26.08.2021, 07:43
(25.08.2021, 22:34)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:09)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:56)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:39)Gast schrieb: Da die Art der Darstellung und das, was man an Fragestellungen NICHT erkannt hat, wichtige Aspekte der Bewertung sind, ist das hier vor der Einsichtnahme doch alles Stochern im Nebel.
Es wiederholt sich aber: kein Mensch kann die Bewertung noch nachvollziehen. Der eine bekommt für schwache Ausführungen noch 5 Punkte. Der andere landet bei 2. Daher wird die mündliche Prüfung mit durchschnittlich 9 Punkten (Hessen) zum bestimmenden Faktor. Das Prüfungssystem ist zum kotzen.
Dafür gibt es ja zwei Korrektoren, damit gleicht sich das wieder aus.
Ja klar. Hast du schonmal Einsicht genommen in Klausuren? Da stehen oft nur drei Sätze vom Zweitkorrektor
Ich habe als Zweitkorrektor unlängst 3 Punkte statt 8 Punkte gegeben, und zur Begründung dafür bedurfte es gerade mal 5 Sätze. Die Quantität ist irrelevant.
26.08.2021, 07:45
(26.08.2021, 07:43)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:34)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:09)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:56)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:39)Gast schrieb: Da die Art der Darstellung und das, was man an Fragestellungen NICHT erkannt hat, wichtige Aspekte der Bewertung sind, ist das hier vor der Einsichtnahme doch alles Stochern im Nebel.
Es wiederholt sich aber: kein Mensch kann die Bewertung noch nachvollziehen. Der eine bekommt für schwache Ausführungen noch 5 Punkte. Der andere landet bei 2. Daher wird die mündliche Prüfung mit durchschnittlich 9 Punkten (Hessen) zum bestimmenden Faktor. Das Prüfungssystem ist zum kotzen.
Dafür gibt es ja zwei Korrektoren, damit gleicht sich das wieder aus.
Ja klar. Hast du schonmal Einsicht genommen in Klausuren? Da stehen oft nur drei Sätze vom Zweitkorrektor
Ich habe als Zweitkorrektor unlängst 3 Punkte statt 8 Punkte gegeben, und zur Begründung dafür bedurfte es gerade mal 5 Sätze. Die Quantität ist irrelevant.
Die Qualität offenbar auch.
26.08.2021, 08:57
(26.08.2021, 07:45)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:43)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:34)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:09)Gast schrieb:(25.08.2021, 21:56)Gast schrieb: Es wiederholt sich aber: kein Mensch kann die Bewertung noch nachvollziehen. Der eine bekommt für schwache Ausführungen noch 5 Punkte. Der andere landet bei 2. Daher wird die mündliche Prüfung mit durchschnittlich 9 Punkten (Hessen) zum bestimmenden Faktor. Das Prüfungssystem ist zum kotzen.
Dafür gibt es ja zwei Korrektoren, damit gleicht sich das wieder aus.
Ja klar. Hast du schonmal Einsicht genommen in Klausuren? Da stehen oft nur drei Sätze vom Zweitkorrektor
Ich habe als Zweitkorrektor unlängst 3 Punkte statt 8 Punkte gegeben, und zur Begründung dafür bedurfte es gerade mal 5 Sätze. Die Quantität ist irrelevant.
Die Qualität offenbar auch.
Stimmt. Zweitkorrektor größter Witz des Jahrhunderts. Auch geil: von 8 Punkte auf 3 runterzustufen. Damit beweist man, wie schlecht es um dieses Prüfungssystem steht.
26.08.2021, 09:01
(25.08.2021, 23:05)NRW_Examen2021 schrieb: Ich bin auch schockiert von meinen Noten. Bin in einigen durchgefallen und hatte in denen gar kein schlechtes Gefühl. Und die anderen sind auch nur 4-6 Punkte. Also insgesamt so grottig, dass es mit dem befriedigend wohl nichts mehr wird.
In den AG/Rep Klausuren hatte ich immer ca die doppelten Punkte.. wow
Tut mir sehr leid für dich. Aber das ist das Examen. In meinem Durchgang sind Leute durchgekommen, bei denen du das nie gedacht hättest. Andere haben trotz guter AG-Noten gerade die 28 Punkte zusammenkratzen können.
26.08.2021, 09:12
(26.08.2021, 08:57)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:45)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:43)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:34)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:09)Gast schrieb: Dafür gibt es ja zwei Korrektoren, damit gleicht sich das wieder aus.
Ja klar. Hast du schonmal Einsicht genommen in Klausuren? Da stehen oft nur drei Sätze vom Zweitkorrektor
Ich habe als Zweitkorrektor unlängst 3 Punkte statt 8 Punkte gegeben, und zur Begründung dafür bedurfte es gerade mal 5 Sätze. Die Quantität ist irrelevant.
Die Qualität offenbar auch.
Stimmt. Zweitkorrektor größter Witz des Jahrhunderts. Auch geil: von 8 Punkte auf 3 runterzustufen. Damit beweist man, wie schlecht es um dieses Prüfungssystem steht.
Das waren dann im Ergebnis 5,5 Punkte. Das kann passieren, wenn die Erstkorrektur mehrere schwere Fehler und zahlreiche kleinere Fehler nicht sieht. D. Kand. fährt damit besser als umgekehrt, wäre ich der Erstkorrektor gewesen hätte d. andere Korr. erstmal an den von mir benannten Fehlern vorbeikommen müssen. Darin liegt die wahre Lotterie des Examens.
26.08.2021, 10:04
(26.08.2021, 09:12)Gast schrieb:(26.08.2021, 08:57)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:45)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:43)Gast schrieb:(25.08.2021, 22:34)Gast schrieb: Ja klar. Hast du schonmal Einsicht genommen in Klausuren? Da stehen oft nur drei Sätze vom Zweitkorrektor
Ich habe als Zweitkorrektor unlängst 3 Punkte statt 8 Punkte gegeben, und zur Begründung dafür bedurfte es gerade mal 5 Sätze. Die Quantität ist irrelevant.
Die Qualität offenbar auch.
Stimmt. Zweitkorrektor größter Witz des Jahrhunderts. Auch geil: von 8 Punkte auf 3 runterzustufen. Damit beweist man, wie schlecht es um dieses Prüfungssystem steht.
Das waren dann im Ergebnis 5,5 Punkte. Das kann passieren, wenn die Erstkorrektur mehrere schwere Fehler und zahlreiche kleinere Fehler nicht sieht. D. Kand. fährt damit besser als umgekehrt, wäre ich der Erstkorrektor gewesen hätte d. andere Korr. erstmal an den von mir benannten Fehlern vorbeikommen müssen. Darin liegt die wahre Lotterie des Examens.
Darin liegt garantiert nicht die wahre Lotterie des Examens, sondern vielmehr darin, dass irgendwelche Volljuristen als Korrektoren im 2. juristischen Staatsexamen agieren dürfen. Da gibt es ja anscheinend keine besonderen Voraussetzungen für. Im Ergebnis korrigieren dann schlimmstenfalls Juristen, die - im Gegensatz zu den Professoren, die im 1. Examen korrigieren - selber überhaupt keine Ahnung von Jura haben, nämlich auch solche, die nur stumpf die Lösungsskizze abarbeiten, ohne alternative Lösungswege zu überprüfen.
26.08.2021, 10:11
(26.08.2021, 10:04)Gast schrieb:(26.08.2021, 09:12)Gast schrieb:(26.08.2021, 08:57)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:45)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:43)Gast schrieb: Ich habe als Zweitkorrektor unlängst 3 Punkte statt 8 Punkte gegeben, und zur Begründung dafür bedurfte es gerade mal 5 Sätze. Die Quantität ist irrelevant.
Die Qualität offenbar auch.
Stimmt. Zweitkorrektor größter Witz des Jahrhunderts. Auch geil: von 8 Punkte auf 3 runterzustufen. Damit beweist man, wie schlecht es um dieses Prüfungssystem steht.
Das waren dann im Ergebnis 5,5 Punkte. Das kann passieren, wenn die Erstkorrektur mehrere schwere Fehler und zahlreiche kleinere Fehler nicht sieht. D. Kand. fährt damit besser als umgekehrt, wäre ich der Erstkorrektor gewesen hätte d. andere Korr. erstmal an den von mir benannten Fehlern vorbeikommen müssen. Darin liegt die wahre Lotterie des Examens.
Darin liegt garantiert nicht die wahre Lotterie des Examens, sondern vielmehr darin, dass irgendwelche Volljuristen als Korrektoren im 2. juristischen Staatsexamen agieren dürfen. Da gibt es ja anscheinend keine besonderen Voraussetzungen für. Im Ergebnis korrigieren dann schlimmstenfalls Juristen, die - im Gegensatz zu den Professoren, die im 1. Examen korrigieren - selber überhaupt keine Ahnung von Jura haben, nämlich auch solche, die nur stumpf die Lösungsskizze abarbeiten, ohne alternative Lösungswege zu überprüfen.
Die Krux mit den alternativen Lösungswegen ist, dass diese häufig nicht als Alternative dargestellt werden, sondern als Weg ohne Abzweigung. Oder anders gewendet: Wer klar macht, dass er an einer Abzweigung steht, und sich aus nachvollziehbaren Gründen für den einen und gegen den anderen Weg entscheidet, der wird häufig gute Punkte bekommen. Wer aber unkritisch durch die Lösung läuft bekommt dann auch weniger Punkte. Das Übersehen etwa eines Fristenproblems, bei dem die Frist erkennbar versäumt wurde, ist kein alternativer Lösungsweg, solange man sich nicht damit auseinandersetzt, dass die Frist versäumt wurde, und wie man damit jetzt rechtlich umgehen kann.
26.08.2021, 10:17
(26.08.2021, 10:11)Gast schrieb:(26.08.2021, 10:04)Gast schrieb:(26.08.2021, 09:12)Gast schrieb:(26.08.2021, 08:57)Gast schrieb:(26.08.2021, 07:45)Gast schrieb: Die Qualität offenbar auch.
Stimmt. Zweitkorrektor größter Witz des Jahrhunderts. Auch geil: von 8 Punkte auf 3 runterzustufen. Damit beweist man, wie schlecht es um dieses Prüfungssystem steht.
Das waren dann im Ergebnis 5,5 Punkte. Das kann passieren, wenn die Erstkorrektur mehrere schwere Fehler und zahlreiche kleinere Fehler nicht sieht. D. Kand. fährt damit besser als umgekehrt, wäre ich der Erstkorrektor gewesen hätte d. andere Korr. erstmal an den von mir benannten Fehlern vorbeikommen müssen. Darin liegt die wahre Lotterie des Examens.
Darin liegt garantiert nicht die wahre Lotterie des Examens, sondern vielmehr darin, dass irgendwelche Volljuristen als Korrektoren im 2. juristischen Staatsexamen agieren dürfen. Da gibt es ja anscheinend keine besonderen Voraussetzungen für. Im Ergebnis korrigieren dann schlimmstenfalls Juristen, die - im Gegensatz zu den Professoren, die im 1. Examen korrigieren - selber überhaupt keine Ahnung von Jura haben, nämlich auch solche, die nur stumpf die Lösungsskizze abarbeiten, ohne alternative Lösungswege zu überprüfen.
Die Krux mit den alternativen Lösungswegen ist, dass diese häufig nicht als Alternative dargestellt werden, sondern als Weg ohne Abzweigung. Oder anders gewendet: Wer klar macht, dass er an einer Abzweigung steht, und sich aus nachvollziehbaren Gründen für den einen und gegen den anderen Weg entscheidet, der wird häufig gute Punkte bekommen. Wer aber unkritisch durch die Lösung läuft bekommt dann auch weniger Punkte. Das Übersehen etwa eines Fristenproblems, bei dem die Frist erkennbar versäumt wurde, ist kein alternativer Lösungsweg, solange man sich nicht damit auseinandersetzt, dass die Frist versäumt wurde, und wie man damit jetzt rechtlich umgehen kann.
das Beispiel macht doch jetzt wenig Sinn.. Der Kollege über dir spricht von alternativen Lösungswegen, die also rechtlich vertretbar sind, aber in der Punktevergabe nicht entsprechend gewürdigt werden. Ein Fristenproblem einfach zu übersehen, ist schlicht ein Fehler in der Klausur.
Aber ich verstehe schon was du im Kern damit sagen willst und kann dem zustimmen.
26.08.2021, 10:28
(26.08.2021, 10:17)Gast schrieb:(26.08.2021, 10:11)Gast schrieb:(26.08.2021, 10:04)Gast schrieb:(26.08.2021, 09:12)Gast schrieb:(26.08.2021, 08:57)Gast schrieb: Stimmt. Zweitkorrektor größter Witz des Jahrhunderts. Auch geil: von 8 Punkte auf 3 runterzustufen. Damit beweist man, wie schlecht es um dieses Prüfungssystem steht.
Das waren dann im Ergebnis 5,5 Punkte. Das kann passieren, wenn die Erstkorrektur mehrere schwere Fehler und zahlreiche kleinere Fehler nicht sieht. D. Kand. fährt damit besser als umgekehrt, wäre ich der Erstkorrektor gewesen hätte d. andere Korr. erstmal an den von mir benannten Fehlern vorbeikommen müssen. Darin liegt die wahre Lotterie des Examens.
Darin liegt garantiert nicht die wahre Lotterie des Examens, sondern vielmehr darin, dass irgendwelche Volljuristen als Korrektoren im 2. juristischen Staatsexamen agieren dürfen. Da gibt es ja anscheinend keine besonderen Voraussetzungen für. Im Ergebnis korrigieren dann schlimmstenfalls Juristen, die - im Gegensatz zu den Professoren, die im 1. Examen korrigieren - selber überhaupt keine Ahnung von Jura haben, nämlich auch solche, die nur stumpf die Lösungsskizze abarbeiten, ohne alternative Lösungswege zu überprüfen.
Die Krux mit den alternativen Lösungswegen ist, dass diese häufig nicht als Alternative dargestellt werden, sondern als Weg ohne Abzweigung. Oder anders gewendet: Wer klar macht, dass er an einer Abzweigung steht, und sich aus nachvollziehbaren Gründen für den einen und gegen den anderen Weg entscheidet, der wird häufig gute Punkte bekommen. Wer aber unkritisch durch die Lösung läuft bekommt dann auch weniger Punkte. Das Übersehen etwa eines Fristenproblems, bei dem die Frist erkennbar versäumt wurde, ist kein alternativer Lösungsweg, solange man sich nicht damit auseinandersetzt, dass die Frist versäumt wurde, und wie man damit jetzt rechtlich umgehen kann.
das Beispiel macht doch jetzt wenig Sinn.. Der Kollege über dir spricht von alternativen Lösungswegen, die also rechtlich vertretbar sind, aber in der Punktevergabe nicht entsprechend gewürdigt werden. Ein Fristenproblem einfach zu übersehen, ist schlicht ein Fehler in der Klausur.
Aber ich verstehe schon was du im Kern damit sagen willst und kann dem zustimmen.
Das Beispiel mag schwer nachvollziehbar sein, der Punkt ist: Es langt nicht, einen von dem Prüfervermerk abweichenden, vertretbaren Lösungsweg zu beschreiten, man muss diesen Weg auch vertreten, und dazu gehört auch die Wahl der Lösungsansätze und die Abweichung von anderen Wegen. Nichts anderes machen viele (wenn auch ganz sicher nicht alle) Prüfervermerke. Und daran hakt es bei vielen Klausuren einfach, da regelmäßig mit Rechtsbehauptungen operiert wird, ohne erforderliche Abgrenzungen vorzunehmen.
26.08.2021, 10:45
Immer noch keine Post....
