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Ausformulierter Lebenslauf vs. Anschreiben?
Gast
Unregistered
 
#11
25.08.2021, 09:28
(25.08.2021, 09:03)Gast schrieb:  Ich verstehe nicht warum man das in der Justiz braucht? Die erstellen doch eh eine Liste nach Examina und arbeiten die ab

Davon mal ab, sind diese Schreiben Quatsch. Da wird im Zweifel ohnehin nur das Blaue vom Himmel gelogen. Jeder von uns ist doch fachlich super kompetent, kann auch unter großem Druck top Performen und ist sozialverträglich und hat tolle Hobbys. ;-)
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Gasto
Unregistered
 
#12
25.08.2021, 09:33
(25.08.2021, 09:28)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 09:03)Gast schrieb:  Ich verstehe nicht warum man das in der Justiz braucht? Die erstellen doch eh eine Liste nach Examina und arbeiten die ab

Davon mal ab, sind diese Schreiben Quatsch. Da wird im Zweifel ohnehin nur das Blaue vom Himmel gelogen. Jeder von uns ist doch fachlich super kompetent, kann auch unter großem Druck top Performen und ist sozialverträglich und hat tolle Hobbys. ;-)

Es mag dich schockieren, aber mit einem einseitigen Anschreiben kannst du alleine schon alle Bewerber rausfiltern, die mehrere Rechtschreibfehler darin haben oder jeden Absatz mit "Zudem" beginnen. Ein gutes Anschreiben bringt einem nicht viel aber es hilft dem AG schon einmal die größten Pflaumen auszusortieren, die nicht einmal das hinbekommen.
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B2021BB
Junior Member
**
Beiträge: 20
Themen: 0
Registriert seit: Jul 2021
#13
25.08.2021, 09:42
Ich persönlich habe mich (bislang allerdings nur in meinen Ref-Stationen) für eine Mischung aus "Anschreiben" im Sinne eines einzelnen Textdokuments und einer höflich formulierten E-Mail an die Personalabteilung entschieden. 

Will heißen: ich habe eine E-Mail mit "Sehr geehrte Damen und Herren" bzw. "Herr/Frau X" eingeleitet, bin im weiteren Verlauf der E-Mail kurz und knapp auf die Stellenausschreibung eingegangen und warum mich Position X oder Y aus meinem Lebenslauf hierfür besonders qualifiziert. Dann noch 1-2 Sätze zu meiner generellen "Motivation" (sinngemäß so etwas wie "ich möchte die aktuellen Entwicklungen in Rechtsgebiet X nun aus der Behördensicht beleuchten"), Abschlusssatz zur zeitlichen Verfügbarkeit/Erreichbarkeit und fertig. In den Anhang der E-Mail kamen dann der Lebenslauf und all meine Zeugnisse. War damit immer erfolgreich, weshalb ich bei meinen Bewerbungen für meinen Berufseinstieg ähnlich vorgehen werde. Inspiriert zu einem solchen Prozedere hat mich übrigens seinerzeit dieser Blogbeitrag: http://www.personalblogger.net/2013/12/0...hsinn-ist/

Man sollte allerdings der Fairness halber erwähnen, dass so ein Vorgehen wohl nur dann sinnvoll ist, wenn die ausgeschriebene Stelle bereits gut zum bisherigen Werdegang passt. Wer sich bspw. für M&A interessiert und alle Stationen im Ref und idealerweise auch schon Praktika/Nebenjobs im Studium hierauf ausgerichtet hat, der wird sich bei der Beschreibung seiner Motivation allein anhand seines Lebenslaufs eher nicht schwer tun. Wer aber bislang eher "planlos" unterwegs war oder sich auf einen Bereich bewirbt, in dem keinerlei Vorkenntnisse vorhanden sind, dem bleibt ja im Zweifel nur das Anschreiben zur überzeugenden Darstellung seiner Motivation. Da sollte dann aber auch tatsächlich Interesse für die jeweilige Stelle und das jeweilige Fachgebiet vorhanden sein und entsprechend dargestellt werden. Also nicht nur "ich hab halt 2x VB und mach jetz' ma Gesellschaftsrecht inner GK, einfach weil ich es kann...und schreib jetz ma sinnlos Textbausteine aus irgendwelchen Bewerbungsratgebern zusammen, weil mir fällt sonst nix ein"  Wink 

Für eine Bewerbung konkret in der Justiz würde ich vermutlich vor allem die im Vergleich zur Privatwirtschaft besseren Arbeitsbedingungen (Flexibilität, Entscheidungsfreiheit usw. im Richterberuf) hervorheben. Relevante "Vorerfahrungen" hat man da ja im Vergleich zu den meisten anderen Referendaren eher nicht. Da in der Justiz aber schon aufgrund der Bestenauslese in erster Linie auf die Noten geschaut wird, sollte man das "Anschreiben" da vielleicht nicht überbewerten Wink
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.08.2021, 09:47 von B2021BB.)
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Gast
Unregistered
 
#14
25.08.2021, 12:06
Danke für die Antworten!
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Gast
Unregistered
 
#15
25.08.2021, 12:13
(25.08.2021, 08:49)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:10)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 07:46)Praktiker schrieb:  Allgemein würde ich empfehlen, im Motivationsschreiben den Ball flach zu halten, die Justiz ist kein hipper Marketing-Club. Nur mal zum Vergleich, wie später die Bewerbung auf Planstellen aussieht: https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-reb...02%29.docx
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!


Behördenintern (da reicht das formelle Bewerben und Verweis auf die Personalakte) ist etwas anderes als die Einstellungsbewerbung von außen.

Motivationsschreiben gelten inzwischen sogar vielfach als veraltet und werden in anderen Branchen gar nicht mehr verlangt. Wird in der Justiz dann in vermutlich in 50-60 Jahren auch mal drüber nachgedacht.


Im Gegenteil. Motivationsschreiben werden bisher immer verlangt. Schau dir die Stellenausschreibung an. Wer sie nicht mitschickt, der wird aussortiert.
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omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#16
25.08.2021, 12:32
(25.08.2021, 09:28)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 09:03)Gast schrieb:  Ich verstehe nicht warum man das in der Justiz braucht? Die erstellen doch eh eine Liste nach Examina und arbeiten die ab

Davon mal ab, sind diese Schreiben Quatsch. Da wird im Zweifel ohnehin nur das Blaue vom Himmel gelogen. Jeder von uns ist doch fachlich super kompetent, kann auch unter großem Druck top Performen und ist sozialverträglich und hat tolle Hobbys. ;-)


Tja da schreibt halt keiner rein "Also wie ich die Examina geschafft habe ist mir bis heute ein Rätsel, daher ließ ich mir auch mein Lebensmotto 'fake it till you make it' über den Rücken tätowieren. Ich kann mit Stress sehr gut umgehen. Wenn es mir mal wieder zu viel wird, habe ich einen netten Hausarzt, der mich immer krank schreibt. Die Justiz interessiert mich besonders, weil ich gehört habe, dass man als Richter am Amtsgericht fast keinen menschlichen Kontakt haben muss und wie ein kleiner König über sein Dezernat regieren darf. Menschen sind mir allgemein eher befremdlich, ich bin jedoch leidenschaftlicher Sportschütze und besitze viele Waffen."
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Gast
Unregistered
 
#17
25.08.2021, 17:26
(25.08.2021, 12:13)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:49)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:10)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 07:46)Praktiker schrieb:  Allgemein würde ich empfehlen, im Motivationsschreiben den Ball flach zu halten, die Justiz ist kein hipper Marketing-Club. Nur mal zum Vergleich, wie später die Bewerbung auf Planstellen aussieht: https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-reb...02%29.docx
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!


Behördenintern (da reicht das formelle Bewerben und Verweis auf die Personalakte) ist etwas anderes als die Einstellungsbewerbung von außen.

Motivationsschreiben gelten inzwischen sogar vielfach als veraltet und werden in anderen Branchen gar nicht mehr verlangt. Wird in der Justiz dann in vermutlich in 50-60 Jahren auch mal drüber nachgedacht.


Im Gegenteil. Motivationsschreiben werden bisher immer verlangt. Schau dir die Stellenausschreibung an. Wer sie nicht mitschickt, der wird aussortiert.


In der freien Wirtschaft sehe ich mehr und mehr, dass Anschreiben nicht mehr verlangt werden, sondern nur noch der Lebenslauf und dafür aber ggf. noch die Beantwortung von 2-3 Fragen zur Motivation/ein kurzes Motivationsschreiben. Würde daher auch sagen, dass das in Zukunft nicht verschwinden wird, sondern wenn dann das normale 0815-Anschreiben.
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Gast
Unregistered
 
#18
26.08.2021, 14:56
Ich koche die Fünf-Minuten-Terrine in einer, meine Teamfähigkeit ist so ausgeprägt, dass ich das Wort schon seit Jahren nicht mehr mit ieh schreibe.
Außerdem bin ich mit 13 aus dem britischen Hochadel ausgetreten um mich unter das gemeine Volk zu mischen und um meine Sozialkompetenz zu schulen. Hier habe ich auch gelernt meine Notdurft unter Aufsicht zu verrichten.
In meiner Freizeit berate ich Warren Buffett mit Anlagetipps.
Somit ist meine Überlegenheit offensichtlich und ich nehme den Job dankend an.
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Gast
Unregistered
 
#19
26.08.2021, 15:16
(26.08.2021, 14:56)Gast schrieb:  Ich koche die Fünf-Minuten-Terrine in einer, meine Teamfähigkeit ist so ausgeprägt, dass ich das Wort schon seit Jahren nicht mehr mit ieh schreibe.
Außerdem bin ich mit 13 aus dem britischen Hochadel ausgetreten um mich unter das gemeine Volk zu mischen und um meine Sozialkompetenz zu schulen. Hier habe ich auch gelernt meine Notdurft unter Aufsicht zu verrichten.
In meiner Freizeit berate ich Warren Buffett mit Anlagetipps.
Somit ist meine Überlegenheit offensichtlich und ich nehme den Job dankend an.

Damit würde ich dich einstellen
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Gast
Unregistered
 
#20
26.08.2021, 20:05
(25.08.2021, 12:13)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:49)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 08:10)Gast schrieb:  
(25.08.2021, 07:46)Praktiker schrieb:  Allgemein würde ich empfehlen, im Motivationsschreiben den Ball flach zu halten, die Justiz ist kein hipper Marketing-Club. Nur mal zum Vergleich, wie später die Bewerbung auf Planstellen aussieht: https://www.justiz-bw.de/site/pbs-bw-reb...02%29.docx
Also kurz, prägnant, eher zurückhaltend und nicht peinlich!


Behördenintern (da reicht das formelle Bewerben und Verweis auf die Personalakte) ist etwas anderes als die Einstellungsbewerbung von außen.

Motivationsschreiben gelten inzwischen sogar vielfach als veraltet und werden in anderen Branchen gar nicht mehr verlangt. Wird in der Justiz dann in vermutlich in 50-60 Jahren auch mal drüber nachgedacht.


Im Gegenteil. Motivationsschreiben werden bisher immer verlangt. Schau dir die Stellenausschreibung an. Wer sie nicht mitschickt, der wird aussortiert.

Also ich habe weder Motivations- noch Anschreiben mitgeschickt und bin trotzdem jetzt Richter auf Probe
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