• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen
Antworten

 
Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen
Just Law
Unregistered
 
#1
09.09.2021, 16:40
Hallo allerseits,
ich habe bereits die Zusage für die Wahlstation von einem Unternehmen erhalten, das momentan erst einen Antrag auf Genehmigung zur Ausbildung von Referendaren beim OLG Frankfurt gestellt hat. Dieser Genehmigungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, wird aber sicher durchgehen.
 
Nun zu meiner Frage: Der Aktenvortrag wird in Hessen fachlich ja abhängig von der Wahlstation sein. Ich möchte gerne einen Aktenvortrag im allgemeinen Zivilrecht halten, bin aber etwas besorgt, weil es sich bei dem Unternehmen um eine Aktiengesellschaft handelt und man im Vorstellungsgespräch gesagt hat, dass ich viel Wirtschaftsrecht machen würde (aber eben nicht nur).
 
Findet damit mein Aktenvortrag definitiv im Wirtschafsrecht statt? Oder kann ich ihn dennoch im allgemeinen Zivilrecht machen? In jedem Unternehmen fallen schließlich auch allg. zivilrechtliche oder z.B. arbeitsrechtliche Fragestellungen zur Bearbeitung an. Wie wird in solchen Fällen unterschieden, wo der Schwerpunkt liegt und gebe ich das am Ende einfach an?
 

LG
Zitieren
Gastritis
Unregistered
 
#2
10.09.2021, 06:50
Den für den AV maßgeblichen Schwerpunkt gibst du in dem Formular an, in dem du beantragt, dass Unternehmen XY dir zugeordnet wird.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
10.09.2021, 09:27
Muss das Unternehmen nicht auf einer Liste des entsprechenden Rechtsgebiets stehen? An deiner Stelle würde ich das mal beim OLG nachfragen
Zitieren
Just Law
Unregistered
 
#4
10.09.2021, 09:52
Danke euch!

Dann kann ich also problemlos in eine Unternehmen gehen, das zwar eine AG ist und ich mache da dann auch viel Gesellschafts-und Handelsrecht, aber eben auch allg. Zivilrecht (wenn auch weniger). Das Gericht prüft dann nicht anhand meines Ausbildungsnachweises, was ich wirklich gemacht habe, also wo der Schwerpunkt lag?

Und ja, das Unternehmen kommt aber sicher auf diese Liste. Der Genehmigungsprozess läuft noch, man hat aber schon geäußert, dass alle Voraussetzungen vorliegen und es nur eine "Formsache" ist.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#5
10.09.2021, 11:46
Sofern das jeweilige Unternehmen nicht auf der Liste des OLG steht, d.h. bereits angegeben hat, dass es in einem anderen Fach ausbildet, musst du einen Ausbildungsplan vorlegen. Das war bei mir so (auch Hessen) und war ein - wenn auch kleiner - Aufwand. Die Liste findest du irgendwo auf der Seite des OLG. Im Übrigen sind die zuständigen SachbearbeiterInnen dort sehr nett und hilfsbereit.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
10.09.2021, 22:15
(10.09.2021, 11:46)Gast schrieb:  Sofern das jeweilige Unternehmen nicht auf der Liste des OLG steht, d.h. bereits angegeben hat, dass es in einem anderen Fach ausbildet, musst du einen Ausbildungsplan vorlegen. Das war bei mir so (auch Hessen) und war ein - wenn auch kleiner - Aufwand. Die Liste findest du irgendwo auf der Seite des OLG. Im Übrigen sind die zuständigen SachbearbeiterInnen dort sehr nett und hilfsbereit.

Soweit ich weiß, kommt es darauf an, in welchem Bereich Du in deiner Wahlstation laut genehmigtem Ausbildungsplan ausgebildet wirst. Die Rechtsform des ausbildenden Unternehmens ist egal. Wenn dein Ausbilder in den Ausbildungsplan schreibt, dass er schwerpunktmäßig mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst wird - und sich hierauf auch deine Ausbildung bestiegen wird, dann kommt der Vortrag aus dem Wirtschaftsrecht.
Zitieren
Andreas
Member
***
Beiträge: 203
Themen: 21
Registriert seit: Jan 2020
#7
10.09.2021, 23:21
(10.09.2021, 22:15)Gast schrieb:  
(10.09.2021, 11:46)Gast schrieb:  Sofern das jeweilige Unternehmen nicht auf der Liste des OLG steht, d.h. bereits angegeben hat, dass es in einem anderen Fach ausbildet, musst du einen Ausbildungsplan vorlegen. Das war bei mir so (auch Hessen) und war ein - wenn auch kleiner - Aufwand. Die Liste findest du irgendwo auf der Seite des OLG. Im Übrigen sind die zuständigen SachbearbeiterInnen dort sehr nett und hilfsbereit.

Soweit ich weiß, kommt es darauf an, in welchem Bereich Du in deiner Wahlstation laut genehmigtem Ausbildungsplan ausgebildet wirst. Die Rechtsform des ausbildenden Unternehmens ist egal. Wenn dein Ausbilder in den Ausbildungsplan schreibt, dass er schwerpunktmäßig mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst wird - und sich hierauf auch deine Ausbildung bestiegen wird, dann kommt der Vortrag aus dem Wirtschaftsrecht.

Ja, so wurde es mir auch von einer Sachbearbeiterin am OLG mitgeteilt. Habe auch erst damit gehadert, da es sowenig AV im Wirtschaftsrecht gibt.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus