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Goodbye Rechtsberatungsmonopol?
Gast
Unregistered
 
#11
10.09.2021, 21:45
Geht bei den Konzernen doch vielmehr um Haftung. 

Jetzt mal ernsthaft, das Anfertigen von gewerblichen Mietverträgen ist doch heute schon voll automatisiert. 

Das ist Schimpansenarbeit, die jeder Student hinbekommt. 

Solange derartige Portale nicht vernünftig und transparent haften wird sich absolut gar nichts ändern. 

Hier sehe ich in den nächsten zehn Jahren aber durchaus gravierende Fortschritte. 

Die großen Kanzleien werden 
 in dem Bereich (zurecht) viel Geschäft verlieren. Wer will denn noch 2000 Euro zahlen für einen Vertrag, den man sich selbst zusammen klicken kann.
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Gast Gast
Unregistered
 
#12
10.09.2021, 22:07
Für 2000 Euro draften wir dir keinen Lizenzvertrag. Außer es ist eben Schimpansenarbeit.
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2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#13
10.09.2021, 22:24
Die Unternehmen wollen die Haftung für den Vertragstext an die Kanzlei auslagern. Sonst könnten die das auch von ihrem Syndikus machen lassen, aber dann haften die selber, wenn da was fehlt, weil der Syndikus Allrounder ist und nicht spezialisiert. Das Geld für so einen Vertrag haben Unternehmen.
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guga
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.386
Themen: 2
Registriert seit: Jul 2020
#14
10.09.2021, 22:33
Es kommt auch keiner wegen Standardvertrag zum Anwalt. Die wollen immer eine exotische Scheiße, für die es weder Rspr noch Literatur gibt. Dann saugst dir was aus den Fingern und hoffst, dass es hält.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.09.2021, 22:33 von guga.)
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Gast
Unregistered
 
#15
11.09.2021, 08:14
(10.09.2021, 17:32)Gastio schrieb:  https://www.bundesgerichtshof.de/SharedD...21171.html

Der BGH hat entschieden! Wenn Gerichte - noch vor der Gesetzgebung - das Tor für Legal Tech Anwendungen sperrangelweit aufmacht, was sagt das über unsere Rechtsanwaltskammern und unser Parlament aus?

Die Begründung des BGH wird noch folgen!

…in erster Linie sagt das etwas über die Trägheit unserer Legislative und (darin bedingte) rückwärtsgewandte Gesellschaft aus, die solchen Themen nicht hinreichend Beachtung schenkt. Der „Politik“ (sei es im Parlament oder innerhalb einzelner „Auch-Interessenvertretungsgruppen“ wie einer RAK) fehlt schlicht der Handlungsdruck.

Ich glaube der RAK Hamburg, dass sie aufgrund der alleinigen Existenz von Vertragsgeneratoren Qualitätseinbußen befürchtet. Ich finde es aber schade, dass die Argumentation hauptsächlich von Skepsis gegenüber algorithmusbasierten Entscheidungen ganz generell geprägt ist. Zudem offenbart sie mE ein ganz grundsätzliches Missverständnis der Technik. Je mehr Generatoren es gibt und je mehr sie genutzt werden, desto besser werden die (Trainings-)daten und in der Folge auch die Anwendung als solche. Vielleicht nicht sofort, aber doch ganz bald. Warum fördert man solche Projekte dann nicht vielmehr, anstatt sie zu verteufeln? Die Zukunft liegt nun einmal in dieser Form der Entscheidungsfindung…RDG in DE hin oder her. Wir wollen doch die Rechtsberatung hierzulande aktiv und (idealerweise) weitgehend selbstbestimmt mitgestalten…oder etwa nicht? 

Außerdem: selbst wenn ein Vertragsgenerator der „künftigen Generation“ mehr Rechtsberatung als Formularhandbuch darstellen sollte…wo bleiben dann die vielen Vertreter unseres Berufsstandes, die diesen in ihrer Rolle als Rechtsdienstleister aktiv mitgestalten und fortentwickeln? Seid doch alle mal ein bisschen idealistischer und arbeitet an einem Generator, der eure ganz persönlichen Bedürfnisse aus der Praxis besser abbildet, als irgendein 0-8-15-Produkt aus Konzernhand!
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Gastio
Member
***
Beiträge: 98
Themen: 3
Registriert seit: Jul 2021
#16
11.09.2021, 09:49
+1 

Das interessante wird  doch jetzt sein, ob die Infos es schaffen "Es kommt drauf an" -Antworten miteinzubeziehen. Mal schauen, ob der - mehr Daten / mehr Präzision-Ansatz funktionieren wird.

Was ich schon gesehen habe, war eine KI, die diverse Möglichkeiten anbieten konnte und das "inspirierend genug" ist, dass man die passende Antwort dazu bauen kann. 100% gibt es nie, auch bei uns nicht!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.09.2021, 09:49 von Gastio.)
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Grottentroll
Member
***
Beiträge: 111
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2021
#17
11.09.2021, 12:26
(10.09.2021, 22:33)guga schrieb:  Es kommt auch keiner wegen Standardvertrag zum Anwalt. Die wollen immer eine exotische Scheiße, für die es weder Rspr noch Literatur gibt. Dann saugst dir was aus den Fingern und hoffst, dass es hält.

Kann man so nicht verallgemeinern. Wenn sie nicht die AGB stellen und die Verträge entsprechend werthaltig sind, kommen manche Mandanten auch mit Standardgedöns. Bei einer Monatsmiete von 20k sind Anwaltskosten von 2x250 € netto zu verschmerzen.
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