14.10.2021, 09:46
Hallo Leute,
Sitze hier grad an meinem ersten Urteil und bin etwas verzweifelt ?
Wo genau baue ich ein SV Gutachten im Tatbestand? ein? Im unstreitigen Sachvortrag oder in der großen Prozessgeschichte ? Oder ganz wo anders?? wäre dankbar für jede Hilfe!
Sitze hier grad an meinem ersten Urteil und bin etwas verzweifelt ?
Wo genau baue ich ein SV Gutachten im Tatbestand? ein? Im unstreitigen Sachvortrag oder in der großen Prozessgeschichte ? Oder ganz wo anders?? wäre dankbar für jede Hilfe!
14.10.2021, 09:56
Das Gutachten an sich, also sein Ergebnis? Gar nicht! Der zivilrechtliche Tatbestand enthält nur den Streitstand zwischen den Parteien, keine Feststellungen (wie z.B. im Strafrecht). Es reicht also, erst ganz unten in der Prozessgeschichte auf den Sachverständigenbeweis hinzuweisen.
Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.
Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.
14.10.2021, 10:12
(14.10.2021, 09:56)HerrKules schrieb: Das Gutachten an sich, also sein Ergebnis? Gar nicht! Der zivilrechtliche Tatbestand enthält nur den Streitstand zwischen den Parteien, keine Feststellungen (wie z.B. im Strafrecht). Es reicht also, erst ganz unten in der Prozessgeschichte auf den Sachverständigenbeweis hinzuweisen.
Anders, wenn nach dem Gutachten explizit Punkte unstreitig gestellt werden.
Vielen lieben Dank!
15.10.2021, 10:42