24.09.2021, 19:14
Hallo,
ich bin seit fast 3 Monaten Proberichter und würde gerne nach Ablauf der sechsmonatigen Urlaubssperre Urlaub nehmen.
Unser Kammerkalender ist allerdings für die nächsten 5-6 Monate schon ziemlich voll und ich habe auch schon Einzelrichter-Verhandlungen in diese Zeit terminiert.
Kann man sich dann trotzdem einfach Urlaub nehmen und die Einzelrichter-Verhandlungen werden dann halt aufgehoben? Und wie sieht es mit der möglichen Urlaubsdauer aus? Würde dann gerne mal richtig rauskommen und mindestens 4 Wochen Urlaub nehmen wollen. Bisher habe ich aber immer nur gesehen, wie Kollegen maximal 3 Wochen Urlaub genommen haben.
Und als Letztes: Findet ihr auch, dass Urlaub als Richter ein bisschen eine "Mogelpackung" im Vergleich zu anderen Berufen ist? Ich mein, in der Urlaubszeit bleibt ja eigentlich fast alles liegen, die Vertretung bearbeitet ja immer nur so ein bisschen die Aktenpost und das wars im Großen und Ganzen. Kommt man dann zurück, kann man sich auf einen großen Aktenberg freuen und bräuchte eigentlich direkt wieder Urlaub.
ich bin seit fast 3 Monaten Proberichter und würde gerne nach Ablauf der sechsmonatigen Urlaubssperre Urlaub nehmen.
Unser Kammerkalender ist allerdings für die nächsten 5-6 Monate schon ziemlich voll und ich habe auch schon Einzelrichter-Verhandlungen in diese Zeit terminiert.
Kann man sich dann trotzdem einfach Urlaub nehmen und die Einzelrichter-Verhandlungen werden dann halt aufgehoben? Und wie sieht es mit der möglichen Urlaubsdauer aus? Würde dann gerne mal richtig rauskommen und mindestens 4 Wochen Urlaub nehmen wollen. Bisher habe ich aber immer nur gesehen, wie Kollegen maximal 3 Wochen Urlaub genommen haben.
Und als Letztes: Findet ihr auch, dass Urlaub als Richter ein bisschen eine "Mogelpackung" im Vergleich zu anderen Berufen ist? Ich mein, in der Urlaubszeit bleibt ja eigentlich fast alles liegen, die Vertretung bearbeitet ja immer nur so ein bisschen die Aktenpost und das wars im Großen und Ganzen. Kommt man dann zurück, kann man sich auf einen großen Aktenberg freuen und bräuchte eigentlich direkt wieder Urlaub.
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
24.09.2021, 19:33
Mal mit der Verwaltung reden. Zumindest hier konnte man auch schon in den ersten 6 Monaten Urlaub nehmen, auch wenn es offiziell nicht zulässig war. Wieviel Arbeit man nach dem Urlaub hat, hängt zum Großteil vom Vertreter ab. Meiner hat bis auf Terminierungen und umfangreiche Beweisbeschlüsse alles gemacht, sodass sich der Aktenberg immer in Grenzen hielt.
24.09.2021, 19:50
(24.09.2021, 19:14)Gast schrieb: Hallo,
ich bin seit fast 3 Monaten Proberichter und würde gerne nach Ablauf der sechsmonatigen Urlaubssperre Urlaub nehmen.
Unser Kammerkalender ist allerdings für die nächsten 5-6 Monate schon ziemlich voll und ich habe auch schon Einzelrichter-Verhandlungen in diese Zeit terminiert.
Kann man sich dann trotzdem einfach Urlaub nehmen und die Einzelrichter-Verhandlungen werden dann halt aufgehoben? Und wie sieht es mit der möglichen Urlaubsdauer aus? Würde dann gerne mal richtig rauskommen und mindestens 4 Wochen Urlaub nehmen wollen. Bisher habe ich aber immer nur gesehen, wie Kollegen maximal 3 Wochen Urlaub genommen haben.
Und als Letztes: Findet ihr auch, dass Urlaub als Richter ein bisschen eine "Mogelpackung" im Vergleich zu anderen Berufen ist? Ich mein, in der Urlaubszeit bleibt ja eigentlich fast alles liegen, die Vertretung bearbeitet ja immer nur so ein bisschen die Aktenpost und das wars im Großen und Ganzen. Kommt man dann zurück, kann man sich auf einen großen Aktenberg freuen und bräuchte eigentlich direkt wieder Urlaub.
Klingt gruselig. Glaube kaum, dass du einfach mal 4 Wochen weg kannst.
24.09.2021, 20:19
Bei uns am AG kann man trotz offizieller 6-Monatsregel auch schon vorher Urlaub nehmen. Dann aber natürlich eher in kleinerem Rahmen und nicht 4 Wochen am Stück.
Zu Kammerterminen kann ich deshalb nichts sagen. Dürfte eher schwierig sein, die zu verlegen (schätze ich). Einzelrichtersachen kannst du aber natürlich unterminieren, wer will dir da reinreden?
Zu Kammerterminen kann ich deshalb nichts sagen. Dürfte eher schwierig sein, die zu verlegen (schätze ich). Einzelrichtersachen kannst du aber natürlich unterminieren, wer will dir da reinreden?
24.09.2021, 20:20
(24.09.2021, 20:19)Gästle schrieb: Bei uns am AG kann man trotz offizieller 6-Monatsregel auch schon vorher Urlaub nehmen. Dann aber natürlich eher in kleinerem Rahmen und nicht 4 Wochen am Stück.
Zu Kammerterminen kann ich deshalb nichts sagen. Dürfte eher schwierig sein, die zu verlegen (schätze ich). Einzelrichtersachen kannst du aber natürlich unterminieren, wer will dir da reinreden?
*umterminieren
24.09.2021, 20:24
Im Vergleich zu welchen anderen Berufen soll das ne Mogelpackung sein? Wir Juristen arbeiten halt mit Rechtsfragen und Akten, die wir persönlich bearbeiten. In der Produktion ist das sicher anders, denn da übernimmt halt ein anderer dein Pensum, aber „Vertretung“ findet bei uns ja naturgemäß abgespeckt statt. Kein Vertreter wird sich, weil du im Urlaub bist, in zB dein Großverfahren einarbeiten, das du monatelang führst oder begleitest. Der Vertreter hat ja schließlich noch nebenher sein Zeug selbst zu machen. Und das ist überall so, egal ob RA, StA, Ri, StB…
24.09.2021, 20:47
(24.09.2021, 20:24)Gast schrieb: Im Vergleich zu welchen anderen Berufen soll das ne Mogelpackung sein? Wir Juristen arbeiten halt mit Rechtsfragen und Akten, die wir persönlich bearbeiten. In der Produktion ist das sicher anders, denn da übernimmt halt ein anderer dein Pensum, aber „Vertretung“ findet bei uns ja naturgemäß abgespeckt statt. Kein Vertreter wird sich, weil du im Urlaub bist, in zB dein Großverfahren einarbeiten, das du monatelang führst oder begleitest. Der Vertreter hat ja schließlich noch nebenher sein Zeug selbst zu machen. Und das ist überall so, egal ob RA, StA, Ri, StB…
Zum Beispiel im Vergleich zum Lehrerberuf. Wenn die Ferien (Urlaub haben) ruht der Schulbetrieb. Wenn man als Richter, StA oder RA Urlaub hat, ruht der Gerichtsbetrieb nicht.
Oder ein Supermarktkassierer. Wenn der aus seinem Urlaub kommt, hat er nicht plötzlich mehr Kunden zu bedienen.
24.09.2021, 21:15
(24.09.2021, 20:47)Gast schrieb:(24.09.2021, 20:24)Gast schrieb: Im Vergleich zu welchen anderen Berufen soll das ne Mogelpackung sein? Wir Juristen arbeiten halt mit Rechtsfragen und Akten, die wir persönlich bearbeiten. In der Produktion ist das sicher anders, denn da übernimmt halt ein anderer dein Pensum, aber „Vertretung“ findet bei uns ja naturgemäß abgespeckt statt. Kein Vertreter wird sich, weil du im Urlaub bist, in zB dein Großverfahren einarbeiten, das du monatelang führst oder begleitest. Der Vertreter hat ja schließlich noch nebenher sein Zeug selbst zu machen. Und das ist überall so, egal ob RA, StA, Ri, StB…
Zum Beispiel im Vergleich zum Lehrerberuf. Wenn die Ferien (Urlaub haben) ruht der Schulbetrieb. Wenn man als Richter, StA oder RA Urlaub hat, ruht der Gerichtsbetrieb nicht.
Oder ein Supermarktkassierer. Wenn der aus seinem Urlaub kommt, hat er nicht plötzlich mehr Kunden zu bedienen.
Ist ja klar. Deshalb auch das Beispiel mit der Produktion. Der Vertreter produziert dann das Pensum des Vertretenen, und da er sich nicht teilen kann, kann er sein originäres Pensum nicht mehr abarbeiten. Und wenn der Vertreter zurück ist, macht er einfach weiter und arbeitet das an dem Tag seiner Rückkehr anfallende Pensum ohne Stau ab.
Aber das sind halt auch ganz andere Berufsbilder. Juristische Mandate und Klagen sind eher „Projekte“, die man halt individuell begleitet. Dass das kein Vertreter im Wesentlichen wegschafft, wenn man im Urlaub ist, liegt doch in der Natur der Sache und macht deshalb aus dem Urlaub keine „Mogelpackung“. Ist eher ne Eigenart des dienstleistenden und insbesondere des juristischen Geschäfts. Die sich anstauende Arbeit verschwindet halt nicht.
24.09.2021, 21:50
(24.09.2021, 21:15)Gast schrieb:(24.09.2021, 20:47)Gast schrieb:(24.09.2021, 20:24)Gast schrieb: Im Vergleich zu welchen anderen Berufen soll das ne Mogelpackung sein? Wir Juristen arbeiten halt mit Rechtsfragen und Akten, die wir persönlich bearbeiten. In der Produktion ist das sicher anders, denn da übernimmt halt ein anderer dein Pensum, aber „Vertretung“ findet bei uns ja naturgemäß abgespeckt statt. Kein Vertreter wird sich, weil du im Urlaub bist, in zB dein Großverfahren einarbeiten, das du monatelang führst oder begleitest. Der Vertreter hat ja schließlich noch nebenher sein Zeug selbst zu machen. Und das ist überall so, egal ob RA, StA, Ri, StB…
Zum Beispiel im Vergleich zum Lehrerberuf. Wenn die Ferien (Urlaub haben) ruht der Schulbetrieb. Wenn man als Richter, StA oder RA Urlaub hat, ruht der Gerichtsbetrieb nicht.
Oder ein Supermarktkassierer. Wenn der aus seinem Urlaub kommt, hat er nicht plötzlich mehr Kunden zu bedienen.
Ist ja klar. Deshalb auch das Beispiel mit der Produktion. Der Vertreter produziert dann das Pensum des Vertretenen, und da er sich nicht teilen kann, kann er sein originäres Pensum nicht mehr abarbeiten. Und wenn der Vertreter zurück ist, macht er einfach weiter und arbeitet das an dem Tag seiner Rückkehr anfallende Pensum ohne Stau ab.
Aber das sind halt auch ganz andere Berufsbilder. Juristische Mandate und Klagen sind eher „Projekte“, die man halt individuell begleitet. Dass das kein Vertreter im Wesentlichen wegschafft, wenn man im Urlaub ist, liegt doch in der Natur der Sache und macht deshalb aus dem Urlaub keine „Mogelpackung“. Ist eher ne Eigenart des dienstleistenden und insbesondere des juristischen Geschäfts. Die sich anstauende Arbeit verschwindet halt nicht.
Es gäbe auch bei Juristen kein Problem mit einem "urlaubsebdingt" aufgestauten Aktenbergen, wenn Fälle nur in der Zahl angenommen bzw. zugeteilt werden, so dass man sie trotz Urlaub zwischendrin in einer regulären 5 Tage Woche mit 8 Stunden Tagen abarbeiten kann. Es ist doch klar, dass zu den laufenden Akten auch während des Urlaubs Posteingänge kommen. Diese Arbeitsbelastung (ich=angestellter RA) wird aber nicht berücksichtigt, weil dann nach dem Urlaub weniger neue Sachen bearbeitet werden könnten. So arbeitet man eigenlich immer über dem Limit.
24.09.2021, 22:56
(24.09.2021, 21:50)Gast schrieb:(24.09.2021, 21:15)Gast schrieb:(24.09.2021, 20:47)Gast schrieb:(24.09.2021, 20:24)Gast schrieb: Im Vergleich zu welchen anderen Berufen soll das ne Mogelpackung sein? Wir Juristen arbeiten halt mit Rechtsfragen und Akten, die wir persönlich bearbeiten. In der Produktion ist das sicher anders, denn da übernimmt halt ein anderer dein Pensum, aber „Vertretung“ findet bei uns ja naturgemäß abgespeckt statt. Kein Vertreter wird sich, weil du im Urlaub bist, in zB dein Großverfahren einarbeiten, das du monatelang führst oder begleitest. Der Vertreter hat ja schließlich noch nebenher sein Zeug selbst zu machen. Und das ist überall so, egal ob RA, StA, Ri, StB…
Zum Beispiel im Vergleich zum Lehrerberuf. Wenn die Ferien (Urlaub haben) ruht der Schulbetrieb. Wenn man als Richter, StA oder RA Urlaub hat, ruht der Gerichtsbetrieb nicht.
Oder ein Supermarktkassierer. Wenn der aus seinem Urlaub kommt, hat er nicht plötzlich mehr Kunden zu bedienen.
Ist ja klar. Deshalb auch das Beispiel mit der Produktion. Der Vertreter produziert dann das Pensum des Vertretenen, und da er sich nicht teilen kann, kann er sein originäres Pensum nicht mehr abarbeiten. Und wenn der Vertreter zurück ist, macht er einfach weiter und arbeitet das an dem Tag seiner Rückkehr anfallende Pensum ohne Stau ab.
Aber das sind halt auch ganz andere Berufsbilder. Juristische Mandate und Klagen sind eher „Projekte“, die man halt individuell begleitet. Dass das kein Vertreter im Wesentlichen wegschafft, wenn man im Urlaub ist, liegt doch in der Natur der Sache und macht deshalb aus dem Urlaub keine „Mogelpackung“. Ist eher ne Eigenart des dienstleistenden und insbesondere des juristischen Geschäfts. Die sich anstauende Arbeit verschwindet halt nicht.
Es gäbe auch bei Juristen kein Problem mit einem "urlaubsebdingt" aufgestauten Aktenbergen, wenn Fälle nur in der Zahl angenommen bzw. zugeteilt werden, so dass man sie trotz Urlaub zwischendrin in einer regulären 5 Tage Woche mit 8 Stunden Tagen abarbeiten kann. Es ist doch klar, dass zu den laufenden Akten auch während des Urlaubs Posteingänge kommen. Diese Arbeitsbelastung (ich=angestellter RA) wird aber nicht berücksichtigt, weil dann nach dem Urlaub weniger neue Sachen bearbeitet werden könnten. So arbeitet man eigenlich immer über dem Limit.
Das ist sicher richtig, aber eben ein allgemeines Problem, das nur unter Anderem am Urlaub ersichtlich wird. Und dieses Problem lässt sich nicht so einfach lösen. Pebb§y lässt grüßen - viele Leute meinen, dass die Justiz (und damit natürlich korrespondierend die Anwaltschaft) überlastet sei, und dennoch kommt die Justizverwaltung zum Schluss, dass das schon so passe, denn man bewältige die Arbeit am Ende ja doch. Wozu also mehr Personal. Und irgendwie scheint die Justizverwaltung Recht zu haben, denn trotz dieser teils harten Umstände wollen viele gute Juristen diese Jobs unbedingt haben. Besser könnte es also nicht sein.
Dass das zulasten des einzelnen Juristen geht, und später auch zulasten „gerechterer Ergebnisse“, indem man die Arbeit irgendwann möglichst schnell vom Tisch haben will, obwohl man bei mehr Zeit sicher hier und da bessere Lösungen bringen könnte, nimmt man dafür auch in Kauf. Aber wie gesagt, das sind alles grundstrukturelle Probleme. Einen wirklich sorgenfreien, ausgiebigen Urlaub ohne einen einzigen Gedanken an das, was im Büro auf einen wartet, haben wohl die wenigsten Juristen.