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  5. Urteil Tatbestand SV-Gutachten
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Urteil Tatbestand SV-Gutachten
Ref64
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#1
14.10.2021, 09:46
Hallo Leute, 

Sitze hier grad an meinem ersten Urteil und bin etwas verzweifelt ?
Wo genau baue ich ein SV Gutachten im Tatbestand? ein? Im unstreitigen Sachvortrag oder in der großen Prozessgeschichte ? Oder ganz wo anders?? wäre dankbar für jede Hilfe!
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
14.10.2021, 09:56
Das Gutachten an sich, also sein Ergebnis? Gar nicht! Der zivilrechtliche Tatbestand enthält nur den Streitstand zwischen den Parteien, keine Feststellungen (wie z.B. im Strafrecht). Es reicht also, erst ganz unten in der Prozessgeschichte auf den Sachverständigenbeweis hinzuweisen.

Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.
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Ref64
Member
***
Beiträge: 57
Themen: 22
Registriert seit: Jan 2021
#3
14.10.2021, 10:12
(14.10.2021, 09:56)HerrKules schrieb:  Das Gutachten an sich, also sein Ergebnis? Gar nicht! Der zivilrechtliche Tatbestand enthält nur den Streitstand zwischen den Parteien, keine Feststellungen (wie z.B. im Strafrecht). Es reicht also, erst ganz unten in der Prozessgeschichte auf den Sachverständigenbeweis hinzuweisen.

Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.

Vielen lieben Dank!
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GPA-HH
Member
***
Beiträge: 64
Themen: 4
Registriert seit: Oct 2021
#4
15.10.2021, 10:42
(14.10.2021, 09:56)HerrKules schrieb:  Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.


Meinst Du Anders/Gehle, Das Assessorexamen im ZR? Aufl., Jahr, Seite, Rn.   Fragezeichen 


LolLolLol
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