04.10.2021, 15:25
Danke für die Rückmeldung!
Ein wenig schade, dass Verbesserer in RLP die neue Technik nicht nutzen konnten.
Ein wenig schade, dass Verbesserer in RLP die neue Technik nicht nutzen konnten.
04.10.2021, 15:27
Entscheidung im schriftlichen Verfahren musste beachtet werden und Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
04.10.2021, 15:30
(04.10.2021, 15:27)KVSL schrieb: Entscheidung im schriftlichen Verfahren musste beachtet werden und Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
Es wurde doch mit Zinsen anerkannt, meine ich? Da fällt mir direkt auf, ich hab die Zinsentscheidung vergessen zu begründen :D Hatte nur noch wenig Zeit am Ende...
04.10.2021, 15:32
(04.10.2021, 15:27)KVSL schrieb: Entscheidung im schriftlichen Verfahren musste beachtet werden und Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
Wie hast du 93 ZPO begründet? Ich bin nicht mehr von sofortig ausgegangen weil es im zweiten Schriftsatz war und vorher Klageabweisung beantragt wurde. Da bin ich mir aber auch gar nicht sicher
04.10.2021, 15:34
...ich bin mir natürlich auch nicht sicher. Aber ich meine, die Beklagte hätte da im 1. SS sofort anerkannt, ohne Zinsen.
04.10.2021, 15:41
(04.10.2021, 15:25)Gast345 schrieb: Danke für die Rückmeldung!
Ein wenig schade, dass Verbesserer in RLP die neue Technik nicht nutzen konnten.
Das stimmt nicht, die Verbesserer wurden gegen Ende angeschrieben mit der Möglichkeit doch noch digital zu schreiben. Die meisten haben wohl abgelehnt, weil sie vorher damit nicht geübt hatten.
04.10.2021, 15:42
(04.10.2021, 15:32)Gast NRW Oktober2021. schrieb:(04.10.2021, 15:27)KVSL schrieb: Entscheidung im schriftlichen Verfahren musste beachtet werden und Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
Wie hast du 93 ZPO begründet? Ich bin nicht mehr von sofortig ausgegangen weil es im zweiten Schriftsatz war und vorher Klageabweisung beantragt wurde. Da bin ich mir aber auch gar nicht sicher
Habe ich auch so, hab nochmal kurz gestutzt, weil Abweisung ja nur angekündigt war und schriftliches Vorverfahren, allerdings dürfte man das wohl auch als echten Antrag ansehen können. Stand auch so im Putzo.
04.10.2021, 16:22
(04.10.2021, 15:27)KVSL schrieb: Entscheidung im schriftlichen Verfahren musste beachtet werden und Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
Das habe ich auch so, nur habe ich das Ding leider Anerkenntnis- und Endurteil genannt. "Elan" dürfte in dem Alter als neu zu bewerten sein, da es ein 2-Jähriger ist.
04.10.2021, 16:31
(04.10.2021, 16:22)Gast schrieb:(04.10.2021, 15:27)KVSL schrieb: Entscheidung im schriftlichen Verfahren musste beachtet werden und Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
Das habe ich auch so, nur habe ich das Ding leider Anerkenntnis- und Endurteil genannt. "Elan" dürfte in dem Alter als neu zu bewerten sein, da es ein 2-Jähriger ist.
Ach, ich glaube End- oder Schlussurteil ist einerlei -Hauptsache man hat daran gedacht. Im GPA hießen die Gäule "Marengo" und "Vizir". Der erste war über 2 Jahre alt und geschlechtsreif und von Geburt an irreversibel kaputt (deshalb bei mir KP-Rückzahlung Zug um Zug) der Zweit hatte dieses "Kissing-..." Syndrom ohne Rückenschmerzen; deshalb hab ich den Mangel auch nicht angenommen. Die bloße Verkalkung ist keine Beeinträchtigung (dazu müssen Rückenschmerzen kommen, dafür blieb die Klägerin beweisfällig), weil der Gutachter auch schrieb, dass die meisten Pferde mit dieser Disposition gute Turnierpferde sind -ich meine der SV war so angelegt, dass Gaul 2 gar keinen Mangel haben sollte... jedenfalls hab ich mich so entschieden.
04.10.2021, 17:22
(04.10.2021, 16:31)Gast schrieb:Die Klausur sieht nach 2 Urteilen aus, die es bei Kaiserseminaren im bgb-crashkurs gab.(04.10.2021, 16:22)Gast schrieb:(04.10.2021, 15:27)KVSL schrieb: Entscheidung im schriftlichen Verfahren musste beachtet werden und Teilanerkenntnis- und Schlussurteil.
Total nervige vorl. Vollstrechbarkeit wg des Teilanerkennis (dufte natürlich nicht widerrufen werden...)
Kosten hab ich gegeneinander aufgehoben wg 93 ZPO und ansonsten Teilobsiegen/-unterliegen
Verjährung ging bei mir -entgegen dem BGH- leider auch nicht durch...doof, doof, doof weil ich in der AGB Prüfung übersehen hab, dass es dort um NEUE Sachen geht und vorher hab ich mich darüber ausgelassen, dass der 1. Gaul eben "gebraucht" sein. Mist!
Nervig fand ich, was passiert mit der Nebenforderung bei einem Teilanerkenntnis? Die Klägerin wollte ja Prozesszinsen auf den Nutzungserstatz und hat nur den Nutzungsersatz anerkannt? Mhmmm. Ob das für 4 NP reicht....
Das habe ich auch so, nur habe ich das Ding leider Anerkenntnis- und Endurteil genannt. "Elan" dürfte in dem Alter als neu zu bewerten sein, da es ein 2-Jähriger ist.
Ach, ich glaube End- oder Schlussurteil ist einerlei -Hauptsache man hat daran gedacht. Im GPA hießen die Gäule "Marengo" und "Vizir". Der erste war über 2 Jahre alt und geschlechtsreif und von Geburt an irreversibel kaputt (deshalb bei mir KP-Rückzahlung Zug um Zug) der Zweit hatte dieses "Kissing-..." Syndrom ohne Rückenschmerzen; deshalb hab ich den Mangel auch nicht angenommen. Die bloße Verkalkung ist keine Beeinträchtigung (dazu müssen Rückenschmerzen kommen, dafür blieb die Klägerin beweisfällig), weil der Gutachter auch schrieb, dass die meisten Pferde mit dieser Disposition gute Turnierpferde sind -ich meine der SV war so angelegt, dass Gaul 2 gar keinen Mangel haben sollte... jedenfalls hab ich mich so entschieden.