14.07.2018, 08:01
Was war den die EGL für ziff. 2 und 3? Ich wusste nicht wie ich das machen soll, hab iwas von minusmaßnahme und logischer folge gesagt und zur Not 14 OBG
14.07.2018, 08:03
(14.07.2018, 07:59)Asli89 schrieb: Ich habe klage erhoben und einen antrag auf einstweiligen rechtsschutz gestellt. Fragt mich nicht warum...
Wenn du den Bescheid bezgl ziff 1 für rechtswidrig gehalten hast, was das ja auch richtig.
Im Gutachten habe ich auch die Erfolgsaussicht des 80V Antrag geprüft und da müsste man ja gleichzeitig auch Klage erheben.
Aber ich wusste nicht, ob man in diesem Rahmen (Antrag nach 80V) auch die zwangsandrogubg prüfen muss oder würde man das im Rahmen der Klage machen. Kein Plan ....
14.07.2018, 08:13
Ich habe auch keine Klage erhoben bzw. Antrag nach 80V. Habt ihr trotzdem die Zulässigkeit geprüft? Das war ja recht knapp mit der Frist. Ich habs nicht gemacht, sondern erst materiell geprüft und dann von der Klage abgeraten. Jetzt ärgere ich mich,da die bestimmt was zur Frist hören wollten...
14.07.2018, 08:17
Ja.. hab gesagt, dass der widerruf rechtswidrig war, weil ich das geschäft vom mandanten als eine spielhalle und nicht als eine gaststätte eingeordnet habe. Hab dann mit den ganzen tatsachen argumentiert, die die behörde gebracht hat(gewinn hauptsächlich aus spielautomaten, schank u speisewirtschaft nur nebenverdienst, geschlossene fenster)
Dann hab ich gesagt, kein widerrufsgrund nach nr 3, da die tatsachen ja von anfang an so waren.auch wenn es sich was geändert haben sollte, hätte die behörde trotzdem eine erlaubnis erteilen dürfen, da spielv erfasst ja auch spielhallenbetreiber.
Dann habe ich aus anwaltlicher vorsicht weiter geprüft, ob ermessensfehler vorlagen.
Die hab ich dann auch bejaht. Hab dann vertrauen diskutiert und gesagt, dass es auch mildere mittel gibt. Auflagen zb.
Dann hab ich gesagt, kein widerrufsgrund nach nr 3, da die tatsachen ja von anfang an so waren.auch wenn es sich was geändert haben sollte, hätte die behörde trotzdem eine erlaubnis erteilen dürfen, da spielv erfasst ja auch spielhallenbetreiber.
Dann habe ich aus anwaltlicher vorsicht weiter geprüft, ob ermessensfehler vorlagen.
Die hab ich dann auch bejaht. Hab dann vertrauen diskutiert und gesagt, dass es auch mildere mittel gibt. Auflagen zb.
14.07.2018, 08:20
Zif 2 soll 52 vwvfg sein. Habe ich kaum noch angesprochen. Ich glaub nur ein satz.
Zif 4-5 habe ich dann auch nicht mehr geprüft, weil ich dachte ohne hauptva ist das ja alles nicht mehr umsetzbar..
Kaum angesprochen im gutachten.
Habe aber im schriftsatz dann noch ein antrag gestellt, festzustellen, dass die akl bzgl zuf 4-5 aufschiebende wirkung hat. Aber ist glaub ich falsch...
Zif 4-5 habe ich dann auch nicht mehr geprüft, weil ich dachte ohne hauptva ist das ja alles nicht mehr umsetzbar..
Kaum angesprochen im gutachten.
Habe aber im schriftsatz dann noch ein antrag gestellt, festzustellen, dass die akl bzgl zuf 4-5 aufschiebende wirkung hat. Aber ist glaub ich falsch...
14.07.2018, 08:31
Das mit der Spielhalle habe ich auch angesprochen, aber das erst noch geprüft werden muss, ob alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Denn ich glaube in der Praxis ist das ziemlich kompliziert und von vielen Normen abhängig, dass man diese Erlaubnis nach 33i bekommt. Und so wie er das da betrieben hat kann ich mir nicht vorstellen, dass er die Erlaubnis bekommt ohne weiteres. Da müssten doch viel mehr Auflagen erfüllt sein und bestimmt gibt es da auch Vorgaben, wie viele Spielhallen pro Stadt /Stadtviertel betrieben werden dürfen und so weiter, wozu wir gar keine Angaben haben. Daher habe ich nur dem Mandanten geschrieben, dass ich das für ihn prüfen kann.
An die anderen, die auch ein Mandantenschreiben gemacht haben, habt ihr die Zulässigkeit trotzdem geprüft?
An die anderen, die auch ein Mandantenschreiben gemacht haben, habt ihr die Zulässigkeit trotzdem geprüft?
14.07.2018, 08:44
(14.07.2018, 08:31)Gast123 schrieb: Das mit der Spielhalle habe ich auch angesprochen, aber das erst noch geprüft werden muss, ob alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Denn ich glaube in der Praxis ist das ziemlich kompliziert und von vielen Normen abhängig, dass man diese Erlaubnis nach 33i bekommt. Und so wie er das da betrieben hat kann ich mir nicht vorstellen, dass er die Erlaubnis bekommt ohne weiteres. Da müssten doch viel mehr Auflagen erfüllt sein und bestimmt gibt es da auch Vorgaben, wie viele Spielhallen pro Stadt /Stadtviertel betrieben werden dürfen und so weiter, wozu wir gar keine Angaben haben. Daher habe ich nur dem Mandanten geschrieben, dass ich das für ihn prüfen kann.
An die anderen, die auch ein Mandantenschreiben gemacht haben, habt ihr die Zulässigkeit trotzdem geprüft?
Ja ich habe erst mandantenbegehren, dann Zulässigkeit und begründetheit. Ich hatte iwie im Kopf, dass man nur in der zivilrechtsklausur erst die begründetheit prüft, wenn man aus klägersicht prüft. Sonst wäre auch alles zur Frist überflüssig gewesen.
Ich habe die Rechtmäßigkeit der ziff 2 auch eigentlich sehr ergebnisorientiert bejaht. Damit man zu den anderen Ziffern auch noch was sagen muss. Wenn ziff 1 rw ist, ist ja alles andere auch rw. Das fand ich so komisch anzunehmen, weil es dann auf so viel aus dem Sachverhalt nicht mehr angekommen wäre.
14.07.2018, 08:53
(14.07.2018, 08:20)Asli89 schrieb: Zif 2 soll 52 vwvfg sein. Habe ich kaum noch angesprochen. Ich glaub nur ein satz.
Zif 4-5 habe ich dann auch nicht mehr geprüft, weil ich dachte ohne hauptva ist das ja alles nicht mehr umsetzbar..
Kaum angesprochen im gutachten.
Habe aber im schriftsatz dann noch ein antrag gestellt, festzustellen, dass die akl bzgl zuf 4-5 aufschiebende wirkung hat. Aber ist glaub ich falsch...
Genau das fand ich auch so verwirrend. Die AOSV war ja nur für ziff 1-3, dafür war dann der Antrag nach 80V.
Mit der A Klage ficht man dann den Bescheid hauptsächlich wegen ziff 1 an, auch wegen dem Zwang? Aber wenn man 80V mit der AKlage kombiniert, begründet man ja die Klage eigentlich nicht mehr. Aber im Rahmen von 80V prüft man doch eigentlich auch nicht den Zwang weil dafür ja die AOSV nicht war.
14.07.2018, 09:03
Also ich hab das mit der Frist sehr elegant umgangen indem ich es zwar geprüft habe aber nur um dem Mandanten, natürlich unter Protest, zu schreiben dass wenn er dennoch auf eine Klage besteht ich diese bis morgen erheben würde und deswegen das Mandantenschreiben als Fax geschickt habe :)
14.07.2018, 09:04
Ich weiß es leider nicht. Mache mich mal die tage schlau und schreibe dann hier.
Hoffentlich mache ich das dann in zukunft nicht mehr falsch. Ich gehe nämlich davon aus, dass ich nochmal schreiben muss. Zumindest dühlt es sich so an im moment.
Hoffentlich mache ich das dann in zukunft nicht mehr falsch. Ich gehe nämlich davon aus, dass ich nochmal schreiben muss. Zumindest dühlt es sich so an im moment.