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Bundes-Notbremse - Eure Meinung
Gast
Unregistered
 
#161
11.08.2021, 12:08
(11.08.2021, 11:55)Gasto schrieb:  
(11.08.2021, 11:49)Gast schrieb:  Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe. 

Also ich fand:

- Das Verbot meine Wohnung zu bestimmten Uhrzeiten zu verlassen
- Das Verbot mich mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen (treffen mit meinen Eltern waren damit unmöglich)
- Das faktische Berufsverbot für viele Beschäftigte (geschlossene Restaurants, Fitnessstudios und Läden)

äußerst heftige, absolut an der Grenze liegende Grundrechtseingriffe.


Diese Eingriffe sind ja wohl absolut gerechtfertigt. Das wird man ja wohl vorübergehend aushalten. Diese Eingriffe 
sind wirklich minimal. Was sollen da Leute sagen, die in Afghanistan leben. Dort ist Krieg. Die jungen Leute dort
können schließlich auch nicht Party machen. Oder die Menschen in in der Tigray Region. In Deutschland wird auf einem
sehr hohem Niveau gejammert. Hätte man jeden Bundesbürger, als die Pandemie losging, mal für vier Wochen in 
Isolationshaft genommen, hätte man das Virus auch ohne Impfung erledigt, wenn man danach die Grenzen geschlossen
gehalten hätte. Das wäre leichter zu verkraften gewesen, als so ein ewiges Hin und Her, das wir jetzt erleben.
Lieber kurz, aber heftig, als so ein langes chronisches Getue.
Gast
Unregistered
 
#162
11.08.2021, 12:08
(11.08.2021, 12:06)Unabhängiger Liberaler schrieb:  
(11.08.2021, 11:02)Gast schrieb:  unser BVerfG und fast alle OVG sind da aber anderer Ansicht gewesen. Vielleicht solltest du mehr Augenmerk auf die Rechtsprechung zur ersten Coronaverordnung legen, das wird in der Realität nämlich auch gemacht. Man muss doch mal aus dem Elfenbeinturm herauskommen. Klar kannst du auch die fernliegendsten Mindermeinungen a la Prof. Puppe vertreten, aber in der Realität sieht es ein wenig anders aus.

Jemand, der am Gesetz und der jahrzehntelangen gefestigten Gesetzesauslegung festhält, ist also im Elfenbeinturm? Peinlich, wie irgendwelche Wannabe-Praktiker vorschnell die Elfenbeintum-Keule schwingen. Die solltest du dir für Fälle rein akademischer, bedeutungsloser Streits vorbehalten.

Die OVG/VGH und das BVerfG haben die seit 1945 nie dagewesenen Grundrechtseingriffe nur oberflächlich im vorläufigen Rechtsschutz geprüft und dabei teilweise haarsträubende Fehler gemacht, vgl. https://content.beck.de/NVwZ/Extra_5-2021.pdf . Dass sich das BVerfG dermaßen unter seiner rechtsstaatlichen Verantwortung weggeduckt hat, ist höchst bedenklich. Es handelt sich aber um dasselbe Gericht, das es einem demokratisch legitimierten Landtag verbietet, die Gebührenerhöhung des teuersten Staatsrundfunks der Welt durch ein Unterlassen zu verhindern. Es ist schon komisch, dass die Rundfunkfreiheit ein Land zwingen soll, einer Gebührenerhöhung zuzustimmen. Das BVerfG spielt den Ball der Beweislast, dass zwingende Gründe gegen eine Gebührenerhöhung sprechen, einfach dem Land Sachsen-Anhalt zu. Gesetzliche Grundlage auch hier (-), gute Argumente ebenfalls (-), zumal sich der Mehrbedarf ausweislich eigener Äußerungen von ARD und ZDF hauptsächlich aus neuen, digitalen Angeboten (Streaming, YouTube etc.) zusammensetzt, die überhaupt nicht unter die Rund"funk"freiheit fallen.

Entschuldigung für die halbe Offtopic, aber dieses BVerfG kann ich nicht ernst nehmen. Die Unrecht sprechende Superrevisionsinstanz ist auch der Grund, warum ich meinen Berufswunsch, Richter zu werden, aufgegeben habe.


übrigens sehe ich es auch nicht als Zufall, dass der Staatsrundfunk das Youtube-Angebot als "Funk" bezeichnet. Ist das der erbärmliche Versuch, den Schutzbereich der Rundfunkfreiheit durch eine frei gewählte Bezeichnung zu erweitern? Ich glaube schon.
Gast
Unregistered
 
#163
11.08.2021, 12:09
(11.08.2021, 12:08)Gast schrieb:  
(11.08.2021, 11:55)Gasto schrieb:  
(11.08.2021, 11:49)Gast schrieb:  Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe. 

Also ich fand:

- Das Verbot meine Wohnung zu bestimmten Uhrzeiten zu verlassen
- Das Verbot mich mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen (treffen mit meinen Eltern waren damit unmöglich)
- Das faktische Berufsverbot für viele Beschäftigte (geschlossene Restaurants, Fitnessstudios und Läden)

äußerst heftige, absolut an der Grenze liegende Grundrechtseingriffe.


Diese Eingriffe sind ja wohl absolut gerechtfertigt. Das wird man ja wohl vorübergehend aushalten. Diese Eingriffe 
sind wirklich minimal. Was sollen da Leute sagen, die in Afghanistan leben. Dort ist Krieg. Die jungen Leute dort
können schließlich auch nicht Party machen. Oder die Menschen in in der Tigray Region. In Deutschland wird auf einem
sehr hohem Niveau gejammert. Hätte man jeden Bundesbürger, als die Pandemie losging, mal für vier Wochen in 
Isolationshaft genommen, hätte man das Virus auch ohne Impfung erledigt, wenn man danach die Grenzen geschlossen
gehalten hätte. Das wäre leichter zu verkraften gewesen, als so ein ewiges Hin und Her, das wir jetzt erleben.
Lieber kurz, aber heftig, als so ein langes chronisches Getue.

Relevanz?
Gast
Unregistered
 
#164
11.08.2021, 12:10
(11.08.2021, 12:06)Unabhängiger Liberaler schrieb:  
(11.08.2021, 11:02)Gast schrieb:  unser BVerfG und fast alle OVG sind da aber anderer Ansicht gewesen. Vielleicht solltest du mehr Augenmerk auf die Rechtsprechung zur ersten Coronaverordnung legen, das wird in der Realität nämlich auch gemacht. Man muss doch mal aus dem Elfenbeinturm herauskommen. Klar kannst du auch die fernliegendsten Mindermeinungen a la Prof. Puppe vertreten, aber in der Realität sieht es ein wenig anders aus.

Jemand, der am Gesetz und der jahrzehntelangen gefestigten Gesetzesauslegung festhält, ist also im Elfenbeinturm? Peinlich, wie irgendwelche Wannabe-Praktiker vorschnell die Elfenbeintum-Keule schwingen. Die solltest du dir für Fälle rein akademischer, bedeutungsloser Streits vorbehalten.

Die OVG/VGH und das BVerfG haben die seit 1945 nie dagewesenen Grundrechtseingriffe nur oberflächlich im vorläufigen Rechtsschutz geprüft und dabei teilweise haarsträubende Fehler gemacht, vgl. https://content.beck.de/NVwZ/Extra_5-2021.pdf . Dass sich das BVerfG dermaßen unter seiner rechtsstaatlichen Verantwortung weggeduckt hat, ist höchst bedenklich. Es handelt sich aber um dasselbe Gericht, das es einem demokratisch legitimierten Landtag verbietet, die Gebührenerhöhung des teuersten Staatsrundfunks der Welt durch ein Unterlassen zu verhindern. Es ist schon komisch, dass die Rundfunkfreiheit ein Land zwingen soll, einer Gebührenerhöhung zuzustimmen. Das BVerfG spielt den Ball der Beweislast, dass zwingende Gründe gegen eine Gebührenerhöhung sprechen, einfach dem Land Sachsen-Anhalt zu. Gesetzliche Grundlage auch hier (-), gute Argumente ebenfalls (-), zumal sich der Mehrbedarf ausweislich eigener Äußerungen von ARD und ZDF hauptsächlich aus neuen, digitalen Angeboten (Streaming, YouTube etc.) zusammensetzt, die überhaupt nicht unter die Rund"funk"freiheit fallen.

Entschuldigung für die halbe Offtopic, aber dieses BVerfG kann ich nicht ernst nehmen. Die Unrecht sprechende Superrevisionsinstanz ist auch der Grund, warum ich meinen Berufswunsch, Richter zu werden, aufgegeben habe.

Das BVerfG hat bei der Rundfunkgebührenentscheidung lediglich seine ständ. Rspr. beibehalten. Man sollte sich die Entscheidung vielleicht erstmal durchlesen, bevor man hier solche Unterstellungen tätigt. Das hört sich für mich auch ganz klar nach Queerdenkersprech an, was du da schreibst.
Gast
Unregistered
 
#165
11.08.2021, 12:16
Sehr gutes Beispiel für Diskussionen in 2021:

Das was du vertrittst, vertreten auch Querdenker/die AFD, also ist es Unsinn. Trinken wir bald kein Wasser mehr, weil Querdenker zu erhöhtem Wasserkonsum raten?

Auch in wissenschaftlichen Arbeiten, Schriftsätzen und Urteilen muss man bald nicht mehr argumentieren. Es genügt der Verweis, dass Prof. A Meinung X vertritt, die auch der AFD-nahe Prof. B vertritt. Wortlaut und Systematik sprechen für Meinung X? Tja, Prof. B ebenfalls, daher unvertretbar.
Gasto
Unregistered
 
#166
11.08.2021, 12:16
(11.08.2021, 12:08)Gast schrieb:  
(11.08.2021, 11:55)Gasto schrieb:  
(11.08.2021, 11:49)Gast schrieb:  Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe. 

Also ich fand:

- Das Verbot meine Wohnung zu bestimmten Uhrzeiten zu verlassen
- Das Verbot mich mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen (treffen mit meinen Eltern waren damit unmöglich)
- Das faktische Berufsverbot für viele Beschäftigte (geschlossene Restaurants, Fitnessstudios und Läden)

äußerst heftige, absolut an der Grenze liegende Grundrechtseingriffe.


Diese Eingriffe sind ja wohl absolut gerechtfertigt. Das wird man ja wohl vorübergehend aushalten. Diese Eingriffe 
sind wirklich minimal. Was sollen da Leute sagen, die in Afghanistan leben. Dort ist Krieg. Die jungen Leute dort
können schließlich auch nicht Party machen. Oder die Menschen in in der Tigray Region. In Deutschland wird auf einem
sehr hohem Niveau gejammert. Hätte man jeden Bundesbürger, als die Pandemie losging, mal für vier Wochen in 
Isolationshaft genommen, hätte man das Virus auch ohne Impfung erledigt, wenn man danach die Grenzen geschlossen
gehalten hätte. Das wäre leichter zu verkraften gewesen, als so ein ewiges Hin und Her, das wir jetzt erleben.
Lieber kurz, aber heftig, als so ein langes chronisches Getue.

Whataboutism und ein bescheuerter Lösungsvorschlag. Natürlich, wenn wir uns alle für vier Wochen eingeschlossen hätten. Ohne Strom, Wasser, mit verdorrten Feldern, ohne Krankenversorgung, Verhungerte im Altenheim usw. Sehr gute Idee von dir.
Gast
Unregistered
 
#167
11.08.2021, 12:39
(11.08.2021, 12:10)Gast schrieb:  
(11.08.2021, 12:06)Unabhängiger Liberaler schrieb:  
(11.08.2021, 11:02)Gast schrieb:  unser BVerfG und fast alle OVG sind da aber anderer Ansicht gewesen. Vielleicht solltest du mehr Augenmerk auf die Rechtsprechung zur ersten Coronaverordnung legen, das wird in der Realität nämlich auch gemacht. Man muss doch mal aus dem Elfenbeinturm herauskommen. Klar kannst du auch die fernliegendsten Mindermeinungen a la Prof. Puppe vertreten, aber in der Realität sieht es ein wenig anders aus.

Jemand, der am Gesetz und der jahrzehntelangen gefestigten Gesetzesauslegung festhält, ist also im Elfenbeinturm? Peinlich, wie irgendwelche Wannabe-Praktiker vorschnell die Elfenbeintum-Keule schwingen. Die solltest du dir für Fälle rein akademischer, bedeutungsloser Streits vorbehalten.

Die OVG/VGH und das BVerfG haben die seit 1945 nie dagewesenen Grundrechtseingriffe nur oberflächlich im vorläufigen Rechtsschutz geprüft und dabei teilweise haarsträubende Fehler gemacht, vgl. https://content.beck.de/NVwZ/Extra_5-2021.pdf . Dass sich das BVerfG dermaßen unter seiner rechtsstaatlichen Verantwortung weggeduckt hat, ist höchst bedenklich. Es handelt sich aber um dasselbe Gericht, das es einem demokratisch legitimierten Landtag verbietet, die Gebührenerhöhung des teuersten Staatsrundfunks der Welt durch ein Unterlassen zu verhindern. Es ist schon komisch, dass die Rundfunkfreiheit ein Land zwingen soll, einer Gebührenerhöhung zuzustimmen. Das BVerfG spielt den Ball der Beweislast, dass zwingende Gründe gegen eine Gebührenerhöhung sprechen, einfach dem Land Sachsen-Anhalt zu. Gesetzliche Grundlage auch hier (-), gute Argumente ebenfalls (-), zumal sich der Mehrbedarf ausweislich eigener Äußerungen von ARD und ZDF hauptsächlich aus neuen, digitalen Angeboten (Streaming, YouTube etc.) zusammensetzt, die überhaupt nicht unter die Rund"funk"freiheit fallen.

Entschuldigung für die halbe Offtopic, aber dieses BVerfG kann ich nicht ernst nehmen. Die Unrecht sprechende Superrevisionsinstanz ist auch der Grund, warum ich meinen Berufswunsch, Richter zu werden, aufgegeben habe.

Das BVerfG hat bei der Rundfunkgebührenentscheidung lediglich seine ständ. Rspr. beibehalten. Man sollte sich die Entscheidung vielleicht erstmal durchlesen, bevor man hier solche Unterstellungen tätigt. Das hört sich für mich auch ganz klar nach Queerdenkersprech an, was du da schreibst.


Sicher? Habe mich mit der Rundfunk-Rspr. nicht im Detail beschäftigt. Bin mir aber ziemlich sicher, dass das BVerfG mit dem 2021er-Urteil das bisher geltende Einstimmigkeitsprinzip (Urt. von 1994; alle Länder müssen der Gebührenerhöhung zustimmen) ins Gegenteil verkehrt hat (alle Länder müssen nun ablehnen; die Ablehnung eines einzelnen Bundeslandes ist nicht mehr ausreichend).
Gast
Unregistered
 
#168
11.08.2021, 12:41
(11.08.2021, 12:16)Gasto schrieb:  
(11.08.2021, 12:08)Gast schrieb:  
(11.08.2021, 11:55)Gasto schrieb:  
(11.08.2021, 11:49)Gast schrieb:  Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe. 

Also ich fand:

- Das Verbot meine Wohnung zu bestimmten Uhrzeiten zu verlassen
- Das Verbot mich mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen (treffen mit meinen Eltern waren damit unmöglich)
- Das faktische Berufsverbot für viele Beschäftigte (geschlossene Restaurants, Fitnessstudios und Läden)

äußerst heftige, absolut an der Grenze liegende Grundrechtseingriffe.


Diese Eingriffe sind ja wohl absolut gerechtfertigt. Das wird man ja wohl vorübergehend aushalten. Diese Eingriffe 
sind wirklich minimal. Was sollen da Leute sagen, die in Afghanistan leben. Dort ist Krieg. Die jungen Leute dort
können schließlich auch nicht Party machen. Oder die Menschen in in der Tigray Region. In Deutschland wird auf einem
sehr hohem Niveau gejammert. Hätte man jeden Bundesbürger, als die Pandemie losging, mal für vier Wochen in 
Isolationshaft genommen, hätte man das Virus auch ohne Impfung erledigt, wenn man danach die Grenzen geschlossen
gehalten hätte. Das wäre leichter zu verkraften gewesen, als so ein ewiges Hin und Her, das wir jetzt erleben.
Lieber kurz, aber heftig, als so ein langes chronisches Getue.

Whataboutism und ein bescheuerter Lösungsvorschlag. Natürlich, wenn wir uns alle für vier Wochen eingeschlossen hätten. Ohne Strom, Wasser, mit verdorrten Feldern, ohne Krankenversorgung, Verhungerte im Altenheim usw. Sehr gute Idee von dir.

Und was wäre nach den 4 Wochen passiert?

Woche 1: 0 Neuinfektionen
Woche 2: polnische LKW-Fahrer, französische Pendler oder schweizer Bänker haben neue lokale Cluster "eingeschleppt"; 35 Neuinfektionen
Woche 4: Die Cluster sind aufgrund der Symptomlosigkeit vieler Super-Spreader nicht mehr beherrschbar: 200 Neuinfektionen
Woche 10: mehrere 1000 Neuinfektionen pro Tag, der nächste kurze aber heftige Lockdown kommt.

Woche 14: Repeat
omnimodo
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Registriert seit: Apr 2021
#169
11.08.2021, 12:51
(11.08.2021, 12:08)Gast schrieb:  
(11.08.2021, 11:55)Gasto schrieb:  
(11.08.2021, 11:49)Gast schrieb:  Während der Pandemie gab es in Deutschland kaum Grundrechtseingriffe. 

Also ich fand:

- Das Verbot meine Wohnung zu bestimmten Uhrzeiten zu verlassen
- Das Verbot mich mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen (treffen mit meinen Eltern waren damit unmöglich)
- Das faktische Berufsverbot für viele Beschäftigte (geschlossene Restaurants, Fitnessstudios und Läden)

äußerst heftige, absolut an der Grenze liegende Grundrechtseingriffe.


Diese Eingriffe sind ja wohl absolut gerechtfertigt. Das wird man ja wohl vorübergehend aushalten. Diese Eingriffe 
sind wirklich minimal. Was sollen da Leute sagen, die in Afghanistan leben. Dort ist Krieg. Die jungen Leute dort
können schließlich auch nicht Party machen. Oder die Menschen in in der Tigray Region. In Deutschland wird auf einem
sehr hohem Niveau gejammert. Hätte man jeden Bundesbürger, als die Pandemie losging, mal für vier Wochen in 
Isolationshaft genommen, hätte man das Virus auch ohne Impfung erledigt, wenn man danach die Grenzen geschlossen
gehalten hätte. Das wäre leichter zu verkraften gewesen, als so ein ewiges Hin und Her, das wir jetzt erleben.
Lieber kurz, aber heftig, als so ein langes chronisches Getue.


Diese "aber in Afghanistan"-Argumente sind absurd. Weitergedacht könnte man damit jedwedes Unrecht rechtfertigen, weil es irgendwo auf der Welt den Leuten ja noch schlechter geht. 

Und es ging hier nicht um ein, zwei Wochen, sondern Monate der Einschränkungen.

Und Isolationshaft, hätte hätte Fahrradkette  Verrueckt
Suchen
Gast
Unregistered
 
#170
11.08.2021, 12:59
(11.08.2021, 12:39)Gast schrieb:  
(11.08.2021, 12:10)Gast schrieb:  
(11.08.2021, 12:06)Unabhängiger Liberaler schrieb:  
(11.08.2021, 11:02)Gast schrieb:  unser BVerfG und fast alle OVG sind da aber anderer Ansicht gewesen. Vielleicht solltest du mehr Augenmerk auf die Rechtsprechung zur ersten Coronaverordnung legen, das wird in der Realität nämlich auch gemacht. Man muss doch mal aus dem Elfenbeinturm herauskommen. Klar kannst du auch die fernliegendsten Mindermeinungen a la Prof. Puppe vertreten, aber in der Realität sieht es ein wenig anders aus.

Jemand, der am Gesetz und der jahrzehntelangen gefestigten Gesetzesauslegung festhält, ist also im Elfenbeinturm? Peinlich, wie irgendwelche Wannabe-Praktiker vorschnell die Elfenbeintum-Keule schwingen. Die solltest du dir für Fälle rein akademischer, bedeutungsloser Streits vorbehalten.

Die OVG/VGH und das BVerfG haben die seit 1945 nie dagewesenen Grundrechtseingriffe nur oberflächlich im vorläufigen Rechtsschutz geprüft und dabei teilweise haarsträubende Fehler gemacht, vgl. https://content.beck.de/NVwZ/Extra_5-2021.pdf . Dass sich das BVerfG dermaßen unter seiner rechtsstaatlichen Verantwortung weggeduckt hat, ist höchst bedenklich. Es handelt sich aber um dasselbe Gericht, das es einem demokratisch legitimierten Landtag verbietet, die Gebührenerhöhung des teuersten Staatsrundfunks der Welt durch ein Unterlassen zu verhindern. Es ist schon komisch, dass die Rundfunkfreiheit ein Land zwingen soll, einer Gebührenerhöhung zuzustimmen. Das BVerfG spielt den Ball der Beweislast, dass zwingende Gründe gegen eine Gebührenerhöhung sprechen, einfach dem Land Sachsen-Anhalt zu. Gesetzliche Grundlage auch hier (-), gute Argumente ebenfalls (-), zumal sich der Mehrbedarf ausweislich eigener Äußerungen von ARD und ZDF hauptsächlich aus neuen, digitalen Angeboten (Streaming, YouTube etc.) zusammensetzt, die überhaupt nicht unter die Rund"funk"freiheit fallen.

Entschuldigung für die halbe Offtopic, aber dieses BVerfG kann ich nicht ernst nehmen. Die Unrecht sprechende Superrevisionsinstanz ist auch der Grund, warum ich meinen Berufswunsch, Richter zu werden, aufgegeben habe.

Das BVerfG hat bei der Rundfunkgebührenentscheidung lediglich seine ständ. Rspr. beibehalten. Man sollte sich die Entscheidung vielleicht erstmal durchlesen, bevor man hier solche Unterstellungen tätigt. Das hört sich für mich auch ganz klar nach Queerdenkersprech an, was du da schreibst.


Sicher? Habe mich mit der Rundfunk-Rspr. nicht im Detail beschäftigt. Bin mir aber ziemlich sicher, dass das BVerfG mit dem 2021er-Urteil das bisher geltende Einstimmigkeitsprinzip (Urt. von 1994; alle Länder müssen der Gebührenerhöhung zustimmen) ins Gegenteil verkehrt hat (alle Länder müssen nun ablehnen; die Ablehnung eines einzelnen Bundeslandes ist nicht mehr ausreichend).

Ich zitiere: 

"Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags muss dabei frei von medienpolitischen Zwecksetzungen erfolgen. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 22. Februar 1994 (BVerfGE 90, 60 <93 ff., 101 ff.>) Grundsätze aufgestellt und diese in seinem Urteil vom 11. September 2007 (BVerfGE 119, 181 <220 ff.>) bestätigt. Diese Grundsätze haben weiter Bestand. Danach hat der Gesetzgeber durch materielle, prozedurale und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet und dazu beiträgt, dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können (vgl. BVerfGE 90, 60 <93 ff., 101 ff.>; 119, 181 <220 ff.>)."

und weiter:

"Der Beitragsgesetzgeber kann sich der grundrechtlich verankerten Begründungspflicht nicht unter Berufung auf die Schwierigkeiten entziehen, über den Inhalt einer solchen Begründung im Vorfeld zwischen allen Landesregierungen eine staatsvertragliche Einigung herbeiführen zu müssen. Den Landesgesetzgebern steht es etwa verfassungsrechtlich frei, die Beitragsentscheidung durch Rechtsverordnung treffen zu lassen oder eine Mehrheitsentscheidung zu ermöglichen. Machen sie hiervon keinen Gebrauch, weil sie die politische Verantwortung für die Festsetzung der konkreten Beitragshöhe weiterhin selbst sowie als Ländergesamtheit tragen wollen, so müssen sie sich den grundrechtlich fundierten Begründungsanforderungen auch unter den dadurch erschwerten Bedingungen stellen (BVerfGE 119, 181 <224, 229>)"
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