hier nicht jedem gelingen, im Kern ist die Aussage aber berechtigt.
Ich würde das auch nicht machen und insbesondere das Thema Besoldung im Vergleich zum Kollegen Volljurist, der tw. die gleichen Dinge macht. Wobei man eine ähnliche Situation ja auch bei verbeamteten und angestellten Lehrern an derselben Schule hat.
ABER: A10 oder A11, ggf. Familienzuschlag und Beamtenstatus (Pension) kann für manch einen durchaus lukrativ sein. Es verdient nun mal nicht jeder Jurist 80k aufwärts, auch wenn hier im Forum gern so getan wird, als sei das nach ein paar Jahren ein Selbstläufer. Besonders in strukturschwachen Gegenden -nicht jeder wohn in einer Großstadt oder Süddeutschland, hat man mit dieser Beamtenbesoldung trotzdem ggf. noch mehr als in der besten kleinen Kanzlei der Gegend. Da für mich das Thema irrelevant ist, habe ich mich damit nicht befasst, aber es gibt genug nicht verbeamtete Volljuristen auf E13/E14. Langfristig (u. Pension) ist A11 eventuell sogar mehr oder zumindest gleichwertig.
Ansonsten zählt für viele offensichtlich immer noch der Spaßfaktor und w&l Balance. Wenn der Berufswunsch Topmodel ist und es reicht nur zum Prospektmodel, ist das für viele immer noch näher dran am eigentlichen Ziel als etwas völlig anderes zu machen.
29.10.2021, 13:24
Wie gesagt ich gestehe ja auch ein, dass Volljuristen eine höhere Qualifikation haben.
Aber ich bleibe dabei, dass einige hier nicht nur eine unglückliche Formulierung gewählt haben, sondern das Rechtspflege Studium oder gar den Beruf an sich nicht ernst nehmen.
Ich versteh, dass es als Volljurist weniger Sinn macht die Tätigkeit eines Rechtspflegers zu machen, schon alleine vom Gehalt her.
Was aber an der Stelle auch gesagt werden muss, dass viele Juristen von der eigentlichen Rechtspflegertätigkeit keine Ahnung haben. Ich bin mir sehr sicher dass die allermeisten Rechtspfleger einen Juristen in Ihrem Fachbereich überlegen sind und so natürlich auch andersrum.
Und zu dem Thema Amtsanwalt. Klar im reinen Studium hat der Jurist mehr Strafrecht als ein Rechtspfleger. Jedoch hat ein Rechtspfleger im normalen Studium die Fächer Strafvollstreckungsrecht, Strafprozessrecht und Strafrecht. Mir ist durchaus bewusst, dass diese Fächer (ausgenommen von Strafvollstreckung) in einem Jurastudium ausführlicher behandelt werden. Jedoch absolviert der Rechtspfleger dann noch einen mehrmonatige Vollzeit Fortbildung (14 oder 18 Monate weiß ich gerade nicht sicher)
Und danach ist der Rechtspfleger nicht weniger Qualifiziert den Amtsanwalt auszuüben als der Jurist. Und zwar aus dem Grund dass der Jurist in seinem Studium auch Strafrechtliche Inhalte lernt die als Amtsanwalt nicht von großer Bedeutung sind. Ein amtsanwalt macht leichte bis mittlere Kriminalität. Und bei diesem Bereich nimmt sich dann Jurist oder Rechtspfleger als Amtsanwalt so gut wie nichts mehr.
Das ist meine Meinung, kann man auch anders sehen.
Aber ich bleibe dabei, dass einige hier nicht nur eine unglückliche Formulierung gewählt haben, sondern das Rechtspflege Studium oder gar den Beruf an sich nicht ernst nehmen.
Ich versteh, dass es als Volljurist weniger Sinn macht die Tätigkeit eines Rechtspflegers zu machen, schon alleine vom Gehalt her.
Was aber an der Stelle auch gesagt werden muss, dass viele Juristen von der eigentlichen Rechtspflegertätigkeit keine Ahnung haben. Ich bin mir sehr sicher dass die allermeisten Rechtspfleger einen Juristen in Ihrem Fachbereich überlegen sind und so natürlich auch andersrum.
Und zu dem Thema Amtsanwalt. Klar im reinen Studium hat der Jurist mehr Strafrecht als ein Rechtspfleger. Jedoch hat ein Rechtspfleger im normalen Studium die Fächer Strafvollstreckungsrecht, Strafprozessrecht und Strafrecht. Mir ist durchaus bewusst, dass diese Fächer (ausgenommen von Strafvollstreckung) in einem Jurastudium ausführlicher behandelt werden. Jedoch absolviert der Rechtspfleger dann noch einen mehrmonatige Vollzeit Fortbildung (14 oder 18 Monate weiß ich gerade nicht sicher)
Und danach ist der Rechtspfleger nicht weniger Qualifiziert den Amtsanwalt auszuüben als der Jurist. Und zwar aus dem Grund dass der Jurist in seinem Studium auch Strafrechtliche Inhalte lernt die als Amtsanwalt nicht von großer Bedeutung sind. Ein amtsanwalt macht leichte bis mittlere Kriminalität. Und bei diesem Bereich nimmt sich dann Jurist oder Rechtspfleger als Amtsanwalt so gut wie nichts mehr.
Das ist meine Meinung, kann man auch anders sehen.
29.10.2021, 13:35
(29.10.2021, 13:24)Rechtspfleger schrieb: Wie gesagt ich gestehe ja auch ein, dass Volljuristen eine höhere Qualifikation haben.
Aber ich bleibe dabei, dass einige hier nicht nur eine unglückliche Formulierung gewählt haben, sondern das Rechtspflege Studium oder gar den Beruf an sich nicht ernst nehmen.
Ich versteh, dass es als Volljurist weniger Sinn macht die Tätigkeit eines Rechtspflegers zu machen, schon alleine vom Gehalt her.
Was aber an der Stelle auch gesagt werden muss, dass viele Juristen von der eigentlichen Rechtspflegertätigkeit keine Ahnung haben. Ich bin mir sehr sicher dass die allermeisten Rechtspfleger einen Juristen in Ihrem Fachbereich überlegen sind und so natürlich auch andersrum.
Und zu dem Thema Amtsanwalt. Klar im reinen Studium hat der Jurist mehr Strafrecht als ein Rechtspfleger. Jedoch hat ein Rechtspfleger im normalen Studium die Fächer Strafvollstreckungsrecht, Strafprozessrecht und Strafrecht. Mir ist durchaus bewusst, dass diese Fächer (ausgenommen von Strafvollstreckung) in einem Jurastudium ausführlicher behandelt werden. Jedoch absolviert der Rechtspfleger dann noch einen mehrmonatige Vollzeit Fortbildung (14 oder 18 Monate weiß ich gerade nicht sicher)
Und danach ist der Rechtspfleger nicht weniger Qualifiziert den Amtsanwalt auszuüben als der Jurist. Und zwar aus dem Grund dass der Jurist in seinem Studium auch Strafrechtliche Inhalte lernt die als Amtsanwalt nicht von großer Bedeutung sind. Ein amtsanwalt macht leichte bis mittlere Kriminalität. Und bei diesem Bereich nimmt sich dann Jurist oder Rechtspfleger als Amtsanwalt so gut wie nichts mehr.
Das ist meine Meinung, kann man auch anders sehen.
Ich habe das Gefühl, du hast ein eher geringes Selbstwertgefühl und willst hier klarstellen, dass Rechtspfleger ebenso kompetent sind. Gerade das bezweifelt aber niemand. Auch bezweifelt niemand, dass ihr in eurem Bereich dem gemeinen Volljuristen überlegen seid. Umgekehrt ist der gemeine Volljurist euch aber in seinen Bereichen überlegen, was ca. 90-95% des gesamten Rechts ausmachen dürfte. Das ist aber nicht dem Umstand geschuldet, dass der Volljurist per se besser, schlauer oder schöner ist, sondern demjenigen, dass er eine andere und insbesondere umfangreichere Ausbildung genossen hat. Auch ist diese Ausbildung aufgrund der größeren Stofffülle und des anderen Studiensystems wohl unbestritten anspruchsvoller. Es ergibt deshalb mE keinen Sinn, diese beiden Gruppen (auch hinsichtlich des Gehalts) zu vergleichen.
Ebenso bezweifelt niemand, dass ein Rechtspfleger in den Bereichen des Amtsanwalts ähnlich tauglich ist wie ein Volljurist. Gerade deshalb ist die Tätigkeit des Amtsanwalts doch originär euch zugeordnet? Eventuell verstehe ich deinen Punkt insoweit aber auch falsch.
Wo ich völlig einverstanden bin: Manchen (eher schlechten) Juristen wäre der Weg des Rechtspflegers finanziell wohl deutlich besser bekommen. Aber, dass die Entscheidung Volljurist zu werden wirtschaftlich nicht für jeden Früchte trägt, ist seit Jahren ein offenes Geheimnis…
29.10.2021, 13:46
(29.10.2021, 13:35)Gast schrieb:(29.10.2021, 13:24)Rechtspfleger schrieb: Wie gesagt ich gestehe ja auch ein, dass Volljuristen eine höhere Qualifikation haben.
Aber ich bleibe dabei, dass einige hier nicht nur eine unglückliche Formulierung gewählt haben, sondern das Rechtspflege Studium oder gar den Beruf an sich nicht ernst nehmen.
Ich versteh, dass es als Volljurist weniger Sinn macht die Tätigkeit eines Rechtspflegers zu machen, schon alleine vom Gehalt her.
Was aber an der Stelle auch gesagt werden muss, dass viele Juristen von der eigentlichen Rechtspflegertätigkeit keine Ahnung haben. Ich bin mir sehr sicher dass die allermeisten Rechtspfleger einen Juristen in Ihrem Fachbereich überlegen sind und so natürlich auch andersrum.
Und zu dem Thema Amtsanwalt. Klar im reinen Studium hat der Jurist mehr Strafrecht als ein Rechtspfleger. Jedoch hat ein Rechtspfleger im normalen Studium die Fächer Strafvollstreckungsrecht, Strafprozessrecht und Strafrecht. Mir ist durchaus bewusst, dass diese Fächer (ausgenommen von Strafvollstreckung) in einem Jurastudium ausführlicher behandelt werden. Jedoch absolviert der Rechtspfleger dann noch einen mehrmonatige Vollzeit Fortbildung (14 oder 18 Monate weiß ich gerade nicht sicher)
Und danach ist der Rechtspfleger nicht weniger Qualifiziert den Amtsanwalt auszuüben als der Jurist. Und zwar aus dem Grund dass der Jurist in seinem Studium auch Strafrechtliche Inhalte lernt die als Amtsanwalt nicht von großer Bedeutung sind. Ein amtsanwalt macht leichte bis mittlere Kriminalität. Und bei diesem Bereich nimmt sich dann Jurist oder Rechtspfleger als Amtsanwalt so gut wie nichts mehr.
Das ist meine Meinung, kann man auch anders sehen.
Ich habe das Gefühl, du hast ein eher geringes Selbstwertgefühl und willst hier klarstellen, dass Rechtspfleger ebenso kompetent sind. Gerade das bezweifelt aber niemand. Auch bezweifelt niemand, dass ihr in eurem Bereich dem gemeinen Volljuristen überlegen seid. Umgekehrt ist der gemeine Volljurist euch aber in seinen Bereichen überlegen, was ca. 90-95% des gesamten Rechts ausmachen dürfte. Das ist aber nicht dem Umstand geschuldet, dass der Volljurist per se besser, schlauer oder schöner ist, sondern demjenigen, dass er eine andere und insbesondere umfangreichere Ausbildung genossen hat. Auch ist diese Ausbildung aufgrund der größeren Stofffülle und des anderen Studiensystems wohl unbestritten anspruchsvoller. Es ergibt deshalb mE keinen Sinn, diese beiden Gruppen (auch hinsichtlich des Gehalts) zu vergleichen.
Ebenso bezweifelt niemand, dass ein Rechtspfleger in den Bereichen des Amtsanwalts ähnlich tauglich ist wie ein Volljurist. Gerade deshalb ist die Tätigkeit des Amtsanwalts doch originär euch zugeordnet? Eventuell verstehe ich deinen Punkt insoweit aber auch falsch.
Wo ich völlig einverstanden bin: Manchen (eher schlechten) Juristen wäre der Weg des Rechtspflegers finanziell wohl deutlich besser bekommen. Aber, dass die Entscheidung Volljurist zu werden wirtschaftlich nicht für jeden Früchte trägt, ist seit Jahren ein offenes Geheimnis…
Ich hab definitiv kein geringes Selbstwertgefühl.
Ich hatte vorhin ein bisschen Zeit und hab mir das ganze hier mal durchgelesen (auch was vor einem Jahr geschrieben wurde). Und wenn man das mal macht dann sind hier viele Formulierungen mehr als unglücklich gewesen. Was übrigens auch von einigen Juristen selbst angemerkt wurde.
Ich möchte hier auch nichts vergleichen oder ähnliches. Des Weiteren hab ich jetzt selbst schon mehrmals erwähnt dass Juristen eine höhere Qualifikation haben.
Ich versteh dein "Problem" ehrlich gesagt nicht ganz. Wenn man sich hier wirklich alles durchließt, dass finde ich die Anmerkungen von mir nicht fehl am Platz oder ähnliches, sondern passend zur Diskussion.
Ich wollte das Ganze einfach mal aus der Sicht eines Rechtspflegers darstellen.
Ich hab auch nie gesagt, dass für manche schlechten Juristen der Weg als Rechtspfleger besser gewesen wäre. Weiß nicht warum du mir da recht geben willst, wenn ich sowas nie gesagt hab.
Ich will hier auch nicht diskutieren oder ähnliches. Mir ging es einfach darum, dass ein Rechtspfleger eben auch mal was zu der Diskussion sagt, bzw seine Sicht darlegt. Gerade weil eben einige Formulierungen nicht ganz glücklich oder sehr überheblich rübergekommen sind
29.10.2021, 14:04
(29.10.2021, 13:35)Gast schrieb:Das ist schon leicht größenwahnsinnig. Ein FWW-Anwalt hat im Zweifel einen groben Überblick über recht viel. Auch ein Richter, der nicht überwiegend in einer Spezialzuständigkeit tätig ist. Aber der spezialisierte Jurist, sei es Arbeits-, Gesellschafts-, Urheber- oder sonst etwas, hat ziemlich wenig Ahnung von dem, was außerhalb seines Gebiets abläuft. Und je länger die Uni-Zeit vorbei ist, desto geringer sind die Resterinnerungen an die noch verhältnismäßig breit gefächerte (aber natürlich sehr rudimentäre) Ausbildung und nach 10-15 Jahren Berufsleben gibt es dann in anderen Bereichen durchaus mal größere Reformen, so dass die groben Erinnerungen noch weniger wert sind. Abgesehen davon wirst vermutlich weder Du noch irgendein anderer Volljurist überhaupt 90% der dt. Gesetze je gehört haben. Das Ahnungslevel ist also nicht wirklich höher.(29.10.2021, 13:24)Rechtspfleger schrieb: Wie gesagt ich gestehe ja auch ein, dass Volljuristen eine höhere Qualifikation haben.
Aber ich bleibe dabei, dass einige hier nicht nur eine unglückliche Formulierung gewählt haben, sondern das Rechtspflege Studium oder gar den Beruf an sich nicht ernst nehmen.
Ich versteh, dass es als Volljurist weniger Sinn macht die Tätigkeit eines Rechtspflegers zu machen, schon alleine vom Gehalt her.
Was aber an der Stelle auch gesagt werden muss, dass viele Juristen von der eigentlichen Rechtspflegertätigkeit keine Ahnung haben. Ich bin mir sehr sicher dass die allermeisten Rechtspfleger einen Juristen in Ihrem Fachbereich überlegen sind und so natürlich auch andersrum.
Und zu dem Thema Amtsanwalt. Klar im reinen Studium hat der Jurist mehr Strafrecht als ein Rechtspfleger. Jedoch hat ein Rechtspfleger im normalen Studium die Fächer Strafvollstreckungsrecht, Strafprozessrecht und Strafrecht. Mir ist durchaus bewusst, dass diese Fächer (ausgenommen von Strafvollstreckung) in einem Jurastudium ausführlicher behandelt werden. Jedoch absolviert der Rechtspfleger dann noch einen mehrmonatige Vollzeit Fortbildung (14 oder 18 Monate weiß ich gerade nicht sicher)
Und danach ist der Rechtspfleger nicht weniger Qualifiziert den Amtsanwalt auszuüben als der Jurist. Und zwar aus dem Grund dass der Jurist in seinem Studium auch Strafrechtliche Inhalte lernt die als Amtsanwalt nicht von großer Bedeutung sind. Ein amtsanwalt macht leichte bis mittlere Kriminalität. Und bei diesem Bereich nimmt sich dann Jurist oder Rechtspfleger als Amtsanwalt so gut wie nichts mehr.
Das ist meine Meinung, kann man auch anders sehen.
Ich habe das Gefühl, du hast ein eher geringes Selbstwertgefühl und willst hier klarstellen, dass Rechtspfleger ebenso kompetent sind. Gerade das bezweifelt aber niemand. Auch bezweifelt niemand, dass ihr in eurem Bereich dem gemeinen Volljuristen überlegen seid. Umgekehrt ist der gemeine Volljurist euch aber in seinen Bereichen überlegen, was ca. 90-95% des gesamten Rechts ausmachen dürfte. Das ist aber nicht dem Umstand geschuldet, dass der Volljurist per se besser, schlauer oder schöner ist, sondern demjenigen, dass er eine andere und insbesondere umfangreichere Ausbildung genossen hat. Auch ist diese Ausbildung aufgrund der größeren Stofffülle und des anderen Studiensystems wohl unbestritten anspruchsvoller. Es ergibt deshalb mE keinen Sinn, diese beiden Gruppen (auch hinsichtlich des Gehalts) zu vergleichen.
Ebenso bezweifelt niemand, dass ein Rechtspfleger in den Bereichen des Amtsanwalts ähnlich tauglich ist wie ein Volljurist. Gerade deshalb ist die Tätigkeit des Amtsanwalts doch originär euch zugeordnet? Eventuell verstehe ich deinen Punkt insoweit aber auch falsch.
Wo ich völlig einverstanden bin: Manchen (eher schlechten) Juristen wäre der Weg des Rechtspflegers finanziell wohl deutlich besser bekommen. Aber, dass die Entscheidung Volljurist zu werden wirtschaftlich nicht für jeden Früchte trägt, ist seit Jahren ein offenes Geheimnis…
Es heißt zwar, dass ein Volljurist sich leicht in andere Rechtsgebiete einarbeiten kann. Aber dann wechsle mal nach 6 Jahren Gesellschaftsrecht zum Arbeitsrecht und teile potentiellen Arbeitgebern mit, dass Du Dich ja schnell einarbeiten kannst und dann quasi nach ein paar Monaten so viel wert bist wie nach 6 Jahren Arbeitsrechtserfahrung. Merkst Du was?
Ich, als Volljurist im nichtstrafrechtlichen Bereich tätig, finde, dass weniger der Rechtspfleger hier nicht vorhandenes Selbstbewusstsein kompensiert, sondern eher Du wieder herausheben musst, dass die Volljuristen insgesamt ja doch mehr Ahnung haben. Es ging aber darum, dass der Volljurist idR gar nicht weiß, was der Rechtspfleger lernt und macht, sondern von vornherein meint, vom Recht mehr Ahnung zu haben. Da hat der Rechtspfleger mal aufgezeigt, was gemacht wird und ich kann sagen, dass aus meinem Uni-/Ref. oder auch Freundeskreis max. noch die wenig intensiven Grundlagen aus Uni/Ref bestehen, weil wir von 80-90% der genannten Sachen keine Ahnung oder nur sehr begrenzte Kenntnisse haben. Aber schön, wenn alle anderen Volljuristen außer uns so viel Ahnung von allen Sachen haben.
Ob Rechtspfleger zu gering besoldet werden, ist hier ja kein Thema, aber pauschal allein von der Besoldung auf den Schwierigkeitsgrad abzustellen, zeugt auch von wenig Ahnung, wenn man bedenkt, wie z.B. auch Ärzte im ÖD bezahlt oder dass man Volljuristen auch mal für E10 oder E11 Stellen anspricht. I.Ü. sollte man sich - egal welcher Job oder welches Studium einfach mal nicht zu wichtig nehmen.
29.10.2021, 17:42
Im Übrigen geht es hier ja nicht um den Vergleich Volljuristen/Rechtspfleger im Allgemeinen, sondern um Volljurist mit schlechten Noten einerseits und sehr guter Rechtspfleger, dem man die Amtsanwaltsausbildung zutraut, andererseits.
Da wüsste ich schon, wen ich eher einstellen würde.
Da wüsste ich schon, wen ich eher einstellen würde.
30.10.2021, 11:06
Lieber den qualifizierten Rechtspfleger als den 4-Punkte Volljuristen, das ist meine Erfahrung als Richter.
30.10.2021, 11:32
Also Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher sind in der Regel ziemlich fit in ihren Bereichen. Auch als Anwalt glaube ich im Zweifel, dass sie recht haben und prüfe nicht jede Entscheidung nach, die mir komisch vorkommt.
30.10.2021, 12:23
(29.10.2021, 17:42)Praktiker schrieb: Im Übrigen geht es hier ja nicht um den Vergleich Volljuristen/Rechtspfleger im Allgemeinen, sondern um Volljurist mit schlechten Noten einerseits und sehr guter Rechtspfleger, dem man die Amtsanwaltsausbildung zutraut, andererseits.
Da wüsste ich schon, wen ich eher einstellen würde.
Vergiss aber nicht den Volljurist, der unbedingt zur StA möchte aber die starre Notengrenze nur knapp verfehlt hat.
30.10.2021, 12:54
(30.10.2021, 12:23)Sky schrieb:(29.10.2021, 17:42)Praktiker schrieb: Im Übrigen geht es hier ja nicht um den Vergleich Volljuristen/Rechtspfleger im Allgemeinen, sondern um Volljurist mit schlechten Noten einerseits und sehr guter Rechtspfleger, dem man die Amtsanwaltsausbildung zutraut, andererseits.
Da wüsste ich schon, wen ich eher einstellen würde.
Vergiss aber nicht den Volljurist, der unbedingt zur StA möchte aber die starre Notengrenze nur knapp verfehlt hat.
Da würde ich es schon gar nicht machen - da bleibt der halbe Notenpunkt auf ewig an der Amtsbezeichnung sichtbar, und vor dem Landgericht darf man gar nicht auftreten und und und...