05.10.2021, 20:15
Hallo zusammen,
ich informiere mich aktuell über sinnvollen Versicherungsschutz für Richter. Eine PKV habe ich bereits..
Ich bin dabei auf die Diensthaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht gestoßen.
Kann mir jemand sagen, was da sinnvoll ist und wofür diese Versicherungen genau gedacht sind.
Danke vorab!
ich informiere mich aktuell über sinnvollen Versicherungsschutz für Richter. Eine PKV habe ich bereits..
Ich bin dabei auf die Diensthaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht gestoßen.
Kann mir jemand sagen, was da sinnvoll ist und wofür diese Versicherungen genau gedacht sind.
Danke vorab!
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
05.10.2021, 21:45
Vergiss beides. Es geht darum, dass Du in Ausübung Deines Amtes dem Dienstherrn oder Dritten Schäden verursachst.
Was Dritte angeht, gibt es Amtshaftung, bei Spruchrichtertätigkeit zudem überhaupt nur für Rechtsbeugung, und in beiden Fällen kann (Ermessen!) das Land nur bei grober Fahrlässigkeit Ersatz von Dir verlangen.
Privathaftpflicht braucht man zwingend, so etwas hingegen nicht.
Über Berufsunfähigkeit kann man aber noch nachdenken.
Was Dritte angeht, gibt es Amtshaftung, bei Spruchrichtertätigkeit zudem überhaupt nur für Rechtsbeugung, und in beiden Fällen kann (Ermessen!) das Land nur bei grober Fahrlässigkeit Ersatz von Dir verlangen.
Privathaftpflicht braucht man zwingend, so etwas hingegen nicht.
Über Berufsunfähigkeit kann man aber noch nachdenken.
05.10.2021, 22:02
(05.10.2021, 21:45)Praktiker schrieb: Vergiss beides. Es geht darum, dass Du in Ausübung Deines Amtes dem Dienstherrn oder Dritten Schäden verursachst.
Was Dritte angeht, gibt es Amtshaftung, bei Spruchrichtertätigkeit zudem überhaupt nur für Rechtsbeugung, und in beiden Fällen kann (Ermessen!) das Land nur bei grober Fahrlässigkeit Ersatz von Dir verlangen.
Privathaftpflicht braucht man zwingend, so etwas hingegen nicht.
Über Berufsunfähigkeit kann man aber noch nachdenken.
Genau!
Im übrigen ist die Berufshaftpflicht soweit ich weiß auch häufig über den Richterbund mitversichert, wenn man dort eintritt.
05.10.2021, 22:35
(05.10.2021, 21:45)Praktiker schrieb: Vergiss beides. Es geht darum, dass Du in Ausübung Deines Amtes dem Dienstherrn oder Dritten Schäden verursachst.
Was Dritte angeht, gibt es Amtshaftung, bei Spruchrichtertätigkeit zudem überhaupt nur für Rechtsbeugung, und in beiden Fällen kann (Ermessen!) das Land nur bei grober Fahrlässigkeit Ersatz von Dir verlangen.
Privathaftpflicht braucht man zwingend, so etwas hingegen nicht.
Über Berufsunfähigkeit kann man aber noch nachdenken.
*Dienstunfähigkeit
06.10.2021, 10:06
Haftpflicht für dienstlichen Schlüsselverlust würde ich noch in den Raum werfen. Die ist bei mir von der Privathaftpflicht mit umfasst (Allianz).
08.10.2021, 19:52
Danke!
08.10.2021, 20:19
(06.10.2021, 10:06)Gast schrieb: Haftpflicht für dienstlichen Schlüsselverlust würde ich noch in den Raum werfen. Die ist bei mir von der Privathaftpflicht mit umfasst (Allianz).
Die meisten Gebäude haben Chips statt Schließanlagen, da ist der Schaden gering. Und ansonsten ist halt die Frage, ob man zu grob fahrlässigem Schlüsselverlieren neigt. Aber wenn es eh mitversichert ist, ist es natürlich egal.










