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  5. Abgebrochene Übungsklausur
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Abgebrochene Übungsklausur
noplan
Unregistered
 
#1
10.09.2021, 17:32
Hallo zusammen,

ich bin am Anfang der Tauchphase und wollte heute ganz motiviert eine Übungsklausur schreiben. Habe sie dann nach 4h leider abgebrochen, weil ich partout nicht weiterkam im materiell rechtlichen Teil (ging um Hypotheken..) Das ist natürlich super frustrierend. Kennt das jemand von euch und hat Tipps, wie man mit solchen Klausuren am besten bei völliger Ahnungslosigkeit umgeht? Klar, materielles Recht wiederholen, aber wie gehe ich mit speziellen Problemen um, bei denen ich auch mit dem klassischen Handwerkszeug nicht weiterkomme? 

Freue mich über Antworten :)
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Gast
Unregistered
 
#2
10.09.2021, 17:46
Trotzdem beenden und abgeben. Im Examen kommen auch Sachen von denen man keinen Plan hat und das Ding mit dem Kommentar lösen muss (auch Klausuren die darauf ausgelegt sind). Da kannste auch net nach 4 Stunden "leer" abgeben.
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Gast
Unregistered
 
#3
10.09.2021, 20:57
Im Examen hatte ich eine Klausur, bei der ich mehrfach einfach hinschmeißen wollte, weil ich dachte ich schreibe nur Mist..
Waren dann 13 Punkte
Von daher einfach irgendwie durchwurschteln im Notfall und damit am besten bei den Übungsklausuren anfangen, um Erfahrung zu sammeln
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Gast
Unregistered
 
#4
10.09.2021, 21:15
Einfach durchziehen! Hab' im Examen eine Klausur relativ früh im Hilfsgutachten geschrieben und mE komplett am Thema vorbei. Es waren aE noch 11 Punkte.
Wenn du gar keinen Plan hast, wird es den anderen auch nicht besser gehen....
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MarioBasler
Junior Member
**
Beiträge: 28
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2020
#5
11.09.2021, 09:59
(10.09.2021, 17:32)noplan schrieb:  Hallo zusammen,

ich bin am Anfang der Tauchphase und wollte heute ganz motiviert eine Übungsklausur schreiben. Habe sie dann nach 4h leider abgebrochen, weil ich partout nicht weiterkam im materiell rechtlichen Teil (ging um Hypotheken..) Das ist natürlich super frustrierend. Kennt das jemand von euch und hat Tipps, wie man mit solchen Klausuren am besten bei völliger Ahnungslosigkeit umgeht? Klar, materielles Recht wiederholen, aber wie gehe ich mit speziellen Problemen um, bei denen ich auch mit dem klassischen Handwerkszeug nicht weiterkomme? 

Freue mich über Antworten :)

Mir ging es fast in jeder meiner vielen Übungsklausuren so ehrlich gesagt. Auch wenn es schwer ist, musst du dir den Druck setzen, dass du (auch in Übungsklausuren) unbedingt fertig werden musst, egal wie. Wenn du im Examen nicht fertig wirst, dann ist die Klausur in 90% der Fälle unter dem Strich. 

Mein "Notfallplan" für Klausuren, die ich im Prinzip gar nicht konnte, war immer folgender: Falls viele Daten einen ausführlichen Zeitstrahl erstellen. Insb. in ZVR Klausuren erkennt man dann schon mal, was diesbzgl. problematisch sein könnte (Stichwort Zeitpunkt Verstrickung etc.) Anschließend in einer Tabelle die streitigen Tatsachen und Rechtsansichten des Klägers und des Beklagten gegenübergestellt. Dann überlegt, unter welche §§ bzw. AGL sich diese Problem verorten lassen. Falls mir dann was einfiel, habe ich mit der materiell rechtlichen LS und anschließend den E-Gründen angefangen. 

Falls ich die Klausur materiell-rechtlich kaum lösen konnte, habe ich erstmal mit dem Tatbestand angefangen, damit der zumindest fertig ist. Danach habe ich in den E-Gründen dann versucht, zumindest alles Vorgetragen Ansichten der Parteien irgendwie zu erwähnen. 

Ich weiß, tolle Punkte bekommt man damit nicht. Aber mit dieser Taktik habe ich es zumindest hinbekommen, dass ich nur selten durch Übungsklausuren durchgefallen bin. Und ich spreche hier nicht von den teilweise zu milde bewerteten Klausuren aus der AG, sondern von "scharfen" Korrekturen meiner Ausbilder, die mir unmittelbar vor dem Examen einige Klausuren außerhalb der AG korrigiert haben.

Vielleicht hilft dir das ja. Viel Erfolg!
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Gast
Unregistered
 
#6
11.09.2021, 11:35
Kaiser bringt dir dafür die WURST Theorie bei ? das Gesetz und denn Fall abwenden nach
Wortlaut
Umgehungsgefahr
Risikosphäre
Schutzbedürftigkeit
Treu und Glauben.
Anschließend und im worst case nach der schweinehund Methode argumentieren
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#7
11.09.2021, 20:53
Der größte Quatsch, den Kaiser da verzapft. Mit dieser "Theorie" löst man jeden Fall, nicht nur "im Notfall". Das Examen besteht nicht daraus, Fälle auswendig zu lernen und im Notfall mal nachzudenken.

Das Problem besteht doch nur dann, wenn man trotz dieses (allgemeinen) Prüfungsschemas auf keinen grünen Zweig kommt. Dass man, wenn man nicht sofort alle AGLen auswendig weiß (und auch dann..), das Schema durchprüft, ist doch wohl offensichtlich?
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Gast
Unregistered
 
#8
11.09.2021, 21:00
(11.09.2021, 20:53)HerrKules schrieb:  Der größte Quatsch, den Kaiser da verzapft. Mit dieser "Theorie" löst man jeden Fall, nicht nur "im Notfall". Das Examen besteht nicht daraus, Fälle auswendig zu lernen und im Notfall mal nachzudenken.

Das Problem besteht doch nur dann, wenn man trotz dieses (allgemeinen) Prüfungsschemas auf keinen grünen Zweig kommt. Dass man, wenn man nicht sofort alle AGLen auswendig weiß (und auch dann..), das Schema durchprüft, ist doch wohl offensichtlich?

Kein Mist, Wurst hilft trotzdem, wenn man auf keinen grünen Zweig kommt. Und Kaiser zeigt auch auf, dass das idR die Argumentation für jeden beliebigen gen Fall sein kann.
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HerrKules
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Beiträge: 1.534
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#9
11.09.2021, 21:06
Ja natürlich. Nur lernt man das im ersten Semester, das ist keine Erfindung von Kaiser.
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Gast
Unregistered
 
#10
11.09.2021, 21:09
Genau! Und Kaiser reaktiviert das. Aber das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit… aber wie oft hat man ein Brett vor dem Kopf und so eine Rückführung hat mir sehr geholfen.
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