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  5. Absage Justiz, Kosequenzen?
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Absage Justiz, Kosequenzen?
Gast
Unregistered
 
#1
23.08.2021, 11:50
Hallo, ich bin gerade in einer schweren Zwickmühle.
Vor etwa zwei Monaten habei ich mich bei der Justiz beworben. Weil keine Rückmeldung kam, habe ich mich bei Kanzleien um einen Job bemüht.

Jetzt habe mündlich einer Anwaltsstalle schon zugesagt (GK, 120k p.a.), jedoch noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, eine Wohnung habe ich auch noch nicht in der Stadt der Kanzlei.

Jetzt hat mich die Justiz angerufen und wollte mich für ein Vorstellungsgespräch zum Ende der Woche einladen. Als ich darauf erwiderte, dass das auf jeden Fall zu spät ist, weil ich bald den Arbeitsvertrag unterschreiben werde, wurde mir spontan noch heute ein Gespräch angeboten.

Ich bin in einem schweren Zwiespalt was ich nun tun soll. Das Gespräch werde ich auf jeden Fall wahrnehmen. Aber was ist, wenn ich eine positive Rückmeldung erhalte und dann bei der Justiz absage? Kommt man dann auf eine schwarze Liste oder ähnliches für die Zukunft?

Ich bin was die Anforderungen für die Justiz angeht im unteren Notenbereich. Also sehe ich mich nicht unbedingt in der Position die Chance mit der Justiz sausen zu lassen, um erstmal 2-3 Jahre Anwalt zu sein. Wer weiß wie die Anforderungen in der Zukunft sind. An sich finde ich die Anwaltschaft sowie die Justiz sehr interessant, aber ich bin mir auch im Moment zu 100 % sicher, dass wenn ich in die Justiz gehe, dort für immer bleiben werde.

Was würdet ihr in meiner Situation tun?
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Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/

Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
 
Gast0000
Unregistered
 
#2
23.08.2021, 11:58
Was heißt denn "im unteren Notenbereich"? Wenn du dir beides vorstellen kannst, würde ich erstmal in die Anwaltschaft gehen, weil es schwieriger ist, die Justiz wieder zu verlassen als andersherum.
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Gast
Unregistered
 
#3
23.08.2021, 12:02
8 ist die Voraussetzung, im zweiten hab ich 7,7. Im ersten 8,3. Vielleicht haben die bei meiner Bewerbung ein Auge zugedrückt, weil ich schon WisMit-Erfahrung bei einer GK hab. Vielleicht ist der Bedarf im Moment auch einfach groß. Wegen der gestiegenen Anforderungen durch Corona habe ich nicht mehr mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch gerechnet.
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Gast
Unregistered
 
#4
23.08.2021, 12:14
Welches Bundesland?
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Gasto
Unregistered
 
#5
23.08.2021, 12:19
(23.08.2021, 11:50)Gast schrieb:  Ich bin in einem schweren Zwiespalt was ich nun tun soll. Das Gespräch werde ich auf jeden Fall wahrnehmen. Aber was ist, wenn ich eine positive Rückmeldung erhalte und dann bei der Justiz absage? 


Verstehe dein Problem gar nicht. Du hast dich bei der Justiz beworben. Wenn sie dir jetzt eine Zusage geben und dich einstellen wollen, wieso willst du ihnen dann absagen? Wegen deiner GK Stelle? Da kannst du doch direkt wieder (Probezeit) kündigen und wenn du die anrufst, schmeißen die zu 99,9% deinen Vertrag sowieso direkt in den Schredder.
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Gast
Unregistered
 
#6
23.08.2021, 12:37
(23.08.2021, 12:02)Gast schrieb:  8 ist die Voraussetzung, im zweiten hab ich 7,7. Im ersten 8,3. Vielleicht haben die bei meiner Bewerbung ein Auge zugedrückt, weil ich schon WisMit-Erfahrung bei einer GK hab. Vielleicht ist der Bedarf im Moment auch einfach groß. Wegen der gestiegenen Anforderungen durch Corona habe ich nicht mehr mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch gerechnet.

Wo hast du dich denn beide er Justiz beworben?
Im Endeffekt musst du selbst wissen, was du lieber machen möchtest
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Gast
Unregistered
 
#7
23.08.2021, 12:40
(23.08.2021, 12:02)Gast schrieb:  8 ist die Voraussetzung, im zweiten hab ich 7,7. Im ersten 8,3. Vielleicht haben die bei meiner Bewerbung ein Auge zugedrückt, weil ich schon WisMit-Erfahrung bei einer GK hab. Vielleicht ist der Bedarf im Moment auch einfach groß. Wegen der gestiegenen Anforderungen durch Corona habe ich nicht mehr mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch gerechnet.


Glückwunsch! Ich meine, GK und Justiz mit diesen Noten ist leider nicht die Regel (ich habe weniger). Daher freut es mich sehr, dass du in beiden Bereich eine Perspektive hast!
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Gast
Unregistered
 
#8
23.08.2021, 12:55
(23.08.2021, 12:02)Gast schrieb:  8 ist die Voraussetzung, im zweiten hab ich 7,7. Im ersten 8,3. Vielleicht haben die bei meiner Bewerbung ein Auge zugedrückt, weil ich schon WisMit-Erfahrung bei einer GK hab. Vielleicht ist der Bedarf im Moment auch einfach groß. Wegen der gestiegenen Anforderungen durch Corona habe ich nicht mehr mit einer Einladung zum Vorstellungsgespräch gerechnet.

Welche GK ist das? Habe ähnliche Noten und Lust auf GK.
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Gast
Unregistered
 
#9
23.08.2021, 13:07
(23.08.2021, 12:14)Gast schrieb:  Welches Bundesland?


Würde mich auch sehr interessieren. Dachte diese 8 Punkte Grenze sei starr und eine Bewerbung darunter sinnlos...
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Gast
Unregistered
 
#10
23.08.2021, 13:54
Ich würde mich da nicht an die Zusage bei der GK gebunden fühlen. Aber 120 K sind ja nicht schlecht und für den Lebenslauf wäre es wohl auch gut. Sind doch beides top Optionen
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