29.09.2021, 15:26
Hallo ihr Lieben!
Ich bin in NDS im Ref. Ab November starte ich in die Anwaltsstation in einer anderen Stadt. Dort werde ich etwa 2.000 € zusätzlich verdienen. Ich habe gehört, dass es sich lohnt das zusätzliche Gehalt aus der Station in Steuerklasse 1 zu erhalten und das normale Ref-Gehalt dann auf Steuerklasse 6 zu tauschen.
Doch was wird eigentlich angerechnet? Leider konnte ich dazu noch keine zuverlässige Antwort erhalten.
Ich muss nur planen, wie ich die Anwaltsstation genau finanzieren soll.
Was verdiene ich unterm Strich etwa?
Von Steuern, Brutto/Netto-Rechnerei habe ich keine Ahnung
Mag jemand so nett sein und es mir weiterhelfen?!
Ich danke euch und stelle euch virtuell leckere Schokokekse hin.
Ich bin in NDS im Ref. Ab November starte ich in die Anwaltsstation in einer anderen Stadt. Dort werde ich etwa 2.000 € zusätzlich verdienen. Ich habe gehört, dass es sich lohnt das zusätzliche Gehalt aus der Station in Steuerklasse 1 zu erhalten und das normale Ref-Gehalt dann auf Steuerklasse 6 zu tauschen.
Doch was wird eigentlich angerechnet? Leider konnte ich dazu noch keine zuverlässige Antwort erhalten.
Ich muss nur planen, wie ich die Anwaltsstation genau finanzieren soll.
Was verdiene ich unterm Strich etwa?

Von Steuern, Brutto/Netto-Rechnerei habe ich keine Ahnung

Mag jemand so nett sein und es mir weiterhelfen?!
Ich danke euch und stelle euch virtuell leckere Schokokekse hin.

29.09.2021, 15:30
Ich kann dir nicht helfen, aber Kekse mag ich.
29.09.2021, 16:20
Die Aufteilung der Steuerklassen ist eigentlich egal. Die bewirken nur, dass Du erstmal etwas mehr oder weniger netto ausbezahlt bekommst. Abgerechnet wird aber ohnehin bei Einkommensteuererklärung. Und danach hast Du auf jeden Fall immer gleich viel in der Tasche. Gefühlt ist es sogar gar nicht schlecht, erstmal etwas mehr Steuern zu bezahlen und dann ne fette Rückzahlung zu kriegen

29.09.2021, 16:46
Lieber Gast, danke für deine Antwort.
Leider bringt die mich nicht weiter. Soweit war ich auch schon. Nur bringt mir das zurückgezahlte Geld nach der Steuererklärung leider wenig. Ich benötige es während der Station. Ich habe durch die Station in einer fremden Stadt Fahrkosten, Übernachtungskosten und höhere Verpflegungskosten. Nur habe ich leider keine Ersparnisse.
Leider bringt die mich nicht weiter. Soweit war ich auch schon. Nur bringt mir das zurückgezahlte Geld nach der Steuererklärung leider wenig. Ich benötige es während der Station. Ich habe durch die Station in einer fremden Stadt Fahrkosten, Übernachtungskosten und höhere Verpflegungskosten. Nur habe ich leider keine Ersparnisse.
29.09.2021, 18:26
(29.09.2021, 15:26)Krümelmonster schrieb: Hallo ihr Lieben!In NDS. wird dir bei einem Zuverdienst von 2.000 Euro nichts angerechnet. Wenn du das zusätzliche Gehalt der Station in SK 1 laufen lässt, dürften da knapp 1.500 Euro netto rauskommen. Das normale Ref-Gehalt in SK 6 wird deutlich weniger als bisher, netto dann etwa 920 Euro.
Ich bin in NDS im Ref. Ab November starte ich in die Anwaltsstation in einer anderen Stadt. Dort werde ich etwa 2.000 € zusätzlich verdienen. Ich habe gehört, dass es sich lohnt das zusätzliche Gehalt aus der Station in Steuerklasse 1 zu erhalten und das normale Ref-Gehalt dann auf Steuerklasse 6 zu tauschen.
Doch was wird eigentlich angerechnet? Leider konnte ich dazu noch keine zuverlässige Antwort erhalten.
Ich muss nur planen, wie ich die Anwaltsstation genau finanzieren soll.
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Mag jemand so nett sein und es mir weiterhelfen?!
Ich danke euch und stelle euch virtuell leckere Schokokekse hin.
Wenn du es so machst, wirst du dich allerdings bei der nächsten Steuererklärung auf eine Nachzahlung gefasst machen müssen. Wenn es dir aber erst einmal darum geht, jetzt mehr Geld zur Verfügung zu haben, sollte das höhere Gehalt so wie oben in SK 1.
29.09.2021, 21:19
Danke lieber Gast. Damit hast du mir ungefähre Zahlen an die Hand gegegeben. Wieso werde ich mit einer Steuernachzahlung dann rechnen müssen ?
Es ist mir wirklich peinlich, so viel Ahnung von komplizierten juristischen Fragestellungen zu haben und die Basics im Steuerrecht nicht drauf zu haben.
Es ist mir wirklich peinlich, so viel Ahnung von komplizierten juristischen Fragestellungen zu haben und die Basics im Steuerrecht nicht drauf zu haben.
29.09.2021, 21:33
(29.09.2021, 21:19)Krümelmonster schrieb: Danke lieber Gast. Damit hast du mir ungefähre Zahlen an die Hand gegegeben. Wieso werde ich mit einer Steuernachzahlung dann rechnen müssen ?
Es ist mir wirklich peinlich, so viel Ahnung von komplizierten juristischen Fragestellungen zu haben und die Basics im Steuerrecht nicht drauf zu haben.
Du könntest ich sein. Mir stellt sich nämlich exakt dieselbe Situation.
MWn: Bei Steuerklasse 6 (Gehalt Nebentätigkeit) drückt man pro Monat weniger ab, aber am Ende droht Nachzahlung. (???)
30.09.2021, 11:34
Nein und nein
30.09.2021, 11:38
(29.09.2021, 21:19)Krümelmonster schrieb: Danke lieber Gast. Damit hast du mir ungefähre Zahlen an die Hand gegegeben. Wieso werde ich mit einer Steuernachzahlung dann rechnen müssen ?Gerne. Um es mal vereinfacht auszudrücken: dadurch, dass du zwei niedrigere Gehälter hast, zahlst du pro Monat weniger Steuern als du eigentlich (= wenn beide Einkommen zusammengerechnet in SK 1 versteuert werden würden, so wie es nachher nach der Steuererklärung erfolgt) zahlen müsstest. Du zahlst also für zwei kleinere Gehälter weniger Steuern als für ein höheres Gehalt, auch wenn diese sich in der Summe entsprechen. Das liegt daran, dass der Steuersatz exponentiell ansteigt. Nimmst du jetzt gleich das höhere Gehalt in SK 6 und das niedrigere in SK 1, zahlst du direkt mehr Steuern, sodass die Nachzahlung nicht so groß wäre bzw. gar nicht anfallen würde. Ist das einigermaßen verständlich?
Es ist mir wirklich peinlich, so viel Ahnung von komplizierten juristischen Fragestellungen zu haben und die Basics im Steuerrecht nicht drauf zu haben.
30.09.2021, 11:46
(29.09.2021, 16:46)Krümelmonster schrieb: Lieber Gast, danke für deine Antwort.
Leider bringt die mich nicht weiter. Soweit war ich auch schon. Nur bringt mir das zurückgezahlte Geld nach der Steuererklärung leider wenig. Ich benötige es während der Station. Ich habe durch die Station in einer fremden Stadt Fahrkosten, Übernachtungskosten und höhere Verpflegungskosten. Nur habe ich leider keine Ersparnisse.
Ach so. Dann gibt es noch einen Trick. Geh zum Finanzamt und lass Dir einen Freibetrag eintragen. Dann hast Du erstmal mehr netto. Wie gesagt: die Abrechnung kommt dann ggf. ein Jahr später, aber dann bist Du vielleicht schon im Beruf und es macht Dir nichts aus
